Nachfrage zur Antwort der Landesregierung auf die Anfrage betreffend Bedarfsplanung und Besetzungsquote in der saarländischen Justiz [Drucksache 15/1844 (15/1807)]

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LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode                                 Drucksache 15/1928 (15/1914) 12.09.2016 ANTWORT zu der Anfrage des Abgeordneten Michael Hilberer (PIRATEN) betr.: Nachfrage zur Antwort der Landesregierung auf die Anfrage betreffend Bedarfsplanung und Besetzungsquote in der saarländischen Justiz [Drucksache 15/1844 (15/1807)] Vorbemerkung des Fragestellers: „Die Antwort der Landesregierung auf meine An- frage betreffend Bedarfsplanung und Besetzungs- quote in der saarländischen Justiz hat weitere Fragen aufgeworfen.“ Wie viele der Richterstellen, die bei den ordentli- chen Gerichten im Saarland ausgewiesen sind, sind nach den Geschäftsverteilungsplänen der Gerichte zurzeit mit Strafrichter/innen besetzt? (Bitte nach Gerichten einzeln aufgliedern.) Zu Frage 1: In der Tabelle Anlage 1 ist dargestellt, wie viele Richter-Arbeitskraftanteile (AKA) im 1. Quartal 2016, Stichtag 31. März 2016 (die Zahlen für das 2. Quartal liegen noch nicht vor) bei den einzelnen Gerichten für die Bearbeitung von Strafsachen tatsächlich ver- wendet worden sind. Der Begriff der Personalverwendung umschreibt dabei die Zahl der für eine Tätigkeit tatsächlich eingesetzten und Dienst leistenden Bediensteten nach für die jeweilige Tä- tigkeit aufgewendeten Arbeitskraftanteilen. Dabei werden – im Gegensatz zum sog. „Personalbestand“ – Bedienstete, die im Quartal etwa länger erkrankt, beurlaubt oder abgeordnet waren, nicht mitgezählt. Insofern geben diese Werte über die Frage, wie viele Stellen mit Richtern besetzt sind, die nach den Geschäftsverteilungsplänen der Präsidien (auch) Strafsachen bearbei- ten, hinaus sogar genauer wieder, wie viele Richter (in AKA) tatsächlich im 1. Quartal 2016 Strafsachen bearbeitet haben. Die Zahl der Stellen, die mit „Strafrichtern“ besetzt sind, wäre demgegenüber ungenau, da oftmals – gerade bei kleineren Gerichten – ein Richter nicht ausschließlich Strafsa- chen, sondern meist sog. „Mischdezernate“ zu bearbeiten hat. Ausgegeben: 12.09.2016 (05.08.2016)                                          bitte wenden
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Drucksache 15/1928 (15/1914)          Landtag des Saarlandes        - 15. Wahlperiode - Bezüglich der Richter am Saarländischen Oberlandesgericht ist zu beachten, dass hier der Wert der mit Straf- und Bußgeldsachen befassten Richter angegeben ist, da die Besetzung der insoweit zuständigen Strafsenate in der hier verfügbaren Statistik nicht nach dem Einsatz für Strafsachen einerseits und Bußgeldsachen andererseits diffe- renziert erfasst wird. Bezug nehmend auf die Antwort zur Anfrage Drucksache 15/1844 (15/1807), Anlage 1, wie ist der Personalbedarf an Richterinnen und Richtern für die Fallerledigung an den ordentlichen Gerich- ten im Saarland insgesamt? Zu Frage 2: Der mit den Geschäftszahlen des Jahres 2014 im Jahr 2015 errechnete Personalbe- darf für Richter an den ordentlichen Gerichten für die Fallerledigung ergibt sich aus der Tabelle Anlage 2. Die Werte geben den Bedarf für die Bearbeitung von Rechtsprechungsaufgaben in allen Rechtsgebieten an. Personalbedarf für richterliche Tätigkeiten in der Justiz- oder Gerichtsverwaltung sind darin nicht enthalten, ebenso wie der Bedarf etwa für Aus- und Fortbildung, IT-Angelegenheiten oder Aufgaben der Personalvertretungen. -2-
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Drucksache 15/1928 (15/1914)           Landtag des Saarlandes        - 15. Wahlperiode - Anlage 1 Personalverwendung Strafrichter (Stand 31. März 2016) *) Oberlandesgericht                                       2,80 Landgericht                                            19,85 Amtsgericht Homburg                                     1,21 Amtsgericht Lebach                                      1,26 Amtsgericht Merzig                                      1,32 Amtsgericht Neunkirchen                                 1,70 Amtsgericht Ottweiler                                   0,87 Amtsgericht Saarbrücken                                12,38 Amtsgericht Saarlouis                                   2,38 Amtsgericht St. Ingbert                                 0,52 Amtsgericht St. Wendel                                  0,90 Amtsgericht Völklingen                                  1,00 Amtsgerichte insgesamt                                 23,54 ordentliche Gerichte insgesamt                         46,19 *) Personalverwendung für Straf- und Bußgeldsachen insgesamt, Strafsachen sind isoliert für das OLG nicht ausgewiesen. -3-
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Drucksache 15/1928 (15/1914)          Landtag des Saarlandes            - 15. Wahlperiode - Anlage 2 Personalbedarf an Richtern für die Fallerledigung an den ordentlichen *) Gerichten im Saarland Oberlandesgericht                                                                    15,36 Landgericht                                                                          50,34 Amtsgericht Homburg                                                                   7,68 Amtsgericht Lebach                                                                    4,50 Amtsgericht Merzig                                                                    7,74 Amtsgericht Neunkirchen                                                               7,20 Amtsgericht Ottweiler                                                                 5,59 Amtsgericht Saarbrücken                                                              37,77 Amtsgericht Saarlouis                                                                12,65 Amtsgericht St. Ingbert                                                               3,05 Amtsgericht St. Wendel                                                                6,35 Amtsgericht Völklingen                                                                5,26 Amtsgerichte insgesamt                                                               97,79 ordentliche Gerichte insgesamt                                                     163,49 *) Die Angaben basieren auf der mit den Verfahrenszahlen des Jahres 2014 im Jahr 2015 aufgestellten Personalbedarfsberechnung und beziehen sich rein auf den zur Fallerledigung benötigten Personalbedarf. Nicht enthalten sind der Bedarf für Aus- und Fortbildung, Ver- waltungstätigkeiten, Freistellungen für Personal- und Schwerbehindertenvertre- tung/Gleichstellungsbeauftragte sowie IT-Angelegenheiten. -4-
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