Stand Ausbau und Finanzierung der Kinderbetreuungs-Einrichtungen

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Drucksache 15/734 (15/666)           Landtag des Saarlandes          - 15. Wahlperiode - Angesichts der finanziellen Notlage vieler saarlän- dischen Kommunen: Wie sollen nach Ansicht der Landesregierung Kommunen, die die Baumaß- nahmen abgeschlossen haben und noch keine Zuschüsse seitens des Landes erhalten haben, diese Finanzierungslücke unter besonderer Be- rücksichtigung der auferlegten Schuldenbremse schließen? Zu Frage 5: Es liegt in der Selbstverantwortung der jeweiligen Kommune, ob sie auf der Grundlage des seitens des Landes bzw. des Ministeriums für Bildung und Kultur erteilten Maß- nahmebeginns die Baumaßnahme beginnt und vorfinanziert. Im Übrigen wird auf den letzten Absatz der Vorbemerkung der Landesregierung verwiesen. Können die Kommunen, denen eine vorzeitige Baugenehmigung erteilt worden ist, davon ausge- hen, dass ihre Maßnahme nun auch bezuschusst wird? a) Wenn ja, wann? b) Wenn nein, warum nicht? Zu Frage 6: Siehe Vorbemerkung der Landesregierung. Ist die Landesregierung der Meinung, zwei Jahre oder noch länger seien für eine baufachliche Überprüfung der Bauprojekte notwendig? Wenn ja, warum? Wenn nein - könnte es sich hierbei evtl. auch um Untätigkeit handeln? Die baufachliche Prüfung ist Bestandteil der Antragsbearbeitung in einem komplexen Planungs- und Abstimmungsprozess, der einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren in Anspruch nimmt. Die sorgfältige Entwicklung einer geplanten Baumaßnahme erfordert einerseits, dass eine Vielzahl von Beteiligten in den Abstimmungsprozess eingebunden wird, und ande- rerseits, dass eine Vielzahl an Informationen sukzessiv ermittelt und im Planungspro- zess berücksichtigt wird. Zum Verständnis wird der Ablauf des Verfahrens von der Antragstellung bis zur Ertei- lung des Zuwendungsbescheides nachfolgend in kurzer Form geschildert: 1) Der Bauträger stellt einen Zuwendungsantrag. 2) Die Entwurfsplanung wird vorgestellt. Dies erfolgt entweder vor Ort mit gleichzeitiger Begehung des Gebäudes oder bei einer Besprechung im MBK anhand von Plänen. Es folgen Abstimmungsgespräche mit den Beteiligten (Antragsteller, MBK, Architekt, Landesjugendamt (LJA), Kreisjugendamt, Betriebsträger, beteiligte Zuwendungsge- ber). Abgestimmt werden u. a. die geplante Belegung (Krippen-, Kiga- oder Hort- Plätze), Raumprogramm, Raum-anordnung sowie Umfang der baulichen Maßnah- men. Informiert wird über die Förderbedingungen. - 11 -
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Drucksache 15/734 (15/666)             Landtag des Saarlandes       - 15. Wahlperiode - 3) Abgestimmter, endgültiger Entwurf wird vorgelegt. 4) Eine prüffähige Haushaltsunterlage Bau (HU-Bau) wird beim MBK eingereicht (Er- läuterungsbericht, Kostenermittlung nach DIN 276, Flächenermittlung nach DIN 277, Entwurfspläne im Maßstab 1:100 gemäß Leistungsphase 3 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). 5) Baufachliche Prüfung durch das MBK (evtl. weitere Abstimmungsgespräche z. B. bei Kostenüberschreitung oder unzureichender Qualität der Unterlagen). 6) Zustimmung des LJA zum vorgesehenen Raumprogramm wird eingeholt (ein Plan- satz wird an LJA geschickt mit einem vorbereiteten Zustimmungsformular). 7) Der baufachliche Prüfvermerk wird verfasst, darin enthalten sind Angaben zu den zuwendungsfähigen Kosten (Kostenaufteilung nach Bau und Ausstattung, sowie nach Krippe und Kindergarten). 8) Antragsteller und Zuwendungsgeber werden über das Prüfergebnis und die Kosten- festsetzung informiert und um ihre Zustimmung gebeten. 9) Zustimmungsschreiben gehen beim MBK ein. 10) Sofern alle Zustimmungen vorliegen und auch die Finanzierung von Seiten des MBK geklärt ist, wird der Zuwendungsbescheid erstellt. Parallel zur zuwendungsrechtlichen Genehmigung läuft die baurechtliche Genehmigung (Erstellung der Bauantragsunterlagen und Vorlage bei der Unteren Bauaufsichtsbehör- de, Prüfung durch die Untere Bauaufsicht (UBA) und Baugenehmigung, evtl. sind Aufla- gen der UBA kostenrelevant und erfordern eine Überarbeitung der HU-Bau). Insofern ist auch bei einem Zeitraum von zwei Jahren und mehr zwischen erster Antrag- stellung und Abschluss der baufachlichen Prüfung nicht von Untätigkeit der Behörde auszugehen. Wie erklärt sich die Landesregierung den Um- stand, dass die Eingänge von Anträgen auf Bezu- schussung der Investitionsmaßnahmen im Bereich Krippenausbau teilweise erst nach anderthalb Jah- ren (!) bestätigt wurden? Zu Frage 8: Im Zuge der Umstrukturierung des Aufgabenbereichs der frühkindlichen Bildung im Ministerium für Bildung und Kultur im Frühjahr dieses Jahres wurde die Erstellung ei- ner Eingangsbestätigung gegenüber dem Antragsteller eingeführt. Die Eingangsbestä- tigung soll zukünftig zeitnah dem Antragsteller übermittelt werden. - 12 -
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Drucksache 15/734 (15/666)                Landtag des Saarlandes           - 15. Wahlperiode - Wie viele Anträge auf Finanzierungszuschuss sei- tens der Kommunen wurden noch nicht beantwor- tet? (Bitte tabellarische Übersicht) Zu Frage 9: In der nachfolgenden Tabelle (Stand: 21.11.2013) sind die Kommunen aufgeführt, die bisher weder die Genehmigung zum vorzeitigen Baubeginn noch einen Zuwendungs- bescheid zur beantragten Baumaßnahme erhalten haben. Bauträger                             Einrichtung                           Art der Maßnahme Landeshauptstadt Saarbrücken          KiTa Rußhütte                         Ausbau Stadt Püttlingen                      Kath. KiTa St. Martin, Köllerbach     Erweiterung Mittelstadt Völklingen                Kath. KiTa St. Eligius Völklingen     Ausbau, qual. Verb. Gemeinde Losheim am See               Kath. KiTa St. Wendalinus, Britten    Umbau Gemeinde Losheim am See               KiTa St. Hubertus Niederlosheim       Erweiterung Kreisstadt Merzig                     KiTa St. Peter Merzig                 Erweiterung, qual. Verb. Kreisstadt Merzig                     KiTa Mondorf                          Erweiterung, qual. Verb. Gemeinde Losheim am See               KiTa Bergen                           qual. Verb. Gemeinde Eppelborn                    Kath. und Ev. KiTas Dirmingen         Erweiterung, qual. Verb. Kreisstadt Neunkirchen                KiTa Heinitz                          Erweiterung, qual. Verb. Gemeinde Wallerfangen                 KiTa Gisingen                         Erweiterung Stadt Lebach                          KiTa Aschbach                         Ausbau Gemeinde Rehlingen-Siersburg          Kath. KiTa St. Willibrord, Siersburg  Erweiterung Gemeinde Saarwellingen / Lebenshilfe Saarlouis e.V.            Integrative Krippe Saarwellingen      Neubau Gemeinde Überherrn                    Kath. KiTa Felsberg                   qual. Verb. Kreisstadt Saarlouis                  KiTa Römerberg Saarlouis-Roden        qual. Verb. Kath. KiTa Herz-Jesu Lebach- Stadt Lebach                          Gresaubach                            Ersatzneubau, qual. Verb. Gemeinde Gersheim                     KiTa Peppenkum                        Erweiterung Stadt Blieskastel                     KiTa Ballweiler                       Erweiterung Stadt Bexbach                         KiTa Niederbexbach                    Ausbau, qual. Verb. Stadt Bexbach                         KiTa Oberbexbach                      Ersatz-Neubau, qual. Verb. Gemeinde Gersheim                     Kath. KiTa Reinheim                   Ersatz-Neubau, qual. Verb. Neubau, Schaffung Kiga- Stadt Homburg                         Stadt Homburg (UniMedKids)            Plätze Gemeinde Namborn                      KiTa Furschweiler                     Erweiterung - 13 -
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Drucksache 15/734 (15/666)        Landtag des Saarlandes        - 15. Wahlperiode - Das Bildungsministerium teilte Kommunen mit, sie sollten bitte von telefonischen Nachfragen abse- hen, wenn sie sich nach dem Bewilligungsstand ihrer Baumaßnahme erkundigen wollten, da es „sehr viele Nachfragen“ gegeben habe. Stattdes- sen möge man an die Mailadresse krippenaus- bau@bildung.saarland.de schreiben, da die An- fragen dann „koordiniert und zeitnah“ beantwortet werden könnten. Werden die Telefone im Bil- dungsministerium jetzt abgeschafft, da schriftli- ches Kommunizieren ein koordinierteres und schnelleres Arbeiten erlaubt? Zu Frage 10: Nein. - 14 -
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