Drucksache 16/466 (16/382) Landtag des Saarlandes - 16. Wahlperiode - Die Fragen 1 bis 4 werden aufgrund des Sachzusammenhanges gemeinsam beant- wortet. Die Beantwortung der Fragen 1 bis 4 setzt eine systematische Untersuchung aller öf- fentlichen Gebäude und insbesondere der Universität des Saarlandes und aller Schu- len und Kindergärten des Saarlandes voraus. Für kommunale Gebäude ist die Landes- regierung nicht zuständig. Grundlegende Erhebungsdaten stehen diesseits nicht zur Verfügung. PCB-Untersuchungen wurden seitens der Landesregierung für die im Eigentum des Landes stehenden Bestandsgebäude generell bislang nicht durchgeführt. Dies würde vielmehr konkrete Hinweise auf PCB-Belastungen voraussetzen, die derzeit nicht vor- liegen. Der aktuelle Bestand steht derzeit nicht unter generellem PCB-Verdacht, daher wird für den landeseigenen Gebäudebestand zurzeit auch keine zwingende Notwen- digkeit gesehen, eine diesbezügliche generalisierte Untersuchung vorzunehmen. Eine Untersuchung im Einzelfall findet statt, wenn Baumaßnahmen an Gebäudeteilen durchgeführt werden, die mit PCB kontaminiert sein könnten (Fensterfugen etc.). Bei zurückliegenden Sanierungen und Umbauten im Bereich der Mensa an der Universität des Saarlandes wurden PCB belastete Fugen festgestellt. Die damals durchgeführten Messungen ergaben durchweg Werte, die keinen akuten Sanierungsbedarf begründe- ten. In den von den Umbaumaßnahmen betroffenen Räumen der Kitas wurden jedoch vorsorglich Sanierungsmaßnahmen an den belasteten Fugen durchgeführt. Dies selbstverständlich unter Einrichtung eines „Schwarz - Weiß Bereichs“ und der an- schließenden Freimessung der betroffenen Räume. Es gibt keine grundsätzliche Erkundungspflicht. Sobald eine Belastung vermutet wird, sollte nach der PCB-Richtlinie verfahren werden. Die bauaufsichtlich eingeführte PCB-Sanierungsrichtlinie aus dem Jahre 1994, die im Jahre 2010 nochmals ergänzt und partiell angepasst wurde, ist für die Bewertung und Sanierung von PCB-belasteten Gebäuden im jeweiligen Fall weiterhin anzuwenden. Es ist dabei, wie bei allen anderen Schadstoffen bauteilscharf zu entscheiden, ob ein Ent- fernen von Primärquellen, ein räumliches Abtrennen oder eine Behandlung von Se- kundärquellen erforderlich ist. -2-