Arbeits- und Gesundheitsschutz in Schleswig-Holstein

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Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode    Drucksache 19/1756 zu 15.: In 72 % der Fälle werden die gesetzlichen Vorgaben erfüllt. In 28 % der Fälle wird Handlungsbedarf gesehen. Für die Abarbeitung der Punkte, bei denen Handlungsbedarf festgestellt worden ist, bietet der ORGAcheck geeignete Praxishilfen an. 67. Welche Arbeits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen gibt es im Bereich der Kindertageseinrichtungen, Schulen und Hochschulen? Arbeits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen werden aufgrund des Ergebnisses der Gefährdungsbeurteilung festgelegt. Aufgrund der Vielzahl der unterschiedli- chen Tätigkeiten und der damit möglicherweise verbundenen Gefährdungen so- wie der großen Anzahl der Institutionen, auf die sich die Frage 67 bezieht, ist eine Auflistung der im Einzelnen an KiTas, Schulen und Hochschulen getroffe- nen Arbeits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen nicht möglich. Folgende Aussa- gen können jedoch getroffen werden: •    Schulen: Die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung ist organisiert. In den Gefähr- dungsbeurteilungen werden Maßnahmen festgelegt und umgesetzt. Die Wirk- samkeit der Maßnahmen wird überprüft und die Gefährdungsbeurteilung do- kumentiert. Die Gesamtbewertung der Umsetzung von Arbeits- und Gesund- heitsschutzmaßnahmen über die Untersuchung der Arbeitsschutzorganisation ergab nur wenig Handlungsbedarf. •    Hochschulen: Die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung ist organisiert. In den Gefähr- dungsbeurteilungen werden Maßnahmen festgelegt und umgesetzt. Die Wirk- samkeit der Maßnahmen wird überprüft und die Gefährdungsbeurteilung do- kumentiert. Handlungsbedarf besteht in Bezug auf die Vollständigkeit bei der Erfassung der Arbeitsbereiche und Tätigkeiten. Die Gesamtbewertung der Umsetzung von Arbeits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen über die Unter- suchung der Arbeitsschutzorganisation ergab nur wenig Handlungsbedarf. •    KiTas: Kommunale Träger verfügen in der Regel über eigene Fachkräfte für Arbeits- sicherheit, die auch die sicherheitstechnische Betreuung der Kindertagesein- richtungen als kommunale Einrichtung gewährleisten. In der Regel ist das Personal der Kindertageseinrichtungen in die Berechnung der Einsatzzeiten mit einbezogen. Kirchliche und gemeinnützige Träger verfügen überwiegend über zentralisierte Verwaltungseinheiten zur Arbeitssicherheit innerhalb der Fachstelle Kindertagesstättenwerk in den Kirchenkreis-Verwaltungen. Die ar- beitsmedizinische Betreuung ist überwiegend bei allen Trägern gewährleistet.
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Drucksache 19/1756           Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Bei der Umsetzung werden die Institutionen durch die Unfallkasse Nord als zu- ständigem Träger der Gesetzlichen Unfallversicherung mit folgenden Maßnah- men unterstützt: •  Besichtigungen und Beratung: Die Unfallkasse Nord führt in Kindertageseinrichtungen, Schulen und Hoch- schulen regelmäßig Besichtigungen und Beratungen durch; diese erfolgen so- wohl eigeninitiativ als auch auf Anfrage. Beratungen erfolgen sowohl vor Ort als auch schriftlich und telefonisch. Im Schul- und Kita-Bereich spielen in den letzten Jahren insbesondere Bauberatungen und Baustellungnahmen eine große Rolle. • Qualifizierung: Die Unfallkasse Nord bietet für Kitas, Schulen und Hochschulen ein umfang- reiches Seminarprogramm an https://www.uk-nord.de/main/praevention-und-arbeitsschutz/seminare/ Die Seminare richten sich an Führungskräfte, Sicherheitsbeauftragte, Fach- kräfte für Arbeitssicherheit und andere Multiplikatoren im Bereich Sicherheit und Gesundheit. Die Themenschwerpunkte sind Sicherheitsorganisation, Ge- fährdungsbeurteilung, sichere Arbeitsplatzgestaltung, Verkehrserziehung, Be- wegungsförderung. Darüber hinaus veranstaltet die Unfallkasse Nord, in der Regel in Kooperation mit anderen Institutionen, größere Fachtagungen (z.B. Fachtagung „Gesundheitsförderung in der Kita“ in Bad Segeberg, Beteiligung an Schulsporttagen). •  Projekte: Insbesondere in den Bereichen Bewegungsförderung, Verkehrserziehung und Gewaltprävention führt die Unfallkasse Nord mit anderen Partnern zahlreiche Projekte durch (z.B. Verkehrs-Wettbewerb „Wir sind dabei“ für Grundschulen, Audit Gesunde Schule und Audit Gesunde Kita, Gewaltpräventionsprogramm „Prima Klima“) Handlungshilfen: Die Unfallkasse Nord bietet umfangreiches Informationsmaterial und Hand- lungshilfen zu den Themen Sicherheit und Gesundheit, z.B. Tools zur Durch- führung von Gefährdungsermittlungen – auch für psychische Belastungen (die „Kita-Box“). Diese Tools können hier kostenlos heruntergeladen werden: (https://www.uk-nord.de/main/praevention-und-arbeitsschutz/praevention-in- aktion/treffpunkt-kita/gefaehrdungsbeurteilung-in-der-kita-leicht-gemacht/)
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Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode   Drucksache 19/1756 68. Welche Arbeits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen gibt es am UKSH? Die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung ist organisiert. Im UKSH werden grundsätzlich in allen Teilen des Unternehmens, festgelegt nach Jahresarbeits- schwerpunkten, Gefährdungsbeurteilungen durchgeführt. Dies umfasst u.a. auf dem Campus Kiel die Apotheke (Büroräumlichkeiten), die Parkleitzentrale, den Zentralen Operationsbereich und den Service Stern Nord. Auf dem Campus Lübeck umfasst dies u.a. die Station A.020, das Schmerzzentrum (Räume im Gebäude 13), das Onkologisches Zentrum Lübeck (Büroräumlichkeiten) und das Abfallmanagement Service Stern Nord GmbH. In den Gefährdungsbeurteilungen werden Maßnahmen festgelegt und umgesetzt. Die Wirksamkeit der Maßnahmen wird überprüft und die Gefährdungsbeurteilung dokumentiert. Handlungsbedarf besteht in Bezug auf die Vollständigkeit bei der Erfassung der Arbeitsbereiche und Tätigkeiten. Die Gesamtbewertung der Umsetzung von Arbeits- und Ge- sundheitsschutzmaßnahmen über die Untersuchung der Arbeitsschutzorganisa- tion ergab nur wenig bis keinen Handlungsbedarf. Im Bereich des Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) am Universitäts- klinikum Schleswig-Holstein gibt es folgende Arbeits- und Gesundheitsschutz- maßnahmen: • Zertifizierung gemäß DIN SPEC 91020 als erstes Universitätsklinikum in Deutschland. Die Prozesse des Gesundheitsmanagementsystems werden durchleuchtet, um Potentiale aufzudecken und eine kontinuierliche Verbesse- rung zu ermöglichen, • Einhaltung bestimmter Grundsätze durch die Unterzeichnung der Luxembur- ger Deklaration. Dazu gehören unter anderem eine Unternehmenskultur, in der die Mitarbeiterbeteiligung am BGM verankert ist und eine Arbeitsorganisa- tion, die den Beschäftigten ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den Ar- beitsanforderungen und den eigenen Fähigkeiten bietet, • Organisation und Finanzierung diverser Bewegungs- und Entspannungs- kurse, • Kooperationen mit Fitnessstudios zur Fitness zum Firmentarif, die den Anfor- derungen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements entsprechen. Bei die- sen Kooperationspartnern können alle Beschäftigten (inklusive Töchter und Lernende) vergünstigte Konditionen und/oder angepasste Vertragslaufzeiten in Anspruch zu nehmen, • Gesundheitstage mit Aktiv- und Informationsständen aus internen Unterneh- mensbereichen und externen Kooperationspartnern sowie diverse Schnup- perkurse und Aktivworkshops, • finanzielle und organisatorische Unterstützung der UKSH-Betriebssportge- meinschaft beim Betriebssportverband Lübeck und Kiel. Durch zahlreiche An- meldungen konnten bereits die Sparten Fußball und Bowling etabliert werden,
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Drucksache 19/1756           Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode •   finanzielle Förderung von UKSH-Teams bei verschiedensten Sportveranstal- tung sowie Bereitstellung von Sport-Shirts zur Stärkung der Fitness und Mitar- beiterbindung, •   Unterstützung und Vorstellung der Präventionsleistungen der Deutschen Ren- tenversicherung. Bei dem Programm werden individuelle, nachhaltige Ge- sundheitsziele entwickelt, die für den Beschäftigten konkret und erreichbar sind, •   durch das BGM eigene Ideenmanagement und das zentrale Beschwerdema- nagement haben alle Beschäftigten die Möglichkeit, ihre Wünsche, Anregun- gen, Verbesserungsvorschläge oder ihre Kritik zu äußern. Alle Ideen und An- regungen werden im Rahmen der Möglichkeiten in die operative Planung des Gesundheitsmanagements einbezogen, •   Verfolgung des Nichtraucherschutzes durch diverse Maßnahmen. Beispielhaft sind die Schaffung von Angeboten zur Rauchentwöhnung, die Teilnahme am Weltnichtrauchertag der WHO, der Abbau von Zigarettenautomaten auf dem Klinikgelände sowie die Aufstellung mehrerer Raucherpavillons zu nennen, •   Unterstützung der betriebsinternen Impfaktionstage durch die Möglichkeit der arbeitsnahen Impfung durch den Betriebsärztlichen Dienst ohne notwendige Voranmeldung, •   Konzeptionierung eines möglichen Bonussystems zur Steigerung der Teilnah- mebereitschaft an Fitness- und Präventionsangeboten, •   Organisation und Pilotierung von Gesundheitszirkeln zur Reduzierung von krankheitsbedingten Ausfalltagen durch Mitarbeiterbeteiligung. Die Gesund- heitszirkel geben ein klares Bild der aktuellen Gesundheitssituation in den ausgewählten Bereichen. Sie sollen gesundheitsbelastende Arbeitsbedingun- gen erkennen und bewerten. Die im Zirkel entwickelten Maßnahmen verspre- chen eine bedarfsorientierte und nachhaltige Umsetzung, •   Konzeptentwicklung zum lebensphasenorientierten Arbeiten. Entwicklung und Verfolgung verschiedenster Maßnahmen für unterschiedliche Zielgruppen. Im Bereich der Betrieblichen Sozialberatung (BSB) wird der Stellenwert der psy- chosozialen Gesundheit innerhalb der Unternehmenskultur verankert und geför- dert und leistet im reaktiven wie im präventiven Bereich einen wesentlichen Bei- trag zur Wiederherstellung, Stabilisierung und Förderung von psychosozialer Ge- sundheit. Weitere Maßnahmen sind: • Führung von Beratungsgesprächen in Einzel- oder Gruppengesprächen. Da- bei wird gemeinsam nach Lösungsansätzen für die jeweilige Fragstellung ge- sucht. Die Beratung fokussiert auf dem Erschließen der vielseitigen individuel- len Ressourcen und Potentiale der Beschäftigten sowie deren Anwendung in der problembelasteten Situation, um individuelle und nachhaltige Lösungen zu finden. • Reichen Gruppengespräche bei tiefer liegenden Teamkonflikten nicht aus, unterstützt die BSB die Konfliktparteien bei der Suche und Etablierung einer
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Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode     Drucksache 19/1756 neuen, tragfähigen Arbeitsebene. Themen sind beispielsweise Konflikte, Kri- sen oder Belastungen am Arbeitsplatz oder mit Führungskräften, psychoso- matische Erkrankungen (Schmerzen, Burnout, Depressionen, Ängste, usw.), psychische Belastungen im privaten Umfeld (Familie, Bezugspersonen), kriti- sche Lebensereignisse (Tod, Trauer, schwere Krankheit), allgemeine soziale Themen (Wohnen, Finanzen, Erziehung). •   Führungskräfte können sich bei Fragen zur psychischen Gesundheit von Be- schäftigten, zum Coaching in Führungsfragen oder bei Problemen im Team oder mit Beschäftigten ebenfalls an die Betriebliche Sozialberatung wenden. 69. Welche Arbeits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen gibt es im Bereich der Polizei? Die gesetzlichen Bestimmungen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes (duales System) werden in der Landespolizei beachtet und umgesetzt. Hierzu wurde eine Arbeitsschutzorganisation in die bestehende Aufbauorganisa- tion implementiert (siehe Schaubild 1). Schaubild 1
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Drucksache 19/1756          Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Die zu treffenden Arbeits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen werden aus regel- mäßigen bzw. anlassbezogenen „Gefährdungsbeurteilungen“ (Beurteilung der Arbeitsbedingungen gem. § 5 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG) abgeleitet. Hierbei stehen den jeweils Verantwortlichen insbesondere die Fachkräfte für Ar- beitssicherheit und die Betriebsärzte der Landespolizei beratend und unterstüt- zend zur Seite. Die Geschäftsstelle Arbeitsschutz koordiniert die landesweiten Belange zum Arbeits- und Gesundheitsschutz und leitet die Fachbesprechung zu überregionalen Problemstellungen des Arbeitsschutzes. Die Überprüfung der grundlegenden Elemente der Arbeitsschutzorganisation (siehe Antwort zu Frage 66) der nachgeordneten Bereiche der Landespolizei (Polizeidirektionen und Ämter) ergab lediglich im Bereich der Unterweisung der Beschäftigten vereinzelt Handlungsbedarfe, die aufgearbeitet und abgestellt wur- den. Seit 2014 steuert das Betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM) alle Pro- zesse und Maßnahmen der Landespolizei zur Verbesserung von Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz und Gesundheitsförderung sowie Maß- nahmen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) systematisch. Gesundheit wird dabei in sämtlichen thematisch benachbarten Aufgabenberei- chen wie dem Personalmanagement sowie der Personal- und Organisationsent- wicklung als Leitmotiv verankert. Ein wichtiges Standbein ist hierbei die Betriebli- che Gesundheitsförderung (BGF) mit diversen Präventionsprogrammen (siehe Antwort zu Frage 80). Weitere Handlungsfelder ergaben sich z.B. im Bereich gesundheitsorientierter Arbeitszeitmodelle („Schichtmodelle“) und Kennzahlen und Controlling zu „Kran- kenständen“. Hierzu wurde eine Organisationsstruktur zum BGM geschaffen (siehe Schaubild 2).
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Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode   Drucksache 19/1756 Schaubild 2 Oberstes Gremium ist die Lenkungsgruppe BGM (LG BGM), die die Ziele und Strategien des BGM in der Landespolizei umschreibt. Die Leit- und Geschäftsstelle BGM (LPA 331) koordiniert und administriert die Sitzungen der LG BGM und ist Bindeglied zur operativen Ebene in den Ämtern und Behörden, deren Vertreter aus den regionalen Gesundheitszirkeln in der lan- desweiten Fachtagung BGM vertreten sind. 70. Inwieweit ist der Arbeits- und Gesundheitsschutz Inhalt der unterschiedli- chen Ausbildungsgänge innerhalb der mittelbaren und unmittelbaren Lan- desverwaltung? Die Inhalte des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in den verschiedenen Ausbil- dungsgängen der mittelbaren und unmittelbaren Landesverwaltung sind in der Übersicht zu Frage 70 zusammengestellt (siehe Anlage). 71. Welche Fortbildungen im Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes werden für welche Zielgruppe innerhalb der mittelbaren und unmittelbaren Landesverwaltung angeboten? Die im Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in den verschiedenen Be- reichen der mittelbaren und unmittelbaren Landesverwaltung durchgeführten Fortbildungen und die jeweilige Zielgruppe sind in der Übersicht zu Frage 71 zu- sammengestellt (siehe Anlage).
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Drucksache 19/1756           Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 72. Wie viele Arbeits- und BetriebsmedizinerInnen sind für das Land Schles- wig-Holstein im Rahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes tätig? Aufgrund des folgenden komplexen Berechnungsverfahrens für die betriebsärztli- che (und sicherheitstechnische) Betreuung sowie der zahlreichen Verträge mit überbetrieblichen Diensten verfügt die Landesregierung nicht über eine Gesamt- zahl der für das Land Schleswig-Holstein tätigen Arbeits- und Betriebsmedizi- ner*innen und Mediziner. Gemäß Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) ist der Arbeitgeber verpflichtet, Betriebs- ärzte (§ 2 ASiG) und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (§ 5 ASiG) schriftlich zu be- stellen. Dies kann auch dadurch erfüllt werden, dass der Arbeitgeber einen über- betrieblichen Dienst (§ 19 ASiG) zur Wahrnehmung der betriebsärztlichen Aufga- ben nach § 3 oder der sicherheitstechnischen nach § 6 ASiG verpflichtet. Dar- über hinaus ist in Verwaltungen und Betrieben des Bundes, der Länder, der Ge- meinden und der sonstigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffent- lichen Rechts ein den Grundsätzen des Arbeitssicherheitsgesetzes gleichwerti- ger arbeitsmedizinischer und sicherheitstechnischer Arbeitsschutz zu gewährleis- ten (§ 16 ASiG). Der Umfang der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung hängt von der Anzahl der Beschäftigten, der Zuordnung des jeweiligen Betriebes an- hand des WZ-Schlüssels (Klassifikation der Wirtschaftszweige) in eine bestimmte Betreuungsgruppe, dem vorliegenden Betreuungsmodell und der Gefährdungs- beurteilung ab. Die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung besteht aus der Grundbetreuung und dem betriebsspezifischen Teil der Betreuung. Grundbetreu- ung und betriebsspezifische Betreuung bilden zusammen die Gesamtbetreuung. Anhand der in der DGUV Vorschrift 2 festgelegten Kriterien werden die Einsatz- zeiten für die Grundbetreuung und damit der Bedarf an Betriebsärzten und Fach- kräften für Arbeitssicherheit für den jeweiligen Betrieb bzw. in diesem Fall – die jeweilige Dienststelle - ermittelt. Hinzu kommen Zeiten der betriebsspezifischen Betreuung. Insbesondere der Bedarf an betriebsspezifischer Betreuung soll re- gelmäßig, beispielsweise nach wesentlichen Änderungen, vom Arbeitgeber ge- prüft werden. Die erforderlichen Zahlen für eine angemessene Gesamtbetreuung schwanken dementsprechend. Überbetriebliche Dienste übernehmen arbeitsmedizinische Vorsorge- und Be- treuungsleistungen für Beschäftigte. In verschiedenen Zentren sind angestellte und freiberufliche Ärztinnen und Ärzte in unterschiedlicher Anzahl bedarfsange- passt tätig. Ressortübergreifend hat das Gebäudemanagement Schleswig-Hol- stein (GMSH) zwölf Rahmenverträge mit überbetrieblichen Diensten zur arbeits- medizinischen Betreuung der Landesverwaltung abgeschlossen. Diese betreuen
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Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode                Drucksache 19/1756 83 verschiedene Landesdienststellen darunter auch die Landesvertretung in Ber- lin. Die Staatskanzlei kann in Einzelfällen auf den Arbeits- und Betriebsmediziner des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume und Integration (MILI) zurückgrei- fen. 73. Wie viele Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind in der Landesverwaltung Schleswig-Holstein im Rahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes tä- tig? Zur Erläuterung der Rechtsvorschrift und des komplexen Verfahrens zur Berech- nung des Umfangs der sicherheitstechnischen Betreuung siehe Antwort zu Frage 72. Überbetriebliche Dienste übernehmen sicherheitstechnische Betreuungsleistun- gen für Beschäftigte. In verschiedenen Zentren sind Fachkräfte für Arbeitssicher- heit in unterschiedlicher Anzahl bedarfsangepasst tätig. Ressortübergreifend hat das Gebäudemanagement Schleswig-Holstein (GMSH) fünf Rahmenverträge mit überbetrieblichen Diensten zur sicherheitstechnischen Betreuung der Landesver- 34 waltung abgeschlossen. Diese betreuen 82 Landesdienststellen, darunter die Staatskanzlei und die Landesvertretung in Berlin. Aufgrund des oben dargestell- ten komplexen Berechnungsverfahrens für die sicherheitstechnische (und be- triebsärztliche) Betreuung sowie der zahlreichen Verträge mit überbetrieblichen Diensten verfügt die Landesregierung nicht über eine Gesamtzahl der für das Land Schleswig-Holstein tätigen Fachkräfte für Arbeitssicherheit. 74. Sind diese Zahlen ausreichend? Wenn nein, warum nicht? Es wird davon ausgegangen, dass sich die Frage 74 auf die Zahlen der Fragen 72 und 73 beziehen. Aufgrund des in der Antwort zu Frage 72 erläuterten vorgegebenen komplexen Verfahrens zur Berechnung des Umfangs der betriebsärztlichen und sicherheits- technischen Betreuung ist eine pauschale Darstellung nicht möglich. Die Landes- regierung befindet sich jedoch in einem permanenten Prozess zur Verbesserung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in der Landesverwaltung. Dies schließt 34 Hierbei ist zu berücksichtigen: Die Anzahl der Landesdienststellen, die überbetriebliche sicherheits- technische Betreuungsleistungen in Anspruch nehmen, ist nicht identisch mit der Anzahl der Landes- dienststellen, die überbetriebliche arbeitsmedizinische Betreuungsleistungen in Anspruch nehmen. (siehe Antwort zu Frage 72). Die Beauftragung beider Leistungen ist unabhängig voneinander. Sie hängt davon ab, ob beispielsweise eine Dienststelle eigene Fachkräfte für Arbeitssicherheit beschäf- tigt. Wenn dies der Fall ist, nimmt sie keine überbetrieblichen sicherheitstechnischen Dienstleistungen in Anspruch. Das Gleiche gilt umgekehrt für die Inanspruchnahme überbetrieblicher arbeitsmedizini- scher Betreuungsleistungen.
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Drucksache 19/1756          Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung der Beschäftigten des Landes ein. 75. In welchen Bereichen der Landesverwaltung und der landeseigenen Unter- nehmen sind Gefährdungsbeurteilungen nach dem Arbeitsschutzgesetz durchgeführt worden? Gefährdungsbeurteilungen nach dem Arbeitsschutzgesetz wurden in allen Berei- chen der Landesverwaltung und den landeseigenen Unternehmen durchgeführt. Da es über 1200 Dienststellen im Land gibt, ist eine Einzeldarstellung nicht mög- lich. 76. Welche Ergebnisse haben die Gefährdungsbeurteilungen gebracht? Bei über 1200 Dienststellen im Land, in denen jeweils eine Vielzahl von Tätigkei- ten ausgeführt werden, für die Gefährdungsbeurteilungen zu erstellen sind, ist eine Einzeldarstellung nicht möglich. Aus den Rückmeldungen der einzelnen Ressorts, welche diese für die Ministerien, die ihnen nachgeordneten Bereiche und die landeseigenen Unternehmen im Rahmen des ORGAchecks (siehe Ant- wort zu Frage 66) gegeben haben, zeigen sich folgende Ergebnisse: • In 26 % der Fälle wurde festgestellt, dass konkrete Maßnahmen zur Verbes- serung des Arbeitsschutzes zu treffen und umzusetzen sind. • In 30 % der Fälle besteht Handlungsbedarf in Bezug auf die Unterweisung der Beschäftigten. • In 9 % der Fälle besteht Nachbesserungsbedarf bei der arbeitsmedizinischen Vorsorge. • Ebenfalls in 9 % der Fälle muss der Arbeitsschutz bereits bei der Planung von Änderungen oder Neubauten stärker berücksichtigt werden. • Bei der Einführung neuer Arbeitsverfahren oder der Planung von Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten sowie bei Beschaffungsprozessen wird in 23 % der Fälle eine stärkere Einbindung des Arbeitsschutzes für notwendig erach- tet. • Beim Einsatz von Fremdfirmen und Leiharbeitnehmern besteht in 28 % der Fälle Nachbesserungsbedarf. Dieser wird sowohl in der Planung und Auf- tragsvergabe entsprechender Arbeiten als auch bei der späteren Koordinie- rung zum Schutz vor gegenseitigen Gefährdungen gesehen. • In 12 % der Fälle wird eine bessere Einbindung von Leiharbeitnehmern in die innerbetrieblichen Arbeitsschutzmaßnahmen für notwendig erachtet. • Mit Blick auf Erste-Hilfe- und Notfallmaßnahmen wurde Verbesserungsbedarf in Bezug auf die Organisation dieser Maßnahmen, auf die entsprechende
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