SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/47 18. Wahlperiode 2012-07-11 Kleine Anfrage der Abgeordneten Anita Klahn (FDP) und Antwort der Landesregierung - Innenminister Gleichstellungsbeauftragte in Ämtern und Gemeinden Vorbemerkung: Entsprechend dem Koalitionsvertrag plant die neue Landesregierung die Grenze für die verpflichtende Bestellung von hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten wieder auf 10 000 Einwohner je Verwaltungseinheit abzusenken. 1. Welche Ämter und Gemeinden haben in Schleswig-Holstein zwischen 10 000 und 15 000 Einwohnern? Antwort: Die Nennung der nachfolgenden Gemeinden (Städten) und Ämter basiert auf den Zahlen des aktuell vorliegenden Bevölkerungsstandes vom 30.09.2011. Es wurden die Bevölkerungszahlen der jeweiligen politischen Gemeinde bzw. des Amtes zugrunde gelegt. Stadt Bad Bramstedt, Gemeinde Barsbüttel, Stadt Brunsbüttel, Stadt Büdels- dorf, Stadt Fehmarn, Stadt Glückstadt, Gemeinde Handewitt, Gemeinde Har- rislee, Gemeinde Kronshagen, Stadt Lauenburg/Elbe, Gemeinde Malente, Stadt Plön, Stadt Ratzeburg, Gemeinde Scharbeutz, Stadt Schwentinental, Stadt Tornesch, Gemeinde Wentorf bei Hamburg, Ämter Achterwehr, Arensharde, Bad Bramstedt-Land, Bad Oldesloe-Land, Bargteheide-Land, Boostedt-Rickling, Bordesholm, Bornhöved, Büchen, Büsum-Wesselburen, Eiderkanal, Elmshorn-Land, Fockbek, Föhr-Amrum,