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- Maßgebende Parameter (mg/l und kg/a) sowie Temperatur und
pH-Wert
- vorhandene Meßeinrichtungen und Vorbehandlungsanlagen
- vorhandenes Leitungsnetz entsprechend dem Inhalt des Ka-
nalkataster
Die Betriebe der Metallbe- und verarbeitung sowie alle che-
mischen Reinigungen und Tankstellen müssen nicht von den
Gemeinden erfaßt werden, da diese derzeit vom LfU beim
Vollzug der VGS (Verordnung über die Genehmigungspflicht
für Einleiten von Abwasser mit gefährlichen’ Stoffen in konm-
munale Abwasseranlagen) erfaßt werden.