LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/2043 (15/1969) 19.12.2016 ANTWORT zu der Anfrage des Abgeordneten Hubert Ulrich (B90/Grüne) betr.: Nachfrage zu der Antwort der Landesregierung auf die Anfrage betreffend Bergschäden an der Verkehrsinfrastruktur und Liegenschaften des Lan- des [Drucksache 15/1950 (15/1871)] Vorbemerkung des Fragestellers: „Laut Antwort auf Frage 1 gibt es seit 2006 nur noch auf wenigen Landstraßenabschnitten im Be- reich von Hülzweiler sowie zwischen Saarwellin- gen und Lebach bergbauliche Auswirkungen, de- ren Endregulierung erst zum Teil abgeschlossen wurde. Was die Regulierung der Brückenbauwer- ke anbelangt, sei auch hier eine Endregulierung noch nicht überall erfolgt.“ Um welche Schäden handelt es sich bei den ge- nannten Schäden auf Landstraßenabschnitten bzw. bei den Brückenbauwerken? (Bitte um Anga- be der einzelnen Schadensfälle mit Ort und Jahr!) Zu Frage 1: Bei den Schäden an Straßen und Brücken handelt es sich in der Regel um kleinere Rissschäden. Bei den Brückenbauwerken sind diese in Zustandsberichten dokumentiert, die im Rahmen regelmäßig stattfindender Bauwerksprüfungen erstellt werden. Die Zustands- berichte werden in die Bauwerksdatenbank übernommen. Allerdings erfolgt dies nur im Rahmen der alle drei bzw. sechs Jahre stattfindenden Bauwerksprüfungen. Ob ein Schaden auf bergbaulichen Einfluss zurückzuführen ist, kann im Rahmen der Bau- werksprüfung nicht bestimmt werden. Bei den Straßenabschnitten erfolgt vor der Regulierung eine Begehung mit Schadens- aufnahme. Im Rahmen der regelmäßigen Zustandserfassung der Straßen werden die erfassten Schäden nicht einem bestimmten Verursacher zugeordnet. Dies erfolgt im Zuge der Endregulierung. Ausgegeben: 19.12.2016 (05.10.2016) bitte wenden