SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/3291 18. Wahlperiode 13. August 2015 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Patrick Breyer (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung - Ministerpräsident Geschäftsordnung der Landesministerien Vorbemerkung: Auf Bundesebene regelt eine Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundes- ministerien (GGO) die Grundsätze für die Organisation der Ministerien, die Zusammenarbeit der Ministerien und mit den Verfassungsorganen sowie für den Geschäftsverkehr nach au- ßen. Sie regelt auch die Mitwirkung bei der Rechtsetzung. Gibt es im Land eine Geschäftsordnung der Landesministerien oder eine vergleichbare Re- gelung? Antwort: Die aktuelle Gemeinsame Geschäftsordnung für die Ministerien des Landes Schleswig- Holstein (GGO) wurde am 16.12.1997 als Vereinbarung mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften nach § 59 des Gesetzes über die Mitbestimmung der Personalräte (Mitbe- 1 stimmungsgesetz Schleswig-Holstein - MBG Schl.-H.) abgeschlossen. Die GGO enthält Rahmenregelungen zur Aufbau- und Ablauforganisation der Ministerien, zu Arbeitsgrundsätzen und zur Zusammenarbeit mit Bund und Ländern. Die Arbeit der Landesregierung regelt die Geschäftsordnung der Landesregierung Schles- 2 wig-Holstein (GeschO LReg, GVOBl. Schl.-H. S 358) vom 19. August 2013 . Für die Änderung oder Neufassung von Vorschriften gelten die Richtlinien über Gesetz- und 3 Verordnungsentwürfe . 1 Siehe auch Schleswig-Holsteinischer Informationspool/SHIP unter Allgemeines/Organisation/Gemeinsame Geschäftsordnung (http://ship/-3.Allgemeines/-Organisation/-Gemeinsame_Geschäftsordnung/intranet.htm) 2 Siehe auch Schleswig-Holsteinischer Informationspool/SHIP unter Allgemeines/Organisation/Gemeinsame Geschäftsordnung der Landesregierung (http://sh.juris.de/cgi-bin/landesrecht.py?d=http://sh.juris.de/sh/RegGO_SH_rahmen.htm) 3 Siehe auch Schleswig-Holsteinischer Informationspool/SHIP unter Allgemeines/Handwerkszeug/Landesrecht mit Gesetzge- bungsrichtlinien/Richtlinien über Gesetz- und Verordnungsentwürfe (http://iv-ship/-2.Allgemeines/- Landesrecht_mit_Gesetzgebungsrichtlinien/richtlinien_gesetz_verordnungsentwuerfe/richtlinien.htm)