Gutachten Folgekosten Braunkohleausstieg Abschlussbericht

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Abbildung 2: Auskohlung in den Szenarien Für das Referenzszenario ergibt die Modellierung, dass alle Tagebaue im Umfang der genehmigten Rah- menbetriebspläne ganz oder sehr weitgehend ausgekohlt würden, mit Ausnahme von Garzweiler II und Reich- walde. Im Rheinischen Revier würde eine vollständige Auskohlung von Garzweiler II (und eine ursprünglich geplante weitere Auskohlung des Tagebaus Hambach im Rahmen des bisher nicht beantragten vierten Rah- menbetriebsplans) den Neubau zumindest eines weiteren Braunkohlekraftwerkes erfordern (ursprüngliches Projekt einer BoA 4). Den Bau eines solchen Kraftwerks halten die Gutachter auch ohne explizites Kohleaus- stiegsgesetz für energiewirtschaftlich unrealistisch, sodass der Tagebau Garzweiler in geringerem Maß aus- gekohlt wird als in Leitentscheidungen und Unternehmensplänen angegeben. Gutachten: Folgekosten des Braunkohletagebaus und Bestimmung der entsprechenden Rückstellungen       21
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Allerdings muss bezüglich der Gestaltung des Restsees und für den Wegfall der A61 eine Lösung gefunden werden. Der Tagebau Hambach wird im Referenzszenario weiter ausgekohlt, sodass der Hambacher Forst nicht erhalten bleibt. Diese Annahme entspricht der Genehmigungslage. Im Lausitzer Revier würde der Tagebau Reichwalde, der zugleich die geringwertigsten Kohlen beinhaltet, zu etwa 80 % ausgekohlt. Die Inanspruchnahme des Teilabschnitts II im Tagebau Welzow-Süd sowie des Ab- baugebietes 2 und des Sonderfeldes Mühlrose sind nicht erforderlich. Der Tagebau Reichwalde kann, so die Annahme des Gutachtens, flexibel verkürzt werden und stellt somit die Residualgröße im Lausitzer Revier dar. Dies führt dazu, dass dort die Auskohlung in den Szenarien verändert wird, dies führt zur größten Zunahme an Folgekosten außerhalb des rheinischen Reviers. Ausstiegsszenario A1 führt im Rheinischen Revier dazu, dass sowohl der Hambacher Forst als auch die Ortschaften Keyenberg, Kuckum, Westrich (Ober- und Unterwestrich) sowie Berverath am Tagebau Garzwei- ler II erhalten bleiben. Mit dem Erhalt des Hambacher Forsts folgt das Szenario auch der Empfehlung der Kommission „Wachstum, Strukturwandel, Beschäftigung“. Der Erhalt des Hambacher Forstes erfordert sehr hohe Massenbewegungen, um standfeste Böschungen zur Herstellung einer Endfigur des Tagebaus zu er- halten. Weiterhin sind im Tagebau durch die frühzeitige Stilllegung aufwändige wasserwirtschaftliche Maß- nahmen erforderlich. Im Mitteldeutschen Revier wäre eine Verkleinerung des Tagebaus Schleenhain zu erwarten. Die Verkleine- rung betrifft insbesondere die nicht mehr vorzunehmende Auskohlung des Teilgebiets Groitzscher Dreieck. Die frühere Stilllegung führt zu einer nicht notwendigen Inanspruchnahme des Vorbehaltsgebiets Pödelwitz, hat aber keine weitergehenden Auswirkungen auf die Wiedernutzbarmachung. Im Lausitzer Revier werden wiederum bis auf den Tagebau Reichwalde alle übrigen vollständig ausgekohlt. Die Restmengen im Tagebau Reichwalde liegen mit rund 185 Mio. t im Vergleich zur Referenz (dort 62,3 Mio. t) deutlich höher; es werden somit ca. 40 % der Vorräte bezogen auf 2018 ausgekohlt. Ausstiegsszenario A2 zeigt, dass der Versuch einer Nachoptimierung zwischen den Revieren durch die komplexen Zusammenhänge zwischen Abraum und Fördermenge nicht zu positiven Effekten führt, die Folge- kosten sich also insgesamt nicht reduzieren ließen. Die Gutachter versuchten in Ausstiegsszenario 2, durch eine bevorzugte Berücksichtigung der Tagebauseite die Kosten zu mindern. Eine solche Kostenoptimierung lässt sich aber nicht realisieren. Für die Lausitzer und Mitteldeutschen Reviere wurde, basierend auf den im Referenzszenario modellierten Kraftwerkslaufzeiten, bereits mit Ausstiegsszenario 1 die optimale Variante gefunden. Im Ergebnis führt Ausstiegsszenario 2 im Rheinischen Revier dazu, dass in Garzweiler erhebliche Massenbe- wegungen ohne die Förderung von Kohle notwendig werden. Insofern ergeben sich hier Abweichungen von Ausstiegsszenario 1. Diese übersteigen in den Folgewirkungen erzielbare Optimierungserfolge in den anderen Revieren deutlich. Die qualitativen Kriterien (Umsiedlung, Erhalt des Hambacher Forstes) spielen insbesondere in den Hand- lungsoptionen des Rheinischen Revieres eine große Rolle. Wichtig erscheint die Erkenntnis, dass bereits durch die geänderte Marktsituation (dokumentiert im Referenz- szenario) eine grundlegende Änderung gegenüber früheren Planungen eingetreten ist. Die Differenzen zwi- schen dem Referenzszenario und den Ausstiegsszenarien ergeben sich nicht für alle Tagebaue, sondern ins- besondere für die Tagebaue Garzweiler II, Hambach und Reichwalde. 1.4       Folgekosten Die Folgekosten im Sinne des für dieses Gutachten definierten Ansatzes setzen sich zusammen aus dem mit der zeitlichen Verschiebung des Ausgaben- bzw. Auszahlungsprofils einhergehenden wertmäßigen Effekt auf Gutachten: Folgekosten des Braunkohletagebaus und Bestimmung der entsprechenden Rückstellungen        22
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die zum Betrachtungsstichtag 31.12.2018 bilanzierten Rückstellungen einerseits („Erste Komponente“) sowie den tagebaubedingten Mehr- oder Minderausgaben andererseits („Zweite Komponente“). Komponente 1 bildet somit die bereits gebildeten Rückstellungen für bereits ausgekohlte Flächen ab. Diese Rückstellungen verändern sich je nach unterstelltem Realzinssatz durch das früher als bisher geplante Ver- stromungsende und die früher anfallenden Ausgaben bzw. Auszahlungen für die Rekultivierung und Wie- dernutzbarmachung der Flächen, die in der Vergangenheit bereits ausgekohlt wurden. Komponente 2 bildet hingegen Kosten für künftig auszukohlende Flächen, für die noch keine Rückstellungen gebildet wurden, ab. Die Beträge der beiden Komponenten werden addiert. Rheinisches Revier Die folgende Tabelle (Folgeseite) zeigt die auf Basis der Analysen ermittelten, in den Szenarien A1 und A2 resultierenden Folgekosten bei den Tagebauen Garzweiler und Hambach. Bezüglich der Abschätzung ökonomischer Auswirkungen stellt der Tagebau Inden eine Besonderheit dar. In den Ausstiegsszenarien (in beiden identisch) beträgt die Kohlenabbaumenge mit 85 Mio. t etwas weniger als die Hälfte des Referenzszenarios. Zugleich ist die Planung des Restsees mit seiner multifunktionalen Nut- zung sehr weit fortgeschritten. In den Überlegungen der Restseegestaltung bei einem Ausstieg gemäß Sze- nario A1 oder A2 ist zu beachten, dass die Anlegung des Restsees einerseits politisch getrieben war, zum anderen bei RWE auch zu Kosteneinsparungen führt, weil die Errichtung einer Bandanlage zur Verfüllung des Restlochs Inden durch Mengen aus Hambach nicht erforderlich ist: Über die bergbaulichen Fragestellungen hinaus sind aufgrund der fortgeschrittenen Planung die Interessen der Stakeholder von besonders hoher Be- deutung, also insbesondere die Frage nach der multifunktionalen Nutzung des Restsees. Eine geänderte Restseeplanung würde einen neu zu erzielenden Kompromiss zwischen diesen Stakeholderinteressen und den Kosten anstreben. Eine Detailplanung, die dies angemessen berücksichtigt, ist nicht Gegenstad dieses Gutachtens und zudem ohne Detaildaten der bergbaubetreibenden Unternehmen und Kenntnis weiterer Randbedingungen nicht möglich. Als Abschätzung kann folgendes gelten: Einerseits ist vorstellbar, dass der Restsee in etwa in der ursprünglich geplanten Form, aber mit geringerer Tiefe erfolgt. In diesem Falle gehen die Gutachter davon aus, dass sich Mehrkosten für die Umplanung und ersparte Aufwendungen in etwa ausgleichen. Eine obere Abschätzung führt zu der Überlegung, in Inden eine reine Abraumförderung (wie in Hambach) durchzuführen, um Abraum zu beschaffen. Eine erste grobe Kostenschätzung – nur für die Abraumbeschaf- fung – beläuft sich für Inden auf etwa 330 Mio. €. Hierbei wurde wie folgt vorgegangen: Bei einem Kohle- Abraumverhältnis von 1:3,1 würden bei einer um 108,6 Mio. t verringerten Kohlenförderung (85 Mio. t statt 193,6 Mio. t) auch 337 Mio. m3 Abraum weniger gefördert werden. Um die Restseegeometrie – vor allem in der Lage – annähernd vergleichbar herzustellen, müsste diese Abraummenge trotzdem gefördert werden. Die spezifischen Kosten für die Aufnahme und den Wiedereinbau von 1 m3 Abraum im Regelbetrieb (ohne Anlage von Depots) betragen in Inden 0,86 €/m3 (Tudeshki 2017). Dadurch würden Kosten in Höhe von 337 Mio. t x 0,86 € = 330 Mio. € entstehen. Bei der Abschätzung wurden der aktuelle Abbaustand und die noch abzubau- enden Kohlen- bzw. Abraummengen nicht berücksichtigt. Da die Kohlen im Boden verbleiben, würde der See auch ca. um 40 bis 45 m flacher werden (Mächtigkeit der Kohlenflöze). Eine genaue Bilanzierung der Abraum- mengen (und darauf basierend die Abschätzung der Mehrkosten) und die Ausgestaltung des Restsees erfor- dern genauere Betreiberdaten und die Aufstellung eines digitalen Lagerstättenmodells. Ein rein kostenopti- mierter Abschluss der Kohlenförderung, der auf die bisherige Planung des Restsees keinerlei Rücksicht nimmt, könnte diese Folgekosten allerdings ganz oder teilweise vermeiden. Dies führt zu einer theoretischen Folgekostenspanne von 0 bis etwa 330 Mio. €. Gutachten: Folgekosten des Braunkohletagebaus und Bestimmung der entsprechenden Rückstellungen          23
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Aufgrund der Unsicherheiten bezüglich einzuhaltender Zusagen betreffend der Restseegestaltung, der feh- lenden Unternehmensdaten und der daraus folgenden, großen Spanne möglicher Folgekosten wurde im Wei- teren davon abgesehen, die Kostenposition Inden in gleicher Weise in den Tabellen mitzuführen wie die an- deren Rheinischen Tagebaue. Eine abschließende Beurteilung, ob und ggf. in welcher Höhe für Inden tatsäch- lich ausstiegsbedingte Tagebaufolgekosten anzusetzen sind, ist den Gutachtern aufgrund der verfügbaren Datenbasis derzeit nicht möglich. Rheinisches Revier – Folgekosten [Mio. €] Szenario A1                                   Szenario A2 Erste              Zweite                            Erste     Zweite Summe                             Summe Komponente Komponente                                  Komponente Komponente Inflationierung: 1,5 % p. a. Hambach                                      113                1.666               1.779         113       1.666     1.779 Garzweiler                                     97                     -                   97       97         364       461 Summe                                          210                1.666               1.876         210       2.030     2.240 Inflationierung: 2,0 % p. a. Hambach                                        77               1.744               1.821          77       1.744     1.821 Garzweiler                                     67                     -                   67       67         403       471 Summe                                          144                1.744               1.888         144       2.147     2.292 Inflationierung: 2,5 % p. a. Hambach                                       29                1.824               1.853         29        1.824     1.853 Garzweiler                                     6                      -                    6       6          447       453 Summe                                           35                1.824               1.859         35        2.271     2.306 Tabelle 1: Rheinisches Revier (ohne Inden) – Zusammenfassung der Folgekosten (Die Markierung „-„ in den Tabellen [wie z. B. bei den zweiten Komponenten bei Garzweiler in A 1] bedeutet, dass keine Kosten aufgeführt werden, der Betrag also Null ist. Alle Werte sind gerundet. 4 Die Aufteilung der Folgekosten zwischen den Tagebauen Hambach und Garzweiler ist der Ausgestaltung der Ausstiegsszenarien geschuldet. Eine andere Gestaltung bei ähnlichen Auskohlungsmengen (z. B. Auskohlung des Tagebaus Hambach und frühzeitiger Ausstieg in Garzweiler und Inden) wurde nicht in den Szenarien abgebildet, da die Vorgabe der Kommission bezüglich des Hambacher Forstes eingehalten werden sollte. Für das Rheinische Revier (ohne Inden) ergibt das Gutachten Folgekosten im Fall eines Kohleausstiegs je nach Szenarien und Annahmen bei der Inflationierung zwischen 1,9 Milliarden Euro und 2,3 Milliarden Euro. Lausitzer Revier Die folgende Tabelle zeigt die auf Basis der beschriebenen Analysen ermittelten, in den Szenarien A1 und A2 resultierenden Folgekosten bei den Tagebauen Nochten und Reichwalde. Die Tagebaue Jänschwalde und Welzow unterscheiden sich in den hier betrachteten Szenarien nicht, daher führt die Deltabetrachtung auch nicht zu Folgekosten. Die Brandenburger Tagebaue (Welzow Süd und Jäns- chwalde) werden in den Ausstiegsszenarien so ausgekohlt, wie es die bisherige Genehmigungs- und Pla- nungslage ergibt. Der Kohleausstieg hat somit für diese Tagebaue keine nennenswerten Auswirkungen auf die Folgekosten. Folglich werden ihre Werte in den Tabellen nicht ausgewiesen. 4 Die Rundung der Zahlen kann dazu führen, dass die Summe aus zwei gerundet Null ergebenden Positionen von Null abweicht, z. B. ergibt 0,4 + 0,4 = 0,8, gerundet: 0 + 0 = 1. Gutachten: Folgekosten des Braunkohletagebaus und Bestimmung der entsprechenden Rückstellungen                              24
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Die Folgekosten im Sinne des für dieses Gutachten definierten Ansatzes setzen sich wiederum zusammen aus dem mit der zeitlichen Verschiebung des Ausgaben- bzw. Auszahlungsprofils einhergehenden wertmäßi- gen Effekt auf die zum Betrachtungsstichtag 31.12.2018 bilanzierten Rückstellungen einerseits („Erste Kom- ponente“) sowie den tagebaubedingten Mehr- oder Minderausgaben andererseits Zweite Komponente). Lausitzer Revier – Folgekosten [Mio. €] Szenario A1                                      Szenario A2 Erste              Zweite                            Erste       Zweite Summe                             Summe Komponente Komponente                                  Komponente Komponente Inflationierung: 1,5 % p. a. Nochten                                       15                    -                  15         15            -     15 Reichwalde                                     5                  13                   18          7           13     20 Summe                                           20                  13                   33         22           13     35 Inflationierung: 2,0 % p. a. Nochten                                        7                    -                     7        7            -      7 Reichwalde                                     3                  13                   16          4           13     17 Summe                                           10                  13                   23         11           13     24 Inflationierung: 2,5 % p .a. Nochten                                        -                    -                     -        -            -      - Reichwalde                                     -                  14                   14          -           14     14 Summe                                            -                  14                   14          -           14     14 Tabelle 2: Lausitzer Revier – Zusammenfassung der Folgekosten. Alle Werte sind gerundet. Für das Lausitzer Revier ergibt das Gutachten Folgekosten im Fall eines Kohleausstiegs je nach Sze- narien und Annahmen bei der Inflationierung zwischen 14 Millionen Euro und 35 Millionen Euro. In den Tagebauen, die in der Tabelle nicht genannt sind, treten keine Folgekosten auf. Mitteldeutsches Revier Die folgende Tabelle zeigt die auf Basis der beschriebenen Analysen ermittelten, in den Szenarien A1 und A2 resultierenden Folgekosten bei den Tagebauen Profen und Vereinigtes Schleenhain, jeweils wieder für die erste und die zweite Komponente. Gutachten: Folgekosten des Braunkohletagebaus und Bestimmung der entsprechenden Rückstellungen                            25
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Mitteldeutsches Revier – Folgekosten [Mio. €] Szenario A1                                  Szenario A2 Erste               Zweite                          Erste      Zweite Summe                             Summe Komponente Komponente                                 Komponente Komponente Inflationierung: 1,5 % p. a. Profen                                          5                  107                  112        2          -         2 Vereinigtes Schleenhain                         8                  -10                    -2       2          -         2 Summe                                            13                   97                  110        4          -         4 Inflationierung: 2,0 % p. a. Profen                                          3                  115                  118        1          -         1 Vereinigtes Schleenhain                         5                  -10                    -5       1          -         1 Summe                                             8                  105                  113        2          -         2 Inflationierung: 2,5 % p. a. Profen                                          1                  124                  125        0          -         0 Vereinigtes Schleenhain                         2                   -9                    -8       0          -         0 Summe                                             3                  114                  117        1          -         1 Tabelle 3: Mitteldeutsches Revier – Zusammenfassung der Folgekosten. Alle Werte sind gerundet5. Für das Mitteldeutsche Revier ergibt das Gutachten Folgekosten im Fall eines Kohleausstiegs je nach Szenarien und Annahmen bei der Inflationierung zwischen 1 Millionen Euro und 117 Millionen Euro. Nur hier sind Abweichungen zwischen den beiden Ausstiegsszenarien erheblich. Veränderung von „spezifischen“ Kosten Ergänzend zur Abschätzung der Folgekosten mittels der Auswirkungen auf bereits bilanzierte Rückstellungen („Erste Komponente“) und der tagebaubedingten Mehr- oder Minderausgaben („Zweite Komponente“) in den beiden Ausstiegsszenarien wurden aus variierenden Mengengerüsten resultierende spezifische Kostenverän- derungen der einzelnen Reviere beispielhaft für ausgewählte Ausgabenpositionen untersucht. Mit der Bestimmung der Folgekosten trifft das Gutachten wichtige Aussagen zu den Aussagen des Kohleaus- stiegs. Im Folgenden betrachtete das Gutachten noch Rückstellungen und die Auswirkungen auf die wirt- schaftliche Tragfähigkeit der Unternehmen. Hier war die Datengrundlage für die Gutachten weit schwieriger. Diese Aspekte standen aber auch nicht im Schwerpunkt der Aufgabenstellung. 1.5        Rückstellungen Mangels spezifischer zukunftsgerichteter bzw. Plandaten aus den betroffenen Unternehmen (z. B. was die Ertragssituation und Liquiditätsentwicklung anbelangt) folgte die Abschätzung zur Tragfähigkeit einer Belas- tung aus (zusätzlich zu bildenden) Rückstellungen einer statischen (rein bilanziellen) Perspektive, festgemacht an dem jeweiligen bilanziellen Eigenkapital, welches sich aus der folgenden Tabelle ergibt. 5 Die Rundung der Zahlen kann dazu führen, dass die Summe aus zwei gerundet Null ergebenden Positionen von Null abweicht, z. B. ergibt 0,4 + 0,4 = 0,8, gerundet: 0 + 0 = 1. Gutachten: Folgekosten des Braunkohletagebaus und Bestimmung der entsprechenden Rückstellungen                             26
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Bilanzielles Eigenkapital nach HGB [Mio. €] 31.12.2017        31.12.2018 RWE Power                           2.037           2.037 LEAG6                                 627             n. v. MIBRAG                                326             n. v. Tabelle 4: Bilanzielles Eigenkapital nach HGB Dabei ist zu beachten, dass die reine Betrachtung der Auswirkungen der Folgekosten auf die Rückstellungen zu kurz greift. Durch die veränderten Planungsparameter, insbesondere die durch die Verkürzung der Kraft- werkslaufzeiten bedingten fehlenden Umsatzerlöse und Deckungsbeiträge ergeben sich weitere Auswirkun- gen auf das Eigenkapital, die derzeit nicht abzuschätzen, in einer Gesamtbetrachtung aber durchaus relevant sind. Deshalb konnte das Gutachten zur Tragfähigkeit keine soliden Aussagen machen. Die im vorangehenden Kapitel für das Rheinische Revier abgeleiteten Folgekosten würden – bei isolierter Betrachtung, unter Ausblendung etwaiger kompensierender Effekte und bei unterstellter unmittelbarer Auf- wandswirksamkeit sämtlicher Folgekosten (durch Bildung zusätzlicher Rückstellungen) – zu einer bilanziellen Überschuldung der RWE Power führen. Die RWE Power war bzw. ist gemäß dem letzten verfügbaren Jahresabschluss aber über einen Beherr- schungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der RWE AG verbunden. Letztere wies gemäß Jahresabschluss zum 31.12.2018 nach handelsrechtlicher Rechnungslegung ein Eigenkapital in Höhe von 5.654 Mio. € aus. Wegen dieses Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages (d. h. Verlustausgleich zugunsten der RWE Power, entsprechende Minderung des Reinvermögens der RWE AG) würde sich zum Betrachtungs- stichtag 31.12.2018 keine bilanzielle Überschuldung der RWE AG ergeben. Die im vorangehenden Kapitel für das Lausitzer Revier abgeleiteten Folgekosten würden – bei isolierter Be- trachtung, unter Ausblendung etwaiger kompensierender Effekte und bei unterstellter unmittelbarer Aufwands- wirksamkeit sämtlicher Folgekosten (durch Bildung zusätzlicher Rückstellungen) – nicht zu einer bilanziellen Überschuldung der LEAG führen. Diese Aussage basiert auf dem handelsrechtlichen Eigenkapital der Gesell- schaft zum 31.12.2017.7 Die bereits oben postulierte, vollständige Betrachtung der Verhältnisse erfordert al- lerdings auch eine Betrachtung der operativen Ergebnisse der Gesellschaft. Die LEAG erwirtschaftete in den letzten Jahren Verluste, die das Eigenkapital weiter aufgezehrt haben. Zudem ist die LEAG nicht über einen Verlustübernahmevertrag in einen weiteren Haftungsverbund eingeschlossen. Die im vorangehenden Kapitel für das Mitteldeutsche Revier abgeleiteten Folgekosten würden – bei isolierter Betrachtung, unter Ausblendung etwaiger kompensierender Effekte und bei unterstellter unmittelbarer Auf- wandswirksamkeit sämtlicher Folgekosten (durch Bildung zusätzlicher Rückstellungen) – nicht zu einer bilan- ziellen Überschuldung der MIBRAG führen. Diese Aussage basiert auf dem handelsrechtlichen Eigenkapital der Gesellschaft zum 31.12.2017. Die MIBRAG war bzw. ist gemäß dem letzten verfügbaren Jahresabschluss über einen Ergebnisabführungs- vertrag mit der JTSD - Braunkohlebergbau GmbH verbunden. Letztere wies gemäß Jahresabschluss zum 31.12.2017 nach handelsrechtlicher Rechnungslegung ein Eigenkapital in Höhe von 160 Mio. € aus. Auch für die MIBRAG gilt, dass laufende Ergebnisse und Veränderungen der operativen Mittelzu- und -abflüsse (bei- spielsweise in Zusammenhang mit wegfallenden Umsatzerlösen und Deckungsbeiträgen) in eine (dynami- sche) Gesamtbetrachtung einzuführen wären. 6 Es handelt sich hierbei um die Lausitz Energie Bergbau AG. 7 Ein aktuellerer Jahresabschluss für 2018 war zum Zeitpunkt der Erstellung des Gutachtens nicht verfügbar. Gutachten: Folgekosten des Braunkohletagebaus und Bestimmung der entsprechenden Rückstellungen            27
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1.6       Aussagen des Gutachtens zur Gestaltung der Tagebaue Das Gutachten trifft an vielen Stellen Aussagen zur Gestaltung der Tagebaue in allen drei Szenarien. Dies betrifft z. B. die Umsiedlungen von Dörfern sowie die Gestaltung von Verkehrswegen und Seen. Diese Aus- sagen erfolgen ausschließlich als Annahmen innerhalb der Szenarien. Die Aussagen zur Gestaltung der Ta- gebaue sind notwendige Voraussetzungen, um aufgrund dieser so getroffenen Annahmen die Folgekosten bestimmen zu können. Nur für diesen Hauptzweck des Gutachtens, nämlich die Bestimmung der Folgekosten, werden die Annahmen getroffen und Aussagen zur Gestaltung der Tagebaue gemacht. 1.7       Fazit und Ausblick Als Fazit kann festgehalten werden: •     Im Referenzszenario können trotz angenommener langer Laufzeiten der bestehenden Braunkohlekraft- werksblöcke nicht alle Kohlenmengen der genehmigten Rahmenbetriebspläne genutzt werden. In den Ta- gebauen Garzweiler II und Reichwalde verbleiben Restmengen, die eine Umplanung erforderlich machen würden. •     In Ausstiegsszenario A1, dessen Stilllegung sich primär am Alter der Kraftwerksblöcke orientiert, kann der Hambacher Forst erhalten werden. Die Restseegstaltung und die Wiederrichtung der A61n erfordern eine Umplanung (nicht Gegenstand dieses Gutachtens), die mit weiteren Kosten und Genehmigungsrsiken verbunden sein kann. Bis auf Reichwalde können im Lausitzer Revier die Tagebaue planmäßig zu Ende geführt werden. Im mitteldeutschen Revier können die Tagebaue Profen und Schleenhain planmäßig zu Ende gefahren werden und die minimalen Auswirkungen entstehen nur im Feld Groitzscher Dreieck. •     Der Versuch einer weitgehenden Optimierung in Ausstiegsszenario A2 durch Verschiebung von Mengen aus dem Rheinischen Revier zu den ostdeutschen Revieren führt zu keiner Optimierung der Folgekosten. •     Die Folgekosten im Mitteldeutschen sowie im Lausitzer Revier bewegen sich im unteren bis mittleren dreistelligen Millionenbereich. Der größte Aufwand entsteht im Rheinischen Revier mit einer Größenord- nung von 1,9 Mrd. € für das günstigere Szenario A1 für die Tagebaue Garzweiler II und Hambach. Diese Mehrkosten entstehen vor allem durch die erheblichen, trotzdem zu bewegenden Abraummengen, um Bö- schungen und Restseen zu gestalten bei einem gleichzeitig deutlich niedrigeren Auskohlungsgrad. Bei ei- ner noch stärkeren Verlagerung von Kohlenmengen in die ostdeutschen Standorte würden die Folgekos- ten im Rheinischen Revier auf 2,3 Mrd. € ansteigen. In Summe sind die erhöhten Folgekosten durch einen zeitlich vorgezogenen Ausstieg aus der Braunkohlever- stromung also mit etwa 1,9 bis 2,5 Mrd. € zu beziffern. Gutachten: Folgekosten des Braunkohletagebaus und Bestimmung der entsprechenden Rückstellungen            28
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2      HINTERGRUND UND AUFTRAG DES GUTACHTENS Die Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“, im Folgenden Kommission bzw. KWSB ge- nannt, hat in ihrem Bericht vom 26. Januar 2019 Vorschläge für einen auf breiter gesellschaftlicher Akzeptanz fußenden Ausstieg aus der Kohleverstromung vorgelegt.8 Das Ausstiegsszenario wird durch ein umfangrei- ches Maßnahmenpaket zum Struktur- und Beschäftigungswandel begleitet. Dieses Gutachten diskutiert einen Teilbereich dessen, konkret die unmittelbaren Folgewirkungen des Ausstiegs aus der Braunkohleverstromung auf die Folgekosten für die Tagebaube. 9 Abbildung 3: Übersicht über die deutschen Braunkohlenreviere und Tagebaue Der Ausstieg aus der Braunkohleverstromung wird zu einer Veränderung der Planungen in den deutschen Braunkohlerevieren führen. Da Braunkohle ein Brennstoff ist, der nicht weiträumig transportiert, sondern fast 8 KWSB (2019) 9 DEBRIV (2017d) Gutachten: Folgekosten des Braunkohletagebaus und Bestimmung der entsprechenden Rückstellungen               29
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ausschließlich in direkter Nähe zur Förderstätte in Kraftwerken zur Strom- und teilweise auch zur gekoppelten Fernwärmeerzeugung genutzt wird, sind nicht nur die Daten für den Ausstieg einzelner Kraftwerksblöcke zu bestimmen. Der Ausstieg ist vielmehr durch die komplexen Wechselwirkungen zwischen Tagebau und Braun- kohleverstromung geprägt. Die Situation in den einzelnen Revieren, bestimmt durch den umfangreichen Ein- griff in die Natur- und Siedlungsräume, bestehende Genehmigungssituationen und verfügbare Transportinfra- strukturen wird den Ausstieg deutlich mehr prägen, als dies bei einer reinen Planung der Kraftwerksabschal- tung, wie z. B. in der Steinkohle, der Fall ist. Die folgende Grafik zeigt den von der Kommission vorgeschlagenen Ausstiegspfad im Überblick: Abbildung 4: Übersicht Fahrplan der Kommission für Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung Die Betrachtungen der veränderten Kostensituation durch den Braunkohlenausstieg basiert in diesem Gut- achten auf drei Szenarien. Ein Referenzszenario soll den Status quo der Bergbauplanung darstellen, wie er sich ohne den Beschluss der KWSB und daraus resultierenden gesetzgeberischen oder ordnungspolitischen Vorgaben eingestellt hätte. Zwei weitere Szenarien sollen im Verhältnis zum Referenzszenario eine Band- breite darstellen, wie sich die Kosten für die Tagebaue (Betriebsphase, Rekultivierungsphase) in der Folge des Ausstiegs aus der Braunkohleverstromung ändern. In diesem Gutachten sollen auf Basis öffentlich verfügbarer Daten realistische Bandbreiten von zu erwarteten Kostenänderungen in den gewünschten Szenarien angegeben werden. Für diese Kostenbetrachtungen wer- den in dem Gutachten Annahmen in drei Szenarien getroffen. Damit berührt das Gutachten insoweit auch grundlegende Fragestellungen, mit denen sich die betroffenen Akteure in den nächsten Jahren beschäftigen müssen, um möglichst von allen Seiten akzeptable Entscheidungen in den einzelnen Szenarien herbeiführen zu können. Dies betrifft u. a. Fragen wie die unterschiedlichen Auswirkungen von „Erhalt des Hambacher Forsts“, „Verzicht auf weitere Umsiedlungen in Garzweiler, Welzow-Süd und/oder Nochten“ oder „Verkehrs- wegeumplanung im Umfeld der A61“ auf die einzelnen Ausstiegsszenarien (siehe hierzu Kapitel 5). Die in diesem Gutachten getroffenen Aussagen erfolgen jedoch ausschließlich im Rahmen von Annahmen, die zu- grundegelegt werden, um die Folgekosten zu bestimmen. Gutachten: Folgekosten des Braunkohletagebaus und Bestimmung der entsprechenden Rückstellungen          30
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