Personalsituation an saarländischen Gerichten und Justizbehörden
LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/294 (15/247) 11.01.2013 ANTWORT zu der Anfrage des Abgeordneten Michael Neyses (PIRATEN) betr.: Personalsituation an saarländischen Gerichten und Justizbehörden Vorbemerkung des Fragestellers: „Die saarländische Justiz steht vor der schwierigen Herausforderung, trotz hoher Verfahrenszahlen, komplexer, rechtlicher Vorgänge und Einspar- maßnahmen im Bereich der Personalausstattung in allen Gerichtszweigen und den sonstigen Jus- tizbehörden, eine qualitativ hochwertige, schnelle und bürgerfreundliche Erledigung der Verfahren für Bürgerinnen und Bürger gewährleisten zu kön- nen. Insgesamt führt die angespannte Personalsi- tuation dazu, dass sich mittlerweile z. B. im Be- reich des saarländischen Grundbuchamts zahlrei- che unbeantwortete Vollzugsnachrichten ange- häuft haben, die aufgrund fehlenden Personals nicht mehr zeitnah abgearbeitet werden können. Beim Personal führt dieser Umstand dazu, dass die Arbeitsbelastung stetig steigt, was eine erhöh- te psychische Belastung der Bediensteten sowie eine Zunahme der Zahl der Langzeiterkrankten zur Folge haben kann. Die gesamte Verwaltung steht nach eigenen Angaben aufgrund der hohen Ar- beitsbelastung und der dünnen Personaldecke so- gar kurz vor dem Kollaps. Damit Gerichte und Staatsanwaltschaften ihre Aufgaben effektiv erfül- len können, bedarf jeder Fachbereich der Bereit- stellung ausreichender personeller und sächlicher Mittel. Auch muss genügend Sicherheitspersonal zur Verfügung stehen, um insbesondere Ein- gangskontrollen effektiv durchführen und damit für mehr Sicherheit in Gerichtsgebäuden sorgen zu können.“ Ausgegeben: 14.01.2013 (29.11.2012)
Drucksache 15/294 (15/247) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - Welche Stellenanpassungen zur Reduzierung der Personalkosten (Stellenwegfall, Senkungen, Um- setzungen) wurden bei den Beamten und Ange- stellten im Justizdienst, Richtern und Staatsanwäl- ten bei saarländischen Gerichten, der Staatsan- waltschaft und beim Justizministerium im Zeitraum 2004 – 2012 vorgenommen? Bitte nach jeweiligem Gericht, Justizministerium und Staatsanwaltschaft (Saarländisches Oberlandesgericht, Landgericht, Amtsgerichte, Oberverwaltungsgericht, Verwal- tungsgericht, Landessozialgericht, Sozialgericht, Finanzgericht, Arbeitsgerichtsbarkeit, General- staatsanwaltschaft, Staatsanwaltschaft und Jus- tizministerium) untergliedern und betroffene Stel- len nach Laufbahngruppe (höherer Dienst, geho- bener Dienst, mittlerer Dienst, einfacher Dienst, Angestelltentarif und Richterbesoldung) aufschlüs- seln. a) Welche Stellenanpassungen (Stellenstrei- chungen, Senkungen) plant die Landesregie- rung in den nächsten 5 Jahren bei den ge- nannten Berufsgruppen an saarländischen Gerichten, der Staatsanwaltschaft und beim Justizministerium? Bitte nach Behörde und Laufbahngruppe untergliedern. Zu Frage 1: Die ressortbezogenen Einsparvorgaben im Personalbereich wurden im Zeitraum 2004 bis 2012 durch Stellenwegfälle erbracht. Die Einsparvorgaben sahen insbesondere für den Bereich des einfachen, mittleren und gehobenen Dienstes der Gerichte und Staatsanwaltschaften sowie der Beschäftigten des dortigen Servicebereichs vor, dass 2 von 3 frei werdenden Stellen in Wegfall geraten. In geringem Umfang wurden auch Planstellen für Richter/innen abgebaut. Der überwiegende Teil der Personaleinsparun- gen wurde – unter Berücksichtigung der Belastungszahlen der Laufbahnen unterein- ander – aus dem Bereich der Tarifbeschäftigten des Service bzw. der Geschäftsstellen sowie der Schreibkräfte erbracht. Wegen der Stellenentwicklung im Einzelnen wird auf die als Anlage 1 beigefügte tabel- larische Übersicht, gegliedert nach Haushaltsjahren, Haushaltskapiteln und Besol- dungsgruppen, verwiesen. Eine über die kapitelweise Untergliederung hinausgehende weitergehende Differenzierung nach Behörden erfolgt nicht und wäre im Übrigen auch nicht belastbar. Denn insoweit ist anzumerken, dass im Bereich der Gerichte und Staatsanwaltschaften eine gleichmäßige Stellen- und Personalzuteilung auf die Behör- den erfolgt, d. h. ausgehend von den Zahlen der hiesigen Personalbedarfsberechnung wird der vorhandene Stellen- und Personalbestand gleichmäßig auf alle Behörden zu- geteilt, so dass unter den Behörden für ausgewogene Belastungssituationen Sorge getragen wird. Sollte folglich – in einem ersten Schritt – eine Behörde überproportional von Stellenwegfällen oder Personalabgängen betroffen sein, wird dies sogleich in ei- nem zweiten Schritt ausgeglichen. -2-
Drucksache 15/294 (15/247) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - Hinsichtlich der Personalisierung im Bereich des einfachen, mittleren und gehobenen Dienstes wird dies insbesondere durch – für diesen Zweck geschaffene – Sondergrup- pen bzw. den Vertretungspool für den Bereich der Gerichte und Staatsanwaltschaften ermöglicht. In diesen organisatorischen Einheiten wird ein Personalbestand vorgehal- ten, der dazu bestimmt ist, gerade auch kurzfristig im Falle von auftretenden Vakanzen bei allen Justizbehörden für Abhilfe zu sorgen. Dies erfolgt dergestalt, dass zentral alle kurz- und langfristigen Ausfälle, die Kompensationen verlangen, an das Saarländische Oberlandesgericht gemeldet und dort in die vorliegenden Belastungszahlen eingepflegt werden. Auf dieser Basis erfolgen kurzfristige Personalzuteilungen. In diesem Zusam- menhang wird darauf hingewiesen, dass der vorstehend erwähnte Vertretungspool für die Gerichte und Staatsanwaltschaften in einem eigenen Haushaltskapitel abgebildet wurde (nunmehr 10 08, zuvor 05 65), worin zahlreiche Beamtenstellen des mittleren Dienstes sowie Beschäftigtenstellen angesiedelt sind. Dass diese Stellen nicht in der angeforderten Auflistung enthalten sind, liegt darin begründet, dass der Vertretungs- pool – auf der Basis des budgetierten Justizhaushaltes – kostenneutral funktioniert, da im Gegenzug auf die sonst üblichen Doppelbesetzungen und Leerstellen verzichtet wurde. Zu a): Derzeit wird beraten, in welchem Umfang in welchen Bereichen Personal abgebaut wird. Welche Stellenhebungen und welche Stellen- hebungsprogramme in der Justiz wurden seit 2004 durch die jetzige Landesregierung und die Vor- gängerregierung umgesetzt und wie viele Stellen, insbesondere im mittleren Dienst, wurden von Stellenhebungen in diesem Zeitraum begünstigt? a) Plant die Landesregierung im Justizbereich in den nächsten 5 Jahren Stellenhebungen und, wenn ja, in welchen Bereichen? Wenn nein, warum nicht? b) Wurde von Seiten der Landesregierung ein Beförderungsbudget zur Förderung der Moti- vation und leistungsgerechten Entlohnung der Justizbediensteten geschaffen? Wenn nein, warum nicht? Zu Frage 2: Im Bereich des einfachen Justizdienstes wurden in den vergangenen Haushaltsjahren zahlreiche Verbesserungen umgesetzt, wie beispielsweise die Anhebung aller 15 ver- bliebenen Wachtmeisterstellen der Besoldungsgruppe A 4 nach Besoldungsgruppe A 5 im Haushalt 2012. Daneben wurden zwei Stellen der Besoldungsgruppe A 7, die mit früheren Justizwachtmeistern (früherer Verwendungsaufstieg, jetzt Praxisaufstieg) be- setzt sind, nach Besoldungsgruppe A 8 gehoben. Bereits im Haushaltsjahr 2009 sind 5 Stellenhebungen von Besoldungsgruppe A 5 nach Besoldungsgruppe A 6 erfolgt, um die Beförderungssituation zu verbessern. Daneben wurden zwei Stellen mit Blick auf das Sicherheitsbedürfnis bzw. die Zunahme von Großprozessen neu geschaffen. Auch diese Neuschaffungen wurden in Besoldungsgruppe A 6 getätigt, mit Blick auf die Be- förderungsperspektiven, ebenso wie eine weitere Neuschaffung nach A 6 im Haushalt 2010. -3-
Drucksache 15/294 (15/247) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - Im Bereich des mittleren Justizdienstes und der Beschäftigten in Geschäftsstellen, Serviceeinheiten bzw. dem Schreibdienst sind wir in den vergangenen Jahren dazu übergegangen, frei werdende Beschäftigtenstellen, die nicht eingespart werden, in Planstellen für Beamtinnen und Beamte des mittleren Justizdienstes umzuwandeln und entsprechend mit selbst ausgebildeten qualifizierten Beamt/innen zu besetzen. Aus diesem Grund wurden im Haushalt 2011 insgesamt 8 Beschäftigtenstellen der Entgelt- gruppe 5 in 5 Beamtenstellen nach Besoldungsgruppe A 8 und in 3 Beamtenstellen nach Besoldungsgruppe A 9 umgewandelt. Im Haushaltsjahr 2008 wurden 4 Hebungen aus Besoldungsgruppe A 7 nach Besoldungsgruppe A 9 vorgenommen, zur Verbesse- rung von Beförderungsperspektiven. Ferner wurden für die Beschäftigten im Haushalt 2010 stellentechnische Verbesserun- gen bewirkt, die auf Änderungen der tariflichen Vorgaben zurückgehen. Denn durch die Änderungstarifverträge aufgrund der Tarifeinigung vom 01.03.2009 wurde der Zeit- punkt für mögliche Bewährungsaufstiege auf den 31.12.2010 verschoben, so dass Vorsorge für Höhergruppierungsanträge zu tragen war. Es ist beabsichtigt, auch für den Haushalt 2013 in erheblichem Umfang stellentechni- sche Verbesserungen umzusetzen, die letztlich auf Änderungen der Entgeltordnung zum TV-L zurückgehen. Denn zum 01.01.2012 ist die neue Entgeltordnung zum TV-L in Kraft getreten, die insbesondere mit Blick auf die Tarifautomatik dazu veranlasst, Verbesserungen der Eingruppierung auch im Stellenplan abzubilden. Denn in der neu- en Entgeltordnung wurden teilweise Tätigkeiten besser bewertet und einer ande- ren/höheren Entgeltgruppe zugeordnet als das bislang der Fall war. Für den Ge- schäftsbereich der Justiz betrifft dies vor allem die Beschäftigten bei Gerichten und Staatsanwaltschaften, die zuvor in den Entgeltgruppen 5 bzw. 8 eingruppiert waren und deren Tätigkeiten nunmehr besser, nämlich nach den Entgeltgruppen 6 bzw. 9, bewertet wurden. In der haushaltsrechtlichen Umsetzung der neuen Entgeltordnung werden somit 8 Stel- lenhebungen von EG 8 nach EG 9 und 65 Hebungen von EG 5 nach EG 6 erfolgen. Weitere 19 Hebungen von EG 5 nach EG 6 im sog. Vertretungspool (Kap. 10 08) sind der Vollständigkeit halber zu erwähnen, wenngleich sie kostenneutral zu werten sind, da der Vertretungspool – als justizspezifisches Konstrukt auf der Grundlage des bud- getierten Haushalts – Ersatz für zulässige Doppelbesetzungen bzw. Leerstellen ist, wovon kein Gebrauch mehr gemacht wird. Im Bereich der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger wurden im Haushalt 2005 insge- samt 2 Stellenhebungen von Besoldungsgruppe A 11 nach Besoldungsgruppe A 12 vorgenommen, um einen bestehenden Beförderungsstau zu vermindern. Im Haushalt 2008 wurden aus Gründen der Belastungssituation 2 Stellen nach Besoldungsgruppe A 11 neu geschaffen, was zugleich einer weiteren Verbesserung der Beförderungssitu- ation diente. Daneben erfolgten sowohl im Haushalt 2008 als auch im Haushalt 2009 jeweils 4 Stellenhebungen nach Besoldungsgruppe 12, wodurch der besagte Beförde- rungsstau merklich entspannt wurde. Daneben wurden in den Haushalten 2011 und 2012 stellentechnische Verbesserungen in den Besoldungsgruppen A 12 und A 13 bewirkt, die letztlich eine Kompensation zum Auslaufenlassen der Amtsanwaltslauf- bahn – einer Sonderlaufbahn des gehobenen Justizdienstes – darstellen. Im Bereich des Sozialdienstes der Justiz sind im Haushalt 2009 2 Stellen nach Besol- dungsgruppe A 11 neu geschaffen worden. -4-
Drucksache 15/294 (15/247) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - Daneben sind lediglich in einigen wenigen individuell bedingten Fällen geringfügige stellentechnische Veränderungen erfolgt. Dies war beispielsweise im Jahr 2010 ein Stellentausch A 6 gegen A 8 zwischen der ordentlichen Gerichtsbarkeit und der Sozi- algerichtsbarkeit, um im mittleren Justizdienst der Sozialgerichtsbarkeit adäquate Be- förderungsperspektiven zu bieten. Im Bereich der Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte hat es keine „Stellenhebungsprogramme“ gegeben. Zu a): Im Bereich der Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sind keine „Stellenhebungsprogramme“ geplant. Im Übrigen wird derzeit – korrespon- dierend zu der Antwort unter Ziffer 1 a) – beraten, in welchem Umfang Stellenhebun- gen erfolgen werden (ungeachtet der Frage, ob bzw. wie sich die in diesem Zusam- menhang zu beachtenden Vorgaben über die Einhaltung von Stellenobergrenzen ver- ändern). Zu b): Zur Durchführung von Beförderungsterminen wird jedem Ressort für jedes Haushalts- jahr ein Beförderungsbudget zur Verfügung gestellt. Zwar wurde dieses Budget in den Haushaltsjahren 2011 und 2012 gegenüber den Vorjahren im Grundsatz halbiert. Den- noch wurde speziell für die Bereiche des einfachen und mittleren Justizdienstes im Haushaltsjahr 2011 ein Sonderbeförderungsvolumen zugeteilt, so dass im Jahr 2012 der status quo im Grundsatz gehalten werden konnte. Wie hat sich die Verfahrensdauer in der ordentli- chen Gerichtsbarkeit, der Verwaltungsgerichtsbar- keit und den Fachgerichten (Sozialgerichtsbarkeit, Finanzgerichtsbarkeit und Arbeitsgerichtsbarkeit), insbesondere auch im Hinblick auf die Verfah- rensdauer und die aufzuarbeitenden Rückstands- zahlen an saarländischen Nachlassgerichten, seit 2004 entwickelt? Bitte nach Gerichtsbarkeiten auf- schlüsseln und Verfahrensdauer und -rückstände im Rahmen der Mitteilungspflicht und bei der Ertei- lung von Erbscheinen durch die saarländischen Nachlassgerichte gesondert darstellen. a) Wie stellt sich die Entwicklung der Eingangs- zahlen bei den einzelnen Gerichtszweigen und der Staatsanwaltschaft seit 2004 dar, und wie hat die Landesregierung hierauf insbe- sondere durch Umorganisation und Schaffung neuer Stellen reagiert? b) Wie lang sind die Bearbeitungs-, Mitteilungs- zeiten in Erbfällen und Erledigungszeiten bei saarländischen Nachlassgerichten durch- schnittlich? c) Warum kam es in der Vergangenheit in vielen Nachlassfällen zu unverhältnismäßig langen Bearbeitungszeiten? -5-
Drucksache 15/294 (15/247) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - d) Welche Möglichkeiten (etwa durch Einstellung zusätzlichen Personals) sieht die Landesre- gierung, die Bearbeitungsabläufe bei Nach- lassgerichten zu verkürzen, um eine schnelle- re und für die Bürgerinnen und Bürger ver- lässlichere Bearbeitung zu gewährleisten und damit deren Bedürfnis, über einen eingetrete- nen Erbfall schnellstmöglich informiert zu werden, gerecht werden? e) Wird gegebenenfalls Betroffenen, denen durch eine überlange Verfahrensdauer auf Grund der durch Personalmangel bedingten Aufarbeitung von Rückständen ein finanzieller Schaden entstanden ist, weil Ihnen oder zu beteiligenden Behörden (wie etwa dem Fi- nanzamt) nicht unverzüglich durch das zu- ständige Nachlassgericht im Rahmen der Mit- teilungspflicht eine Mitteilung über den Nach- lass oder Nachlassverbindlichkeiten zugestellt wurde, die Möglichkeit einer Entschädigung eingeräumt? Wenn nein, warum nicht? Zu Frage 3: Zu der Frage, wie sich die Verfahrensdauer in der ordentlichen Gerichtsbarkeit und der Fachgerichtsbarkeit seit 2004 entwickelt hat, wird auf die als Anlage 2 und Anlage 3 beigefügten Übersichten verwiesen. Darüber hinausgehende Daten – insbesondere zu Verfahrensdauer und etwaigen Rückständen an saarländischen Nachlassgerichten – liegen hier nicht vor. Zu a): Auch die Entwicklung der hier erhobenen Eingangszahlen der einzelnen Gerichtszwei- ge und der Staatsanwaltschaft seit 2004 ergibt sich aus den als Anlage 2 und Anlage 3 beigefügten Tabellen. Wegen der Stellenentwicklung im Einzelnen wird wiederum auf die als Anlage 1 beigefügte Übersicht verwiesen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich die hiesige Personalbedarfsberechnung nicht allein auf die Zahl der Verfah- renseingänge stützt – neben dieser und der Zahl der Verfahrensbestände sind etwa auch Aus- und Fortbildungszeiten sowie Verwaltungstätigkeiten der Beschäftigten in die Berechnung miteinzubeziehen. Zu b): Da die Verfahren in Nachlasssachen nicht der Zählkartenerhebung unterfallen, können keine fortlaufenden Eingangs-, Erledigungs- und Bestandszahlen mitgeteilt werden. Für die Jahre 2008 und 2011 fand jedoch im Rahmen des Vergleichsrings großer Amtsgerichte, an dem das Amtsgericht Saarbrücken seit 2007 teilnimmt, eine separate Erhebung der Verfahrensdauer bzw. der Erledigungszeiten für das Amtsgericht Saar- brücken statt. Systembedingt konnte dabei nicht die reine Verfahrensdauer ermittelt werden, sondern lediglich die Dauer vom Antragseingang bis zur Weglegung der Ak- ten, da nur diese Daten in der Fachanwendung EUREKA eingetragen und damit aus- gewertet werden können. Da die Weglegung des Verfahrens erst nach kostenrechtli- cher Behandlung erfolgt, gibt diese Auswertung nur unzureichend Auskunft über die das rechtssuchende Publikum interessierende reine Verfahrensdauer vom Antragsein- gang bis zur Erteilung des Erbscheins. -6-
Drucksache 15/294 (15/247) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - Es lässt sich allerdings festhalten, dass die durchgeführte Auswertung für das Jahr 2011 ein besseres Ergebnis als für das Jahr 2008 erbracht hat. Während die durch- schnittliche Dauer vom Antragseingang bis zur Weglegung im Jahr 2008 noch 99 Tage betrug, waren es im Jahr 2011 nur noch 72 Tage. Die vorgenannte Auswertung um- fasst sämtliche Erbscheinsverfahren, unabhängig davon, ob es um die Feststellung gesetzlicher oder testamentarischer Erbfolge ging. Zu c): Die Bearbeitungsdauer in Nachlassverfahren wird derzeit teilweise durch lange Bear- beitungszeiten im Schreibdienst negativ beeinflusst. Diese resultieren aus krankheits- bedingten Ausfällen, die mangels umzusetzenden Personals kurzfristig nicht behoben werden konnten. Das Amtsgericht Saarbrücken als größtes saarländisches Nachlassgericht wird derzeit umstrukturiert. Es wird auf eine vollständige Bearbeitung in Serviceeinheiten umge- stellt, während bisher die Erbscheine noch von einer reinen Schreibkraft ausgefertigt wurden. Hierzu ist eine Aufstockung der Serviceeinheiten um eine weitere Mitarbeiterin erfolgt, die sich gerade in der Einarbeitungsphase befindet. Es kann davon ausgegan- gen werden, dass sich die o. g. Bearbeitungszeiten in Kürze wieder reduzieren werden. Im Bereich der Sachbearbeitung durch Rechtspfleger/innen bestehen keine Rückstän- de. Die Bearbeitungsdauer liegt dort bei ca. 3 Tagen bis maximal 1 Woche. Die Bear- beitungsdauer der Anträge auf der Geschäftsstelle bis zur Vorlage an den Rechtspfle- ger beträgt 1 bis 2 Tage. Länger, nämlich derzeit bis zu 4 Monate, dauert die richterli- che Sachbearbeitung. Dies ist auf die zeitweilige Vakanz der Stelle und mehrere De- zernatswechsel zurückzuführen, aber auch dadurch bedingt, dass der Richter nur für die Erbscheine bei testamentarischer Erbfolge zuständig ist und diese Verfahren auf- grund der nicht immer eindeutigen Rechtslage eine grundsätzlich längere Bearbei- tungsdauer erfordern. Zu d): Verbesserungen im Bereich der Bearbeitungsdauer sind aufgrund der o. g. Umstruktu- rierung im Servicebereich sowie aufgrund des derzeit für das Amtsgericht Saarbrücken in der Planungs- und teilweise bereits in der Umsetzungsphase befindlichen Projekts „Erbschein 24“ zu erwarten, das in Rheinland-Pfalz bereits mit gutem Erfolg erprobt ist. Von diesen Maßnahmen werden insbesondere die Erbscheinsverfahren aufgrund ge- setzlicher Erbfolge profitieren. Zu e): Die aufgeworfene Frage hat sich bisher – soweit ersichtlich – nicht gestellt, da die Rü- ge einer überlangen Verfahrensdauer im Bereich des Nachlassgerichts bisher nicht erhoben und Entschädigungsansprüche nicht geltend gemacht wurden. Wie viele Ausbildungsplätze wurden in den Jahren 2004 bis 2012 in den Dienststellen der Justiz (saarländische Gerichte, Staatsanwaltschaft und Justizministerium) im Saarland bereitgestellt bzw. neu geschaffen? Bitte nach Jahren, Behörde und Laufbahngruppe untergliedern. -7-
Drucksache 15/294 (15/247) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - a) Wie hoch ist der Bedarf an Auszubildenden im Bereich der Justiz momentan und wie schätzt die Landesregierung den Bedarf in den nächs- ten Jahren 2013 bis 2017 ein? b) Werden in den Jahren 2013 bis 2018 genü- gend Ausbildungsplätze im Bereich der Justiz geschaffen, um das altersbedingte Ausschei- den vieler Mitarbeiter zu kompensieren? Wenn ja, wie viele Beschäftigte werden in die- sem Zeitraum altersbedingt ausscheiden und wie viele Ausbildungsplätze werden zum Aus- gleich geschaffen? Wenn nein, warum nicht? c) Sollte die Landesregierungen in den Jahren 2013 bis 2017 vorhaben, die Anzahl der freien Ausbildungsplätze zu reduzieren, in welcher Höhe werden Kosten durch die Einsparung dieser Ausbildungsplätzen erspart? d) Wie viele neue Ausbildungsplätze werden nach Planungen der Landesregierung im Be- reich der Justiz in den Jahren 2013 bis 2017 benötigt und neu geschaffen? e) Wie viele Auszubildende wurden in den letz- ten 5 Jahren nach ihrer Ausbildung für eine Tätigkeit bei den saarländischen Gerichten, der Staatsanwaltschaft und dem Justizminis- terium übernommen? f) Steht der Zahl offener Stellen im einfachen und mittleren Dienst und im Angestelltenver- hältnis eine ausreichende Zahl an Bewerbern gegenüber bzw. gibt es mehr Bewerber als freie Stellen? Wie gestaltet sich das prozentu- ale Verhältnis Bewerberzahl zu ausgeschrie- benen Stellen im einfachen und mittleren Dienst? g) Gibt es Bestrebungen der Landesregierung, die Bezahlung insbesondere im einfacheren und mittleren Dienst und im Angestelltenver- hältnis für Neubewerber attraktiver zu gestal- ten? Wenn ja, welche? -8-
Drucksache 15/294 (15/247) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - Zu den Fragen 4 lit. a) bis g): Im Bereich der Gerichte und Staatsanwaltschaften wird traditionell bedarfsorientiert ausgebildet, d. h. in den Laufbahnen des Justizwachtmeisterdienstes, des mittleren Justizdienstes sowie des gehobenen Justizdienstes orientiert sich die Anzahl der in die Ausbildung zu entsendenden Anwärterinnen und Anwärter an dem nach dem Ende der Ausbildung voraussichtlich bestehenden Bedarf. Die Ausbildungsdauer für die Lauf- bahn der Justizwachtmeister/innen beträgt 6 Monate, während es im mittleren bzw. gehobenen Justizdienst 2 bzw. 3 Jahre sind. Folglich wurde bislang eruiert, wie viele Altersabgänge bei Beendigung der Ausbildung zu verzeichnen sein werden und wie viele dieser Stellen für Übernahmen zur Verfügung stehen werden, d. h. insbesondere nicht zur Einsparung gebracht werden. Daneben war und ist bei der Ermittlung der An- wärterzahlen insbesondere im gehobenen Justizdienst ein „Sicherheitszuschlag“ zu machen, der daraus resultiert, dass immer wieder einige Anwärterinnen und Anwärter die Ausbildung vorzeitig aufgeben. Ferner handelt es sich bei der Ausbildung zum mitt- leren und gehobenen Justizdienst um eine ganz überwiegende Frauendomäne, mit weiter steigender Tendenz, so dass auch Vorsorge für Fälle von Elternzeit – die nach den Erfahrungen der Vergangenheit ebenfalls vornehmlich durch Frauen wahrgenom- men wurde – etc. getroffen werden muss. Letztlich konnten jedoch in den vergangenen Jahren nahezu alle geprüften Anwärterinnen und Anwärter auch übernommen werden. Lediglich in einigen vereinzelten Fällen wurde aus Leistungsgesichtspunkten von einer Übernahme abgesehen. Derzeit befinden sich ca. 60 Anwärter/innen in der Ausbildung. Was die Ausbildungs- stellen, d. h. die hierfür benötigten Stellen für Beamte auf Widerruf im Vorbereitungs- dienst angeht, wurde im Haushalt 2012 eine Erhöhung um insgesamt 16 Stellen vor- genommen. Diese Erhöhung war u. a. dadurch begründet, dass angestrebt wird, künf- tig nicht nur ausscheidende Beamtinnen und Beamte, sondern auch einen Teil der ausscheidenden Tarifbeschäftigten durch geprüfte Anwärterinnen und Anwärter des mittleren Justizdienstes zu ersetzen (vgl. Ausführungen zu Ziffer 2). Nach dem Stellen- plan verfügen wir derzeit über 32 Ausbildungsstellen für den mittleren Justizdienst und über 30 Ausbildungsstellen für den gehobenen Justizdienst. Die letztlich erfolgten Übernahmen in den Jahren 2004 – 2012 verhalten sich wie folgt: Laufbahn einfacher Justizdienst mittlerer Justizdienst gehobener Justizdienst (Justizwachtmeister) (Justizfachwirte) (Rechtspfleger) Einstellungsjahr 2012 8 17 11 2011 0 10 8 2010 7 8 8 2009 0 0 7 2008 10 11 7 2007 0 18 7 2006 4 18 7 2005 0 16 7 2004 3 18 6 Im gehobenen Justizdienst werden im Jahr 2013 insgesamt 10 Anwärter/innen die Ausbildung beenden, im Jahr 2014 werden es 8 und im Jahr 2015 insgesamt 9 sein. Damit ist eine hinreichende Nachpersonalisierung gewährleistet. -9-
Drucksache 15/294 (15/247) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - Im mittleren Justizdienst werden 2013 insgesamt 18 Anwärter/innen die Ausbildung beenden und im Jahr 2014 werden es 12 sein. Nach derzeitigem Erkenntnisstand steht dies in einem ausgewogenen Verhältnis zu den zu erwartenden Altersabgängen in den kommenden beiden Jahren (rund 32 AKA). Wie sich die Ausbildungsstärke in den folgenden Jahren verhalten wird, ist derzeit noch nicht entschieden. Insoweit gilt das zu Ziffer 1 a) Gesagte entsprechend, da sich die Ausbildungsstärke vornehmlich am Umfang und der Verteilung etwaiger Einspa- rungen orientieren wird. Im Rahmen von Stellenausschreibungen ist unabhängig von der Laufbahn eine erheb- lich höhere Anzahl von Bewerber/innen zu verzeichnen, als Ausbildungsstellen besetzt werden. Exemplarisch beträgt das Verhältnis der letzten Einstellung im einfachen Jus- tizdienst ca. 1 : 15 und im mittleren Justizdienst ca. 1 : 23. Ob es bzw. welche Veränderungen es in der Besoldungsstruktur geben wird, oder ob gar tarifliche Änderungen erfolgen werden, ist derzeit nicht absehbar. Wie hat sich in den Jahren 2002 bis 2012 die Al- tersstruktur der Beschäftigten der einzelnen saar- ländischen Gerichtsbarkeiten (Saarländisches Oberlandesgericht, Landgericht, Amtsgerichte, Oberverwaltungsgericht, Verwaltungsgericht, Lan- dessozialgericht, Sozialgericht, Finanzgericht, Ar- beitsgerichtsbarkeit), der Staatsanwaltschaft und des Justizministeriums, aufgeschlüsselt nach Be- hörde und Gericht, Anzahl der Personen, nach einfachem, mittlerem, gehobenen und höherem Dienst und nach den Altersgruppen 20 - 24, 25 - 29, 30 - 34, 35 - 39, 40 - 44, 45 - 49, 50 - 54, 55 - 60, 60 und älter, entwickelt? Zu Frage 5: Hinsichtlich der Altersstruktur der Beschäftigten der saarländischen Gerichtsbarkeiten und Staatsanwaltschaften wird auf die als Anlage 4 beigefügte statistische Übersicht verwiesen. Darüber hinausgehende Daten werden diesseits nicht erhoben. Ist gewährleistet, dass in allen Gerichten des Saarlandes, zu jeder Zeit, Eingangskontrollen et- wa durch Bedienung der Durchleuchtungsmaschi- nen durchgeführt werden können, um die Sicher- heit in den Gerichtssälen zu gewährleisten. Wenn nein, aus welchen Gründen nicht? a) Finden regelmäßige Sicherheitsschulungen für Justizbeschäftigte, die in sicherheitsrele- vanten Bereichen eingesetzt werden, statt. Wenn ja, wie viele Justizbeschäftigte haben in den Jahren 2004 bis 2012 an Sicherheits- schulungen teilgenommen? Wenn nein, wa- rum nicht? - 10 -