Drucksache 16/274 (16/217) Landtag des Saarlandes - 16. Wahlperiode - Ist es richtig, dass beim Eintritt eines bisherigen Bundesbeamten in den Ruhestand, nach dessen Versetzung in den saarländischen Staatsdienst, das Saarland die Altersversorgung in Form von Beamtenpension zu zahlen hat? Zu Frage 3: Bei allen bund-/ länderübergreifenden Dienstherrenwechseln ist der Dienstherr zur Zahlung der Beamtenversorgung verpflichtet, bei dem der Beamte zuletzt seinen Dienst verrichtet hat, hier also das Saarland. Allerdings ist der abgebende Dienstherr (in diesem Fall der Bund) nach dem Versor- gungslastenteilungs-Staatsvertrag zur Zahlung einer Abfindung verpflichtet, deren Hö- he sich nach der dort geleisteten Dienstzeit und den gezahlten ruhegehaltfähigen Dienstbezügen bemisst. Der Bund trägt somit einen Anteil an der späteren Altersver- sorgung des bisherigen Bundesbeamten. In welcher Besoldungsstufe würde der designierte Landespolizeipräsident eingestuft und wie hoch wären die zu erwartenden Aufwendungen für die Altersbezüge? Ist mit der Neubesetzung durch den Bundespoli- zisten in der Polizeiführung auch eine Änderung der saarländischen Polizeistruktur geplant? Zu den Fragen 4 und 5: Auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 wird verwiesen.