Sozialbestattungen nach § 74 SGB XII im Saarland
2.2 in Urnengräber in besonderen Lagen (1 Stelle für 4 Beisetzungen) z. b. Friedhof St. Johann - (1 Stelle für 4 Beisetzungen) - Erwerb/Verlängerung des Nutzungsrechtes für 1 Jahr je Stelle 38,00 - Erwerb des Nutzungsrechtes auf 20 Jahre - je Stelle 760,00 - Erwerb des Nutzungsrechtes auf 25 Jahre - je Stelle 950,00 - Erwerb des Nutzungsrechtes auf 30 Jahre - je Stelle 1.140,00 2.3 in Urnenwände außen einschl. Verschlußplatte Urnenstandardkammer (Belegung mit max. 2 Urnen) - Erwerb/Verlängerung des Nutzungsrechtes für 1 Jahr 63,00 - Erwerb des Nutzungsrechtes auf 20 Jahre - 1.260,00 - Erwerb des Nutzungsrechtes auf 25 Jahre - 1.575,00 - Erwerb des Nutzungsrechtes auf 30 Jahre - 1.890,00 Urnenfamilienkammer (Belegung mit max. 4 Urnen) - Erwerb/Verlängerung des Nutzungsrechtes für 1 Jahr 88,50 - Erwerb des Nutzungsrechtes auf 20 Jahre - 1.770,00 - Erwerb des Nutzungsrechtes auf 25 Jahre - 2.212,50 - Erwerb des Nutzungsrechtes auf 30 Jahre - 2.655,00 2.3.1 in oberirdische Grabkammern einschließlich Verschlussplatte - Erwerb/Verlängerung des Nutzungsrechtes für 1 Jahr 133,00 - Erwerb des Nutzungsrechtes auf 20 Jahre - je Grabkammer 2.660,00 - Erwerb des Nutzungsrechtes auf 25 Jahre - je Grabkammer 3.325,00 - Erwerb des Nutzungsrechtes auf 30 Jahre - je Grabkammer 3.990,00 2.3.2 in unterirdische Grabkammern - Erwerb/Verlängerung des Nutzungsrechtes 1. Stelle für 1 Jahr 97,00 - Erwerb des Nutzungsrechtes auf 15 Jahre - 1 Stelle 1.455,00 - Erwerb des Nutzungsrechtes für jede weitere zusammen erworbene daneben liegende Stelle für 1 Jahr 82,00 - Erwerb des Nutzungsrechtes auf 15 Jahre - für jede weitere zusammen erworbene daneben liegende Stelle 1.230,00 2.3.3 in unterirdische Grabkammern als Tiefgrab - 1 Stelle für 4 Urnen - Erwerb/Verlängerung des Nutzungsrechtes für 1 Jahr 125,00 - Erwerb des Nutzungsrechtes auf 15 Jahre - 1 Stelle 1.875,00 2.4 in Urnenwand Friedhofshalle Dudweiler einschl. Verschlußplatte Urnenstandardkammer (Belegung mit max. 2 Urnen) - Erwerb/Verlängerung des Nutzungsrechtes für 1 Jahr 87,50 - Erwerb des Nutzungsrechtes auf 20 Jahre - 1.750,00 - Erwerb des Nutzungsrechtes auf 25 Jahre - 2.187,50 - Erwerb des Nutzungsrechtes auf 30 Jahre - 2.625,00 Urnenfamilienkammer (Belegung mit max. 4 Urnen) - Erwerb/Verlängerung des Nutzungsrechtes für 1 Jahr 111,00 - Erwerb des Nutzungsrechtes auf 20 Jahre - 2.220,00 - Erwerb des Nutzungsrechtes auf 25 Jahre - 2.775,00 - Erwerb des Nutzungsrechtes auf 30 Jahre - 3.330,00 2.5 in Baumgräber (1 Stelle für 4 Beisetzungen) einschl. Namensschild und Baumpflege - Erwerb/Verlängerung des Nutzungsrechtes für 1 Jahr 39,50 - Erwerb des Nutzungsrechtes auf 20 Jahre - je Stelle 790,00 - Erwerb des Nutzungsrechtes auf 25 Jahre - je Stelle 987,50 - Erwerb des Nutzungsrechtes auf 30 Jahre - je Stelle 1.185,00 in einer 2.6 Urnenreihengrabstätte - bei einer Ruhefrist von 20 Jahren 490,00 - bei einer kürzeren Ruhefrist ermäßigt sich die Gebühr um 1/20 pro Jahr 2.7 Urnenreihengrabstätte mit Grabpflege, Denkmal und Beschriftung 490,00 - Grabpflege und Stein werden gesondert berechnet 2.8 Urnenreihengrabstätte in besonderer Lage - Fh St. Johann 760,00 3.0 Urnenreihengrabstätte halbanonym mit Gedenkstein und Pflege 680,00 3.1 Urnengemeinschaftsanlage mit Pflege und Gemeinschaftsgrabmal 1.090,00 - Die Beschriftung erfolgt über den FBS, die Berechnung nach Aufwand 3.2 historischen Urnengemeinschaftsanlage mit Pflege und Gemeinschaftsgrabmal 1.250,00 - Die Beschriftung erfolgt über den FBS, die Berechnung nach Aufwand 3.3 anonymen Urnenreihengrabstätte mit Pflege 650,00 3.4 Urnengemeinschaftbaumgrabstätte einschl. Mammutbaum - mit Gedenktafel und Pflege - Erwerb/Verlängerung des Nutzungsrechtes für 1 Jahr 36,75 - Erwerb des Nutzungsrechtes auf 20 Jahre - 735,00 - Erwerb des Nutzungsrechtes auf 25 Jahre - 918,75 - Erwerb des Nutzungsrechtes auf 30 Jahre - 1.102,50 - Die Beschriftung erfolgt über den FBS, die Berechnung nach Aufwand
3.5 Urnenreihengrabstätte in einem Themenpark - mit Gedenktafel und Pflege - Erwerb/Verlängerung des Nutzungsrechtes für 1 Jahr 44,00 - Erwerb des Nutzungsrechtes auf 20 Jahre - 880,00 - Erwerb des Nutzungsrechtes auf 25 Jahre - 1.100,00 - Erwerb des Nutzungsrechtes auf 30 Jahre - 1.320,00 - Die Beschriftung erfolgt über den FBS, die Berechnung nach Aufwand 3.6 in einer Urnenpyramide Grabnutzungsgrundgebühr 1.000,00 Jährliche Nutzungsgebühr pro Urne 110,00 3.7 in eine Waldgrabstätte - Erwerb/Verlängerung des Nutzungsrechtes für 1 Jahr 10,00 - Erwerb des Nutzungsrechtes auf 20 Jahre - 200,00 - Erwerb des Nutzungsrechtes auf 25 Jahre - 250,00 - Erwerb des Nutzungsrechtes auf 30 Jahre - 300,00 3.8 in Gemeinschaftswaldgrabstätten bei einer Ruhefrist von 20 Jahren 135,00 3.9 in Urnengrabstätten im Memoriam-Feld auf dem Friedhof Dudweiler - Erwerb/Verlängerung des Nutzungsrechtes für 1 Jahr 20,00 - Erwerb des Nutzungsrechtes auf 20 Jahre - 400,00 II. Bestattungsgrundgebühren Die Grundgebühren beinhalten bei Körperbeisetzungen im Wesentlichen folgende Leistungen: - Öffnen des Grabes bzw. der Grabkammer und alle damit verbundenen Leistungen - Entsorgung Grabaushub einschl. Deponiegebühren - Ausgrünen des Grabes mit Matten - Benutzen der Leichenzelle - sofern vorhanden - für die Dauer von bis zu 3 Tagen - Würdige Ausschmückung der Leichenzelle - Überführung der Leiche von der Leichenzelle in die Aussegnungshalle - Transport der Kränze zum Grab - innerhalb desselben Friedhofes - - Schließen des Grabes, Instandsetzung evtl. beschädigter Nachbargräber - Glockengeläut - sofern vorhanden - - Verwaltungs-, Sach- und Vorhaltekosten Bei Aschebeisetzungen - außer der Beisetzung in den Urnenwänden und Grabkammern - werden der Art nach gleiche Leistungen erbracht. Für die Einäscherung wird ein Entgelt gesondert berechnet. Die Grundgebühren beinhalten bei einer islamischen Bestattung im Reihengrabfeld auf dem Hauptfriedhof im Wesentlichen das Ausheben des Grabes, die Aufsicht und die Verwaltungskosten. Im Übrigen begründet ein Verzicht auf Einzelleistungen keinen Anspruch auf Erstattung eines Teils der Gebühren, weil Leistungen und Einrichtungen vorgehalten werden. Bestattungsgrundgebühren im Einzelnen: 1. Bei Körperbeisetzungen in 1.1 Rabatten-, Familien- oder Reihengräber 1.755,00 - je Bestattung - sowie anonyme Bestattung ohne Trauerfeier 1.2 Tiefgräber erste Bestattung ohne Trauerfeier 1.925,00 zweite Bestattung ohne Trauerfeier 1.755,00 1.3 Islamische Bestattung im Reihengrab auf dem Hauptfriedhof 1.420,00 1.4 oberirdische Grabkammern 900,00 1.5 unterirdische Grabkammern 1.300,00 2. Bei Aschebeisetzungen in 2.1 Urnengräber - je Bestattung ohne Trauerfeier 1.200,00 2.2 Gräber für Körperbeisetzungen - je Bestattung - ohne Trauerfeier 1.200,00 2.3 Urnengemeinschaftsgräber und historische Urnengemeinschaftsanlage - je Bestattung - ohne Trauerfeier 1.200,00 2.4 anonyme Urnengräber - je Bestattung - ohne Trauerfeier 1.200,00 2.5 Waldgrabstätten 1.100,00 2.6 Urnenwände, oberirdische und unterirdische Grabkammern, Urnenpyramide, Gemeinschaftswaldgrabstätten ohne Trauerfeier 730,00
3. Besondere/ermäßigte Bestattungsgrundgebühren 3.1 Reihengräber für Kinder unter 5 Jahren, Totgeburten und Föten - ohne Trauerfeier 36,00 (Körper oder Aschen) 3.2 Gleichzeitige Bestattung von zwei Fam. - Angehörige Reduzierung der Gesamt-Bestattungsgebühren um 15 % - aufgerundet auf volle € 3.3 Gleichzeitige Bestattung von zwei Fam. - Angehörige in einem Tiefgrab Reduzierung der Gesamt-Bestattungsgebühren um 25 % - aufgerundet auf volle € 3.4 Bei gleichzeitiger Bestattung einer Wöchnerin mit ihrem Kind erfolgt keine Berechnung der Bestattungsgrundgebühr für das Kind 4. Trauerhallenbenutzung 4.1 Benutzung der Trauerhalle mit würdiger Ausschmückung 175,00 4.2 Benutzung der Trauerhalle mit Einfachdekoration 125,00 4.3 Trauerfeier mit Sarg oder Urne und Beisetzung außerhalb Saarbrückens 4.3.1 mit würdiger Ausschmückung 300,00 4.3.2 mit Einfachdekoration 250,00 4.4 Für die 2. Benutzung der Trauerhalle mit würdiger Ausschmückung oder Einfachdekoration pro Sterbefall reduziert sich die entsprechende Gebühr um 50 % III. Zusätzliche Leistungen 1. Musikalische Begleitung der Trauerfeier Harmoniumspiel und/oder Benutzung der technischen Anlage 35,00 zur elektronischen Wiedergabe - CD - Bedienung der Anlage durch Personal FBS 2.1 Gestellung der Sargträger - vier Träger - 180,00 - sechs Träger - 210,00 (Sargträger können auf allen Friedhöfen selbst gestellt oder beim Friedhofsträger angefordert werden) 2.2 Gestellung der Sargträger bei Totgeburten oder Verstorbenen 40,00 unter 5 Jahren 2.3 zusätzlicher Träger bei Urnenbeisetzung 50,00 2.4 Gestellung Konduktführer/Urnenträger 15,00 (Konduktführer/Urnenträger können auf allen Friedhöfen selbst gestellt oder beim Friedhofsträger angefordert werden) 3.1 Benutzung des Fundleichenraumes oder einer Leichenzelle pro angef. Tag Anliefer- und Abholtag zählen als 1 Tag 40,00 3.2 Benutzung des Leichensammelraumes pro angef. Tag Anliefer- und Abholtag zählen als 1 Tag 40,00 3.3 Benutzung des Leichenraumes zur Einbettung pro angef. Tag Anliefer- und Abholtag zählen als 1 Tag 40,00 3.4 Benutzung der Leichenzelle ab dem 4. Tag Anliefer- und Abholtag zählen als 1 Tag 40,00 3.5 Benutzung des Sektionsraumes zur rituellen Waschung Verstorbener 40,00 4. Leichenschaugebühr 15,00 5. Aufbewahrung von Urnen 5.1 Aufbewahrung von auswärts angelieferten Urnen pro Tag 5,00 5.2 Aufbewahrung von Urnen der im Krematorium der LHS eingeäscherten Verstorbenen ab dem 31. Tag pro Tag 5,00 6. Austausch der Aschekapsel für Baumbestattung 10,00 IV. Verwaltungsgebühren 1. Verwaltungsgebühren bei vorzeitiger Rückgabe eines Grab-Nutzungsrechtes 30,00 2. Verwaltungsgebühr bei Umschreibung eines Grab-Nutzungsrechtes 15,00 3. Zweitausstellung u.ä. von Graburkunden und sonstigen Dokumenten 12,00 4. Verwaltungsgebühr bei Sonderleistungen nach Abschn. V - Ziff. 1. bis 4. - (Umbettungen und Ausgrabungen) 30,00 5. Erlaubnis zum Befahren der Friedhöfe Einzelerlaubnis 5,00 Jahreserlaubnis 120,00 - die Erlaubnisgebühr schließt nicht das Pfand i. H. von 10 € für die Chip-Karte ein - - von der Gebühr befreit sind Personen, die das 75. Lebensjahr vollendet haben oder die gehbehindert i.S. des § 60 Schwerbehindertengesetz sind - das Pfand für die Chip-Karte zur Einfahrt ist zu entrichten - 6. Zulassung zu gewerblicher Tätigkeit auf den Friedhöfen Einzelerlaubnis 38,00 Jahreserlaubnis 120,00 - bei Antragstellung ab 01. Mai ist eine anteilmäßige Gebühr für die Jahreserlaubnis pro Monat der Erlaubnis von 12,00 zu entrichten - die Erlaubnisgebühr schließt nicht das Pfand (10 €) für die Chip-Karte ein
7. Genehmigungsgebühr zur Errichtung oder Veränderung von Grabmalen und/oder anderen Baulichkeiten a) 5 v.H. der Gesamtkosten des fertigen Werkes (gemeiner Wert i.S. § 9 Bewertungsgesetz) - aufgerundet auf volle € - b) Mindestgebühr 16,50 8. Ausstellung einer Empfangsbestätigung für eine Urne 11,00 9. Stornierung eines nach Absprache festgesetzten Bestattungstermins 15,00 V. Sonderleistungen 1. Umbettungen von 1.1 Körpern 1.11 aus einem Reihen-, Rabatten-, Familien- oder Tiefgrab 2. Belegung in ein 1.11.1 Rabatten-, Familien- od. Tiefgrab 2. Belegung 2.410,00 1.11.2 Tiefgrab 1. Belegung 2.720,00 1.12 aus einem Tiefgrab 1. Belegung in ein 1.12.1 Rabatten-, Familien- od. Tiefgrab 2. Belegung 2.700,00 1.12.2 Tiefgrab 1. Belegung 3.010,00 1.13 aus einem Reihen-. Rabatten- oder Tiefgrab 2. Belegung in eine 1.13.1 oberirdische Grabkammer 2.060,00 1.13.2 unterirdische Grabkammer 2.600,00 1.14 aus einem Tiefgrab 1. Belegung in eine 1.14.1 oberirdische Grabkammer 2.910,00 1.14.2 unterirdische Grabkammer 2.910,00 1.2 Gebeinen aus einem Reihen-, Rabatten-, Familien- oder Tiefgrab 2. Belegung in ein 1.2.1 Rabatten-, Familien- od. Tiefgrab 2. Belegung 1.730,00 1.2.1 Tiefgrab 1. Belegung 1.950,00 1.2.2 aus einem Tiefgrab 1. Belegung in ein 1.2.3 Rabatten-, Familien- od. Tiefgrab 2. Belegung 1.950,00 1.2.4 Tiefgrab 1. Belegung 2.550,00 1.3 Verstorbenen unter 5 Jahren 620,00 1.4 Gebeinen Verstorbener unter 5 Jahren 230,00 1.5 Urnen - bis zu 4 Urnen aus einer Grabstelle oder Urnenkammer - aus Erdgrab in Erdgrab 400,00 aus Erdgrab in Urnenkammer 200,00 aus Urnenkammer in Urnenkammer 100,00 aus Urnenkammer in Erdgrab 200,00 2. Ausgrabungen von 2.1. Körpern 2.1.1 aus einem Reihen-, Rabatten-, Familien- oder Tiefgrab 2. Belegung 1.600,00 2.1.2 aus einem Tiefgrab 1. Belegung 2.550,00 2.1.3 Verstorbener unter 5 Jahren 520,00 2.2 Gebeinen 2.2.1 aus einem Reihen-, Rabatten-, Familien- oder Tiefgrab 2. Belegung 1.170,00 2.2.2 aus einem Tiefgrab 1. Belegung 1.800,00 2.2.3 Verstorbener unter 5 Jahren 170,00 2.3 Urnen - bis zu 4 Urnen aus einer Erdgrabstelle - je Urne 200,00 - bis zu 4 Urnen aus einer Urnenkammer - je Urne 50,00 3. Ausgrabung einer Körperbeisetzung, Einäscherung, Überführung der Urne sowie Beisetzung auf einem städt. Friedhof 3.1 aus einem Reihen-, Rabatten-, Familien- oder Tiefgrab 2. Belegung 1.730,00 3.2 aus einem Tiefgrab 1. Belegung 2.670,00 (Die Einäscherungsgebühr wird gesondert berechnet !)
4. Ausgrabung von Gebeinen, Einäscherung, Überführung der Urne sowie Beisetzung auf einem städt. Friedhof 4.1 aus einem Reihen-, Rabatten-, Familien- oder Tiefgrab 2. Belegung 1.310,00 4.2 aus einem Tiefgrab 1. Belegung 1.920,00 (Die Einäscherungsgebühr wird gesondert berechnet !) 5. Für von auswärts ausgegrabene und überführte Körperbeisetzungen, Gebeine oder Urnen sowie Bestattung auf einem städtischen Friedhof ermäßigt sich die jeweilige Bestattungsgrundgebühr um 290,00 6. Bestattungen außerhalb der üblichen Beerdigungszeiten (ab 15.00 Uhr) 120,00 - Zuschlag je angefangene Stunde - 7. Bestattungen an Samstagen (zu den üblichen Bestattungszeiten) - Aufschlag von 25 % auf Bestattungsgrundgebühren und sowie zusätzl. Leistungen III. 1. u. 2. - ohne Berücksichtigung der Ermäßigungen zu II. 3.2 8. Benutzung der Trauerhalle über die übliche Zeit von 30 Minuten hinaus und nach vorheriger Reservierung Zuschlag je angefangene 30 Minuten 50,00 9. Reservierung der Trauerhalle für den Nachfolgetermin 100,00 10. Stornierung der Reservierung des Nachfolgetermins 50,00 - nur bis 2 Tage vor der Trauerfeier möglich - 11. Bestattungen über die übliche Zeit von 30 Minuten hinaus - nach Vereinbarung, Zuschlag je 30 Minuten 80,00 12. Grabverfüllung bei islamischer Bestattung 120,00 13. Abräumen von Grabstätten und Entsorgen der Anlagen - mit Erteilung der Grabmalgenehmigung - Körpergrabstätten 13.1 1 st. Rabattengrab Grabmal 100,00 Grabmal mit Einfassung 160,00 Grabmal mit Einfassung und Abdeckplatte 220,00 Einfassung und Abdeckplatte 190,00 13.2 2 st. Rabattengrab Grabmal 130,00 Grabmal mit Einfassung 190,00 Grabmal mit Einfassung und Abdeckplatte 250,00 Einfassung und Abdeckplatte 220,00 13.3 3 st. Rabattengrab Grabmal 160,00 Grabmal mit Einfassung 220,00 Grabmal mit Einfassung und Abdeckplatte 280,00 Einfassung und Abdeckplatte 250,00 13.4 4 st. Rabattengrab Grabmal 190,00 Grabmal mit Einfassung 240,00 Grabmal mit Einfassung und Abdeckplatte 300,00 Einfassung und Abdeckplatte 270,00 13.5 1 st. Tiefgrab Grabmal 150,00 Grabmal mit Einfassung 210,00 Grabmal mit Einfassung und Abdeckplatte 270,00 Einfassung und Abdeckplatte 240,00 13.6 2 st. Tiefgrab Grabmal 180,00 Grabmal mit Einfassung 240,00 Grabmal mit Einfassung und Abdeckplatte 300,00 Einfassung und Abdeckplatte 270,00
13.7 unterird. Grabkammer 1. Stelle Grabmal 100,00 1. Stelle Grabmal mit Abdeckplatte 160,00 bei jeder weiteren zusammen erworbenen Stelle Grabmal 30,00 Grabmal mit Abdeckplatte 70,00 13.8 Körperreihengrab Grabmal 50,00 Grabmal mit Einfassung 110,00 Grabmal mit Einfassung und Abdeckplatte 170,00 Einfassung und Abdeckplatte 140,00 Urnengrabstätten 13.9 1 st. U-Rabattengrab Grabmal 70,00 Grabmal mit Einfassung 100,00 Grabmal mit Einfassung und Abdeckplatte 140,00 Einfassung und Abdeckplatte 120,00 13.10 2 st. U-Rabattengrab Grabmal 90,00 Grabmal mit Einfassung 120,00 Grabmal mit Einfassung und Abdeckplatte 160,00 Einfassung und Abdeckplatte 140,00 13.11 U-Reihengrab Grabmal 40,00 Grabmal mit Einfassung 100,00 Grabmal mit Einfassung und Abdeckplatte 140,00 Einfassung und Abdeckplatte 120,00 13.12 Pultsteine, Beistell- und Schrifttafeln - bei Körper- und Urnengräbern 50,00 13.13. Abräumen von Anpflanzungen bei Körpergräbern 1 stell. Rabattengrab/ 1 stell. Tiefgrab 60,00 2 stell. Rabattengrab/ 2 stell. Tiefgrab 120,00 3 stell. Rabattengrab 180,00 4 stell. Rabattengrab 240,00 unterirdische Grabkammer mit Vollbepflanzung je Stelle 60,00 unterirdische Grabkammer als Rasengrab je Stelle 30,00 13.14 Abräumen von Anpflanzungen bei Urnengräbern 1 stell. Urnenrabattengrab 30,00 2 stell. Urnenrabattengrab 60,00 14. Abräumen von Grabstätten - Altfälle bis 31.12.2008 - Körpergrabstätten 14.1 1 st. Rabattengrab Grabmal 170,00 Grabmal mit Einfassung 230,00 Grabmal mit Einfassung und Abdeckplatte 290,00 Einfassung und Abdeckplatte 260,00 nachträglicher Abbau einer Einfassung 80,00 14.2 2 st. Rabattengrab Grabmal 220,00 Grabmal mit Einfassung 280,00 Grabmal mit Einfassung und Abdeckplatte 340,00 Einfassung und Abdeckplatte 310,00 nachträglicher Abbau einer Einfassung 80,00 14.3 3 st. Rabattengrab Grabmal 270,00 Grabmal mit Einfassung 330,00 Grabmal mit Einfassung und Abdeckplatte 390,00 Einfassung und Abdeckplatte 360,00 nachträglicher Abbau einer Einfassung 80,00 14.4 4 st. Rabattengrab Grabmal 320,00 Grabmal mit Einfassung 380,00 Grabmal mit Einfassung und Abdeckplatte 440,00 Einfassung und Abdeckplatte 410,00 nachträglicher Abbau einer Einfassung 80,00 14.5 1 st. Tiefgrab Grabmal 250,00 Grabmal mit Einfassung 300,00 Grabmal mit Einfassung und Abdeckplatte 360,00 Einfassung und Abdeckplatte 330,00 nachträglicher Abbau einer Einfassung 70,00 14.6 2 st. Tiefgrab Grabmal 300,00 Grabmal mit Einfassung 350,00 Grabmal mit Einfassung und Abdeckplatte 410,00 Einfassung und Abdeckplatte 380,00 nachträglicher Abbau einer Einfassung 70,00
Urnengrabstätten 14.8 1 st. U-Rabattengrab Grabmal 90,00 Grabmal mit Einfassung 120,00 Grabmal mit Einfassung und Abdeckplatte 160,00 Einfassung und Abdeckplatte 140,00 nachträglicher Abbau einer Einfassung 50,00 14.9 2 st. U-Rabattengrab Grabmal 110,00 Grabmal mit Einfassung 170,00 Grabmal mit Einfassung und Abdeckplatte 210,00 Einfassung und Abdeckplatte 190,00 nachträglicher Abbau einer Einfassung 80,00 Abräumen von Anpflanzungen 14.10.1 - 1 stell. Rabattengrab/ 1 stell. Tiefgrab 60,00 - 2 stell. Rabattengrab/ 2 stell. Tiefgrab 120,00 - 3 stell. Rabattengrab 180,00 - 4 stell. Rabattengrab 240,00 - 1 stell. Urnenrabattengrab 30,00 - 2 stell. Urnenrabattengrab 60,00 15. Bereitstellung Fundament bei unterirdischen Grabkammern - für Grabmal 100,00 - für Grabmal und Abdeckplatte 150,00 - für Abdeckplatte 50,00
Übernahme der Bestattungskosten nach § 74 SGB XII bei der Gemeinde Heusweiler Die Gebühren sind im Zeitraum 2009 und 2010 identisch. Nicht alle Grabarten sind auf allen Friedhöfen der Gemeinde Heusweiler vorhanden. Urnenbelegung in ein Zweitbele- Zweitbele-gung Urnenbelegung Rasentie- Zweitbele- Urnenrei- Urnenfami- Zweitbele- vorhandenes Erdgrab als Familiengrab nur Kindergräber Rasentie- gung Annonymes Urnenwand Urnenwand Flachkam- Tiefenkam- in vorhandenes Rasengrab fengrab 2. Reihengrab Tiefengrab gung hengrab (2- liengrab (4- gung Zweitbelegung noch für Kinder bis fengrab (25 Urnenrei- Urnengrab (2-stellig)* (Verlängerung mer (15 mer (15 Erdgrab (ohne (25 Jahre) Belegung (25 (25 Jahre) (25 Jahre) Tiefengrab stellig) (25 stellig) (25 Urnenfami- (Wahlmöglichkeit ob Nachbelegungen 10 Jahre (20 Jahre) hengrab (25 (15) (15 Jahre) anteilig bis 15 Jahre) Jahre) Verlängerung der Jahre) (25 Jahre) Jahre) Jahre) liengrab Verlängerung der möglich (25 Jahre) Jahre) Jahre) Jahre) Ruhefrist) Grabart Ruhefrist oder nicht Gebühr Grabstellengebühr 1.420,00 € 1.420,00 € 4,73€/Monat 1.420,00 € 1.420,00 € 4,73€/Monat 330,00 € 1,1€/Monat 635,00 € 1,22€/Monat 355,00 € 350,00 € 1,94€/Monat 1.110,00 € 1.470,00 € entfällt anteilig entspr. Grabart 8,72€/Monat 725,00 € Grabherstellung 455,00 € 585,00 € 585,00 € 345,00 € 480,00 € 480,00 € 120,00 € 120,00 € 130,00 € 130,00 € 60,00 € 40,00 € 40,00 € 130,00 € 130,00 € 120,00 € 120,00 € 675,00 € 235,00 € Benutzung der Leichenhalle Die Kosten für die Nutzung der Leichenhalle belaufen sich auf 160,00 € unabhänging von der gewählten Grabart. Benutzung der Kühlzelle Die Kosten für die Nutzung des Kühlraumes beläuft sich auf 240,00 €, wobei auch in manchen Fällen bei Urnenbestattung vorher noch der Kühlraum genutzt wird, z. B. wenn noch nicht sicher war, ob der Verstorbene eingeäschert werden soll oder nicht. Grabpflege 1.240,00 € 1.240,00 € 4,13€/Monat entfällt entfällt entfällt entfällt entfällt entfällt entfällt 175,00 € entfällt entfällt entfällt entfällt entfällt anteilig entspr. Grabart entfällt entfällt Die Grabpflege fällt nur bei Rasenreihen-/tiefengräbern und annonymen Urnengräbern an und wird in Fällen, bei denen die Kosten vom Sozialamt übernommen werden, jedoch nicht in Rechnung gestellt! *bei der Urnenwand können 2 Kammern als Doppelkammer (4-stellig) belegt werden. Dabei muss einfach nur eine Trennwand zwischen den einzelnen Kammern entfernt werden. Die Kosten der Grabstellengebühr verdoppelt sich entsprechend. (Wird jedoch kaum genutzt).
Grabgebühren der Stadt Friedrichsthal Stand: 02.06.2006 A) Reihengrabstätten: 1.) für Verstorbene über 5 Jahren a) Überlassung 600,00 € b) Herstellen/Wiederverf., Beisetzungsakt, Grabausgr 360,00 € c) Leichenhalle mit Leichenzelle 330,00 €/ohne Zelle 180,00 € 330,00 € 1.140,00 € / 1.290,00 € 2.) Reihengrabstätten unter 5 Jahren a) Überlassung 100,00 € b) Herstellen/Wiederverf./Beisetzungsakt/Grabausgr. 90,00 € c) Leichenhalle mit Leichenzelle 330,00 €/ohne Zelle 180,00 € 330,00 € 370,00 € / 520,00 € 2.) Beisetzung einer Totgeburt bzw. der Leiche eines Kindes bis zum 12. Lebensmonat gemäß § 13 Abs. 3 Satz2 Satzung in eine Reihen- bzw. Kaufgrabstätte a) Überlassung ----- € b) Herstellen/Wiederverf./Beisetzungsakt/Grabausgr. 70,00 € c) Leichenhalle mit Leichenzelle 330,00 €/ohne Zelle 180,00 € 330,00 € 250,00 / 400,00 € 4). Urnen-Reihengrabstätten 5.) anonyme Urnengemeinschaftsgrabstätten a) 160,00 € a) 160,00 € b) 180,00 € b) 180,00 € c) 330,00 € / 180,00 € c) 330,00 € /180,00 € 670,00 € / 520,00 € d) 460.00 € (Grabpflege 15 Jahre) 1.130,00 € / 980,00 €
6.) Wiesenreihengrabstätten a) 600,00 € b) 360,00 € c) 330,00 € / 180,00 € d) 2.600,00 € (Grabpflege für 20 Jahre) 3.890,00 € / 3.740,00 € B) Kaufgrabstätten: 1.) Urnengrabstätten in Urnenwand (Laufzeit 15 Jahre 1 – 2 Urnen) 1. Beisetzung: a) Überlassung der Grabstätte 190,00 € b) Durchführung der Beisetzung 70,00 € c) Leichenhalle m. Zelle/o. Zelle 330,00 € / 180,00 € 590,00 € / 440,00 € 2. Beisetzung: a) -/- b) Durchführung der Beisetzung 70,00 € c) Leichenhalle m. Zelle/ o. Zelle 330,00 € / 180,00 € 400,00 € / 250,00 € 2.) Kaufgrabstätten (Laufzeit 20 Jahre) (früher Familiengräber) 1. Kaufgrabstätte 1-stellig a) Überlassung 770,00 € b) Herstellen/Wiederverf./Beisetzungsakt, Grabausgr. 400,00 € c) Leichenhalle m. Zelle / o. Zelle 330,00 € / 180,00 € 1.500,00 € / 1.350.00 €