Arbeits- und Gesundheitsschutz in Schleswig-Holstein
Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Drucksache 19/1756 35. Welche Maßnahmen sind ergriffen worden, um hier Verbesserungen herbei- zuführen? Wie bereits in der Antwort zu Frage 3 angeführt, stellt die Landesregierung für den Arbeitsschutzvollzug im Bereich erneuerbare Energien (Leitbranche Versor- gung; z.B. Biogasanlagen, Offshore-Windenergieanlagen…) seit 2017 schritt- weise bis 2019 Finanzmittel für zusätzliches Personal im Umfang von insgesamt 7,2 Vollzeitäquivalenten zur Verfügung. Zusätzlich zu der verbesserten Personalausstattung arbeitet die Landesregie- rung im Rahmen der Fachaufsicht kontinuierlich daran, die Aufsichtstätigkeit der StAUK zu optimieren, um die Effizienz des Vollzugs des Arbeits- und Gesund- heitsschutzes in Schleswig-Holstein zu steigern. Hierfür wird das Arbeitsschutzkonzept, das sich streng an der LASI-Veröffentli- chung LV 1 „Überwachungs- und Beratungstätigkeit der Arbeitsschutzbehörden der Länder“ orientiert, regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst. Ein wesentliches Element ist dabei die risikoorientierte Überwachung der Be- triebe, die in Schleswig-Holstein bereits seit 2000 praktiziert wird. Hierfür wird das IFAS-Modul „Rechnergestützte Steuerung der Aufsichtstätigkeit“ (RSA) für die Auswahl von Betrieben im Rahmen der aktiven Überwachungstätigkeit (Re- gelbesichtigungen) genutzt. 2018 hat sich Schleswig-Holstein an der länderüber- greifenden RSA-Pilotierung beteiligt, primär mit dem Ziel, die bereits gehand- habte Praxis zur risikoorientierten Überwachung weiter zu verbessen und länder- einheitlichen Standards anzupassen. Die Pilotierung hatte zum Ergebnis, dass folgende Maßnahmen ergriffen wurden: • Die Gefährdungskategorien wurden der ländereinheitlichen Standardvorgabe angepasst. • Um die Steuerung der risikoorientierten Betriebsauswahl sowie der Besichti- gungsintervalle zu verbessern, wurden regelmäßige Anpassungen der Priori- sierung von Größenklassen und Gefährdungskategorien eingeleitet. • Da die Grundeinstufung der Gefährdungskategorie eines Betriebs von der tat- sächlich im Rahmen einer Revision vorgefundenen Gefährdungssituation po- sitiv oder negativ abweichen kann, hat die Vollzugskraft neuerdings unter Be- rücksichtigung der Revisionsergebnisse die Gefährdungskategorisierung zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen. In der Praxis hat es sich besonders bewährt, erkannte branchenbezogene Ar- beitsschutzmängel, aber auch wiederkehrend branchenunabhängige Arbeits- schutzmängel (insbesondere ungeeignete Arbeitsschutzorganisation, fehlende oder mangelhafte Gefährdungsbeurteilung), in Schwerpunktaktionen oder Kam- pagnen der StAUK aufzuarbeiten. Schwerpunktaktionen und Kampagnen erzie-
Drucksache 19/1756 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode len in der Regel immer eine Verbesserung der Arbeitsschutzsituation. Diese ha- ben daher im Arbeitsschutzkonzept eine höhere Priorität als Regelbesichtigun- gen erhalten. Aktuell laufen drei Kampagnen/Schwerpunktaktionen (Siehe auch Antwort zu Frage 19): • Überprüfung von Biogasanlagen (Leitbranche Versorgung) In Schleswig-Holstein werden über 560 Biogasanlagen betrieben, davon unterlie- gen etwa 160 Anlagen der Störfallverordnung. Bei einer von Umweltministerium und Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) seit 2015 durchgeführten „Schwerpunktaktion Biogasanlagen“ wurden erhebliche Verstöße gegen die Vorschriften der Betriebssicherheitsverordnung und der Ge- fahrstoffverordnung festgestellt, vor allem hinsichtlich des Explosionsschutzes. Seit 2016 führen die StAUK und das LLUR die Schwerpunktaktion gemeinsam durch, mit dem Ziel, die Betreiber über ihre Arbeitsschutzpflichten zu informieren und auf deren Umsetzung hinzuwirken. • „Kampf dem Krebs am Arbeitsplatz“ In den Jahren 2016 und 2017 wurden in Schleswig-Holstein 716 Fälle angezeigt, in denen der Verdacht auf eine berufsbedingte Krebserkrankung besteht. Außer- dem wurde in diesem Zeitraum in 312 Fällen anerkannt, dass eine berufsbe- dingte Krebserkrankung vorliegt. Diese verlaufen oft tödlich. Gefährdet können z.B. Arbeitskräfte sein, die jahrzehntelang an Tankstellen, bei der Heizöllieferung oder Tankreinigung den Einwirkungen von Benzol und Blei ausgesetzt sind. Dementsprechend hat das Sozialministerium 2018 eine Schwerpunktaktion „Kampf dem Krebs“ begonnen. Damit sollen nach und nach Arbeitgeber und Be- schäftige gezielt über die Ursachen berufsbedingter Krebserkrankungen und über mögliche Schutzmaßnahmen informiert werden. Gleichzeitig wird die Um- setzung der Maßnahmen im Betrieb überprüft: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/A/arbeitsschutz/Downloads/ar- beitsschutz_Flyer_KrebspraeventionArbeitsplatz.pdf. • Unterkünfte und Arbeitsbedingungen von Beschäftigten in der Fleischwirtschaft Anfang 2018 wurden bei einer Großschlachterei in Schleswig-Holstein erhebliche Mängel bei der Unterbringung von Beschäftigten vor allem aus Osteuropa be- kannt. Diese Beschäftigten sind überwiegend bei Subunternehmen beschäftigt. Da diese Zustände keinen Einzelfall darstellen, hat das Sozialministerium unter Beteiligung der StAUK und anderer Behörden die Überprüfungs- und Informati- onskampagne „Unterkünfte von Beschäftigten in der Fleischwirtschaft“ gestartet. Die StAUK überprüft ebenfalls die Arbeitsbedingungen. Im Zusammenhang mit der Kampagne hat das Sozialministerium einen Flyer „Arbeiten und Wohnen in
Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Drucksache 19/1756 Deutschland: Anforderungen an Ihre Unterkunft“ in den Sprachen Deutsch, Ru- mänisch, Polnisch und Bulgarisch veröffentlicht: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregie- rung/VIII/Presse/PI/PDF/2018/181010_VIII_Flyer_Fleischindust- rie.pdf?__blob=publicationFile&v=2 Um den Arbeitsschutz in der Baubranche auch auf Baustellen weiter zu verbes- sern, wird seit 2018 die Überwachung des staatlichen Arbeitsschutzrechts auf Baustellen wieder von der StAUK durchgeführt; nachdem die Aufsicht auf den Baustellen (ausgenommen bei Bauvorhaben mit besonderer Gefahrstoffproble- matik, z.B. Asbest oder bei schweren Unfällen) über mehrere Jahre fast aus- schließlich durch die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) wahrge- nommen worden war. Hier wird es künftig zwischen StAUK und BG Bau abge- stimmte Schwerpunktaktionen geben. Um generell für den Arbeitsschutz zu sensibilisieren oder auch um speziellen Ar- beitsschutzmängeln entgegen zu wirken, beteiligt sich die StAUK mit Vorträgen an Veranstaltungen, die sich mit entsprechenden Themen an Arbeitgeber richten (z.B. „Lübecker Arbeitsschutztag“, Veranstaltung der IHK, zusammen mit der Handwerkskammer). Darüber hinaus führt das Sozialministerium regionale Ar- beitsschutzforen für Multiplikatoren in den Betrieben durch (Siehe Antwort zu Frage 22). 36. Haben sich die auffälligen Branchen seit 2007 verändert? Wenn ja, wie? Die Landesregierung kann auf der Grundlage der vorhandenen statistischen Er- hebungen keine validen Veränderungen auffälliger Branchen seit 2007 benen- nen. Die Gründe hierfür sind: • Regelbesichtigungen werden nicht branchenorientiert durchgeführt ; die Be- 25 sichtigungsschwerpunkte variieren. • Die Art der aktiven Überwachung in den Betrieben ist durch die Einführung der Behördlichen Systemkontrolle im Jahr 2013 grundlegend verändert wor- den. Regelhaft erfolgt seitdem eine Überprüfung der Arbeitsschutzorganisa- tion im Betrieb mit anschließender Complianceprüfung an einem beispielhaf- 26 ten Arbeitsplatz . Dieses Überwachungskonzept hat zu einer Verringerung der erfassten und dokumentierten Beanstandungen geführt. Daraus lässt sich aber nicht unbedingt ableiten, dass sich auch die Arbeitsschutzsituation in den aufgesuchten Betriebsstätten verbessert hat, da das Konzept nicht mehr das Auffinden einzelner Mängel und Beanstandungspunkte in der Betriebs- stätte, sondern eine Überprüfung der betrieblichen Arbeitsschutzorganisation im Fokus hat. Wird die vorgefundene Arbeitsschutzorganisation und das we- sentliche Element- die Gefährdungsbeurteilung − zu Teilen oder im Ganzen 25 Siehe hierzu Antwort zu Frage 27. 26 Siehe hierzu Antwort zu Frage 31.
Drucksache 19/1756 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode beanstandet, so wird nur eine Beanstandung erfasst, die jedoch eine Vielzahl an Einzelmängeln beinhalten kann. Bewährt haben sich Schwerpunktaktionen und Kampagnen. Wurden diese bran- chenbezogen ausgeführt, hatte dies unmittelbar auch zur Folge, dass sich die Ar- beitsschutzsituation innerhalb dieser Branche verbessert hat (Beispiel: Leitbran- che Versorgung - Schwerpunktaktion Biogasanlagen). Ob und wie nachhaltig sie sind, muss sich zeigen. 37. Wie viele Anordnungen, Verwarnungen, Bußgeldbescheide und Strafanzei- gen wurden in den letzten fünf Jahren aufgrund von Besichtigungen ausge- sprochen? (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren und Branchen) Die Anzahl der Anordnungen, Verwarnungen, Bußgeldbescheide und Strafanzeigen ist für die Jahre 2014 – 2018 der folgenden Tabelle zu entnehmen. Diesbezügliche Daten zu einzelnen Branchen werden statistisch nicht erfasst: 2014 2015 2016 2017 2018 Anordnungen 71 78 59 51 34 Verwarnungen 343 268 254 191 181 Bußgelder 67 33 31 57 25 Strafanzeigen 0 0 0 4 2 38. Wie viele Betriebe wurden in Schleswig-Holstein in den letzten fünf Jahren in Bezug auf die Einhaltung von Arbeitszeitvorschriften kontrolliert? Die Anzahl der Betriebe, die in Bezug auf die Einhaltung von Arbeitszeitvor- schriften kontrolliert wurden wird statistisch nicht erfasst. Zu der Thematik wur- den in den letzten fünf Jahren 2.131 Überwachungen durchgeführt. Siehe Über- sicht zu Frage 38. 39. Wie viele Regelverstöße hat es hierbei in den letzten fünf Jahren gegeben? Im Rahmen der durchgeführten Überwachungen wurden 150 Beanstandungen festgestellt. Siehe Übersicht zu Frage 39. 40. Welche Branchen sind dabei besonders aufgefallen? Laut Information der StAUK sind dabei in den letzten fünf Jahren keine Branchen besonders aufgefallen.
Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Drucksache 19/1756 41. Wie wurden die Regelverstöße jeweils geahndet? Verstöße gegen Vorschriften werden durch die StAUK in der Regel zunächst an- gemahnt und danach gegebenenfalls auf dem Verwaltungswege in Form einer Anordnung durchgesetzt. Ein Verstoß gegen diese Anordnung wiederum kann im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens durch Geldbuße geahndet wer- den. Bei Verstößen gegen Vorschriften, die strafbewehrt sind, wird Strafanzeige gestellt. Siehe Übersicht zu Frage 41. 42. Wie viele Betriebe wurden in Schleswig-Holstein in den letzten fünf Jahren in Bezug auf die Einhaltung des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Mutter- schutzgesetzes und des Heimarbeitsgesetzes kontrolliert? (bitte differen- ziert nach Jugendarbeitsschutzgesetz, Mutterschutzgesetz und des Heim- arbeitsgesetz darstellen) Die Anzahl der Betriebe, die in Bezug auf die Einhaltung des Jugendarbeits- schutzgesetzes, des Mutterschutzgesetzes und des Heimarbeitsgesetzes kon- trolliert wurden, wird statistisch nicht erfasst. Zu der Thematik wurden im Rah- men des Kinder- und Jugendarbeitsschutzes in den letzten fünf Jahren 584 Überwachungen, im Rahmen des Mutterschutzes 1799 Überwachungen und im Rahmen des Heimarbeitsschutzes 22 Überwachungen durchgeführt. Siehe Über- sicht zu Frage 42. 43. Wie viele Regelverstöße hat es in den letzten fünf Jahren dabei gegeben? Im Rahmen der Überwachung hat es in den letzten fünf Jahren zum Kinder- und Jugendarbeitsschutz 21 Beanstandungen, zum Mutterschutz 96 Beanstandun- gen und zum Heimarbeitsschutz zwei Beanstandungen gegeben. Siehe Über- sicht zu Frage 43. 44. Welche Branchen sind dabei besonders aufgefallen? Laut Information der StAUK sind dabei in den letzten fünf Jahren keine Branchen besonders aufgefallen. 45. Wie wurden die Regelverstöße jeweils geahndet? Verstöße gegen Vorschriften werden durch die StAUK in der Regel zunächst an- gemahnt und danach gegebenenfalls auf dem Verwaltungswege in Form einer
Drucksache 19/1756 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Anordnung durchgesetzt. Ein Verstoß gegen diese Anordnung wiederum kann im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens durch Geldbuße geahndet wer- den. Bei Verstößen gegen Vorschriften, die strafbewehrt sind, wird Strafanzeige gestellt. Siehe Übersicht zu Frage 45. 46. Wie werden Arbeits- und Gesundheitsschutz im Rahmen der Arbeitnehmer- überlassung („Leiharbeit“) überprüft? Sind bei der STAUK Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit dieser Aufgabe beauftragt? Die StAUK führt Besichtigungen von Betrieben grundsätzlich nach dem Konzept der Behördlichen Systemkontrolle (BSK) durch, auf das sich die Länder verstän- digt haben. Die Arbeitnehmerüberlassung wird im Rahmen der behördlichen Sys- temkontrolle zum Thema, wenn es in dem zu besichtigenden Betrieb Hinweise darauf gibt, dass „Besondere Beschäftigungsverhältnisse“ vorliegen. Da BSK von allen Vollzugskräften der StAUK durchgeführt werden, können grundsätzlich auch alle Vollzugskräfte mit Arbeitnehmerüberlassung / Leiharbeit in Betrieben konfrontiert werden. Arbeitnehmerüberlassung liegt vor, wenn ein Arbeitgeber (Verleiher) Arbeitneh- mer (Leiharbeitnehmer) Dritten (Entleihern) zur Arbeitsleistung überlässt, diese in die Arbeitsorganisation des Entleihers eingegliedert sind und dessen Weisungen unterliegen. Die Pflicht zur Einhaltung der arbeitsschutzrechtlichen Anforderun- gen für Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten obliegt sowohl dem Entleiher als auch dem Verleiher gemäß § 11 Absatz 6 AÜG. Dies ist ggfs. von der staatlichen Arbeitsschutzbehörde zu prüfen. Spezielle Rechtsvorschriften zum Arbeits- und Gesundheitsschutz von Leihar- beitnehmer/innen gibt es nicht.
Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Drucksache 19/1756 47. Wie viele begutachtete Berufskrankheiten gab es in den letzten fünf Jahren? (bitte jährlich aufschlüsseln) Die Anzahl der von den Landesgewerbeärzten in Schleswig-Holstein in den letz- ten fünf Jahren begutachteten Berufskrankheiten ist der folgenden Tabelle zu entnehmen: Jahr Anzahl der begutachteten Berufskrankheiten 2014 5 2015 112 2016 163 2017 136 2018 116 In 2014 wurde infolge der Wahrnehmung des Vorsitzes und der Geschäftsfüh- rung des Länderausschusses für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik - LASI - durch Schleswig-Holstein) die Mitwirkung der Landesgewerbeärzte im Berufs- krankheiten-Feststellungsverfahren reduziert. 48. Gab es eine Häufung von bestimmten Berufskrankheiten oder eine Häufung in bestimmten Branchen? Wenn ja, welche? Gemäß der Berufskrankheiten-Dokumentation der Deutschen Gesetzlichen Un- fallversicherung (DGUV) wurden von 2013 bis 2017 im Bereich der gewerblichen Berufsgenossenschaften und der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand in Schleswig-Holstein insgesamt 2.574 Berufskrankheiten anerkannt. Im Bereich der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) wurden von 2013 bis 2017 insgesamt 233 Berufskrankheiten aner- kannt. Die sechs häufigsten Berufskrankheiten nach BK-Ziffern in Schleswig-Holstein und deren absolute Fallzahlen werden in Abb. 1 dargestellt. Die sechs Branchen in Schleswig-Holstein mit den meisten anerkannten Berufskrankheiten und deren absolute Fallzahlen werden in Abb. 2 dargestellt. Demnach steht die berufsbedingte Lärmschwerhörigkeit seit Jahren unverändert an der Spitze der anerkannten Berufskrankheiten. An zweiter Stelle steht eine durch Asbest verursachte Lungenveränderung (Asbestose) und an dritter Stelle die am 22.12.2014 neu in die Liste der Berufskrankheiten aufgenommenen Er- krankungen nach der Berufskrankheiten-Ziffer 5103 „Plattenepithelkarzinome o- der multiple aktinische Keratosen der Haut durch natürliche UV-Strahlung“.
Drucksache 19/1756 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Durch diese neue Berufskrankheit werden bestimmte Formen des weißen Haut- krebses bei Outdoor-Beschäftigten erfasst. In die zweite Verordnung zur Ände- rung der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) wurde im Juli 2019 neu eine Angebotsvorsorge für Tätigkeiten im Freien mit intensiver Be- lastung durch natürliche UV-Strahlung (ab einer Stunde und mehr je Tag) aufge- nommen; mit dem Ziel, die Zahl der berufsbedingten weißen Hautkrebserkran- kungen mit Hilfe präventiver Maßnahmen zukünftig zu reduzieren. Die durch Asbest verursachten Erkrankungen (Asbestose, Lungen- oder Kehl- kopf- oder Eierstockkrebs und Mesotheliom) machen zusammen mit insgesamt 765 Fällen in Schleswig-Holstein 27,25% aller Anerkennungen aus. In Deutsch- land ist die Herstellung und Verwendung von Asbestprodukten seit 1993 verbo- ten. Bei Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten kann es jedoch auch heute noch zu Asbestkontakt kommen. Es gelten strenge Arbeitsschutzvor- schriften. Bis eine asbestbedingte Krankheit ausbricht, können 20 bis 30 Jahre vergehen. Dadurch sind auch heute noch neue Fälle zu beklagen. Die Branchen mit den meisten anerkannten Berufskrankheiten sind Baustellen, Bauinstallation und sonstiges Ausbaugewerbe, gefolgt von Maschinenbau und Landwirtschaft, Forsten, Gartenbau (s. Abb. 2). 1200 1123 Berufskrankheitenanerkennungen nach BK-Ziffern in 1000 Schleswig-Holstein 2013-2017 800 600 462 400 322 175 200 128 92 0 Abb. 1: Die sechs häufigsten anerkannten Berufskrankheiten nach BK-Ziffern in Schleswig-Holstein von 2013 bis 2017. Quelle: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) und Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG).
Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Drucksache 19/1756 700 641 Berufskrankheitenanerkennungen nach Branchen 600 Schleswig-Holstein 2013-2017 500 400 324 300 233 200 152 110 89 100 0 Abb. 2: Die sechs Branchen mit den meisten anerkannten Berufskrankheiten in Schleswig-Holstein von 2013 bis 2017. Quelle: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) und Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG). 49. Werden regelmäßig durch die STAUK Gefährdungsbeurteilungen nach dem Arbeitsschutzgesetz durchgeführt? Wenn ja, in wie vielen Betrieben und Unternehmen? (Bitte nach Branchen auflisten für die letzten fünf Jahre) Die StAUK führt keine Gefährdungsbeurteilungen in Betrieben durch. Rechts- grundlage für die Gefährdungsbeurteilung sind das Arbeitsschutzgesetz (Arb- SchG) und die dazu erlassenen Rechtsverordnungen. Die Gefährdungsbeurtei- lung ist Arbeitgeberpflicht, d. h. der Arbeitgeber ist für das ordnungsgemäße Er- stellen der Gefährdungsbeurteilung verantwortlich (§ 5 ArbSchG). Im Rahmen der Regelrevision und im Rahmen der GDA werden Gefährdungsbe- urteilungen durch die StAUK kontrolliert. Die StAUK führt keine Statistik, in wie vielen Betrieben und Unternehmen eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt worden ist.
Drucksache 19/1756 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 50. Gibt es gesicherte Erkenntnisse über Betriebe und Unternehmen mit einer geeigneten eigenständigen Organisation des Arbeits- und Gesundheits- schutzes (z.B. eigene Abteilung)? Wenn ja, welche? Erkenntnisse über den Aufbau der Arbeitsschutzorganisation und die für den Ar- beitsschutz wesentlichen Abläufe eines Betriebs werden im Rahmen von Be- triebsbesichtigungen gewonnen. Die StAUK ist aufgrund des Arbeitsschutzkon- 27 zepts verpflichtet, Revisionen grundsätzlich als „Behördliche Systemkontrolle“ durchzuführen. Mit diesem Instrumentarium überprüft sie das Vorhandensein und das Funktionieren einer systematischen Arbeitsschutzorganisation hinsichtlich ih- rer Eignung im Sinne des § 3 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Die konkreten In- halte können der LASI-Veröffentlichung „Grundsätze der behördlichen System- kontrolle“ – LV 54 − entnommen werden: https://lasi-info.com/publikationen/lasi-veroeffentlichungen/ Über Betriebe, die bisher noch nicht oder vor Einführung dieses unter den Län- dern abgestimmten Aufsichtskonzepts von der StAUK besichtigt wurden, liegen allerdings keine Erkenntnisse vor. 51. In wie vielen Betrieben und Organisationen gibt es entsprechende Betriebs- und Dienstvereinbarungen? Ob in Betrieben und Organisationen entsprechende Betriebs- und Dienstverein- barungen vorliegen, wird im Rahmen der behördlichen Systemkontrolle (siehe Antwort zu Frage 50) bekannt. Zahlen liegen dazu nicht vor. 52. Sind der Landesregierung diese (Muster-) Betriebsvereinbarungen be- kannt? Nein. Siehe auch Antwort zu Frage 51. 27 Konzept für den staatlichen Arbeitsschutz in Schleswig-Holstein (Arbeitsschutzkonzept) vom 19.12.2017