Personalsituation an saarländischen Gerichten und Justizbehörden

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Drucksache 15/294 (15/247)         Landtag des Saarlandes            - 15. Wahlperiode - b)  Werden an saarländischen Gerichten und bei der Staatsanwaltschaft zur Gewährleistung der Sicherheit private Wachschützer einge- setzt? Wenn ja, in welcher Anzahl und wie hoch ist der finanzielle Aufwand des Landes hierfür? c)  Beabsichtigt die Landesregierung Personal- stellen für Justizwachtmeister durch den Ein- satz von privaten Wachdiensten zu substituie- ren, wenn ja, wie viele Stellen sollen bis wann abgebaut werden? Zu Frage 6: Die Gewährleistung der örtlichen Sicherheit in den saarländischen Justizgebäuden und den Gerichtssälen darf sich nicht allein auf den Einsatz von Durchleuchtungsgeräten bei der Eingangskontrolle beschränken, da dies zu kurz greifen würde. Vielmehr ist die Sicherheit in einem Gesamtkomplex von vielschichtigen Maßnahmen zu betrachten. Das Ministerium der Justiz ist stets darum besorgt, erforderliche sachliche und perso- nelle Maßnahmen unter dem Aspekt der Sicherheit, die grundsätzlich den jeweiligen Behördenleitungen obliegt, zu unterstützen und zu koordinieren. So wurden bereits bzw. werden beispielsweise nachfolgende Maßnahmen durchge- führt: •    Einrichtung eines für Besucher zentralen Eingangs bei dem Landgericht Saarbrü- cken in der Franz-Josef-Röder-Straße 15 für o den Verfassungsgerichtshof des Saarlandes, o das Saarländische Oberlandesgericht, o das Landgericht, o die Staatsanwaltschaft, o das Ministerium der Justiz, o das Landesprüfungsamt für Juristen und o die Gerichtskasse mit einem Infotresen zur Überwachung der Besucherströme und Auskunftsertei- lung. •    Der o. g. Eingangsbereich wurde mit einem Gepäck-Röntgengerät und einem Me- talldetektor-Tor ausgestattet. Eine entsprechende Ausstattung steht auch dem Amtsgericht Saarbrücken zur Verfügung. •    Ergänzend hierzu wurde der Zugang zu dem Dienstbereich der Staatsanwaltschaft in der Zähringerstraße mit einem weiteren Infotresen und steuerbaren Zugangsbe- schränkungen ausgestattet. •    Soweit es die Behördenleiter für erforderlich gehalten haben, sind die übrigen Ge- richte mit Metallhanddetektoren ausgestattet worden. •    Mehrfach sind die übrigen Eingangsbereiche der Gerichtsgebäude – soweit auf Grund der räumlichen und baulichen Gegebenheiten möglich – als Schleusen ausgebildet bzw. mit Zugangskontrollgeräten versehen. - 11 -
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Drucksache 15/294 (15/247)       Landtag des Saarlandes           - 15. Wahlperiode - •   Soweit nicht bereits geschehen, werden sukzessive in gefährdeten Bereichen der Gerichte und Staatsanwaltschaften Videokameras installiert. •   Weit überwiegend sind die Sitzungssäle der Gerichte mit Alarmleitungen zu den Wachtmeistereien verbunden. •   Die Rechtsantragstellen und Gerichtszahlstellen der Gerichte sowie noch nicht anderweitig gesicherte Sitzungssäle wurden flächendeckend mit einer PC- Alarmierungssoftware ausgestattet, mit der im Bedarfsfall gezielt ein Alarm bzw. Bildschirmnotruf per Tastendruck an einen zuvor festgelegten Empfängerkreis (z. B. Wachtmeisterei und umliegende Büros) abgesetzt werden kann. •   Des Weiteren sind nach entsprechender Bewertung bei verschiedenen Dienstge- bäuden Einbruch- und Brandmeldeanlagen mit Aufschaltung zur Polizei bzw. Feu- erwehr installiert. Darüber hinaus sind aber auch organisatorische Maßnahmen zur Erhöhung der Si- cherheit anzuführen, und zwar: •   Fortbildung des Wachtmeisterdienstes in der waffenlosen Kampfweise sowie im Verhalten zur Deeskalation (siehe die Ausführungen zu Ziffer 6 a)). •   Information der Mitarbeiter/innen über das Verhalten bei Bombendrohungen und beim Auffinden verdächtiger Gegenstände bzw. Briefbomben. •   Schulungen des Wachtmeisterdienstes zum Erkennen von Briefbomben und ande- ren unkonventionellen Spreng- und Brandvorrichtungen (USBV) durch das LKA. •   Sicherheitshinweise an die Mitarbeiter/innen der Poststellen zum Erkennen ver- dächtiger Sendungen und das Verhalten bei Verdacht auf Kontamination mit Milz- branderregern und ergänzende Beschaffung von Einweghandschuhen und HEPA- Feinstaubmasken der Schutzstufe FFP 3. •   Bildung einer Gemeinsamen Poststelle bei dem Landgericht Saarbrücken mit der Zuständigkeit für sieben in Saarbrücken angesiedelte Justizbehörden. •   Soweit für erforderlich erachtet, erfolgen gegebenenfalls befristete Bestreifungen durch die Polizei bzw. wird in sicherheitsempfindlichen Verfahren eine polizeiliche Präsenz und Unterstützung angefordert. Ebenso müssen in diesem Zusammenhang auch die Geräte und Hilfsmittel, welche zur Erhöhung der Sicherheit und zum Schutz gegen Übergriffe vorgehalten werden, ge- nannt werden. Neben den oben bereits erwähnten Metall-Handdetektoren – soweit die Behördenleiter ihren Einsatz als erforderlich angesehen haben – sind dies: •   Schlagstöcke, Handfesseln bzw. Knebelketten, Tränengassprühdosen, Funk- sprechgeräte, •   persönliche Schutzwesten für Justizwachtmeister/innen bei dem Landgericht Saarbrücken, dem Amtsgericht Saarbrücken und dem Amtsgericht Saarlouis sowie •   schnitt- und stichresistente Sicherheitshandschuhe für die Personenkontrolle und den Vorführdienst der Justizwachtmeister/innen. - 12 -
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Drucksache 15/294 (15/247)       Landtag des Saarlandes            - 15. Wahlperiode - Das Prinzip der Öffentlichkeit von Gerichtsverhandlungen und die bürgernahe Offen- heit für den Publikumsverkehr setzen den Sicherheitsmaßnahmen allerdings auch Grenzen, so dass stets eine Abwägung zwischen diesen Interessen vorzunehmen ist. Da vor allem gegenüber psychisch beeinträchtigten und damit nicht rational handeln- den Personen auch technische Sicherungsmaßnahmen immer mit Unzulänglichkeiten behaftet sein werden, kommt diesen eher eine sekundäre Bedeutung zu. Wichtiger wird auch weiterhin sein, dass alle Justizangehörigen sich eines nicht zu vermeiden- den Risikos bewusst sind und bleiben und auf etwaige konkrete Gefahren rechtzeitig aufmerksam machen. Zu a): Seit 2006 werden im Rahmen des Gemeinsamen Fortbildungsprogramms Rheinland- Pfalz und Saarland für Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister von den Län- dern Saarland und Rheinland-Pfalz jeweils eine verhaltensorientierte Tagung und zu- sätzlich von Rheinland-Pfalz eine praxisnahe Tagung angeboten. An den verhaltens- orientierten Tagungen nehmen jeweils 8 Bedienstete aus dem Saarland und 8 Be- dienstete aus Rheinland-Pfalz teil. Seminarziel dieser Veranstaltungen ist, dass Wahrnehmungen, Eskalation, Deeskalati- on und Selbstschutz vertieft bearbeitet werden. Dies erfolgt in Gestalt der Bearbeitung von Situationen aus dem konkreten Erfahrungsbereich der Teilnehmerinnen und Teil- nehmer und der Simulation von Handlungsalternativen im Rollenspiel. Auch ist ein an- gemessener Raum für den Erfahrungsaustausch und eine kollegiale Beratung zwi- schen den Teilnehmerinnen und Teilnehmern vorgesehen. Auf Grund einer Anregung des saarländischen Justizwachtmeisterverbandes fanden 2011 für saarländische Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister darüber hin- aus Inhouse-Schulungen zu dem Thema „Konfliktvermeidende Gesprächsführung und Deeskalation“ statt, zu denen sich 27 Justizwachtmeister/innen angemeldet, aber aus dienstlichen Gründen bzw. aufgrund von Erkrankungen nur 19 daran teilgenommen haben. Im November 2012 wurde eine Nachbereitungsschulung zu diesem Thema durchge- führt, an der 16 Justizwachtmeister/innen teilgenommen haben. Themenschwerpunkte der von Rheinland-Pfalz angebotenen praxisnahen Schulungen sind: •    Waffenrecht und Waffenkunde in Theorie und Praxis (Schwerpunkt: verbotene Waffen, Schusswaffen und Munition), •    Rechtsgrundlagen unmittelbaren Zwangs in der Eigen- und Fremdsicherung, •    Formen der Fesselung, •    Durchsuchungsformen und Verhalten bei Durchsuchungen, •    Umgang mit Publikum und Gefangenen in Konfliktsituationen und •    Vertiefung durch praktische Übungen. An dieser Veranstaltung können 10 Justizwachtmeister/innen teilnehmen. - 13 -
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Drucksache 15/294 (15/247)          Landtag des Saarlandes          - 15. Wahlperiode - Das Landgericht Saarbrücken bietet zudem seit 2007 Schulungen in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Inneres und Sport mit dem Schwerpunkt „Anwendung von Zu- griffstechniken (Sicherungs- und Transporttechniken) sowie Fertigkeiten der Selbstver- teidigung“ an. Diese finden in der Polizeisporthalle in der Mainzer Straße in Saarbrü- cken sowie in den Räumlichkeiten des Landgerichts Saarbrücken statt. Die Fortbil- dungsveranstaltungen werden von der Fachhochschule für Verwaltung, Fachbereich Polizeivollzugsdienst/Polizeiliche Fortbildung, geleitet. Ziel des Schulungsprogramms ist es, die Justizwachtmeisterinnen und Justizwacht- meister in die Lage zu versetzen, durch ein kontinuierliches Trainingsprogramm die eigene körperliche Fitness zu stärken, den Umgang im Alltag mit Gefahrsituation zu verbessern sowie Deeskalationsstrategien zu erlernen. In einem mit allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern zu Beginn der Fortbildungsveran- staltung geführten Vorgespräch werden zunächst die wesentlichen Inhalte der praxis- bezogenen Trainingseinheit definiert und eventuell zu bewältigende Konfliktsituationen im Arbeitsalltag erörtert. Neben den Besonderheiten bei der Durchführung von Perso- nenkontrollen liegt ein weiterer Schwerpunkt der Übungseinheit auf dem richtigen Um- gang mit Gefangenen, insbesondere in Vorführsituationen. Mögliche Gefahrenquellen, die von dem Gefangenen selbst, aber auch von gewaltbereitem Publikum bzw. Zu- schauern im Sitzungssaal ausgehen, werden aufgezeigt und thematisiert. Im Anschluss daran werden verschiedene Alltagsszenarien, u. a.: •        Vorführung eines Gefangenen, •        verschiedene Konfliktsituationen im alltäglichen Umgang mit Strafgefangenen, •        Fluchtversuch eines Gefangenen aus dem Sitzungssaal, •        Konfliktsituationen im Sitzungssaal (Angeklagter wird handgreiflich), •        Gefahrenquellen bei Personenkontrollen und •        Konfliktsituationen mit gewaltbereitem Publikum in den Räumlichkeiten des Landgerichts (Zellentrakt, Vorführzelle, Sitzungssaal, Flur- bereich und Eingangsbereich) nachgestellt. Um möglichst reale Alltagsbedingungen zu schaffen, absolvieren die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Trainingseinheit – nicht wie üblich – in Sportbekleidung, sondern in Dienstbekleidung. Im Jahr 2012 fanden insgesamt 5 Trainingseinheiten mit 47 Teilnehmer/innen in der Anwendung von Zugriffstechniken in der Polizeisporthalle in der Mainzer Straße in Saarbrücken sowie ein Situationstraining mit 11 Teilnehmer/innen in den Räumlichkei- ten des Landgerichts Saarbrücken statt. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer bewerte- ten die Fortbildungsveranstaltung durchweg als positiv und geeignet, um hilfreiche Er- fahrungswerte im Umgang mit möglichen Konfliktsituationen zu sammeln und dadurch die eigene Interaktionsfähigkeit nochmals nachhaltig zu verbessern. Zu b): Im hiesigen Geschäftsbereich werden private Sicherungsunternehmen nur im Bereich des zentralen Bereitschaftsgerichts eingesetzt. Sämtliche Geschäfte des Bereitschaftsdienstes der Amtsgerichte des Saarlandes wer- den gem. § 1 der „Verordnung über den gemeinsamen Bereitschaftsdienst bei den Amtsgerichten des Saarlandes“ des Ministeriums für Justiz, Arbeit, Gesundheit und Soziales vom 31.10.2004 (ABl. 2004, S. 2286) vom Amtsgericht Saarbrücken wahrge- nommen. Die nähere Ausgestaltung regeln die nach § 22 c Abs. 1 Sätze 4 und 5 GVG zuständigen Präsidien nach Maßgabe des § 21 e GVG. - 14 -
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Drucksache 15/294 (15/247)           Landtag des Saarlandes           - 15. Wahlperiode - Für dieses Bereitschaftsgericht wurde vertraglich geregelt, dass der Pfortendienst wäh- rend der Dauer der Anwesenheitsbereitschaft durch ein externes Dienstleistungsunter- nehmen in der Weise wahrgenommen wird, dass je 1 Sicherheitsmitarbeiter der Auf- tragnehmerin in der Zeit von Montag bis Donnerstag jeweils von 15:30 Uhr bis 21:00 Uhr, am Freitag von 15:00 Uhr bis 21:00 Uhr und an Samstagen, Sonntagen und Feier- tagen von 10:00 Uhr bis 14:00 Uhr zum Einsatz kommt. Die Berechnung der Gebühren erfolgt nach tatsächlichem Stundenaufwand und wird gemäß der Vorgabe des Auftraggebers rapportiert. Der Grundpreis pro Mitarbeiter be- trägt zurzeit 18,57 € pro Stunde (ab 01.01.2013: 19,63 €) zzgl. der tariflichen Zulagen (10% Nachtzulage in der Zeit von 20.00 Uhr bis 06.00 Uhr, 25% Sonntagszulage, 100% Feiertagszulage). Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen MwSt. Die Vorteile der Privatisierung wirken sich weniger in finanzieller, denn in organisatori- scher Sicht aus. Da es ausschließlich in der Verantwortung des beauftragen Unter- nehmens liegt, den Pfortendienst zu den vereinbarten Bedingungen auszuführen, wer- den die diensthabenden Amtsgerichte bei der Personaleinsatzplanung merklich entlas- tet. Bei dem Einsatz von eigenem „Pfortenpersonal“ müssten Ausfälle durch qualifizier- te Servicekräfte oder des Justizwachtmeisterdienstes kompensiert werden, die insoweit für die Ausführung ihrer justizspezifischen Kernaufgaben nicht zur Verfügung stünden. Durchgreifende Bedenken im Hinblick auf die Wahrnehmung von hoheitlichen Aufga- ben der in den Pforten der Gerichte eingesetzten Justizwachtmeister/innen wurden nicht gesehen, da gegenüber dem „normalen“ Gerichtsalltag der Unterschied besteht, dass aufgrund der anfallenden Geschäfte im Bereitschaftsdienst – Maßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz, Anordnung von Abschiebehaft, Anordnung von Blutentnah- men – in der Regel nur eine Begleitung der erscheinenden Antragsteller erforderlich ist. Zu c): Konkrete Absichten, über den oben dargestellten Einsatz hinaus, private Unternehmen in den Sicherheitsdienst bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften einzubinden, bestehen seitens der Justizverwaltung nicht. Unter den Landesjustizverwaltungen hat in diesem Jahre ein Meinungsaustausch stattgefunden, ob und in wieweit eine Übertragung von Aufgaben des Justizwachtmeis- terdienstes auf private Sicherungsunternehmen überhaupt zulässig ist. Anlass zu diesem Meinungsaustausch war die Regelung in Art. 33 Abs. 4 GG. Der darin verfassungsrechtlich angeordnete und für Bund und Länder vorgeschriebene „Funktionsvorbehalt“ besagt, dass die Ausübung hoheitsrechtlicher Befugnisse als ständige Aufgabe in der Regel Angehörigen des öffentlichen Dienstes zu übertragen ist, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis stehen. Nach dieser Verfassungsnorm ist die Ausübung hoheitsrechtlicher Befugnisse als ständige Aufgabe in der Regel Beamten zu übertragen. Schon aus dem Wortlaut der Grundrechtsnorm folgt, dass auch ständige Hoheitsauf- gaben auf Nichtbeamte übertragen werden können, eine solche Übertragung allerdings die Ausnahme bleiben muss. - 15 -
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Drucksache 15/294 (15/247)        Landtag des Saarlandes            - 15. Wahlperiode - Der Funktionsvorbehalt soll in erster Linie sicherstellen, dass besonders wichtige staat- liche Funktionen von qualifizierten Bediensteten wahrgenommen werden, die in einem engen Verhältnis zum Staat stehen. Es haben bisher keine Zweifel bestanden, die Tä- tigkeit der Justiz – genauso wie die der Polizei – zum „Kernbereich“ hoheitlicher Tätig- keiten zu zählen. Dies bedeutet, dass ihre Aufgaben in der Regel von Beamten und in Teilbereichen von Beschäftigten zu erfüllen sind. Das für die Gerichte geltende Öffentlichkeitsprinzip (§ 169 GVG) wird auch künftig Maßnahmen erfordern, die dieses einerseits gewährleisten, andererseits aber auch notwendigerweise beeinträchtigen. Hierzu sind Anordnungen erforderlich, die der Vor- sitzende kraft seiner Sitzungspolizeigewalt (§ 176 GVG) oder der Gerichtsvorstand kraft seines Hausrechts trifft. Angesichts der Komplexität und der Vielgestaltigkeit derartiger Maßnahmen ist daher beabsichtigt, wie bisher an dem bewährten Instrumentarium des beamteten Justiz- wachtmeisterdienstes, dessen Berufsbild natürlich an die gewachsenen Anforderungen anzupassen ist, festzuhalten. Die o. g. Erörterungen unter den Bundesländern führten zu folgenden Ergebnissen: •    Es bestand Einvernehmen, dass der selbständige Einsatz von privaten Sicher- heitsunternehmen nur im Rahmen einer Beleihung als zulässig angesehen wird, wobei zum Teil bezweifelt wird, ob die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für eine gesetzliche Regelung derzeit erfüllt werden könnten, selbst wenn dies ge- wollt wäre. •    Der Einsatz von privaten Sicherheitsunternehmen als unselbständige Verwal- tungshelfer der Beamten wird – zumindest überwiegend – als in bestimmten Gren- zen zulässig angesehen. Im Detail gehen die Ansichten hierüber aber auseinan- der. - 16 -
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Drucksache 15/294 (15/247) Landtag des Saarlandes          - 15. Wahlperiode - Anlage 1 Ordentliche   Ge- HH-Jahr      höherer Dienst   gehobener Dienst   mittlerer Dienst einfacher Dienst Angestellte Arbeiter richtsbarkeit und               2004         258              222                314              80               344         2 Staatsanwalt- schaften          2005         257              223                314              80               335         2 2006         256              224                314              80               323         2 2007         252              223                314              78               315         2 2008         254              226                314              78               319         0 2009         254              228                315              80               314         0 2010         257              228                314              79               308         0 2011         259              227                322              79               298         0 2012         259              226                327              79               292         0 - 17 -
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Drucksache 15/294 (15/247) Landtag des Saarlandes         - 15. Wahlperiode - Verwaltungs-    HH-Jahr       höherer Dienst   gehobener Dienst   mittlerer Dienst einfacher Dienst Angestellte Arbeiter gerichtsbarkeit 2004          34               4                  8                1                20          1 2005          33               4                  8                1                20          1 2006          32               4                  8                1                20          1 2007          32               4                  8                1                20          1 2008          32               2                  8                1                21          0 2009          32               2                  7                1                21          0 2010          31               2                  6                1                18          0 2011          30               2                  6                1                18          0 2012          29               2                  6                1                18          0 - 18 -
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Drucksache 15/294 (15/247) Landtag des Saarlandes         - 15. Wahlperiode - Finanz-         HH-Jahr       höherer Dienst   gehobener Dienst   mittlerer Dienst einfacher Dienst Angestellte Arbeiter gerichtsbarkeit 2004          6                1                  0                0                2           0 2005          6                1                  0                0                2           0 2006          6                1                  0                0                2           0 2007          6                1                  0                0                2           0 2008          6                1                  0                0                2           0 2009          6                1                  0                0                2           0 2010          6                1                  0                0                2           0 2011          6                1                  0                0                2           0 2012          6                1                  0                0                2           0 - 19 -
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Drucksache 15/294 (15/247) Landtag des Saarlandes         - 15. Wahlperiode - Sozial-         HH-Jahr       höherer Dienst   gehobener Dienst   mittlerer Dienst einfacher Dienst Angestellte Arbeiter gerichtsbarkeit 2004          27               4                  9                1                27          0 2005          28               4                  10               1                27          0 2006          28               3                  10               1                27          0 2007          28               3                  10               1                27          0 2008          28               3                  10               1                27          0 2009          28               3                  10               1                27          0 2010          28               3                  10               1                27          0 2011          28               3                  10               1                27          0 2012          27               3                  10               1                27          0 - 20 -
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