Hartz-IV-Sanktionen gegen unter 25-Jährige im Saarland

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LANDTAG DES SAARLANDES 16. Wahlperiode                                Drucksache 16/468 (16/394) 14.06.2018 ANTWORT zu der Anfrage des Abgeordneten Dennis Lander (DIE LINKE.) betr.:     Hartz-IV-Sanktionen gegen unter 25-Jährige im Saarland Vorbemerkung des Fragestellers: „Für unter 25-Jährige Hartz IV-Beziehende gelten derzeit verschärfte Sanktionsregelungen: Bei einer ersten „Pflichtverletzung“ - beispielsweise ein nicht eingehaltener Termin - wird das Arbeitslosengeld II auf die Kosten für Unterkunft und Heizung be- schränkt. Bei wiederholter „Pflichtverletzung“ in- nerhalb eines Jahres wird es vollständig gestri- chen, auch die Kosten für Unterkunft und Heizung werden nicht mehr gezahlt.“ Vorbemerkung der Landesregierung: Die Beantwortung der Anfrage stützt sich auf die statistische Berichterstattung zu Sanktionen im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende der Bundesagentur für Arbeit. Grundlage sind die jeweils aktuellen Daten (Stand April 2018) mit einer Warte- zeit von drei Monaten. Hinsichtlich der Abbildung der verhängten Sanktionen nach §§ 31 f. SGB II und deren Aufschlüsselung nach den jeweiligen Sanktionsgründen wird auf das Merkmal der „Neu festgesetzten Sanktionen“ (Sanktionsbewegungen) abgestellt. Durch die sach- verhaltsspezifische Betrachtungsweise der Sanktionen ist es möglich, sanktionsbezo- gene Merkmale bzw. den Grund der einzelnen Sanktionen zu ermitteln. Dabei werden jeweils gleitende Jahressummen abgebildet. Diese umfassen, ausgehend vom aktuel- len Berichtsmonat, immer die letzten 12 Monate. Die Abbildung der vollsanktionierten erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) unter 25 Jahren erfolgt auf Grundlage einer Bestandszählung. Bei vollsanktionierten Perso- nen übersteigt die Höhe des Sanktionsbetrages die Höhe des laufenden Leistungsan- spruchs, d.h. es liegt eine komplette Leistungskürzung vor – sowohl des monatlichen Regelsatzes als auch der Kosten für Unterkunft und Heizung. Entsprechend der Fragestellung nach „erwachsenen Hartz-IV-Beziehenden unter 25 Jahren“ betrachtet die der Antwort der Landesregierung zugrundeliegende Auswertung die Personengruppe „ELB von 18 bis unter 25 Jahren“. Ausgegeben: 14.06.2018 (09.05.2018)
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Drucksache 16/468 (16/394)                  Landtag des Saarlandes          - 16. Wahlperiode - Wie viele Sanktionen wurden im vergangenen Jahr im Saarland gegen unter 25-jährige erwach- sene Hartz-IV-Beziehende insgesamt verhängt und aus welchen Gründen? Wie hat sich die Zahl der Sanktionen gegen unter 25-jährige erwachsene Hartz-IV-Beziehende im Saarland in den letzten fünf Jahren entwickelt (bit- te einzeln auflisten)? Zu den Fragen 1 und 2: In 2017 wurden im Saarland gegen ELB von 18 bis unter 25 Jahren 2.919 Sanktionen verhängt. Die entsprechenden Einzelwerte sind in der nachfolgenden Tabelle 1 aufge- führt. Dieser Tabelle sind zudem die Daten hinsichtlich der Entwicklung der Sanktionie- rungen der betreffenden Personengruppe zu entnehmen. Insgesamt ist festzustellen, dass die unentschuldigte Nichtwahrnehmung von Melde- terminen beim Träger der Grundsicherung (Jobcenter), die Weigerung hinsichtlich der Aufnahme oder Fortführung einer Arbeit, Ausbildung oder Maßnahme sowie Abbrüche bzw. Anlässe zum Abbruch einer Maßnahme die häufigsten Sanktionsgründe darstel- len. Tabelle 1: Neu festgestellte Sanktionen gegenüber ELB von 18 bis unter 25 Jahren nach Sanktionsgründen im Saarland Berichtsjahre (Jahressumme) / Sanktions-         2017        2016  2015       2014       2013 gründe Sanktionen insgesamt               2.919        2.352 2.124      2.614      2.413 Weigerung Erfüllung Pflicht der Eingliede- rungsvereinbarung 147          89    76         76         66 Weigerung Aufnahme/Fortführung einer Arbeit, Ausbildung, Maßnahme 321         166   154        283        280 Abbruch bzw. Anlass zum Abbruch einer Maßnahme                        316         301   249        163        153 Meldeversäumnis beim Träger (JC) 2.000        1.678 1.533      1.968      1.771 Meldeversäumnis beim ärztli- chen/psycholog. Dienst                 *            *    30         27         23 Verminderung von Einkommen bzw. Ver- mögen                          *            *    4           *         7 Fortsetzung unwirtschaftlichen Verhaltens -            -     -          *          - Eintritt einer Sperrzeit oder Erlöschen eines Anspruchs nach dem SGB III 45           42    48         57         61 Erfüllung der Voraussetzung für Eintritt einer Sperrzeit nach dem SGB III 48           39    30         34         53 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Stand April 2018 * Aus Datenschutzgründen und Gründen der statistischen Geheimhaltung werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen Zahlenwert geschlossen werden kann, anonymi- siert -2-
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Drucksache 16/468 (16/394)                Landtag des Saarlandes                   - 16. Wahlperiode - Wie oft wurden erwachsene Hartz-IV-Beziehende unter 25 Jahren im Saarland im vergangenen Jahr auch die Mittel für Unterkunft und Heizung gestri- chen? Wie hat sich die Zahl der unter 25-jährigen er- wachsenen Hartz-IV-Beziehenden im Saarland, denen die Mittel für Unterkunft und Heizung ge- strichen wurde, in den vergangenen fünf Jahren entwickelt? Zu den Fragen 3 und 4: Die Anzahl der vollsanktionierten ELB von 18 bis unter 25 Jahren im Saarland im Jahr 2017 sowie die Entwicklung der Anzahl in den vergangenen fünf Jahren sind nachfol- gend Tabelle 2 zu entnehmen. Tabelle 2:         Bestand an vollsanktionierten ELB insgesamt und von 18 bis unter 25 Jahren im Saarland Merkmale / Berichtsjahre                      Bestand vollsanktionierte ELB (Jahresdurchschnittswerte) insgesamt               dav. 18 bis unter 25 Jahren 2017                     92                              53 2016                     72                              34 2015                     61                              23 2014                     68                              33 2013                     80                              40 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Stand April 2018 -3-
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