Dauer der polizeilichen Auswertung von Datenträgern

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SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG                   Drucksache  18/3198 18. Wahlperiode                                                 2015-07-23 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Patrick Breyer (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung – Minister für Inneres und Bundesangelegenheiten Dauer der polizeilichen Auswertung von Datenträgern Betreffend der Dauer der Auswertung von Datenträgern wird um Angabe der jeweils fünf längsten Bearbeitungszeiten der vier regionalen IT-Beweissicherungsgruppen und der Zentralen IT-Beweissicherungsgruppe des LKA im Jahr 2014 gebeten. Antwort: Die bei den IT-Beweissicherungsgruppen genutzten Datenbanken dienen der Asservatenverwaltung. Es lässt sich auslesen, wann Datenträger eingegangen und wann sie versandt wurden. Der Versand eines Datenträgers bedeutet aber nicht zwingend, dass der Untersuchungsauftrag abgeschlossen wurde. So kann z.B. der Datenträger für die Untersuchung kopiert worden sein oder der Untersuchungsauftrag kann durch die sachbearbeitende Dienststelle noch spezifiziert oder im Zuge der weiteren Ermittlungen erweitert worden sein. Erst ab Dezember 2014 wurden in die Datenbanken Merkmale eingepflegt, die Aus- sagen darüber zulassen, wann die einzelnen im Zusammenhang mit den in den Datenbanken enthaltenen Datenträgern bestehenden Untersuchungsaufträge vollständig abgeschlossen wurden. Die Frage nach den fünf längsten Bearbeitungszeiten im Jahr 2014 kann daher nicht beantwortet werden.
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