Umfrage der Landesregierung zur Einführung einer Pflegekammer

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SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG                     Drucksache 18/1130 18. Wahlperiode                                                  25.09.2013 Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Rathje-Hoffmann (CDU) und Antwort der Landesregierung - Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie und Gleichstellung Umfrage der Landesregierung zur Einführung einer Pflegekammer Vorbemerkung der Fragestellerin: In der vergangenen Woche ist bekannt geworden, dass es bei der Umfrage der Landesregierung zur Einführung einer Pflegekammer zu datenschutzrechtlichen Pannen gekommen ist. Daraufhin seien 7 Umfragebögen der Umfrage entnommen worden. 1. Wie kann sichergestellt werden, dass nicht noch weitere Fragebögen den daten- schutzrechtlichen Anforderungen nicht entsprechen? Antwort: In der Auswertung befinden sich nach Auskunft von TNS Infratest Sozialfor- schung ausschließlich Daten, die in „face-to-face“ Interviews erhoben bzw. aus persönlich an die Pflegekraft übergebenen (und bei dieser wieder abgeholten) Fragebögen gewonnen wurden. Beide Befragungsarten erfüllen die datenschutz- rechtlichen Anforderungen an Sozialforschungsbefragungen. 2. Wie kann durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie und Gleich- stellung sichergestellt werden, dass auch die Trägerstruktur bei der Umfrage an- teilig ihrer Stärke in Schleswig-Holstein berücksichtigt wurde, wenn dem Ministe- rium nicht bekannt ist, welche Einrichtungen befragt wurden? Antwort: Grundlage für die repräsentative Gewichtung des in der Umfrage gewonnenen
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Drucksache 18/1130            Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Datenmaterials sind die Beschäftigungs- und Einrichtungsdaten der Pflegestatis- tik, der Krankenhausstatistik und der Statistik der Vorsorge- und Rehabilitations- einrichtungen für Schleswig-Holstein. Die Stichprobenstruktur richtet sich nach der sich daraus ergebenen Beschäfti- gungsstruktur in Schleswig-Holstein. Die Gewichtung gewährleistet, dass die ei- ner Datenauswertung zugrunde liegende Stichprobe in ihrer Zusammensetzung der Struktur der Grundgesamtheit entspricht, so dass neben dem Geschlecht und der Tätigkeitsgruppe auch die schleswig-holsteinische Einrichtungsstruktur ent- sprechend ihres tatsächlichen Anteils auf Basis der öffentlichen Statistik berück- sichtigt wurde. 3. Welche Einrichtungen sind durch das beauftragte Meinungsforschungsinstitut "infratest" befragt worden? Nach welchen Kriterien wurden diese Einrichtungen ausgewählt? Antwort: Dem Ministerium sind die einzelnen Einrichtungen, welche an der Befragung teil- genommen haben, namentlich nicht bekannt. Daten liegen nur zu den Einrichtun- gen vor, bei denen dem Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie und Gleichstellung Hinweise zur Kenntnis gekommen sind, dass die Befragung zu- nächst nicht ordnungsgemäß verlaufen ist. Auf die Antwort zur Frage 2 sowie zur Frage 7, Satz 3 der Nachfrage zur Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage "Einführung einer Pflegekammer" (Drs. 18/991) vom 17. Juli 2013 wird verwiesen. 4. Wurden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter privater Träger von Alten- und Pflege- heimen in die Befragung einbezogen? Wenn ja, nach welchen Kriterien wurden die befragten Mitarbeiter ausgewählt? Wenn nein, warum wurden sie nicht be- fragt? Antwort: Grundsätzlich ja, die Einrichtungsarten verteilen sich über alle Trägerschaften. Auf die Antworten zu den Fragen 2 und 3 sowie die Antworten zu den Fragen 7 und 9 der Nachfrage zur Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage "Einführung einer Pflegekammer" (Drs. 18/991) vom 17. Juli 2013 wird verwiesen. 5. Sind Einrichtungen des bpa befragt worden? Wenn ja, welche? Wenn nein, wa- rum nicht? Antwort: Unter denen von der Statistik erfassten Einrichtungen (vgl. Antwort zu den Fragen 2 und 4, Satz 1) befinden sich auch Einrichtungen des bpa. 6. In meiner Kleinen Anfrage vom 17. Juli 2013 wurde mitgeteilt, dass die Pflege- kräfte nicht registriert sind. Wie sind die Daten zur Befragung der Pflegekräfte be- 2
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Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode    Drucksache 18/1130 sorgt worden? Antwort: Die Pflegekräfte sind in Schleswig-Holstein nicht namentlich registriert. Daten zur Beschäftigungs- und Einrichtungsstruktur in Schleswig-Holstein erge- ben sich jedoch aus den vorhandenen Statistiken. Sowohl das Statistikamt Nord als auch das Statistische Bundesamt haben entsprechendes Datenmaterial für Schleswig-Holstein zur Verfügung gestellt. 3
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