Arbeits- und Gesundheitsschutz in Schleswig-Holstein
Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Drucksache 19/1756 53. Wie viel Prozent der Betriebe und Organisationen haben nach Kenntnis der Landesregierung in den Jahren tatsächlich Gefährdungsbeurteilungen („Beurteilung der Arbeitsbedingungen“ nach Arbeitsschutzgesetz) durch- geführt, und wie viele dieser Betriebe haben dabei auch psychische Belas- tungen berücksichtigt (bitte nach Branchen und kleinen, mittelgroßen und großen Betrieben differenzieren)? Die StAUK führt keine Statistik, von wie vielen Betrieben und Organisationen ihr bekannt ist, dass eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt worden ist. Siehe auch Antwort zu Frage 56. 54. Welche Unterstützungsmaßnahmen erhalten kleine, mittelgroße und große Betriebe bei der Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen, und wel- chen Handlungsbedarf sieht die Landesregierung? Insbesondere die Träger der Gesetzlichen Unfallversicherung geben für die bei ihnen versicherten Unternehmen Handlungshilfen für die Durchführung der Ge- fährdungsbeurteilung heraus. Außerdem gibt es zahlreiche Hilfen im Internet, die von den unterschiedlichen Arbeitsschutzakteuren zur Verfügung gestellt werden. Umsetzungshilfen für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung bieten auch die zu den meisten Arbeitsschutzverordnungen erlassenen Technischen Regeln. für den Bereich „Arbeitsmittel“ z.B. die Technische Regel Betriebssicherheit - Ge- 28 fährdungsbeurteilung – TRBS 1111 . Bei Anwendung dieser Regeln kann der Arbeitgeber davon ausgehen, dass er in Bezug auf die von ihm zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel seine rechtlichen Verpflichtungen erfüllt. Probleme bereitet den Arbeitgebern die Komplexität der zu beurteilenden Ge- fährdungen sowie die Auswahl und Festlegung wirksamer Schutzmaßnahmen. Der Wegfall konkreter Regelungen im Rahmen der Deregulierung (z.B. in der Ar- beitsstättenverordnung) hat hier zu Unsicherheiten geführt. Vorrangig kleine und mittelständische Unternehmen sind damit überfordert. Sie sind zwar verpflichtet, sich – sofern sie nicht über entsprechende Kenntnisse verfügen −fachkundig bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung unterstützen zu lassen, wissen aber häufig nicht, wie und vor allem, durch wen, das erfolgen soll. Speziell für die Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung zu psychischen Belas- tungen ist im Rahmen der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) folgende Broschüre aufgelegt worden, die in der Praxis gut ankommt: Empfehlungen zur Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belas- tung http://www.gda-psyche.de/SharedDocs/Publikationen/DE/broschuere-emp- fehlung-gefaehrdungsbeurteilung.pdf?__blob=publicationFile&v=11 28 Technische Regeln für Betriebssicherheit, Gefährdungsbeurteilung, TRBS 1111, herausgegeben vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Gemeinsamen Ministerialblatt, GMBl 2018, S. 401 [Nr. 22] Änderungen und Ergänzungen: GMBl 2019, S. 292 [Nr. 13-16]
Drucksache 19/1756 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Die Empfehlungen richten sich insbesondere an Unternehmen und betriebliche Arbeitsschutzakteure (u.a. Arbeitgeber, Betriebs-/Personalräte, Betriebsärzte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit). Sie sollen Orientierung darüber geben, wie psy- chische Belastungen angemessen in der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt werden können. 55. Welche Unterstützungsmaßnahmen erhalten kleine und mittlere Betriebe bei der Einhaltung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes? Im Rahmen der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) werden gezielt Anreize für Betriebe geschaffen, die Sicherheit und Gesundheit der Be- schäftigten zu stärken. Durch Kampagnen, Veranstaltungen, Projekte, Betriebs- besichtigungen und Beratungen sowie gezielte Öffentlichkeitsarbeit werden Be- triebe unterstützt. Insbesondere kleine und mittlere Betriebe können auf den In- ternetseiten besonderer GDA-Arbeitsprogramme Hilfestellung zu Fragen des Ar- beits- und Gesundheitsschutzes finden. Beispielsweise bietet das 2014 gestartete Arbeitsprogramm „Muskel-Skelett-Er- krankungen (MSE)“ auf seinem branchenübergreifendem MSE-Portal (www.gda- bewegt.de) neben einer Produktdatenbank umfangreiche Informationen und wertvolle Tipps zum Identifizieren und Senken von Muskel-Skelett-Erkrankungen. Das Arbeitsprogramm Psyche „Stress reduzieren-Potenziale entwickeln“ gibt un- ter anderem Informationen zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung zu psychischen Belastungen im Betrieb (www.gda-psyche.de), und das Arbeitspro- gramm „ORGA““ hat eine Praxishilfe zum Check der grundlegenden Arbeits- schutzorganisation im Betrieb entwickelt (www.gda-orgacheck.de). Auf den in Schleswig-Holstein veranstalteten regionalen Arbeitsschutzforen wer- den Multiplikatoren von Verbänden, Gewerkschaften, Kammern etc. die Inhalte und die Handlungshilfen der jeweiligen GDA-Programme vorgestellt und über die vom Sozialministerium und der StAUK konkret geplanten Aktivitäten informiert. Individuelle Beratung durch die StAUK erhalten die Betriebe im Rahmen von Be- triebsbesichtigungen und bei direkten Anfragen. Auf den Internetseiten der StAUK (https://www.uk-nord.de/staatliche-arbeitsschutzbehoerde-bei-der-unfall- kasse-nord/ ) und des Sozialministeriums (https://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/A/arbeitsschutz.html) stehen Informationsmaterialien und Anzeigevordrucke zu verschiedenen Arbeits- schutzthemen zur Verfügung. Des Weiteren beteiligen sich die StAUK bzw. das Sozialministerium am „Lübe- cker Arbeitsschutztag“ und anderen Veranstaltungen mit der IHK und der Hand-
Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Drucksache 19/1756 werkskammer Lübeck sowie an der während der NordBau in Neumünster durch- geführten Fachtagung „Arbeitsschutz im Wandel“. Auf beiden Veranstaltungen werden interessierte Betriebe zu aktuellen Arbeitsschutzthemen informiert. 56. Hat die Landesregierung einen Überblick über die Entwicklung der psychi- schen Belastungen und der gesundheitlichen Folgen dieser hier im Land in den verschiedenen Branchen? (Ergebnisse bitte nach Branchen aufschlüs- seln) Wie ist der Stand bei der Umsetzung von Gefährdungsbeurteilungen gerade in diesem Bereich? Über die Entwicklung und gesundheitlichen Folgen von psychischen Belastungen gibt es in Schleswig-Holstein keine gesonderten Erkenntnisse, die über die Stu- die „Psychische Gesundheit in der Arbeitswelt“ der Bundesanstalt für Arbeits- schutz und Arbeitsmedizin von Mai 2017 hinausgehen: https://www.baua.de/DE/Angebote/Publikationen/Berichte/Psychische-Gesund- heit.html Vor allem, weil psychische Belastungen nicht zwangsläufig in psychischen Er- krankungen münden, lassen sich Folgen nicht präzise aufschlüsseln. Nach ar- beitswissenschaftlichen und arbeitsmedizinischen Erkenntnissen können als ne- gative Folgen von psychischen Belastungen z.B. ebenso Muskel-Skelett-Erkran- kungen wie Herz-Kreislauf-Erkrankungen auftreten. In Schleswig-Holstein erhebt jede der gesetzlichen Krankenkassen eigene Statis- tiken zu Krankenständen. Muskel-Skelett-Erkrankungen führen seit Jahren mit großem Abstand zu den meisten Fehltagen. Die Branchen mit den jeweils höchs- ten Arbeitsunfähigkeits-Zahlen unterscheiden sich hingegen im Vergleich der Krankenkassen, vermutlich mitbedingt durch die unterschiedliche Versicherten- Struktur. So meldete 2018 der AOK Landesverband Nordwest die häufigsten Fehltage bei Reinigungskräften (35,7 Tage), Beschäftigten der Ver- und Entsor- gung (31,3 Tage) und Kranführern (29,9 Tage). Die Landesvertretung der BAR- MER berichtete im selben Zeitraum über höchste Krankenstände bei Busfah- rer/innen (33 Tage), dicht gefolgt von Beschäftigten in der Altenpflege (31 Tage). Im Rahmen der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie führte die StAUK das „Arbeitsprogramm Psyche: Schutz und Stärkung der Gesundheit bei arbeitsbedingter psychischer Belastung“ in den Jahren 2016 und 2017 durch. Mit Schwerpunkt der Leitbranche LB 5 „Gesundheitswesen“ wurden insgesamt 167 Betriebe verschiedener Größenklassen und Leitbranchen aufgesucht. Weitere überprüfte Leitbranchen neben dem Gesundheitswesen waren: Nahrungs- und Genussmittel; Handel; Verkehr; Dienstleistungen sowie Öffentliche Verwaltung.
Drucksache 19/1756 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Über alle untersuchten Branchen hinweg war festzustellen, dass bei 63,5% der aufgesuchten Betriebe keine oder unzureichende Gefährdungsbeurteilungen hin- sichtlich psychischer Belastungen vorgelegt wurden. Bei diesem Ergebnis ist al- lerdings zu berücksichtigen, dass in der Leitbranche „Gesundheitsdienst“ − ver- mutlich bedingt durch tarifliche Bestimmungen − ein höherer Kenntnisstand über Anforderungen hinsichtlich Ermittlung und Dokumentation psychischer Belastun- gen in einer Gefährdungsbeurteilung als in den anderen Branchen bestand. In den übrigen oben genannten untersuchten Leitbranchen war die Anzahl keiner oder unzureichender Gefährdungsbeurteilungen hinsichtlich psychischer Belas- tungen signifikant höher. 57. Sieht die Landesregierung bei der Prüfhäufigkeit des Sachgebiets „psychi- sche Belastungen“ Handlungsbedarf? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, warum, und welche Maßnahmen wären notwendig? Psychische (Fehl-)Belastungen am Arbeitsplatz können durch sehr unterschiedli- che Faktoren entstehen wie z.B. atypische Arbeitszeiten, fehlende Pausen und Lärm. Demnach ist der Bereich der psychischen Belastungen kein eigenes Sach- gebiet im Arbeitsschutz. Die Berücksichtigung psychischer Belastung bei der Arbeit ist in einer Reihe von Gesetzen und Arbeitsschutzverordnungen, z. B. dem Arbeitsschutzgesetz, dem Arbeitssicherheitsgesetz, der Arbeitsstättenverordnung, der Betriebssicherheits- verordnung oder der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge verbindlich vorgeschrieben oder sie ergibt sich implizit aus den Schutzzielen des Gesetzes, wie dies beim Arbeitszeitgesetz der Fall ist. Der Vollzug dieser Rechtsvorschrif- ten wird im Rahmen von Regelrevisionen durch die StAUK überprüft. Die Landesregierung hält es angesichts der in zahlreichen wissenschaftlichen Untersuchungen nachgewiesenen Bedeutung psychischer Belastung in der Ar- beitswelt für konsequent, dass hierzu ein mehrjähriges Schwerpunktprogramm der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) lief und ab 2020 fort- geführt werden soll. Hierbei sind wichtige Neuerungen in die Wege geleitet wor- den wie z.B. die Festlegung verbindlicher Kriterien für die behördliche Überwa- chungs- und Beratungstätigkeit (z.B. in zahlreichen Leitlinien zum Aufsichtshan- deln: http://www.gda-portal.de/DE/Aufsichtshandeln/Aufsichtshandeln_node.html) so- wie die Qualifizierung der betrieblichen und überbetrieblichen Akteure im Arbeits- und Gesundheitsschutz auf diesem Gebiet.
Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Drucksache 19/1756 58. Wie beurteilt die Landesregierung grundsätzlich die Wahrnehmung der Auf- sichtspflicht über den Arbeits- und Gesundheitsschutz im Land? Wo wer- den Verbesserungsnotwendigkeiten gesehen? Durch die im Arbeitsschutzkonzept 29 vorgegebene Prioritätensetzung hat die Landesregierung Festlegungen getroffen, wie die Aufgaben des staatlichen Ar- beitsschutzes mit dem vorhandenen Personal so wahrgenommen werden kön- nen, dass hierzu bestehende internationale Übereinkommen bzw. Empfehlun- 30 31 gen und nationale Vereinbarungen eingehalten werden und auf die gegebenen Gefährdungssituationen in schleswig-holsteinischen Betrieben angemessen rea- giert werden kann. Eine Herausforderung liegt im Lohngefälle für Experten zur freien Wirtschaft oder auch anderen Bundesländern, dies macht es aktuell schwierig, freie Stellen im Arbeitsschutz zeitnah zu besetzen. 59. Welche zusätzlichen Handlungsbedarfe werden bei der STAUK, der Unfall- kasse Nord und dem zuständigen Sozialministerium gesehen, um den Auf- gaben des staatlichen Arbeitsschutzes auch auf einem sich extrem wan- delnden Arbeitsmarkt gerecht zu werden? Durch den Wandel auf dem Arbeitsmarkt entstehen zunehmend Beschäftigungs- verhältnisse außerhalb des Geltungsbereichs des Arbeitsschutzgesetzes (bei- spielsweise Solo-Selbständige im Rahmen von Arbeit 4.0 oder auf dem Bau). Des Weiteren führt die zunehmende Verbreitung von Werkverträgen mit Sub- und Sub-sub-Unternehmen durch die Öffnung für den europäischen Arbeitsmarkt faktisch zu einer erschwerten Durchsetzung für den Arbeitsschutz. Beschäftigte von Werkvertragsunternehmen unterliegen in den Betrieben der Auftraggeber nicht demselben Schutz wie beispielsweise Leiharbeitnehmer/innen. Um in die- sen Bereichen wirksame Arbeits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen für die Be- schäftigten zu erreichen und durchsetzen zu können, müssen bestehende ge- setzliche Lücken identifiziert und geschlossen werden (siehe auch Antwort zu Frage 61). 29 Konzept für den staatlichen Arbeitsschutz in Schleswig-Holstein (Arbeitsschutzkonzept), vom 19. Dezember 2017; siehe auch Antworten zu den Fragen 27 und 31 30 Z.B. ILO-Übereinkommen 81, Übereinkommen über die Arbeitsaufsicht in Gewerbe und Handel, 1947; Empfehlung zum ILO-Übereinkommen 81, Empfehlung betreffend die Arbeitsaufsicht, 1947 31 Z.B. LASI-Veröffentlichung LV 1 „Überwachungs- und Beratungstätigkeit der Arbeitsschutzbehörden der Länder – Grundsätze und Standards“, Dezember 2016
Drucksache 19/1756 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 60. Gibt es Planungen zur Veränderung bzw. Entwicklung der STAUK? Wenn ja, diese bitte beschreiben. Bisher ist der Fachbereich Staatlicher Arbeitsschutz untergliedert in die vier Sachgebiete • Sozialer Arbeitsschutz • Technischer Arbeitsschutz • Stofflicher Arbeitsschutz • Sozialvorschriften im Straßenverkehr und Ordnungswidrigkeiten Da sich die Führungsspanne dieser vier Sachgebiete als zu groß erwiesen hat, wird derzeit eine Neugliederung mit fünf Vollzugssachgebieten vorbereitet. 61. Inwieweit werden neue technologische Entwicklungen (Stichworte: Digitali- sierung, Arbeit 4.0) in der Arbeitsschutzstrategie der Landesregierung be- rücksichtigt? Die Digitalisierung hat schon seit langem Einzug in die Betriebe gehalten. Ent- sprechende Technologien werden im Rahmen der Aufsichtstätigkeit genauso be- rücksichtigt wie alle anderen Arbeitsverfahren. Neu entstehende Handlungsbe- darfe sowie Herausforderungen und Möglichkeiten für Aufsichtshandeln werden in Bund-Länder- oder in reinen Länderarbeitsgruppen identifiziert und zu lösen versucht. Eine Mitarbeiterin des Sozialministeriums ist Mitglied in der Projekt- gruppe Arbeitsschutz 4.0 des Länderausschusses für Arbeitsschutz und Sicher- heitstechnik (LASI). Diese Projektgruppe arbeitet u.a. auf Grundlage der Be- schlüsse, welche die 93. Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) im Jahr 2016 zu den Themen Arbeitsschutz 4.0 und Arbeit 4.0 gefasst hat. Zu ihren Auf- gaben gehören die Fertigstellung des Strategiepapiers zum Arbeitsschutz 4.0 so- wie die Erarbeitung von konkreten Maßnahmenvorschlägen für die Weiterent- wicklung des Arbeitsschutzes und von Vorschlägen zur notwendigen Weiterent- wicklung des Arbeitsschutzrechts sowie der Aufgabenwahrnehmung der Arbeits- schutzverwaltung. Sozial- und Wirtschaftsministerium haben im Vorwege in der ASMK-Arbeits- gruppe mitgearbeitet, welche die entsprechenden Beschlussvorschläge erstellt hat. 62. Welche gesonderten Ressourcen werden für dieses Thema bei der STAUK und der Landesregierung vorgehalten? Für dieses Thema werden weder bei der StAUK noch bei der Landesregierung „gesonderte Ressourcen“ vorgehalten.
Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Drucksache 19/1756 63. Welche finanziellen Mittel stellt das Land Schleswig-Holstein für den staatli- chen Arbeitsschutz zur Verfügung? (Bitte nach einzelnen Haushaltstiteln aufschlüsseln) Das Land Schleswig-Holstein stellt zum einen Haushaltsmittel zur Finanzierung der Wahrnehmung der Vollzugsaufgaben durch die StAUK zur Verfügung. Hierfür stehen im Haushaltstitel 1004 685 01 für das laufende Haushaltsjahr 2019 8.089 T€ zur Verfügung. Zum anderen stellt das Land Schleswig-Holstein Haushaltsmittel zur Wahrneh- mung der Aufgaben des Sozialministeriums als für den Arbeitsschutz zuständige oberste Landesbehörde zur Verfügung. Zu unterscheiden sind hier: 1. die Personalkosten für die Beschäftigten des Arbeitsschutzreferates (zum Umfang der Personalressourcen siehe Antwort zu Frage 8) • Besoldung, Tarifentgelt • Lohnfortzahlung im Krankheitsfall • Jahressonderzahlung 2. die Sachkosten, die das Personal des Arbeitsschutzreferates verursacht • Dienstreisekosten • Geschäftsbedarf • Arbeitsmedizinische Betreuung • Bereitstellung von Büros (incl. Reinigung und Instandhaltung) • Bereitstellung von Parkfläche • EDV-Ausstattung • Fortbildungskosten 3. Personalkosten, die ausgelöst werden durch das Arbeitsschutzreferat • Abteilungsleitung (anteilig) • Personalverwaltung (anteilig) • Serviceleistungen (anteilig) Eine technische Zuordnung von Einzelbelegen zu den einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Referaten oder Abteilungen erfolgt nicht, so dass eine tatsächli- che, summenmäßige Zuordnung von Einzelbeträgen zu Haushaltstiteln nicht er- folgen kann. Aus verwaltungsökonomischen Gründen findet die Berechnung im Bereich des Sozialministeriums anhand der anteiligen Kosten an den Gesamtkosten statt. Insgesamt werden für das Sozialministerium 1.338 T€ für den Bereich staatlicher Arbeitsschutz zur Verfügung gestellt. Diese sind anteilig in den nachfolgenden Haushaltstiteln enthalten:
Drucksache 19/1756 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode • 1001-51101 Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstat- tungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegen- stände • 1001-51401 Verbrauchsmittel, Haltung von Fahrzeugen und dergleichen • 1001-53301 Arbeitsmedizinische Betreuung • 1001-51701 Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume • 1001-51802 Mieten und Pachten für Maschinen, Geräte und Fahrzeuge • 1001-52701 Dienstreisen • 1001-52502 Fortbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einschließlich Reisekosten • 1001-81201 Erwerb von Geräten und sonstigen beweglichen Sachen • 1004-42201 Bezüge und Nebenleistungen der planmäßigen Beamtinnen und Beamten • 1004-42801 Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer • 1402-53356 Ausgaben aufgrund von Werkverträgen oder anderen Vertrags- formen Unberücksichtigt sind die Beihilfekosten geblieben, die für die beamteten Kräfte des Arbeitsschutzreferates anfallen. Eine Berechnung dieser Kosten hätte zu ei- ner nicht vertretbaren zusätzlichen Inanspruchnahme von Personalressourcen im Dienstleistungszentrum Personal (DLZP) geführt. Zur Beantwortung der Frage 63 wurde der hochgerechnete 32 Wert für das Jahr 2019 zugrunde gelegt. Die Gesamtsumme der finanziellen Mittel, die das Land Schleswig-Holstein für den staatlichen Arbeitsschutz zur Verfügung stellt, beträgt somit 9.427 T€. 64. Wie haben sich die Ausgaben für den staatlichen Arbeitsschutz in den letz- ten fünf Jahren entwickelt? Hinsichtlich der Differenzierung der Finanzmittel, die das Land für den staatlichen Arbeitsschutz (im Bereich „Überwachungs- und Kontrolltätigkeit“) zur Verfügung stellt, wird auf die Antwort auf Frage 63 verwiesen. Für die letzten fünf Jahre ergeben sich folgende Gesamtsummen: 2019 9.427 T€ 2018 8.439 T€ 2017 7.904 T€ 2016 7.679 T€ 2015 7.822 T€ 32 Für das Jahr 2019 wurden die bereits vorhandenen IST-Personalkosten (Stand: Ende Juni 2019) zugrunde gelegt und bis Dezember hochgerechnet.
Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Drucksache 19/1756 65. Ist eine Aufstockung dieser Mittel für 2020 geplant? Wenn ja, in welcher Höhe und warum? Die Aufstockung der Haushaltsmittel zur Wahrnehmung der Vollzugsaufgaben durch die StAUK in Höhe von 155 T€ ist auf Gehaltssteigerungen infolge des Ta- rifabschlusses, Steigerung der Beihilfekosten, erhöhte Versorgungslasten sowie spezielle in der Landesverordnung zur Festlegung von Ausgleichszahlungen an die Unfallkasse Nord begründete Verrechnungsmodalitäten zurückzuführen. Die Haushaltsmittel zur Wahrnehmung der Aufgaben des Sozialministeriums als für den Arbeitsschutz zuständige oberste Landesbehörde werden – abgesehen von der Berücksichtigung der Tarifabschlüsse – überrollt. d) Arbeits- und Gesundheitsschutz in der Landesverwaltung und öffentlichen Einrichtungen 66. Wie wird der Arbeits- und Gesundheitsschutz in der Landesverwaltung und in landeseigenen Unternehmen umgesetzt? Wie der Arbeits- und Gesundheitsschutz umgesetzt wird, hängt davon ab, wie der betriebliche Arbeitsschutz jeweils organisiert ist. Die Antwort auf die oben ge- stellte Frage nach der Umsetzung von Arbeits- und Gesundheitsschutz erfolgt deshalb über die Ergebnisse der Selbst-Bewertungen der Arbeitsschutzorganisa- tion, welche die einzelnen Institutionen der Landesverwaltung und der landesei- genen Unternehmen jeweils für sich vorgenommen haben. Denn die Arbeits- schutzorganisation umfasst alle rechtsverbindlichen organisatorischen Maßnah- men des Arbeitsschutzes, die sich insbesondere aus dem Arbeitsschutzgesetz mit den zugehörigen Verordnungen, aus dem Arbeitssicherheitsgesetz sowie aus den Unfallverhütungsvorschriften DGUV Vorschrift 1 und 2 ergeben. Sie ist damit die Grundlage für einen funktionierenden betrieblichen Arbeitsschutz. Wesentliches Element bei der Untersuchung der Arbeitsschutzorganisation ist die Überprüfung der Gefährdungsbeurteilung, einschließlich der Festlegung der sich daraus ergebenden Schutzmaßnahmen. Zwischen Bund, Ländern, Unfallversicherungsträgern und Sozialpartnern wurde 33 der ORGAcheck als geeignetes Instrument für die Bewertung der Arbeits- schutzorganisation entwickelt. Betrachtet werden dabei: 1. Verantwortungs- und Aufgabenübertragung 2. Kontrolle der Aufgabenwahrnehmung 33 https://www.gda-orgacheck.de/daten/gda/index.htm
Drucksache 19/1756 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 3. Betreuung durch Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) und Betriebsarzt 4. Qualifikation der Personen, die mit Arbeitsschutzaufgaben betraut sind 5. Organisation und Durchführung der Gefährdungsbeurteilung einschl. fest- gelegter Maßnahmen 6. Unterweisung der Beschäftigten 7. Umsetzung behördlicher Auflagen 8. Systematische Erfassung relevanter Rechtsänderungen 9. Einbindung von Beauftragten und Interessenvertretung 10. Kommunikationswege und Ansprechpartner im Arbeitsschutz 11. Arbeitsmedizinische Vorsorge 12. Berücksichtigung des Arbeitsschutzes bei der Planung und der Beschaf- fung 13./14. Einbindung von Fremdfirmen und Leiharbeitnehmern in die betrieblichen Arbeitsschutzregelungen 15. Erste Hilfe und Notfallmaßnahmen Für die Landesverwaltung und die landeseigenen Unternehmen haben die Selbstbewertungen der Arbeitsschutzorganisation folgendes Ergebnis gebracht: zu 1.: In 54 % der Fälle werden die gesetzlichen Vorgaben erfüllt. In 46 % der Fälle wird Handlungsbedarf gesehen. zu 2.: In 74 % der Fälle werden die gesetzlichen Vorgaben erfüllt. In 26 % der Fälle wird Handlungsbedarf gesehen. zu 3.: In 58 % der Fälle werden die gesetzlichen Vorgaben erfüllt. In 42 % der Fälle wird Handlungsbedarf gesehen. zu 4.: In 70 % der Fälle werden die gesetzlichen Vorgaben erfüllt. In 30 % der Fälle wird Handlungsbedarf gesehen. zu 5.: In 83 % der Fälle werden die gesetzlichen Vorgaben erfüllt. In 17 % der Fälle wird Handlungsbedarf gesehen. zu 6.: In 70 % der Fälle werden die gesetzlichen Vorgaben erfüllt. In 30 % der Fälle wird Handlungsbedarf gesehen. zu 7.: In 86 % der Fälle werden die gesetzlichen Vorgaben erfüllt. In 14 % der Fälle wird Handlungsbedarf gesehen. zu 8.: In 58 % der Fälle werden die gesetzlichen Vorgaben erfüllt. In 42 % der Fälle wird Handlungsbedarf gesehen. zu 9.: In 95 % der Fälle werden die gesetzlichen Vorgaben erfüllt. In 5 % der Fälle wird Handlungsbedarf gesehen. zu 10.: In 82 % der Fälle werden die gesetzlichen Vorgaben erfüllt. In 18 % der Fälle wird Handlungsbedarf gesehen. zu 11.: In 91 % der Fälle werden die gesetzlichen Vorgaben erfüllt. In 9 % der Fälle wird Handlungsbedarf gesehen. zu 12.: In 68 % der Fälle werden die gesetzlichen Vorgaben erfüllt. In 32 % der Fälle wird Handlungsbedarf gesehen. zu 13./14.: In 72 % der Fälle werden die gesetzlichen Vorgaben erfüllt. In 28 % der Fälle wird Handlungsbedarf gesehen.