Förderung von Familienzentren in Schleswig-Holstein ab 2018

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SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG                      Drucksache  19/137 19. Wahlperiode                                                  15.09.2017 Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfgang Baasch (SPD) und Antwort der Landesregierung - Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren Förderung von Familienzentren in Schleswig-Holstein ab 2018 Vorbemerkung des Fragestellers: Der Erlass zur Förderung von Familienzentren sowie die ergänzenden Förderbe- stimmungen zum Erlass sind bis zum 31. Dezember 2017 befristet. Im Koalitionsver- trag steht: „Der Ansatz der Familienzentren hat sich bewährt. Deshalb wollen wir die- sen Bereich schon mit dem Haushalt 2018 ausbauen und für mehr Planungssicher- heit sorgen“. 1. Wann ist mit einem neuen Erlass zur Förderung von Familienzentren zu rechnen? Antwort: Auch für das Jahr 2018 ist ein Erlass zur Förderung von Familienzentren vorgese- hen. Dieser soll noch 2017 veröffentlicht werden. 2. Soll es Veränderungen bei der Förderung von Familienzentren ab 2018 geben? Wenn ja, welche? Antwort: Mit den bisherigen Mitteln war es möglich, mindestens 100 Familienzentren mit je- weils 25.000 € pro Jahr zu fördern. Die Landesregierung plant vorbehaltlich der Ver- abschiedung des Landeshaushalts und vorbehaltlich der Anhörungsergebnisse der kommunalen Landesverbände für 2018 eine Erhöhung der Mittel für die Familien- zentren. Dabei soll nach regionalen Bedürfnissen entschieden werden können, ob
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Drucksache 19/137           Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode die Mittel für bestehende Einrichtungen genutzt werden oder eine Ausweitung ange- strebt wird. 3. Wie viele Familienzentren sollen ab 2018 mit welcher Summe gefördert werden? Antwort: Siehe Antwort zu Frage 2. 4. Welche Fördersumme soll für die Familienzentren ab 2018 insgesamt zur Verfü- gung stehen? Antwort: Siehe Antwort zu Frage 2. 2
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