Unterbringung von Flüchtlingen in Kommunen

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LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode                       Drucksache 15/1589-NEU (15/1522) 20.11.2015 ANTWORT zu der Anfrage des Abgeordneten Klaus Kessler (B90/Grüne) betr.: Unterbringung von Flüchtlingen in Kommunen Vorbemerkung des Fragestellers: „Die Wohnraumsituation für die ankommenden Flüchtlinge spitzt sich zunehmend zu. Insbesonde- re vor dem Hintergrund des bevorstehenden Win- ters besteht hier dringender Handlungsbedarf. Die Unterbringung der Flüchtlinge in Zelten, seien die- se auch winterfest, ist kein tragbarer Zustand. Das Land und die Kreise müssen in Zusammenarbeit mit den Kommunen die Unterbringung der Flücht- linge in geeignetem Wohnraum forcieren und be- schleunigen. Deswegen müssen alle erdenklichen Optionen in Bezug auf Immobilien in öffentlichem Besitz geprüft werden. Bund, Land und Kommu- nen müssen schnellstmöglich prüfen, welche zu- sätzlichen Möglichkeiten zur vorübergehenden Un- terbringung es etwa in seit Jahren leerstehenden Schulen und sonstigen Liegenschaften gibt. Der saarländische Innenminister hat, ohne dabei konk- ret zu werden, öffentlich die mangelnde Aufnah- mebereitschaft einiger Kommunen beklagt.“ Vorbemerkung der Landesregierung: Aufgrund § 1 Absatz 1 Nummer 1 des Landesaufnahmegesetzes sind die Gemeinden verpflichtet, vom Land verteilte Asylbewerber aufzunehmen. Nach den Regelungen der Saarländischen Aufenthaltsverordnung verteilt das Landesverwaltungsamt die Asylbe- werber, soweit die Unterbringung nach deren Erstaufnahme nicht in den landeseige- nen Einrichtungen erfolgt, auf den Regionalverband Saarbrücken und die Landkreise zur (Weiter-)Verteilung auf die Gemeinden sowie auf die Landeshauptstadt Saarbrü- cken zur Aufnahme und Unterbringung. Ausgegeben: 23.11.2015 (01.10.2015)
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Drucksache 15/1589-NEU (15/1522)         Landtag des Saarlandes   - 15. Wahlperiode - Wie viele Flüchtlinge sind den saarländischen Kommunen derzeit zugewiesen (bitte genaue Aufschlüsselung nach Kommunen)? Zu Frage 1: Die Anzahlen der seit 2014 verteilten Asylbewerber ergeben sich aus folgender Tabel- le: LHS     RV Saar-                      LK LK Merzig-             LK Saar-  Saarpfalz-  LK St.     Insge- Saar-     brücken                    Neun- Wadern                  louis     Kreis    Wendel       samt brücken  (ohne LHS)                  kirchen Januar           18         20           14            7        15        8         10          92 Februar           11          9           13           18        22       21          7         101 März            15          8            5            5        17        3          7          60 April           16          9            7            2        13       20          7          74 Mai            13         11            6           14        10        4         10          68 Juni            20         13           11           15        22       12          9         102 Juli           27         30           19           27        38       27         11         179 August            33         20           13           11        24       19         15         135 September          39         44           26           49        66       44         18         286 Oktober           61         51           38           24        53       50         27         304 November           25         23           20           29        34       23         16         170 Dezember           53         47           29           42        54       43         24         292 2014           331        285          201          243       368      274        161        1.863 Januar           46         44           23           37        54       40         31         275 Februar           34         36           48           49        89       85         46         387 März            18         32           52           47        82       46         46         323 April                                                                                         981 Mai            72        121          123          128       246      178        113 Juni Juli           55         90           76           68       105      128         76         598 August            61        114          114          145       221      166        119         940 September         120        170          203          143       347      192        138        1.313 2015 (bis          406        607          639          617     1.144      835        569        4.817 September) Die Anzahl der seit 2014 auf die einzelnen Gemeinden verteilten Asylbewerber sowie die Anzahl der dort aktuell untergebrachten Asylbewerber werden statistisch nicht er- fasst. Wie viele Flüchtlinge werden in 2015 noch erwar- tet und den Kommunen zugewiesen (bitte genaue Aufschlüsselung nach Kommunen)? Zu Frage 2: Die Anzahl der für das Saarland in den letzten Monaten des laufenden Jahres noch zu erwartenden Flüchtlinge, die als Asylbewerber auf die Gemeinden verteilt werden, hängt von der weiteren Entwicklung des zuletzt im August 2015 sehr hohen Flücht- lingszugangs aus Syrien, Afghanistan und dem Irak ab. Die tatsächliche Entwicklung der Flüchtlingszahlen in den letzten Monaten des laufenden Jahres kann nicht zuver- lässig prognostiziert werden. -2-
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Drucksache 15/1589-NEU (15/1522)          Landtag des Saarlandes      - 15. Wahlperiode - Nach dem System zur Erstverteilung der Asylbewerber auf die Erstaufnahmeeinrich- tungen in den Bundesländern (dem sog. „EASY-System“) hat das Saarland bis zum 8. Oktober 2015 um 07:49 Uhr bereits 7.664 Flüchtlinge als Asylbewerber aufgenom- men. Bei einem bundesweiten Zugang 2015 in Höhe von insgesamt 800.000 Flüchtlin- gen müsste das Saarland nach dem Königsteiner Schlüssel (1,21566%) in diesem Jahr insgesamt 9.725 Asylbewerber, d. h. bis zum Jahresende noch weitere 2.061 Asylbewerber aufnehmen. Die Zugangszahlen der letzten Wochen lassen allerdings einen höheren Zugang erwarten. Die Verteilung der Asylbewerber auf die Landeshauptstadt Saarbrücken, den Regio- nalverband Saarbrücken und die Landkreise erfolgt nach folgendem Verteilschlüssel: Landeshaupt-     Regionalverband   Landkreis   Landkreis     Landkreis    Saarpfalz- Landkreis stadt            Saarbrücken       Merzig-     Neunkirchen   Saarlouis    Kreis      St. Wendel Saarbrücken      (ohne LHS)        Wadern 8,28%            12,41%            13,04%      13,03%        23,35%       18,33%     11,58% Das Land unterstützt die Gemeinden bei der Bewältigung der Aufgabe der Unterbrin- gung der Asylbewerber durch die Einrichtung neuer landeseigener Unterbringungsein- richtungen (konkret in Planung und in der Umsetzung am Standort der RAG in Hirsch- bach) und durch das finanziell erheblich aufgestockte Flüchtlingswohnraumprogramm des Landes (vgl. Antwort zu Frage 11). Über wie viele eigene Wohnungen verfügen die einzelnen Kommunen mit welcher Aufnahmeka- pazität? Zu Frage 3: Die Wohnungsbestände der einzelnen Gemeinden sind der Landesregierung nicht be- kannt und könnten nur durch eine Umfrage ermittelt werden. Die Gemeinden schulden der Regierung jedoch nicht ohne besonderen Grund Rechenschaft über Anzahl und Größe der in ihrem Eigentum stehenden Wohnungen. Ob eine Gemeinde Daseinsvor- sorge durch die Bereitstellung von Mietwohnungen betreiben will, entscheidet sie im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung. In Selbstverwaltungsangelegenheiten kommt dem Land nur eine Rechtsaufsicht gegenüber den Kommunen zu, die ein Aus- kunftsrecht einschließt. Dieses dient wie die Kommunalaufsicht insgesamt der Gewähr- leistung rechtmäßiger Zustände. Da mögliche Rechtsverstöße nicht in Rede stehen, be- steht für die Gemeinden keine Pflicht zur Auskunft über die gestellte Frage. Gibt es derzeit Leerstände in kommunalem Eigen- tum (auch Hallen, ehemalige Schul- oder Verwal- tungsgebäude etc.) bzw. bei institutionellen Anbie- tern wie kommunalen Wohnungsbaugesellschaf- ten? Wenn ja, in welchen Kommunen und wie vie- le und welche Objekte sind betroffen? Zu Frage 4: Die Landesregierung verfügt nicht über ein Register der Leerstände in Gebäuden der Kommunen oder kommunaler Gesellschaften. Auch die Verwaltung ihres Vermögens gehört grundsätzlich zu dem verfassungsrechtlich geschützten eigenen Wirkungskreis der Kommunen, in dem sie nur der hier nicht berührten Rechtsaufsicht unterliegen. Kommunale Gesellschaften sind als Subjekte des Privatrechts der Kommunalaufsicht nicht unterworfen. Insgesamt ist daher eine Umfrage zur Beantwortung der Frage 4 ebenfalls nicht veranlasst. -3-
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Drucksache 15/1589-NEU (15/1522)         Landtag des Saarlandes     - 15. Wahlperiode - Wie viele Wohnungen mit welcher Aufnahmeka- pazität haben die jeweiligen Kommunen zum Zwe- cke der Flüchtlingsunterbringung derzeit angemie- tet? Zu Frage 5: Die Anzahl der Wohnungen, die die Gemeinden zum Zwecke der Flüchtlingsunterbrin- gung derzeit angemietet haben, und deren Aufnahmekapazität sind der Landesregie- rung nicht bekannt. Das Landesverwaltungsamt nimmt zunächst alle ankommenden Flüchtlinge in der Landesaufnahmestelle in Lebach auf und verteilt sie regelmäßig nach Asylantragstel- lung innerhalb von 3 bis 4 Wochen über die Landkreise auf die Gemeinden. Die Aus- gestaltung und Umsetzung dieses Verteilungsverfahrens gewährleistet eine ordnungs- gemäße und menschenwürdige Aufnahme und Unterbringung der Flüchtlinge mit posi- tiver Bleibeperspektive. Die Landkreise und die Gemeinden haben durch die vorheri- gen Ankündigungen von Seiten des Landesverwaltungsamtes ausreichend Zeit, ge- eigneten Wohnraum zu organisieren. Das Ministerium für Inneres und Sport unter- stützt die Gemeinden durch eine Clearingstelle und ein spezielles Wohnraumförder- programm sowie weitere finanzielle Unterstützungsleistungen. Die Aufnahme und Un- terbringung der Flüchtlinge durch die Gemeinden verläuft im Saarland aktuell, d. h. im Oktober 2015, ohne grundsätzliche Probleme. Wie viele Wohnungen sind den Kommunen von privaten Vermieterinnen und Vermietern zum Zwecke der Flüchtlingsunterbringung bereits an- geboten worden (bitte genaue Aufschlüsselung nach Kommunen)? Wie viele davon wurden an- gemietet? Zu Frage 6: Die Anzahl der Wohnungen, die den Gemeinden von privater Seite zum Zweck der Flüchtlingsunterbringung angeboten werden, und die Anmietquote sind der Landesre- gierung nicht bekannt. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 5 und 7 ver- wiesen. Wie viele Wohnungen sind dem Land direkt aus welchen Kommunen angeboten worden und wie ist mit diesen Angeboten verfahren worden? Zu Frage 7: Die Anzahl der Wohnungen und deren Belegenheit in den einzelnen Gemeinden, die seit November 2014 gegenüber der im Ministerium für Inneres und Sport angesiedel- ten „Clearingstelle Zuwanderung“ und seit Anfang Oktober 2015 gegenüber der im Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie angesiedelten Koordinati- onsstelle „Flüchtlingshilfe“ gemeldet wurden, werden statistisch nicht erfasst. Alle Wohnungsangebote werden an die Gemeinden weitergeleitet. Die Gemeinde nimmt eigenständig Kontakt mit den Anbietern auf und klärt die Möglichkeit und die Modalitäten einer etwaigen Anmietung. Eine Rückmeldung an die vermittelnden Mini- sterien erfolgt nicht. -4-
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Drucksache 15/1589-NEU (15/1522)       Landtag des Saarlandes       - 15. Wahlperiode - Betreiben die Kommunen aktiv Werbung für die Vermietung privater Flächen zur Unterbringung von Flüchtlingen? Zu Frage 8: Beispiele von kommunalen Aufrufen an die Einwohner, Wohnungen für Flüchtlinge zur Verfügung zu stellen, sind der Landesregierung bekannt. Über eine entsprechende Gesamtübersicht verfügt sie nicht. Beabsichtigt die Landesregierung aktiv für die pri- vate Unterbringung von Flüchtlingen zu werben und wie gestaltet sich die diesbezügliche Zusam- menarbeit mit den Kommunen konkret? Zu Frage 9: Der Minister für Inneres und Sport wirbt seit Monaten aktiv bei den Gemeinden und den Gemeindeverbänden sowie in den Medien für eine Verstärkung der Bemühungen um eine geordnete Aufnahme und Unterbringung der schutzbedürftigen Flüchtlinge. Über die kommunalen Spitzenverbände werden die Kommunen auch zukünftig ver- stärkt auf die Notwendigkeit der Schaffung von weiterem Wohnraum sowie die dazu notwendigen Planungen und Umsetzungsschritte hingewiesen werden. Die Fortset- zung und Aufstockung des Flüchtlingswohnraumprogramms des Landes ist ein erklär- tes Ziel. Sind private Flächenangebote trotz Bedarfes von Kommunen abgelehnt worden? Wenn ja, von wel- chen Kommunen und mit welcher Begründung? Zu Frage 10: Etliche private Anbieter haben sich bei Regierungsstellen darüber beklagt, dass die Gemeinde ihr Immobilienangebot nicht annehme. Teilweise wurde dabei auch die Be- gründung wie beispielsweise die Bevorzugung des Wohnungsbestandes einer kom- munalen Gesellschaft berichtet. Denkbare weitere Gründe sind etwa die mangelnde Eignung oder die Unwirtschaftlichkeit eines Angebots. Die zur vollständigen Beantwor- tung der Frage nötige Aufklärung aller einschlägigen Sachverhalte bei den Kommunen wäre sehr arbeitsaufwändig und nicht mit einer Aufsichtsfunktion des Landes zu recht- fertigen. Welche Zuschüsse des Landes zur Schaffung von Wohnraum für Flüchtlinge haben die Kommunen in welcher Höhe bereits in Anspruch genommen? In welcher Höhe sind Förderanträge an das Land gestellt worden (bitte genaue Aufschlüsselung nach Kommunen)? -5-
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Drucksache 15/1589-NEU (15/1522)        Landtag des Saarlandes      - 15. Wahlperiode - Zu Frage 11: Die Landesregierung hat zur Unterstützung der Gemeinden Fördermittel i.H.v. 5 Mio. € für das Jahr 2015 bereitgestellt. Gefördert werden nach Maßgabe der Förderrichtlinie des Ministeriums für Inneres und Sport vom 17.12.2014 Investitions-, Unterhaltungs- und Beschaffungsmaßnahmen an Wohnräumen, die sodann für die Dauer von min- destens 10 Jahren zur Unterbringung von Asylbewerbern bzw. als Sozialwohnungen einer Mietpreisbindung unterliegen. Um die Gemeinden darüber hinaus noch weiter zu entlasten, gewährt das Ministerium für Inneres und Sport zu den nach Landesförderung verbleibenden kommunalen Ei- genanteilen gemeindlicher Fördermaßnahmen ergänzende Bedarfszuweisungen. Hier- zu stehen weitere 5 Mio. € zur Verfügung. Insgesamt ergibt sich somit ein Gesamtfördervolumen i.H.v. 10 Mio. € für 2015. Derzeit sind 217 Maßnahmen durch die Gemeinden gemeldet. Davon wurden für 141 Maßnahmen bereits rd. 6 Mio. € bewilligt. Weitere 41 Anträge über Fördermittel i.H.v. rd. 2,4 Mio. € werden derzeit bearbeitet. Ca. 35 potenzielle Maßnahmen wurden noch nicht beantragt. Für diese stünden aus den Mitteln des Jahres 2015 noch rd. 1,6 Mio. € bereit. Eine Aufschlüsselung nach Kommunen ist als Anlage beigefügt. In welcher Höhe haben private Anbieter bisher Zuschüsse des Landes und der Kommunen zur Herrichtung von Wohnraum für Flüchtlinge erhal- ten und in welcher Höhe sind Zuschüsse bean- tragt? Zu Frage 12: Gemäß dem Flüchtlingswohnraumprogramm des Ministeriums für Inneres und Sport sind die Gemeinden aufgrund der Erfüllung ihrer gesetzlichen Unterbringungsverpflich- tung alleinige Antragsteller. Das Förderprogramm unterstützt vorrangig kommunale Maßnahmen wie die Herrichtung gemeindeeigener Gebäude oder den Ankauf von Wohnraum (u.a. auch zur Beseitigung von Leerstand oder zwecks sonstiger städte- baulicher Ziele). Sind diese Möglichkeiten erschöpft oder unzweckmäßig, besteht für die Gemeinden die Möglichkeit, die Mittel unter den Bedingungen der Förderrichtlinie auch an private Maßnahmenträger weiterzureichen. Der Private verpflichtet sich danach, den geförder- ten Wohnraum für 10 Jahre der Gemeinde zu Unterbringungszwecken zur Verfügung zu stellen. Die Antragstellung erfolgt auch hier über die zuständigen Gemeinden, setzt also eine Vereinbarung zwischen Kommune und Privatem voraus. Bislang sind mehrheitlich kommunale Maßnahmen im Programm. Inzwischen wurden aber auch einige private Maßnahmen durch die Gemeinden beantragt. Derzeit entfallen 19 Maßnahmen auf Privatpersonen mit rd. 520.000 € an Zuschüssen (5 Maßnahmen bewilligt mit rd. 70.000 €, 14 beantragt mit rd. 450.000 €). -6-
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Name Kommune            Projekta Anzahl     Wohnfläche   Anzahl    förderfähige    vorgesehene Kommunale        bewilligt beantragt offen nzahl    Wohnein qm              Personen Kosten           Gesamtförder Eigenanteile heiten                                            ung (Land + BZ) Gemeinde Beckingen             3         10          750        56      619.791,00     168.441,00    451.350,00          1         2      0 Gemeinde Bous                  2          4          216        12      233.240,00     162.743,00     70.497,00          0         2      0 Gemeinde Ensdorf               3          6          361        23      276.325,00     188.744,00     87.581,00          1         2      0 Gemeinde Eppelborn             3         12          630        40      193.500,00     145.125,00     48.375,00          3         0      0 Gemeinde Freisen               2          3          230        16      203.640,00     149.820,00     53.820,00          2         0      0 Gemeinde Gersheim              3         10          734        68      289.034,00     194.517,00     94.517,00          0         3      0 Gemeinde Großrosseln           2         12          720        48      200.000,00     150.000,00     50.000,00          0         0      2 Gemeinde Heusweiler            6         12          949        50      385.000,00     288.750,00     96.250,00          6         0      0 Gemeinde Illingen              4          5          320        19      248.800,00     186.600,00     62.200,00          1         0      3 Gemeinde Kirkel                1          1          100         9       50.000,00      37.500,00     12.500,00          0         0      1 Gemeinde                       4         20          554        29      439.466,00     292.100,00    147.366,00 Kleinblittersdorf                                                                                                        1         1      2 Gemeinde Losheim am            3         11          300        23      190.000,00     142.500,00     47.500,00 See                                                                                                                      0         0      3 Gemeinde                       2          3          195        10      120.000,00      90.000,00     30.000,00 Mandelbachtal                                                                                                            0         0      2 Gemeinde Marpingen             1          4          220        10      350.000,00     250.000,00    100.000,00          0         1      0 Gemeinde Merchweiler           1         22          944        56      399.681,00     249.841,00    149.840,00          1         0      0 Gemeinde Mettlach              3          4          360        21      230.000,00     172.500,00     57.500,00          0         0      3 Gemeinde Nalbach               5         10          667        41      131.181,00      95.859,00     35.322,00          4         0      1 Gemeinde Namborn               4         11          705        40      198.133,00     124.066,00     74.067,00          2         2      0 Gemeinde Nohfelden             1          3          260        13      258.309,00     164.982,00     93.327,00          0         1      0 Gemeinde Nonnweiler            2          8          395        18      150.000,00     112.500,00     37.500,00          2         0      0 3          4          350        18      210.000,00     155.000,00     55.000,00 Gemeinde Oberthal 0         2      1 Gemeinde Perl                  4          4          395        38      258.528,00     191.764,00     66.764,00          1         0      3 Gemeinde Quierschied           4          4          330        18      192.600,00     141.950,00     50.650,00          1         0      3 Gemeinde Rehlingen-            2         11          800        42    1.800.000,00     650.000,00  1.150.000,00 Siersburg                                                                                                                0         0      2 Gemeinde Riegelsberg           2          4          260        21      115.000,00      95.000,00     20.000,00          0         0      2 Gemeinde                       3          6          632        35      251.850,00     110.425,00    141.425,00 Saarwellingen                                                                                                            0         3      0 Gemeinde Schiffweiler          2          3          224        14       44.077,00      33.057,00     11.020,00          2         0      0 Gemeinde Schmelz               2          2          165        20       51.000,00      38.250,00     12.750,00          2         0      0 Gemeinde Schwalbach            4         13          780        37      404.950,00     277.476,00    127.474,00          3         1      0 Gemeinde Spiesen-              0          0            0         0            0,00           0,00          0,00 Elversberg                                                                                                               0         0      0 Gemeinde Tholey                4          5          341        24      190.500,00     142.875,00     47.625,00          3         1      0 Gemeinde Überherrn             1          8          600        25    2.000.000,00     500.000,00  1.500.000,00          0         0      0 Gemeinde Wadgassen             5          6          540        32      189.937,00     127.468,00     62.469,00          1         4      0 3         11          674        76       92.500,00      69.375,00     23.125,00 Gemeinde Wallerfangen 0         3      0 Gemeinde Weiskirchen           1          1          111         8       55.707,00      41.781,00     13.926,00          1         0      0 Kreisstadt Homburg             5         22        1.511       145    1.614.784,00     821.463,00    793.321,00          4         1      0 Kreisstadt Merzig              8         39        1.211        72      634.437,00     431.849,00    202.588,00          7         1      0 9         26        1.308        64      520.730,00     390.550,00    130.180,00 Kreisstadt Neunkirchen 5         4      0 Kreisstadt Saarlouis           2         10          577        30      348.585,00     259.914,00     88.671,00          2         0      0 Kreisstadt St. Wendel          5         33        1.142        49      648.846,00     436.923,00    211.923,00          3         2      0 Landeshauptstadt              48         48        3.744       202      813.935,00     610.436,00    203.499,00 Saarbrücken                                                                                                             48         0      0 Mittelstadt St. Ingbert        4         15          897       106      906.115,00     499.104,00    407.011,00          4         0      0 17         68        4.392       197    1.649.418,00   1.068.979,00    580.439,00 Mittelstadt Völklingen 16         1      0 Stadt Bexbach                  1          6          307        29       41.251,00      20.626,00     20.625,00          0         1      0 Stadt Blieskastel              2          2          300        13       36.853,00      18.426,00     18.427,00          1         1      0 Stadt Dillingen/Saar           7         31        2.613       138      975.000,00     612.750,00    362.250,00          6         1      0 Stadt Friedrichsthal           3          3          193        12      130.000,00      97.500,00     32.500,00          3         0      0 0          0            0         0            0,00           0,00          0,00 Stadt Lebach                                                                                                             0         0      0 Stadt Ottweiler                4          6          505        20      263.855,00     182.525,00     81.330,00          3         0      1 Stadt Püttlingen               4          0          505        29      340.000,00     225.000,00    115.000,00          0         0      4 Stadt Sulzbach/Saar            1         16        1.100        60   16.000.000,00   4.000.000,00 12.000.000,00          0         0      4 Stadt Wadern                   2          2          120         8       11.472,00       5.736,00      5.736,00          1         1      0 SUMME                        217        580       36.237     2.184 35.958.030,00 15.622.790,00 20.335.240,00      141,00      41,00   37,00
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Landesmittel                    5.000.000,00 Bedarfszuweisungen              5.000.000,00 Summe Mittel insgesamt         10.000.000,00 davon verplant (217 Projekte)  15.622.790,00 Rest/Fehlbetrag                -5.622.790,00 (aus Bedarfszuweisungen od. neuen Mittel 2016) bewilligt (141 Projekte)        6.006.925,00 beantragt (41 Projekte)         2.386.604,00 Summe                           8.393.529,00 Stand 13.10.2015 ohne Beantragung (35 Projekte)  1.606.471,00 (aus Mitteln 2015)
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