Sozialbestattungen nach § 74 SGB XII im Saarland

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2.2 in Urnengräber in besonderen Lagen (1 Stelle für 4 Beisetzungen) z. b. Friedhof St. Johann - (1 Stelle für 4 Beisetzungen) - Erwerb/Verlängerung des Nutzungsrechtes für 1 Jahr                           je Stelle                               38,00 - Erwerb des Nutzungsrechtes auf 20 Jahre -                                    je Stelle                              760,00 - Erwerb des Nutzungsrechtes auf 25 Jahre -                                    je Stelle                              950,00 - Erwerb des Nutzungsrechtes auf 30 Jahre -                                    je Stelle                            1.140,00 2.3 in Urnenwände außen                                                         einschl. Verschlußplatte Urnenstandardkammer (Belegung mit max. 2 Urnen) - Erwerb/Verlängerung des Nutzungsrechtes für 1 Jahr                                                                   63,00 - Erwerb des Nutzungsrechtes auf 20 Jahre -                                                                         1.260,00 - Erwerb des Nutzungsrechtes auf 25 Jahre -                                                                         1.575,00 - Erwerb des Nutzungsrechtes auf 30 Jahre -                                                                         1.890,00 Urnenfamilienkammer (Belegung mit max. 4 Urnen) - Erwerb/Verlängerung des Nutzungsrechtes für 1 Jahr                                                                   88,50 - Erwerb des Nutzungsrechtes auf 20 Jahre -                                                                         1.770,00 - Erwerb des Nutzungsrechtes auf 25 Jahre -                                                                         2.212,50 - Erwerb des Nutzungsrechtes auf 30 Jahre -                                                                         2.655,00 2.3.1 in oberirdische Grabkammern einschließlich Verschlussplatte - Erwerb/Verlängerung des Nutzungsrechtes für 1 Jahr                                                                  133,00 - Erwerb des Nutzungsrechtes auf 20 Jahre - je Grabkammer                                                           2.660,00 - Erwerb des Nutzungsrechtes auf 25 Jahre - je Grabkammer                                                           3.325,00 - Erwerb des Nutzungsrechtes auf 30 Jahre - je Grabkammer                                                           3.990,00 2.3.2 in unterirdische Grabkammern - Erwerb/Verlängerung des Nutzungsrechtes 1. Stelle für 1 Jahr                                                         97,00 - Erwerb des Nutzungsrechtes auf 15 Jahre - 1 Stelle                                                                1.455,00 - Erwerb des Nutzungsrechtes für jede weitere zusammen erworbene daneben liegende Stelle für 1 Jahr                                                                                              82,00 - Erwerb des Nutzungsrechtes auf 15 Jahre - für jede weitere zusammen erworbene daneben liegende Stelle                                                                                    1.230,00 2.3.3 in unterirdische Grabkammern als Tiefgrab - 1 Stelle für 4 Urnen - Erwerb/Verlängerung des Nutzungsrechtes für 1 Jahr                                                                  125,00 - Erwerb des Nutzungsrechtes auf 15 Jahre - 1 Stelle                                                                1.875,00 2.4 in Urnenwand Friedhofshalle Dudweiler                                       einschl. Verschlußplatte Urnenstandardkammer (Belegung mit max. 2 Urnen) - Erwerb/Verlängerung des Nutzungsrechtes für 1 Jahr                                                                   87,50 - Erwerb des Nutzungsrechtes auf 20 Jahre -                                                                         1.750,00 - Erwerb des Nutzungsrechtes auf 25 Jahre -                                                                         2.187,50 - Erwerb des Nutzungsrechtes auf 30 Jahre -                                                                         2.625,00 Urnenfamilienkammer (Belegung mit max. 4 Urnen) - Erwerb/Verlängerung des Nutzungsrechtes für 1 Jahr                                                                  111,00 - Erwerb des Nutzungsrechtes auf 20 Jahre -                                                                         2.220,00 - Erwerb des Nutzungsrechtes auf 25 Jahre -                                                                         2.775,00 - Erwerb des Nutzungsrechtes auf 30 Jahre -                                                                         3.330,00 2.5 in Baumgräber (1 Stelle für 4 Beisetzungen)                                 einschl. Namensschild und Baumpflege - Erwerb/Verlängerung des Nutzungsrechtes für 1 Jahr                                                                   39,50 - Erwerb des Nutzungsrechtes auf 20 Jahre -                                    je Stelle                              790,00 - Erwerb des Nutzungsrechtes auf 25 Jahre -                                    je Stelle                              987,50 - Erwerb des Nutzungsrechtes auf 30 Jahre -                                    je Stelle                            1.185,00 in einer 2.6 Urnenreihengrabstätte - bei einer Ruhefrist von 20 Jahren                                                                             490,00 - bei einer kürzeren Ruhefrist ermäßigt sich die Gebühr um 1/20 pro Jahr 2.7 Urnenreihengrabstätte mit Grabpflege, Denkmal und Beschriftung                                                     490,00 - Grabpflege und Stein werden gesondert berechnet 2.8 Urnenreihengrabstätte in besonderer Lage - Fh St. Johann                                                           760,00 3.0 Urnenreihengrabstätte halbanonym mit Gedenkstein und Pflege                                                        680,00 3.1 Urnengemeinschaftsanlage mit Pflege und Gemeinschaftsgrabmal                                                     1.090,00 - Die Beschriftung erfolgt über den FBS, die Berechnung nach Aufwand 3.2 historischen Urnengemeinschaftsanlage mit Pflege und Gemeinschaftsgrabmal                                        1.250,00 - Die Beschriftung erfolgt über den FBS, die Berechnung nach Aufwand 3.3 anonymen Urnenreihengrabstätte mit Pflege                                                                          650,00 3.4 Urnengemeinschaftbaumgrabstätte einschl. Mammutbaum - mit Gedenktafel und Pflege - Erwerb/Verlängerung des Nutzungsrechtes für 1 Jahr                                                                   36,75 - Erwerb des Nutzungsrechtes auf 20 Jahre -                                                                           735,00 - Erwerb des Nutzungsrechtes auf 25 Jahre -                                                                           918,75 - Erwerb des Nutzungsrechtes auf 30 Jahre -                                                                         1.102,50 - Die Beschriftung erfolgt über den FBS, die Berechnung nach Aufwand
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3.5 Urnenreihengrabstätte in einem Themenpark - mit Gedenktafel und Pflege - Erwerb/Verlängerung des Nutzungsrechtes für 1 Jahr                                                                    44,00 - Erwerb des Nutzungsrechtes auf 20 Jahre -                                                                            880,00 - Erwerb des Nutzungsrechtes auf 25 Jahre -                                                                          1.100,00 - Erwerb des Nutzungsrechtes auf 30 Jahre -                                                                          1.320,00 - Die Beschriftung erfolgt über den FBS, die Berechnung nach Aufwand 3.6 in einer Urnenpyramide Grabnutzungsgrundgebühr                                                                                           1.000,00 Jährliche Nutzungsgebühr pro Urne                                                                                   110,00 3.7 in eine Waldgrabstätte - Erwerb/Verlängerung des Nutzungsrechtes für 1 Jahr                                                                    10,00 - Erwerb des Nutzungsrechtes auf 20 Jahre -                                                                            200,00 - Erwerb des Nutzungsrechtes auf 25 Jahre -                                                                            250,00 - Erwerb des Nutzungsrechtes auf 30 Jahre -                                                                            300,00 3.8 in Gemeinschaftswaldgrabstätten bei einer Ruhefrist von 20 Jahren                                                                                  135,00 3.9 in Urnengrabstätten im Memoriam-Feld auf dem Friedhof Dudweiler - Erwerb/Verlängerung des Nutzungsrechtes für 1 Jahr                                                                     20,00 - Erwerb des Nutzungsrechtes auf 20 Jahre -                                                                             400,00 II. Bestattungsgrundgebühren Die Grundgebühren beinhalten bei Körperbeisetzungen im Wesentlichen folgende Leistungen: - Öffnen des Grabes bzw. der Grabkammer und alle damit verbundenen Leistungen - Entsorgung Grabaushub einschl. Deponiegebühren - Ausgrünen des Grabes mit Matten - Benutzen der Leichenzelle - sofern vorhanden - für die Dauer von bis zu 3 Tagen - Würdige Ausschmückung der Leichenzelle - Überführung der Leiche von der Leichenzelle in die Aussegnungshalle - Transport der Kränze zum Grab - innerhalb desselben Friedhofes - - Schließen des Grabes, Instandsetzung evtl. beschädigter Nachbargräber - Glockengeläut - sofern vorhanden - - Verwaltungs-, Sach- und Vorhaltekosten Bei Aschebeisetzungen - außer der Beisetzung in den Urnenwänden und Grabkammern - werden der Art nach gleiche Leistungen erbracht. Für die Einäscherung wird ein Entgelt gesondert berechnet. Die Grundgebühren beinhalten bei einer islamischen Bestattung im Reihengrabfeld auf dem Hauptfriedhof im Wesentlichen das Ausheben des Grabes, die Aufsicht und die Verwaltungskosten. Im Übrigen begründet ein Verzicht auf Einzelleistungen keinen Anspruch auf Erstattung eines Teils der Gebühren, weil Leistungen und Einrichtungen vorgehalten werden. Bestattungsgrundgebühren im Einzelnen: 1. Bei Körperbeisetzungen in 1.1 Rabatten-, Familien- oder Reihengräber                                                                            1.755,00 - je Bestattung - sowie anonyme Bestattung ohne Trauerfeier 1.2 Tiefgräber erste Bestattung ohne Trauerfeier                                                                      1.925,00 zweite Bestattung ohne Trauerfeier 1.755,00 1.3 Islamische Bestattung im Reihengrab auf dem Hauptfriedhof                                                         1.420,00 1.4 oberirdische Grabkammern                                                                                            900,00 1.5 unterirdische Grabkammern                                                                                         1.300,00 2. Bei Aschebeisetzungen in 2.1 Urnengräber - je Bestattung                                                    ohne Trauerfeier                   1.200,00 2.2 Gräber für Körperbeisetzungen - je Bestattung -                                                             ohne Trauerfeier                   1.200,00 2.3 Urnengemeinschaftsgräber und historische Urnengemeinschaftsanlage - je Bestattung -                                                             ohne Trauerfeier                   1.200,00 2.4 anonyme Urnengräber - je Bestattung -                                                             ohne Trauerfeier                   1.200,00 2.5 Waldgrabstätten                                                                                                   1.100,00 2.6 Urnenwände, oberirdische und unterirdische Grabkammern, Urnenpyramide, Gemeinschaftswaldgrabstätten                                                  ohne Trauerfeier                     730,00
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3. Besondere/ermäßigte Bestattungsgrundgebühren 3.1 Reihengräber für Kinder unter 5 Jahren, Totgeburten und Föten - ohne Trauerfeier                                              36,00 (Körper oder Aschen) 3.2 Gleichzeitige Bestattung von zwei Fam. - Angehörige Reduzierung der Gesamt-Bestattungsgebühren um 15 % - aufgerundet auf volle € 3.3 Gleichzeitige Bestattung von zwei Fam. - Angehörige in einem Tiefgrab Reduzierung der Gesamt-Bestattungsgebühren um 25 % - aufgerundet auf volle € 3.4 Bei gleichzeitiger Bestattung einer Wöchnerin mit ihrem Kind erfolgt keine Berechnung der Bestattungsgrundgebühr für das Kind 4. Trauerhallenbenutzung 4.1 Benutzung der Trauerhalle mit würdiger Ausschmückung                                                                         175,00 4.2 Benutzung der Trauerhalle mit Einfachdekoration                                                                              125,00 4.3 Trauerfeier mit Sarg oder Urne und Beisetzung außerhalb Saarbrückens 4.3.1 mit würdiger Ausschmückung                                                                                                 300,00 4.3.2 mit Einfachdekoration                                                                                                      250,00 4.4 Für die 2. Benutzung der Trauerhalle mit würdiger Ausschmückung oder Einfachdekoration pro Sterbefall reduziert sich die entsprechende Gebühr um 50 % III. Zusätzliche Leistungen 1. Musikalische Begleitung der Trauerfeier Harmoniumspiel und/oder Benutzung der technischen Anlage                                                                35,00 zur elektronischen Wiedergabe - CD - Bedienung der Anlage durch Personal FBS 2.1 Gestellung der Sargträger                                                        - vier Träger -                        180,00 - sechs Träger -                       210,00 (Sargträger können auf allen Friedhöfen selbst gestellt oder beim Friedhofsträger angefordert werden) 2.2 Gestellung der Sargträger bei Totgeburten oder Verstorbenen                                                                                           40,00 unter 5 Jahren 2.3 zusätzlicher Träger bei Urnenbeisetzung                                                                                  50,00 2.4 Gestellung Konduktführer/Urnenträger                                                                                     15,00 (Konduktführer/Urnenträger können auf allen Friedhöfen selbst gestellt oder beim Friedhofsträger angefordert werden) 3.1 Benutzung des Fundleichenraumes oder einer Leichenzelle pro angef. Tag                                         Anliefer- und Abholtag zählen als 1 Tag  40,00 3.2 Benutzung des Leichensammelraumes pro angef. Tag                                                                 Anliefer- und Abholtag zählen als 1 Tag  40,00 3.3 Benutzung des Leichenraumes zur Einbettung pro angef. Tag                                                                 Anliefer- und Abholtag zählen als 1 Tag  40,00 3.4 Benutzung der Leichenzelle ab dem 4. Tag                                                                  Anliefer- und Abholtag zählen als 1 Tag  40,00 3.5 Benutzung des Sektionsraumes zur rituellen Waschung Verstorbener                                                         40,00 4. Leichenschaugebühr                                                                                                        15,00 5. Aufbewahrung von Urnen 5.1 Aufbewahrung von auswärts angelieferten Urnen                                   pro Tag                                   5,00 5.2 Aufbewahrung von Urnen der im Krematorium der LHS eingeäscherten Verstorbenen ab dem 31. Tag                                                                pro Tag                                   5,00 6. Austausch der Aschekapsel für Baumbestattung                                                                              10,00 IV. Verwaltungsgebühren 1. Verwaltungsgebühren bei vorzeitiger Rückgabe eines Grab-Nutzungsrechtes                                                   30,00 2. Verwaltungsgebühr bei Umschreibung eines Grab-Nutzungsrechtes                                                             15,00 3. Zweitausstellung u.ä. von Graburkunden und sonstigen Dokumenten                                                          12,00 4.    Verwaltungsgebühr bei Sonderleistungen nach Abschn. V - Ziff. 1. bis 4. - (Umbettungen und Ausgrabungen)              30,00 5.    Erlaubnis zum Befahren der Friedhöfe Einzelerlaubnis                                                                                                         5,00 Jahreserlaubnis                                                                                                       120,00 - die Erlaubnisgebühr schließt nicht das Pfand i. H. von 10 € für die Chip-Karte ein - - von der Gebühr befreit sind Personen, die das 75. Lebensjahr vollendet haben oder die gehbehindert i.S. des § 60 Schwerbehindertengesetz sind - das Pfand für die Chip-Karte zur Einfahrt ist zu entrichten - 6.    Zulassung zu gewerblicher Tätigkeit auf den Friedhöfen Einzelerlaubnis                                                                                                       38,00 Jahreserlaubnis                                                                                                      120,00 - bei Antragstellung ab 01. Mai ist eine anteilmäßige Gebühr für die Jahreserlaubnis pro Monat der Erlaubnis von                                                          12,00 zu entrichten - die Erlaubnisgebühr schließt nicht das Pfand (10 €) für die Chip-Karte ein
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7.   Genehmigungsgebühr zur Errichtung oder Veränderung von Grabmalen und/oder anderen Baulichkeiten a) 5 v.H. der Gesamtkosten des fertigen Werkes (gemeiner Wert i.S. § 9 Bewertungsgesetz) - aufgerundet auf volle € - b) Mindestgebühr                                                                                   16,50 8. Ausstellung einer Empfangsbestätigung für eine Urne                                                    11,00 9. Stornierung eines nach Absprache festgesetzten Bestattungstermins                                      15,00 V. Sonderleistungen 1. Umbettungen von 1.1 Körpern 1.11 aus einem Reihen-, Rabatten-, Familien- oder Tiefgrab 2. Belegung in ein 1.11.1 Rabatten-, Familien- od. Tiefgrab 2. Belegung                                                   2.410,00 1.11.2 Tiefgrab 1. Belegung                                                                            2.720,00 1.12 aus einem Tiefgrab 1. Belegung in ein 1.12.1 Rabatten-, Familien- od. Tiefgrab 2. Belegung                                                   2.700,00 1.12.2 Tiefgrab 1. Belegung                                                                            3.010,00 1.13 aus einem Reihen-. Rabatten- oder Tiefgrab 2. Belegung in eine 1.13.1 oberirdische Grabkammer                                                                       2.060,00 1.13.2 unterirdische Grabkammer                                                                      2.600,00 1.14 aus einem Tiefgrab 1. Belegung in eine 1.14.1 oberirdische Grabkammer                                                                       2.910,00 1.14.2 unterirdische Grabkammer                                                                      2.910,00 1.2 Gebeinen aus einem Reihen-, Rabatten-, Familien- oder Tiefgrab 2. Belegung in ein 1.2.1 Rabatten-, Familien- od. Tiefgrab 2. Belegung                                                    1.730,00 1.2.1 Tiefgrab 1. Belegung                                                                             1.950,00 1.2.2 aus einem Tiefgrab 1. Belegung in ein 1.2.3 Rabatten-, Familien- od. Tiefgrab 2. Belegung                                                    1.950,00 1.2.4 Tiefgrab 1. Belegung                                                                             2.550,00 1.3 Verstorbenen unter 5 Jahren                                                                          620,00 1.4 Gebeinen Verstorbener unter 5 Jahren                                                                 230,00 1.5 Urnen - bis zu 4 Urnen aus einer Grabstelle oder Urnenkammer -           aus Erdgrab in Erdgrab           400,00 aus Erdgrab in Urnenkammer       200,00 aus Urnenkammer in Urnenkammer   100,00 aus Urnenkammer in Erdgrab       200,00 2.   Ausgrabungen von 2.1. Körpern 2.1.1 aus einem Reihen-, Rabatten-, Familien- oder Tiefgrab 2. Belegung                                1.600,00 2.1.2 aus einem Tiefgrab 1. Belegung                                                                   2.550,00 2.1.3 Verstorbener unter 5 Jahren                                                                        520,00 2.2 Gebeinen 2.2.1 aus einem Reihen-, Rabatten-, Familien- oder Tiefgrab 2. Belegung                                1.170,00 2.2.2 aus einem Tiefgrab 1. Belegung                                                                   1.800,00 2.2.3 Verstorbener unter 5 Jahren                                                                        170,00 2.3   Urnen - bis zu 4 Urnen aus einer Erdgrabstelle -                        je Urne                          200,00 - bis zu 4 Urnen aus einer Urnenkammer -                          je Urne                           50,00 3.    Ausgrabung einer Körperbeisetzung, Einäscherung, Überführung der Urne sowie Beisetzung auf einem städt. Friedhof 3.1 aus einem Reihen-, Rabatten-, Familien- oder Tiefgrab 2. Belegung                                  1.730,00 3.2 aus einem Tiefgrab 1. Belegung                                                                     2.670,00 (Die Einäscherungsgebühr wird gesondert berechnet !)
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4.   Ausgrabung von Gebeinen, Einäscherung, Überführung der Urne sowie Beisetzung auf einem städt. Friedhof 4.1 aus einem Reihen-, Rabatten-, Familien- oder Tiefgrab 2. Belegung                                                1.310,00 4.2 aus einem Tiefgrab 1. Belegung                                                                                   1.920,00 (Die Einäscherungsgebühr wird gesondert berechnet !) 5.    Für von auswärts ausgegrabene und überführte Körperbeisetzungen, Gebeine oder Urnen sowie Bestattung auf einem städtischen Friedhof ermäßigt sich die jeweilige Bestattungsgrundgebühr um                                                                                        290,00 6.    Bestattungen außerhalb der üblichen Beerdigungszeiten (ab 15.00 Uhr)                                             120,00 - Zuschlag je angefangene Stunde - 7.   Bestattungen an Samstagen (zu den üblichen Bestattungszeiten) - Aufschlag von 25 % auf Bestattungsgrundgebühren und sowie zusätzl. Leistungen III. 1. u. 2. - ohne Berücksichtigung der Ermäßigungen zu II. 3.2 8.   Benutzung der Trauerhalle über die übliche Zeit von 30 Minuten hinaus und nach vorheriger Reservierung Zuschlag je angefangene 30 Minuten                                                50,00 9.  Reservierung der Trauerhalle für den Nachfolgetermin                                                               100,00 10.  Stornierung der Reservierung des Nachfolgetermins                                                                   50,00 - nur bis 2 Tage vor der Trauerfeier möglich - 11.  Bestattungen über die übliche Zeit von 30 Minuten hinaus - nach Vereinbarung, Zuschlag je 30 Minuten                                                                         80,00 12.  Grabverfüllung bei islamischer Bestattung                                                                          120,00 13. Abräumen von Grabstätten und Entsorgen der Anlagen - mit Erteilung der Grabmalgenehmigung - Körpergrabstätten 13.1 1 st. Rabattengrab                                                       Grabmal                                   100,00 Grabmal mit Einfassung                    160,00 Grabmal mit Einfassung und Abdeckplatte   220,00 Einfassung und Abdeckplatte               190,00 13.2 2 st. Rabattengrab                                                       Grabmal                                   130,00 Grabmal mit Einfassung                    190,00 Grabmal mit Einfassung und Abdeckplatte   250,00 Einfassung und Abdeckplatte               220,00 13.3 3 st. Rabattengrab                                                       Grabmal                                   160,00 Grabmal mit Einfassung                    220,00 Grabmal mit Einfassung und Abdeckplatte   280,00 Einfassung und Abdeckplatte               250,00 13.4 4 st. Rabattengrab                                                       Grabmal                                   190,00 Grabmal mit Einfassung                    240,00 Grabmal mit Einfassung und Abdeckplatte   300,00 Einfassung und Abdeckplatte               270,00 13.5 1 st. Tiefgrab                                                           Grabmal                                   150,00 Grabmal mit Einfassung                    210,00 Grabmal mit Einfassung und Abdeckplatte   270,00 Einfassung und Abdeckplatte               240,00 13.6 2 st. Tiefgrab                                                           Grabmal                                   180,00 Grabmal mit Einfassung                    240,00 Grabmal mit Einfassung und Abdeckplatte   300,00 Einfassung und Abdeckplatte               270,00
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13.7 unterird. Grabkammer                                                      1. Stelle Grabmal                                100,00 1. Stelle Grabmal mit Abdeckplatte               160,00 bei jeder weiteren zusammen erworbenen Stelle Grabmal                                           30,00 Grabmal mit Abdeckplatte                          70,00 13.8 Körperreihengrab                                                          Grabmal                                           50,00 Grabmal mit Einfassung                           110,00 Grabmal mit Einfassung und Abdeckplatte          170,00 Einfassung und Abdeckplatte                      140,00 Urnengrabstätten 13.9   1 st. U-Rabattengrab                                                    Grabmal                                           70,00 Grabmal mit Einfassung                           100,00 Grabmal mit Einfassung und Abdeckplatte          140,00 Einfassung und Abdeckplatte                      120,00 13.10 2 st. U-Rabattengrab                                                     Grabmal                                           90,00 Grabmal mit Einfassung                           120,00 Grabmal mit Einfassung und Abdeckplatte          160,00 Einfassung und Abdeckplatte                      140,00 13.11   U-Reihengrab                                                           Grabmal                                           40,00 Grabmal mit Einfassung                           100,00 Grabmal mit Einfassung und Abdeckplatte          140,00 Einfassung und Abdeckplatte                      120,00 13.12   Pultsteine, Beistell- und Schrifttafeln - bei Körper- und Urnengräbern                                                   50,00 13.13. Abräumen von Anpflanzungen bei Körpergräbern                            1 stell. Rabattengrab/ 1 stell. Tiefgrab          60,00 2 stell. Rabattengrab/ 2 stell. Tiefgrab         120,00 3 stell. Rabattengrab                            180,00 4 stell. Rabattengrab                            240,00 unterirdische Grabkammer mit Vollbepflanzung je Stelle                                            60,00 unterirdische Grabkammer als Rasengrab je Stelle  30,00 13.14 Abräumen von Anpflanzungen bei Urnengräbern                              1 stell. Urnenrabattengrab                        30,00 2 stell. Urnenrabattengrab                        60,00 14. Abräumen von Grabstätten - Altfälle bis 31.12.2008 - Körpergrabstätten 14.1 1 st. Rabattengrab                                                        Grabmal                                          170,00 Grabmal mit Einfassung                           230,00 Grabmal mit Einfassung und Abdeckplatte          290,00 Einfassung und Abdeckplatte                      260,00 nachträglicher Abbau einer Einfassung             80,00 14.2 2 st. Rabattengrab                                                        Grabmal                                          220,00 Grabmal mit Einfassung                           280,00 Grabmal mit Einfassung und Abdeckplatte          340,00 Einfassung und Abdeckplatte                      310,00 nachträglicher Abbau einer Einfassung             80,00 14.3 3 st. Rabattengrab                                                        Grabmal                                          270,00 Grabmal mit Einfassung                           330,00 Grabmal mit Einfassung und Abdeckplatte          390,00 Einfassung und Abdeckplatte                      360,00 nachträglicher Abbau einer Einfassung             80,00 14.4 4 st. Rabattengrab                                                        Grabmal                                          320,00 Grabmal mit Einfassung                           380,00 Grabmal mit Einfassung und Abdeckplatte          440,00 Einfassung und Abdeckplatte                      410,00 nachträglicher Abbau einer Einfassung             80,00 14.5 1 st. Tiefgrab                                                            Grabmal                                          250,00 Grabmal mit Einfassung                           300,00 Grabmal mit Einfassung und Abdeckplatte          360,00 Einfassung und Abdeckplatte                      330,00 nachträglicher Abbau einer Einfassung             70,00 14.6 2 st. Tiefgrab                                                            Grabmal                                          300,00 Grabmal mit Einfassung                           350,00 Grabmal mit Einfassung und Abdeckplatte          410,00 Einfassung und Abdeckplatte                      380,00 nachträglicher Abbau einer Einfassung             70,00
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Urnengrabstätten 14.8 1 st. U-Rabattengrab                                 Grabmal                                  90,00 Grabmal mit Einfassung                  120,00 Grabmal mit Einfassung und Abdeckplatte 160,00 Einfassung und Abdeckplatte             140,00 nachträglicher Abbau einer Einfassung    50,00 14.9 2 st. U-Rabattengrab                                 Grabmal                                 110,00 Grabmal mit Einfassung                  170,00 Grabmal mit Einfassung und Abdeckplatte 210,00 Einfassung und Abdeckplatte             190,00 nachträglicher Abbau einer Einfassung    80,00 Abräumen von Anpflanzungen 14.10.1 - 1 stell. Rabattengrab/ 1 stell. Tiefgrab                                                        60,00 - 2 stell. Rabattengrab/ 2 stell. Tiefgrab                                                       120,00 - 3 stell. Rabattengrab                                                                          180,00 - 4 stell. Rabattengrab                                                                          240,00 - 1 stell. Urnenrabattengrab                                                                      30,00 - 2 stell. Urnenrabattengrab                                                                      60,00 15. Bereitstellung Fundament bei unterirdischen Grabkammern - für Grabmal                                                                                    100,00 - für Grabmal und Abdeckplatte                                                                   150,00 - für Abdeckplatte                                                                                50,00
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Übernahme der Bestattungskosten nach § 74 SGB XII bei der Gemeinde Heusweiler Die Gebühren sind im Zeitraum 2009 und 2010 identisch. Nicht alle Grabarten sind auf allen Friedhöfen der Gemeinde Heusweiler vorhanden. Urnenbelegung in ein Zweitbele-                                                       Zweitbele-gung                            Urnenbelegung Rasentie-                               Zweitbele-   Urnenrei-                 Urnenfami-   Zweitbele-                                                                                         vorhandenes Erdgrab als     Familiengrab nur   Kindergräber Rasentie-                                                                      gung                                   Annonymes Urnenwand Urnenwand             Flachkam-    Tiefenkam-   in vorhandenes Rasengrab                 fengrab 2.   Reihengrab   Tiefengrab    gung         hengrab (2-               liengrab (4- gung                                                                                               Zweitbelegung               noch               für Kinder bis fengrab (25                                                                    Urnenrei-                              Urnengrab (2-stellig)* (Verlängerung mer (15           mer (15      Erdgrab (ohne (25 Jahre)                Belegung (25 (25 Jahre)   (25 Jahre)    Tiefengrab   stellig) (25              stellig) (25 Urnenfami-                                                                                         (Wahlmöglichkeit ob         Nachbelegungen     10 Jahre (20 Jahre)                                                                         hengrab (25                            (15)         (15 Jahre)   anteilig bis 15 Jahre)       Jahre)       Verlängerung der Jahre)                                  (25 Jahre)   Jahre)                    Jahre)       liengrab                                                                                           Verlängerung der            möglich (25 Jahre) Jahre) Jahre)                                                           Jahre)                                    Ruhefrist) Grabart                                                                                                                                                                                                                                              Ruhefrist oder nicht Gebühr Grabstellengebühr             1.420,00 €   1.420,00 € 4,73€/Monat    1.420,00 €   1.420,00 € 4,73€/Monat       330,00 €  1,1€/Monat      635,00 € 1,22€/Monat      355,00 €     350,00 €   1,94€/Monat     1.110,00 €   1.470,00 €       entfällt      anteilig entspr. Grabart    8,72€/Monat            725,00 € Grabherstellung                 455,00 €     585,00 €     585,00 €     345,00 €      480,00 €     480,00 €     120,00 €     120,00 €     130,00 €     130,00 €      60,00 €      40,00 €         40,00 €     130,00 €     130,00 €          120,00 €                    120,00 €          675,00 €        235,00 € Benutzung der Leichenhalle   Die Kosten für die Nutzung der Leichenhalle belaufen sich auf 160,00 € unabhänging von der gewählten Grabart. Benutzung der Kühlzelle      Die Kosten für die Nutzung des Kühlraumes beläuft sich auf 240,00 €, wobei auch in manchen Fällen bei Urnenbestattung vorher noch der Kühlraum genutzt wird, z. B. wenn noch nicht sicher war, ob der Verstorbene eingeäschert werden soll oder nicht. Grabpflege                    1.240,00 €   1.240,00 € 4,13€/Monat     entfällt      entfällt     entfällt     entfällt     entfällt      entfällt     entfällt     175,00 €    entfällt       entfällt      entfällt     entfällt        entfällt      anteilig entspr. Grabart        entfällt         entfällt Die Grabpflege fällt nur bei Rasenreihen-/tiefengräbern und annonymen Urnengräbern an und wird in Fällen, bei denen die Kosten vom Sozialamt übernommen werden, jedoch nicht in Rechnung gestellt! *bei der Urnenwand können 2 Kammern als Doppelkammer (4-stellig) belegt werden. Dabei muss einfach nur eine Trennwand zwischen den einzelnen Kammern entfernt werden. Die Kosten der Grabstellengebühr verdoppelt sich entsprechend. (Wird jedoch kaum genutzt).
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Grabgebühren der Stadt Friedrichsthal Stand: 02.06.2006 A) Reihengrabstätten: 1.) für Verstorbene über 5 Jahren a) Überlassung                                                    600,00 € b) Herstellen/Wiederverf., Beisetzungsakt, Grabausgr              360,00 € c) Leichenhalle mit Leichenzelle 330,00 €/ohne Zelle 180,00 € 330,00 € 1.140,00 € / 1.290,00 € 2.) Reihengrabstätten unter 5 Jahren a) Überlassung                                                   100,00 € b) Herstellen/Wiederverf./Beisetzungsakt/Grabausgr.               90,00 € c) Leichenhalle mit Leichenzelle 330,00 €/ohne Zelle 180,00 € 330,00 € 370,00 € / 520,00 € 2.) Beisetzung einer Totgeburt bzw. der Leiche eines Kindes bis zum 12. Lebensmonat gemäß § 13 Abs. 3 Satz2 Satzung in eine Reihen- bzw. Kaufgrabstätte a) Überlassung                                                      ----- € b) Herstellen/Wiederverf./Beisetzungsakt/Grabausgr.                 70,00 € c) Leichenhalle mit Leichenzelle 330,00 €/ohne Zelle 180,00 € 330,00 € 250,00 / 400,00 € 4). Urnen-Reihengrabstätten              5.) anonyme Urnengemeinschaftsgrabstätten a) 160,00 €                a) 160,00 € b) 180,00 €                b) 180,00 € c) 330,00 € / 180,00 €     c) 330,00 € /180,00 € 670,00 € / 520,00 €     d) 460.00 € (Grabpflege 15 Jahre) 1.130,00 € / 980,00 €
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6.) Wiesenreihengrabstätten a)   600,00 € b)   360,00 € c)   330,00 € / 180,00 € d)  2.600,00 € (Grabpflege für 20 Jahre) 3.890,00 € / 3.740,00 € B) Kaufgrabstätten: 1.) Urnengrabstätten in Urnenwand (Laufzeit 15 Jahre 1 – 2 Urnen) 1. Beisetzung: a) Überlassung der Grabstätte         190,00 € b) Durchführung der Beisetzung         70,00 € c) Leichenhalle m. Zelle/o. Zelle    330,00 € / 180,00 € 590,00 € / 440,00 € 2. Beisetzung: a) -/- b) Durchführung der Beisetzung 70,00 € c) Leichenhalle m. Zelle/ o. Zelle 330,00 € / 180,00 € 400,00 € / 250,00 € 2.) Kaufgrabstätten              (Laufzeit 20 Jahre) (früher Familiengräber) 1. Kaufgrabstätte 1-stellig a) Überlassung                                                     770,00 € b) Herstellen/Wiederverf./Beisetzungsakt, Grabausgr.               400,00 € c) Leichenhalle m. Zelle / o. Zelle                  330,00 € / 180,00 € 1.500,00 € / 1.350.00 €
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