Repräsentanz von Frauen in öffentlichen Gremien

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LANDTAG DES SAARLANDES 14. Wahlperiode                            Drucksache 14/194 (14/113) 01.06.2010 ANTWORT zu der Anfrage der Abgeordneten Isolde Ries (SPD) betr.:   Repräsentanz von Frauen in öffentlichen Gremien Vorbemerkung der Fragestellerin: „Frauen sind heute immer noch in vielen gesell- schaftlichen Bereichen deutlich unterrepräsentiert. Gleichberechtigung erfordert gleiche, zumindest aber eine starke Repräsentanz von Frauen gerade dort, wo Entscheidungen getroffen werden. Im Saarland gibt es eine Vielzahl von öffentlichen Gremien, auf deren Besetzung die Landesregie- rung Einfluss hat. Das Landesgleichstellungsge- setz (LGG) bestimmt in § 20: ‚Gremien, insbeson- dere solche, die zu beruflich relevanten Fragen entscheiden und beraten, sind geschlechtsparitä- tisch zu besetzen.’ Werden bei Einrichtungen nach § 2 Gremien ge- bildet, benennen die entsprechenden Einrichtun- gen ebenso viele Frauen wie Männer, es sei denn, es wären hierzu nicht genügend Frauen bereit. Dürfen sie nur eine Person benennen, ist für das Mandat nach Ablauf der Amtsperiode eine Ange- hörige/ ein Angehöriger des jeweils anderen Ge- schlechts zu benennen. § 2 gilt für die Entsendung von Vertreterinnen und Vertretern in Aufsichtsräten und Gremien außer- halb der Verwaltung entsprechend. Ausgegeben: 01.06.2010 (04.03.2010)
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Drucksache 14/194 (14/113)           Landtag des Saarlandes         - 14. Wahlperiode - Da im Jahre 2007 die 91-seitige Antwort der Lan- desregierung auf meine Anfrage offenlegte, dass 90 Prozent aller von der Landesregierung benann- ten Gremien ‚frauenfrei’ waren und Frauenministe- rin Kramp-Karrenbauer nun schon die 2. Legislatur für Frauen zuständig ist und angekündigt hat, die Situation von Frauen in Aufsichtsräten zu verbes- sern, stelle ich die gleiche Anfrage von 2007 auch in 2010, damit Fortschritte oder Rückschritte fest- gestellt bzw. verglichen werden können.“ Vorbemerkung der Landesregierung: Für die Landesregierung haben die Belange der Gleichstellung einen hohen Stellen- wert. Auch die Erreichung der in § 29 LGG geforderten geschlechtsparitätischen Be- setzung von Gremien ist und wird auch weiterhin Gegenstand intensiver Bemühungen sein. Nach dem Wortlaut des § 29 LGG hat die Institution, an die sich der Gesetzesbefehl richtet, selbst über die Person zu entscheiden (Berufung oder Entsendung), die sie für ein Gremium benennt. Da viele Gremien funktionsbezogen zu besetzen sind und Frau- en insbesondere in Führungspositionen nach wie vor unterrepräsentiert sind, kann die Gleichstellung in Gremien nur mittelfristig erreicht werden. Bei der Besetzung von Gremien spielt das Erfordernis der fachlichen Besetzung eine herausragende Rolle. Ähnlich wie bei der funktionsbezogenen Besetzung sind für das entsendende Ressort insoweit die Auswahlmöglichkeiten eingeschränkt. Der Ministerpräsident hat in seiner Regierungserklärung vom 18. November 2009 auf das Ziel der Landesregierung hingewiesen, die Frauenquote in öffentlichen Führungs- positionen bis 2020 auf 40 % zu steigern. Auf die Besetzung welcher Kommissionen, Ar- beitsgruppen, Fachkonferenzen, Beiräte sowie vergleichbarer Gremien einschließlich Personal- auswahlgremien hat die Landesregierung Ein- fluss? Bitte einzeln und namentlich aufführen. Zu Frage 1: Eine Liste der in der Gremiendatenbank der Landesregierung aufgeführten Gremien ist als Anlage 1 beigefügt. -2-
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Drucksache 14/194 (14/113)         Landtag des Saarlandes          - 14. Wahlperiode - In welchen Gremien, die unter die Vorschriften des § 29 LGG fallen, standen seit 2007 Neubesetzun- gen an und wie wurde im Hinblick auf die Berufung von Frauen verfahren? Zu Frage 2: Die Vielzahl der Gremien, auf deren Besetzung die Landesregierung Einfluss hat, lässt es nicht zu, alle Gremien, bei denen seit 2007 Neubesetzungen anstanden, auf diese Frage hin zu überprüfen. Da die meisten Neubesetzungen auf Grund von Personal- wechsel, Funktions- oder Aufgabenwechsel erfolgten, beschränkt sich die Beantwor- tung dieser Frage auf Gremien, die per Gesetz, Verordnung oder Ministerratsbeschluss befristete Amtsperioden haben. Außerdem fanden im September 2007 eine Kabinetts- umbildung und Ende 2009 eine Regierungsumbildung statt, die ebenfalls Auswirkun- gen auf die Gremienbesetzung hatten. Nach den Angaben der einzelnen Ressorts wurden insgesamt 108 Gremien neu besetzt. Von insgesamt 401 entsandten Personen sind 123 Frauen, das ist ein Frauenanteil von 30,7 %. Nachstehend sind die Angaben der einzelnen Ressorts zu dieser Frage aufgelistet. Staatskanzlei: Die Besetzung der Gremien erfolgt in der Staatskanzlei überwiegend funktionsbezogen bzw. kraft Amtes, wobei aufgrund der Organisationsstruktur der Staatskanzlei keine Alternativmöglichkeiten bestehen. In den Gremien der Staatskanzlei standen seit 2007 keine Neubesetzungen an. Bezüglich der Neubildung der Regierung und der damit verbundenen Neuressortierung wurden die Gremien der Abteilung Kultur ohne Ände- rungen in den Geschäftsbereich des Ministers für Bundesangelegenheiten und Kultur übernommen und die Gremien der Europaabteilung an das Ministerium für Inneres und Europaangelegenheiten abgegeben. Insoweit entstanden Neubesetzungen lediglich durch Austausch der jetzt zuständigen Minister an. In Aufsichtsräten erfolgt die Besetzung durch Beschluss des Ministerrates auf Vorlage des Finanzministers. In diesem Zusammenhang hat das Ministerium der Finanzen bei der Besetzung von Aufsichtsräten die Federführung. Ministerium der Finanzen: Neubesetzungen in größerem Umfange standen seit 2007 lediglich bei den Unterneh- mensgremien landesbeteiligter Gesellschaften an. Diese wurden seit 2007 zum Teil infolge des turnusmäßigen Auslaufens der entsprechenden Amtsperioden neu- bzw. wiederbesetzt. Nach der Regierungsneubildung wurden zusätzlich die Unternehmens- gremien teilweise umbesetzt. Die diesbezüglichen Beschlüsse des Ministerrates orien- tieren sich an den Ressortzuständigkeiten, d.h. die Bestimmungen hinsichtlich der obersten Dienstbehörden und die Festlegungen bezüglich der Geschäftsbereiche der obersten Landesbehörden. Innerhalb dieser Fachzuständigkeiten wurden die Gremien wie bisher funktionsbezogen besetzt. Nach der Gremiendatenbank entsendet die Landesregierung in 38 Aufsichtsräte insge- samt 113 Personen, davon sind 16 weiblich. Das entspricht einem Frauenanteil von 14,2 %. -3-
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Drucksache 14/194 (14/113)         Landtag des Saarlandes           - 14. Wahlperiode - Ministerium für Wirtschaft und Wissenschaft: Neubesetzung des Landesausschusses für Berufsbildung (LABB) Im Jahr 2007 stand die Neubesetzung des Landesausschusses für Berufsbildung (LABB) für die 10. Amtsperiode an. Es handelt sich hierbei um einen Ausschuss, der bei der Landesregierung eingerichtet wird (§ 82 Berufsbildungsgesetz (BBiG)). Er setzt sich aus einer gleichen Zahl von Be- auftragten der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer und der obersten Landesbehörden zu- sammen und besteht insgesamt aus 18 Mitgliedern und 18 Vertretungen. Nach § 82 Absatz 2 BBiG werden die Mitglieder des Landesausschusses längstens für vier Jahre von der Landesregierung berufen: •    die Beauftragten der Arbeitgeber auf Vorschlag der auf Landesebene be- stehenden Zusammenschlüsse der Kammern, der Arbeitgeberverbände und der Unternehmensverbände, •    die Beauftragten der Arbeitnehmer auf Vorschlag der auf Landesebene be- stehenden Gewerkschaften und selbständigen Vereinigungen von Arbeit- nehmern mit sozial- oder berufspolitischer Zwecksetzung. Im Rahmen des Vorschlagsverfahrens werden die vorschlagenden Stellen darauf hin- gewiesen, dass die Landesregierung gem. § 29 LGG an der Benennung weiblicher Personen für dieses Ehrenamt besonders interessiert ist. Von Seiten der Landesregierung gibt es keine weiteren Möglichkeiten unmittelbaren Einfluss auf die Vorschläge zu nehmen oder Vorschläge der im Gesetz benannten „vorschlagenden Stellen“ abzulehnen. Der Landesausschuss für Berufsbildung wurde am 24.05.2007 neu besetzt. Bei 12 von insgesamt 36 Personen, die als Mitglied bzw. Stellvertreter vorgeschlagen wurden, handelt es sich um Frauen. Dies entspricht einer Quote von 33 %. Die Vertretung der Landesregierung im Ausschuss erfolgt durch 6 Mitglieder (4 davon weiblich) und 6 Stellvertreter (2 davon weiblich). Eine paritätische Besetzung ist somit gegeben. Landesausschuss für Weiterbildung (Abwicklung für den beruflichen Teil – ansonsten ist das Ministerium für Bildung zu- ständig). Der Landesausschuss für Weiterbildung besteht gemäß § 20 des Saarländischen Wei- terbildungsförderungsgesetzes (SWFG) aus 18 ordentlichen und 18 stellvertretenden Mitgliedern, die sich zu jeweils einem Drittel aus der allgemeinen und der beruflichen Weiterbildung sowie einem Drittel aus Sachverständigen zusammensetzen. Die Mit- glieder werden auf Vorschlag der Landesorganisationen durch das zuständige Ministe- rium für die Dauer von jeweils vier Jahren ernannt. Von den ordentlichen Mitgliedern sind mit Stand vom 26. März 2010 insgesamt 14 männlich und 4 weiblich, von den stellvertretenden Mitgliedern sind 8 männlich und 10 weiblich. Insgesamt ist damit das männliche Geschlecht zu 61 %, das weibliche zu 39 % vertreten. -4-
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Drucksache 14/194 (14/113)         Landtag des Saarlandes          - 14. Wahlperiode - Während bei den Mitgliedern der allgemeinen Weiterbildung die Geschlechter zu glei- chen Teilen vertreten sind, überwiegt bei den Mitgliedern der beruflichen Weiterbildung und den sachverständigen Mitgliedern noch das männliche Geschlecht. Die Landesor- ganisationen werden stets dazu ermahnt, bei ihren Vorschlägen die Geschlechter gleichmäßig zu berücksichtigen. In das erst kürzlich verabschiedete Saarländische Weiterbildungsförderungsgesetz (SWFG) wurde in § 2 unter Ziele und Aufgaben der Weiterbildung die Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern neu aufgenommen. In weiteren 36 Gremien standen seit 2007 Neubesetzungen an. In diese Gremien werden 108 Personen entsandt, davon sind 62 Frauen, das entspricht einem Frauenanteil von 57,4 %. Dieser hohe Frauenanteil wurde erzielt, obwohl die Hälfte der Gremienneubesetzung durch die Regierungsneubildung erforderlich wurde und es sich bei den Gremienmitgliedern um den Minister und die Staatssekretäre handelt. Bei allen Neubesetzungen wirkt das Ministerium für Wirtschaft und Wissenschaft auf eine angemessene Vertretung von Frauen hin und unterstützt alle Aktivitäten, die der geschlechtsparitätischen Besetzung von Gremien im Sinne des § 29 LGG dienen. Ministerium für Gesundheit und Verbraucherschutz: Das Ministerium für Gesundheit und Verbraucherschutz wurde im Rahmen der Neu- ressortierung der Landesregierung im November 2009 neu geschaffen, so dass es nicht möglich ist, entsprechende Angaben bezüglich der Neubesetzung für den Zeit- raum ab 2007 zu machen. Darüber hinaus kann in diesem Zusammenhang mitgeteilt werden, dass die Besetzung von Gremien durch die jeweils zuständige Fachabteilung bzw. auf Grund fachlicher Zuständigkeit unter Beachtung der Vorgaben des LGG vorgenommen wird. Ministerium für Inneres und Europaangelegenheiten: Landespersonalausschuss Das Gremium „Landespersonalausschuss“ wurde im Jahr 2008 neu besetzt. Aufgrund seiner durch Parlamentsgesetz zugewiesenen Unabhängigkeit ist der Ausschuss einer Einflussnahme durch die Exekutive und damit durch die Landesregierung entzogen. Dies betrifft grundsätzlich auch die Zusammensetzung in personeller Hinsicht. Ledig- lich die oder der Vorsitzende des Landespersonalausschusses sowie die oder der stellvertretende Vorsitzende werden auf Vorschlag der Landesregierung bestellt. Im Bereich der Beamtenbesetzung wurden jeweils zwei Frauen zu hauptamtlichen und stellvertretenden Mitgliedern berufen, demgegenüber stehen jeweils acht Männer. Im Bereich der Richterbesetzung wurden fünf Frauen als hauptamtliche und vier Frauen als stellvertretende Mitglieder des Gremiums berufen. Demgegenüber steht die Beru- fung von drei Männern zu hauptamtlichen Mitgliedern und fünf Männern zu stellvertre- tenden Mitgliedern. -5-
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Drucksache 14/194 (14/113)          Landtag des Saarlandes        - 14. Wahlperiode - Auswahlkommission zur Durchführung von Vorstellungsgesprächen bei der Ein- stellung in den Polizeivollzugdienst und Auswahlkommission zur Durchführung von Vorstellungsgesprächen für den Aufstieg vom gehobenen in den höheren Polizeivollzugsdienst Die Gremien „Auswahlkommission zur Durchführung von Vorstellungsgesprächen bei der Einstellung in den Polizeivollzugdienst“ und „Auswahlkommission zur Durchführung von Vorstellungsgesprächen für den Aufstieg vom gehobenen in den höheren Polizei- vollzugsdienst“ werden jährlich neu besetzt. § 29 LGG findet in soweit Berücksichti- gung, als Frauen für die Mitgliedschaft zur Verfügung stehen. Anzumerken ist hier, dass das Gremium „Auswahlkommission zur Durchführung von Vorstellungsgesprächen bei der Einstellung in den Polizeivollzugsdienst“ mit 16 Mit- gliedern, davon sechs weiblichen, besetzt ist. Ministerium der Justiz: In 24 Gremien standen seit 2007 Neubesetzungen an. Von 282 entsandten Personen sind 107 Frauen, das entspricht einem Frauenanteil von 37,9 %. Es wurde bei der Besetzung der Gremien stets darauf geachtet, den Frauenanteil ent- sprechend zu erhöhen. Jedoch gelingt es nicht immer, eine paritätische Gleichbeset- zung zu erreichen, da viele Frauen aufgrund der Vereinbarkeit von Familie und Beruf nicht noch zusätzliche oftmals ehrenamtliche Aufgaben wahrnehmen können. Ministerium für Arbeit, Familie, Prävention, Soziales und Sport: In 29 Gremien standen seit 2007 Neubesetzungen an. Von insgesamt 80 entsandten Personen sind 38 Frauen, das entspricht einem Frauenanteil von 47,5 %. Bei der Gremienbesetzung wurde stets darauf geachtet, den Frauenanteil in Gremien zu erhöhen. Wo eine paritätische Gremienbesetzung nicht erreicht werden konnte, scheiterte dies vor allem an der mangelnden Bereitschaft von Frauen, zur ohnehin schon vorhandenen Doppelbelastung durch Familie und Beruf noch ein weiteres Eh- renamt zu übernehmen bzw. kraft Amtes zu besetzen. Ministerium für Umwelt, Energie und Verkehr: Im Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt, Energie und Verkehr werden grund- sätzlich keine Auflistungen geführt, zu welchem Zeitpunkt die Gremien neu besetzt werden, zumal das MUEV nur für den Bereich der Prüfungsausschüsse zuständig ist. Im Geschäftsbereich des MUEV wurden seit 2007 folgende Prüfungsausschüsse neu besetzt: Prüfungsausschuss für den mittleren technischen Dienst in der Arbeits- und Immissionsschutzverwaltung In den Ausschuss wurden drei Mitglieder entsandt, alle drei Männer. Prüfungsausschuss für den gehobenen vermessungstechnischen Verwaltungs- dienst In den Ausschuss wurden fünf Mitglieder entsandt, vier Männer, eine Frau. -6-
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Drucksache 14/194 (14/113)         Landtag des Saarlandes           - 14. Wahlperiode - Prüfungsausschuss für die Laufbahn des gehobenen technischen Verwaltungs- dienstes, Fachrichtung Naturschutz und Landschaftspflege In den Ausschuss wurden fünf Mitglieder entsandt, vier Männer, eine Frau. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die Besetzung der Gremien im Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt, Energie und Verkehr ausnahmslos aufgrund der Funktion bzw. Tätigkeit der Bediensteten in den Dienststellen erfolgt. Ministerium für Bildung: Die meisten Neubesetzungen erfolgten auf Grund von Personalwechsel, Funktions- oder Aufgabenwechsel. Der Zeitpunkt des Wechsels wurde/wird im Ministerium für Bildung nicht erfasst und nicht dokumentiert. Nur das Ergebnis spiegelt sich als Ist- Zustand in der Gremiendatenbank wieder. Wie sieht die Situation im Saarland heute aus, nachdem das LGG nun 14 Jahre alt ist? Bitte die Gremien einzeln nach Ministerien und nach Frau- en- und Männeranteil auflisten. Zu Frage 3: Zur Beantwortung der Frage 3 sind die Gremienübersichten der einzelnen Ressorts als Anlagen 2 bis 10 beigefügt. In diesen Gremienlisten sind auch Gremien aufgeführt, die in Anlage 1 zusammengefasst dargestellt sind (z.B. entsenden verschiedene Ministe- rien in ein und dasselbe Gremium). In den entsprechenden Gremienlisten dieser Minis- terien sind neben der Gesamtzahl der Gremienmitglieder lediglich die Mitglieder ihres Hauses nach Geschlecht aufgeführt. Dadurch unterscheidet sich der Frauenanteil bei einzelnen Gremien in den Anlagen 2 bis 10 von dem in Anlage 1. Welche Gremien, auf deren Zusammensetzung die Landesregierung Einfluss hat, sind noch immer – auch 2010 nur mit Männern besetzt? Bitte ein- zeln nach Ministerien auflisten. Zu Frage 4: Eine Zusammenstellung der Gremien, die ausschließlich mit Männern besetzt sind, kann nicht erstellt werden, da in die Mehrzahl der Gremien nicht nur die Landesregie- rung Mitglieder entsendet. Auf Grund der Vielzahl der Gremien und der häufig wech- selnden Mitglieder kann die geschlechtsspezifische Besetzung der Gremien insgesamt nicht erfasst werden. Aus den Anlagen 2 bis 10 ist ersichtlich, in welche Gremien die einzelnen Ressorts nur Männer entsenden. Dabei ist aber zu berücksichtigen, dass hiervon in einzelne Gremien auch andere Res- sorts Mitglieder entsenden, so dass durchaus Frauen als Mitglieder anderer Ressorts in diesen vertreten sind. Anlage 1, in der die Gremien aller Ressorts zusammengefasst sind, zeigt die tatsächliche Gremienbesetzung mit Vertreterinnen und Vertretern der Ressorts. Danach werden in 578 von 893 Gremien ausschließlich Männer entsandt. -7-
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Drucksache 14/194 (14/113)         Landtag des Saarlandes         - 14. Wahlperiode - Welche Gremien, auf deren Besetzung der Lan- desregierung Einfluss hat, wurden ganz oder in Teilen bis 2010 neu besetzt und wie beabsichtigt die Landesregierung im Einzelnen den Vorschrif- ten und dem Geist des Landesgleichstellungsge- setzes gerecht zu werden? Zu Frage 5: Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Nach der Regierungsneubildung wurden zusätzlich die Unternehmensgremien teilwei- se umbesetzt. Die diesbezüglichen Beschlüsse des Ministerrates orientieren sich an den Ressortzuständigkeiten, d.h. die Bestimmungen hinsichtlich der obersten Dienst- behörden und die Festlegungen bezüglich der Geschäftsbereiche der obersten Lan- desbehörden. Innerhalb dieser Fachzuständigkeiten wurden die Gremien wie bisher funktionsbezogen besetzt. Die Landesregierung ist stets bemüht, die gesetzlichen Vorgaben bei der Gremienbe- setzung einzuhalten. Wie bereits ausgeführt, ist eine Vielzahl von Gremien nur funkti- onsbezogen zu besetzen. Deshalb ist es unabdingbar, den Frauenanteil in Führungs- positionen zu erhöhen und Frauen entsprechend zu qualifizieren. Welchen Einfluss nimmt die Landesregierung auf Verbände, Vereine und Institutionen, um das Ziel zu erreichen, Gremien zur Hälfte mit Frauen zu besetzen, und welche Erfolge bzw. Misserfolge kann sie in dieser Hinsicht verbuchen? Zu Frage 6: Die Landesregierung setzt sich bei Verbänden, Vereinen und Institutionen werbend dafür ein, den Frauenanteil in Gremien zu erhöhen. Würde man § 29 Abs. 2 LGG auf alle internen Gremien bei Institutionen des § 2 Abs. 1 LGG anwenden, würde der Gesetzesbefehl sich über den eigentlichen Geltungsbe- reich des LGG hinaus an die entsendungsberechtigten Dritten richten. Eine gesetzliche Anordnung jenseits des Geltungsbereiches des Gesetzes ist jedoch ausgeschlossen. Auch beinhalten die Regeln für derartige Gremien bei Institutionen nach § 2 Abs. 1 LGG in der Regel eigenständige Entsendungsvorschriften, was am Beispiel des Rund- funkrates erläutert werden kann. Hier entsenden die hierzu berechtigten Stellen in ei- gener Verantwortung Mitglieder. Die Landesregierung kann also nur in ihrem Geschäftsbereich bewirken, dass Gremien – soweit die Besetzung nicht kraft Funktion oder Amt erfolgt – paritätisch besetzt wer- den. -8-
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Drucksache 14/194 (14/113)         Landtag des Saarlandes           - 14. Wahlperiode - Hat die Landesregierung einen konkreten Zeitplan, innerhalb dessen sie den Frauenanteil in öffentli- chen Gremien erhöhen will? Zu Frage 7: Wie bereits in der Antwort zur Landtagsanfrage 13/1400 ausgeführt, sind die einzelnen Ressorts durch Ministerratsbeschluss verpflichtet, Zielvorgaben zur Verbesserung der Repräsentanz von Frauen in Gremien in ihre Frauenförderpläne aufzunehmen. Die Frauenförderpläne der einzelnen Ressorts waren durchweg Ende 2009 abgelaufen. Durch die Regierungsneubildung im November 2009 haben noch nicht alle Ressorts einen neuen Frauenförderplan, weil zunächst abgewartet werden musste, wie sich das Personal auf die einzelnen Ressorts verteilt. Die neuen Frauenförderpläne haben dann eine Laufzeit bis Ende 2012 bzw. Mitte 2013. Derzeit werden vom zuständigen Ministerium für Arbeit, Familie, Prävention, Soziales und Sport weitere Möglichkeiten zur Verbesserung der Repräsentanz von Frauen in Gremien - wie ein Landesgremiengesetz, Doppelbenennungsverfahren, Reißver- schlussverfahren usw. - geprüft. Eine Entscheidung soll zeitnah herbeigeführt werden. Zum jetzigen Zeitpunkt kann keine konkrete Zeitangabe gemacht werden. In der Anfrage von 2007 wurde mitgeteilt, dass die Frauenförderpläne eine Geltungsdauer bis Ende 2009 haben und der Frauenanteil Ende 2009 31,9 Prozent betragen solle; ist dieses Ziel erreicht? Wenn nein, warum nicht? Zu Frage 8: Die Auswertung der Gremiendatenbank erfolgt in Anlehnung an die nach § 6 LGG zu erstellende Statistik jeweils am 30.06. eines Jahres. Am 30.06.2009 betrug der Frau- enanteil in Gremien über alle Ressorts hinweg 30,55 % (ordentliche, externe und stell- vertretende Mitglieder). Am 14.04.2010 betrug der Frauenanteil in Gremien über alle Ressorts hinweg 29,21 % (ordentliche, externe und stellvertretende Mitglieder). Bei der Besetzung von Gremien spielt, wie bereits ausgeführt, das Erfordernis der fachlichen Besetzung eine herausragende Rolle. Ähnlich wie bei der funktionsbezoge- nen Besetzung sind für das entsendende Ressort insoweit die Auswahlmöglichkeiten eingeschränkt. Die SPD hat schon 2001 ein Gremiengesetz ge- fordert, um den Frauenanteil zu verbessern. Ist die Landesregierung nun bereit, ein solches Gesetz auf den Weg zu bringen? Wenn nein, warum nicht? Zu Frage 9: Wie in Frage 7 ausgeführt, wird derzeit im zuständigen Fachressort geprüft, welche Maßnahmen zu ergreifen sind, um den Frauenanteil in Gremien zu erhöhen. Dabei werden auch die Möglichkeiten einer gesetzlichen Regelung geprüft und ggf. umge- setzt. -9-
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Drucksache 14/194 (14/113)             Landtag des Saarlandes            - 14. Wahlperiode - Anlage 1 Auflistung Frauenanteil je Gremium ordentliche ohne externe Mitglieder Gremium                                                Mitglieder             W       M      Frauen gesamt entsendet                      in % SHS Strukturholding Saar GmbH - Aufsichtsrat -                  5      5         0        5        0,0 Abschlusskolloquium der Diplomprüfung an der                    5      1         0        1        0,0 Katholischen Hochschule für soziale Arbeit Abteilungsleiter Marktpolitik und landwirtschaftli-            17      1         0        1        0,0 che Erzeugung Ad-hoc AG KMK-Private Hochschulen                              16      1         1        0      100,0 Ad-Hoc- AG der Leiter der Prüfungsämter für die                12      1         0        1        0,0 staatliche Prüfung für Übersetzer und Dolmet- scher Ad-hoc-AG "Hydrogeologie", Staatliche Geologi-                 17      1         0        1        0,0 sche Dienste Ad-hoc-AG "Rohstoffe" der Geologischen Lan-                    14      1         0        1        0,0 desämter Ad-hoc-Arbeitsgruppe der für das Lehreraus-                    40      1         1        0      100,0 tauschverfahren zwischen den Ländern in der Bundesrepublik Deutschland zuständigen Refe- rentinnen und Referenten Ad-hoc-Ausschuss Kindertageseinrichtungen der                  16      1         0        1        0,0 Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugend- ämter Ärztegericht des Saarlandes in der Besetzung                    9      1         0        1        0,0 ärztlicher Angelegenheiten Ärztegericht des Saarlandes in der Besetzung                    9      1         0        1        0,0 zahnärztlicher Angelegenheiten Ärztegerichtshof des Saarlandes in der Beset-                  15      2         1        1       50,0 zung ärztlicher Angelegenheiten Ärztegerichtshof des Saarlandes in der Beset-                  15      2         1        1       50,0 zung zahnärztlicher Angelegenheiten Ärztliche Stelle nach § 17a Röntgenverordnung                  16      1         0        1        0,0 und § 83 Strahlenschutzverordnung AFBG-Programmierverbund der Länder                             32      1         1        0      100,0 AG "Hochschulwesen u. Forschung" der Saar-                      9      1         1        0      100,0 Lor-Lux-Regionalkommission AG 3 (Bildung und Qualifikation) der Initiative D              50      1         0        1        0,0 21 e.V. AG Bau- und Sanierungstechnik in der Denkmal-                  25      1         0        1        0,0 pflege AG Bildung und Erziehung der Regionalkommis-                   15      1         0        1        0,0 sion AG Comenius - Netzwerk der Großregion                          10      1         0        1        0,0 AG der Beauftragten für das Schuman -                           5      1         0        1        0,0 Programm AG der Gesamtschulreferenten der Länder                        12      1         0        1        0,0 - 10 -
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