Notfallplan Cattenom

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Drucksache 15/489 (15/367)       Landtag des Saarlandes          - 15. Wahlperiode - Wie kann sichergestellt werden, dass die Möglichkeit aus einem kontaminierten evakuiert zu werden, nicht abhängig ist vom finanziellen Hintergrund der Personen und Familien? Zu Frage 24: Maßnahmen zur Evakuierung der Bevölkerung werden durch Entscheidungen der Einsatzleitung des Katastrophenschutzes aufgrund der Kenntnis über den Anlagenzu- stand und nach Bewertung der radiologischen Lage und der aktuellen Situation in den betroffenen Gebieten ausgelöst. Die zu evakuierenden Gebiete werden nach der für die Bevölkerung real zu erwartenden Dosis in den betroffenen Gebieten festgelegt. Durch eine rechtzeitige Evakuierung sollen deterministische Wirkungen für die Bevöl- kerung (Frühschäden, akutes Strahlensyndrom) aber auch stochastische Auswirkun- gen für die Bevölkerung (Spätfolgen) vermieden werden. Demnach entscheidet der Katastrophenschutzstab rein objektiv nach diesen Merkmalen, ob eine Evakuierung der Bevölkerung angeordnet und durchgeführt werden soll oder nicht. Finanzielle Hinter- gründe von Personen und Familien spielen hierbei keine Rolle. Die Antwort der Landesregierung auf die Anfrage betreffend Notfallplan Cattenom - Drucksache 15/488 (15/367) - ist hiermit gegenstandslos! - 11 -
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