SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/2716 18. Wahlperiode 2015-02-23 Kleine Anfrage der Abgeordneten Astrid Damerow (CDU) und Antwort der Landesregierung – Minister für Inneres und Bundesangelegenheiten Gesundheitskosten für Asylbewerber 1. Wie hoch waren in den Jahren 2013 und 2014 jeweils die Kosten für die Ge- sundheitsversorgung von Asylbewerbern nach dem Asylbewerberleistungsge- setz a) insgesamt, b) für das Land und c) für die einzelnen Kreise und kreisfreien Städte? Antwort: In der Jahresrechnung für erbrachte Leistungen nach dem Asylbewerberleis- tungsgesetz (AsylbLG) weisen die Kommunen gegenüber dem Land nur die Höhe der Grundleistungen nach den §§ 3 bis 6 sowie § 1 a AsylbLG und die Höhe der sogenannten Analogleistungen nach § 2 AsylbLG in Verbindung mit dem Sozialgesetzbuch XII getrennt aus. Eine weitere Untergliederung findet nicht statt. Anhaltspunkte zu den Kosten für die Gesundheitsversorgung nach dem AsylbLG finden sich lediglich in der Asylbewerberleistungsstatistik, deren Er- gebnisse für Schleswig-Holstein das Statistikamt Nord regelmäßig veröffent- licht. Zuletzt wurde die Asylbewerberleistungsstatistik 2013 im August 2014 veröffentlicht. Die Kosten der Gesundheitsversorgung von Asylsuchenden werden darin nicht an jeder Stelle separat ausgewiesen, so dass eine Gesamtsumme nicht benannt werden kann. Die Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt nach § 4 AsylbLG beliefen sich 2013 auf rd. 8,1 Mio. €. Die Kosten der