SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/2738 18. Wahlperiode 2015-03-05 Kleine Anfrage der Abgeordneten Heike Franzen (CDU) und Antwort der Landesregierung - Ministerin für Schule und Berufsbildung Unterrichtsversorgung Vorbemerkung der Fragestellerin: Laut Berichterstattung der Lübecker Nachrichten vom 6. Februar 2015 hat Bildungs- ministerin Ernst auf einer Veranstaltung hinsichtlich ihrer Priorisierung bei der Unter- richtsversorgung erklärt, dass Grundschulen und gymnasiale Oberstufen eine 100- prozentige Versorgung haben sollen. 1. Welche Maßnahmen wird die Landesregierung ergreifen, damit Grundschulen und gymnasiale Oberstufen eine 100-prozentige Versorgung erhalten (bitte nach Schularten aufschlüsseln)? Antwort: Bei den Grundschulen macht die in der Schulartverordnung vorgegebene „Verläss- lichkeit“ eine 100-prozentige Versorgung unabdingbar. Vergleichbares gilt für die gymnasiale Oberstufe, bei der Einbringungs- und Belegpflichten erfüllt werden müs- sen, damit ein der Oberstufen- und Abiturprüfungsverordnung sowie den Vereinba- rungen im Rahmen der Kultusministerkonferenz entsprechendes Abitur erreicht wer- den kann. Insgesamt wird in dieser Legislaturperiode sukzessive die Unterrichtssitua-