Drucksache 18/73 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Wenn ja, unter welchen Voraussetzungen? Antwort zu Frage 3: Das Land gewährt den Gemeinden, Kreisen und Ämtern nach dem Finanzaus- gleichsgesetz allgemeine Finanzzuweisungen sowie Zweckzuweisungen (§ 2 Abs. 1, 2 FAG). Über die Verwendung allgemeiner Finanzzuweisungen entscheiden die Empfän- ger im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Zu den Zweckzuweisungen im Finanzausgleichsgesetz zählen die Zuweisungen für Theater und Orchester. Hierbei handelt es sich jedoch um Zuweisungen zu den Betriebskosten oder zu den Finanzierungsanteilen an den Betriebskosten der Theater und Orchester (§ 21 Abs. 1 FAG). Für den Bereich der Sonderbedarfszuweisungen ist die Prüfung bereits abge- schlossen. Gemäß § 17 i. V. m. § 7 FAG stehen jährlich 5,0 Mio. € für Sonderbe- darfszuweisungen zur Verfügung (davon 0,5 Mio. € für die modellhafte Erprobung neuer Formen der Verwaltungsorganisation). Die Sonderbedarfszuweisungen sind als Förderinstrument hier ungeeignet. Gefördert werden sollen vorrangig kleinere Gemeinden, zu denen die Stadt Schleswig nicht zählt. Weitere Voraussetzung ist, dass die Gemeinde alle eige- nen Finanzierungsmöglichkeiten ausgeschöpft hat. Zudem stehen bei den Son- derbedarfszuweisungen keine Verpflichtungsermächtigungen zur Verfügung, so dass überjährige Finanzzusagen nicht getroffen werden können. Im Übrigen wird auf die Antwort auf die Kleine Anfrage Drs. 17/2078 vom 22.12.2011, Frage Nr. 3., verwiesen. 4. In welcher Weise hat die Landesregierung die Stadt Schleswig und die Lan- destheater-GmbH unterstützend beraten? Antwort zu Frage 4: In den vergangenen Wochen haben immer wieder Gespräche zwischen Mitglie- dern der Landesregierung, Landtagsabgeordneten und Schleswiger Kommunal- politikern stattgefunden, in denen es um die Problematik der Schließung des Theaters und den gewünschten Theaterneubau ging. Kulturministerin Anke Spoorendonk hat zuletzt mit Schreiben vom 11.07.2012 an den Schleswiger Bürgermeister Thorsten Dahl und an den Aufsichtsratsvorsit- zenden der Landestheater GmbH, Landrat Dr. Jörn Klimant, mitgeteilt, dass sich die Landesregierung um eine sachgerechte Lösung bemühen wird. Am 24. Juli 2012 hat bei Innenminister Andreas Breitner ein Beratungsgespräch zur Förderung aus Sonderbedarfszuweisungen stattgefunden. Teilgenommen haben Herr Bürgermeister Dahl, Frau Dr. Pfannkuch (Leiterin des Fachbereichs Bürgerservice der Stadt Schleswig), Herr Sachau (Leiter des Fachbereichs Zent- raler Service) und Herr Stoltenberg (Leiter Fachdienst Finanzen). 2