Kooperationsjahr Kindergarten - Grundschule
LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/606 (15/525) 28.08.2013 ANTWORT zu der Anfrage der Abgeordneten Jasmin Maurer (PIRATEN) betr.: Kooperationsjahr Kindergarten - Grundschule Vorbemerkung der Fragestellerin: „Vor drei Jahren wurde ein Kooperationsjahr zwi- schen Kindergarten und Grundschule eingeführt, das durch die Zusammenarbeit von Erziehern, Lehrern und Eltern den Kindern den Übergang vom Kindergarten zur Grundschule erleichtern soll. Die Landesregierung hat bekannt gegeben, dass im kommenden Schuljahr 81 von 162 Grundschu- len an dem Projekt teilnehmen werden. Diese Ausweitung ist ein erster Schritt in die richtige Richtung, wenn auch eine Ausweitung auf alle Grundschulen wünschenswert wäre. Allerdings soll gleichzeitig die vorgesehene Stundenzahl von fünf auf zwei gekürzt werden. Die Elternvertretung hat zusätzlich moniert, dass die vorgesehenen Stunden häufig genutzt würden, um Krankheitsver- tretungen durchzuführen.“ Vorbemerkung der Landesregierung: Zum Schuljahr (Kooperationsjahr) 2010/11 wurde das Modellprojekt „Kooperationsjahr Kindergarten – Grundschule“ eingerichtet. Die positiven Evaluationsergebnisse sowie die überwiegend positiven Rückmeldungen von den Eltern, aus den Kindergärten und Schulen bestätigen, dass im Hinblick auf die gesetzlich vorgeschriebene Zusammenarbeit von Kindergarten und Grundschule die richtige Weichenstellung erfolgt ist. Das Projekt ist erfolgreich und wird von den Betei- ligten entsprechend gewürdigt. Die von der Landesregierung geplante flächendeckende Implementierung des Koope- rationsjahres ist die logische Konsequenz. Die systematische und erfolgversprechende Zusammenarbeit von Kindergarten und Grundschule – in gemeinsamer Verantwortung und Zusammenarbeit beider Institutionen – wird allen zukünftigen Schulkindern neue Entwicklungschancen bieten und günstige Voraussetzungen für erfolgreiches schuli- sches Lernen schaffen. Ausgegeben: 28.08.2013 (12.06.2013)
Drucksache 15/606 (15/525) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - Ist eine Ausweitung des Kooperationsjahrs auf alle saarländischen Grundschulen geplant? Zu Frage 1: Ja. Wenn ja, in welchen Schritten soll dieses Ziel er- reicht werden? Zu Frage 2: Ab dem kommenden Schuljahr wird sich die Hälfte aller Grundschulen beteiligen; ein flächendeckender Ausbau des Kooperationsjahres wird sukzessive voraussichtlich bis zum Schuljahr 2016/17 erfolgen. Aus welchem Grund sollen die vorgesehenen Stundenzahlen gekürzt werden? Zu Frage 3: Bei der Einführung des Pilotprojektes „Kooperationsjahr Kindergarten – Grundschule“ wurde den Schulen zunächst eine erhöhte Stundenzahl von bis zu fünf Lehrerwochen- stunden zur Verfügung gestellt. Die Träger der Kindergärten erhielten dagegen für die durch die Einführung des Kooperationsjahres entstandenen Belastungen keinen adä- quaten Ausgleich. Voraussetzung für die Ausweitung des Kooperationsjahres ist es aber, dass beiden Projektpartnern ausreichende Ressourcen für die Durchführung zur Verfügung stehen. Unter den dem Pilotprojekt zugrunde gelegten Bedingungen waren die Träger der Kindergärten zu einer weiteren Kooperation nicht bereit und hatten an- gekündigt, aus dem Kooperationsjahr auszusteigen, wenn ihnen nicht dauerhaft in gleichem Umfang eine Zuwendung zu ihren durch die Einführung des Kooperationsjah- res entstandenen erhöhten Personalkosten zugesagt wird. Die nunmehr geltende Grundlage für eine tragfähige Fortführung und flächendeckende Ausweitung des Kooperationsjahres wurde gemeinsam mit den Trägern der Kindergär- ten erarbeitet. Sie basiert auf den bisher gewonnenen Erkenntnissen aus dem Pilotpro- jekt sowie auf den Rückmeldungen aus den Kindergärten und Grundschulen. Sie trägt den vorhandenen Ressourcen Rechnung, bündelt diese und schafft Synergieeffekte und gewährleistet damit eine dauerhafte Umsetzung. Die von der Landesregierung geplante Personal- und Sachausstattung ist demnach für eine effektive und nachhaltige Zusammenarbeit zwischen den Bildungsinstitutionen und eine gelingende Übergangsgestaltung ausreichend. Insbesondere entfällt mit der flächendeckenden Einführung der in der Pilotphase notwendige Aufwand für die Kon- zeptentwicklung in den beteiligten Bildungseinrichtungen. Wie soll die Qualität der Zusammenarbeit trotz der reduzierten Stundenzahl aufrecht erhalten wer- den? Zu Frage 4: Durch die gerechte Verteilung der Stundenzahl zwischen Kindergärten und Grundschu- len kann die Qualität der Zusammenarbeit sogar verbessert werden. Im Rahmen des Pilotprojekts wurden zur Entwicklung einer Grundkonzeption Formen und Inhalte der Zusammenarbeit der Bildungseinrichtungen entwickelt und erprobt. -2-
Drucksache 15/606 (15/525) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - Mit der flächendeckenden Einführung des Kooperationsjahres muss die so gefundene Grundkonzeption allenfalls weiterentwickelt werden. Die gewonnenen Erkenntnisse werden allen hinzu kommenden Einrichtungen zur Verfügung gestellt. Entsprechende Fortbildungsangebote, die von den Tandems gemeinsam besucht werden, sind vorge- sehen. Ist der Vorwurf der Elternvertretung gerechtfertigt? Zu Frage 5: Nein. Wenn ja, wie kann in Zukunft eine Zweckentfrem- dung der vorgesehenen Stundenzahl vermieden werden? Zu Frage 6: Alle Schulen haben die ihnen explizit für bestimmte Aufgaben zugewiesenen Personal- ressourcen entsprechend dem Zweck der Zuweisung einzusetzen. Dies gilt insbeson- dere auch für die Kooperationsstunden. Nur in besonders begründeten Ausnahmefäl- len wie z. B. bei einem besonders gravierenden Krankenstand darf davon abgewichen werden. -3-