Arbeits- und Gesundheitsschutz in Schleswig-Holstein

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Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode    Drucksache 19/1756 Ausbildung von Beschäftigten festgestellt. Auch müssen teilweise Beschäf- tigte besser mit den Maßnahmen zur Ersten Hilfe und bei Notfällen vertraut gemacht werden (Verbesserungsbedarf Bereich Erste-Hilfe- und Notfallmaß- nahmen insgesamt 28 %). 77. Welche Maßnahmen wurden aus den Gefährdungsbeurteilungen abgelei- tet? (Bitte für die verschiedenen Bereiche differenziert ausweisen) Die festgelegten Maßnahmen ergeben sich aus den Ergebnissen der einzelnen Gefährdungsbeurteilungen (siehe Antwort zu Frage 76). Maßnahmen werden in den Fällen ergriffen, in denen Handlungsbedarf festgestellt wurde. Bei über 1200 Dienststellen im Land, in denen jeweils eine Vielzahl von Tätigkeiten ausgeführt werden, für die Gefährdungsbeurteilungen zu erstellen sind, ist eine Einzeldar- stellung nicht möglich. 78. Ist die Wirksamkeit der Maßnahmen geprüft worden? Wenn ja, in welcher Weise? Die Wirksamkeit der Maßnahmen ist in 72 % der Fälle geprüft worden. In den über 1200 Dienststellen im Land werden jeweils eine Vielzahl von Tätigkeiten ausgeführt, für die Gefährdungsbeurteilungen zu erstellen und daraus erforderli- chenfalls Maßnahmen abzuleiten sind. Eine Einzeldarstellung hinsichtlich der an- gewendeten Verfahren, mit denen die Wirksamkeit überprüft wird, ist daher nicht möglich. 79. In welcher Weise wird der Arbeits- und Gesundheitsschutz bei Baumaßnah- men und grundlegenden Organisationsänderungen des Landes berück- sichtigt? In welcher Weise der Arbeits- und Gesundheitsschutz bei Baumaßnahmen und bei grundlegenden Organisationsänderungen des Landes berücksichtigt wird, ist für die Dienststellen des Landes in der Übersicht zu Frage 79 (siehe Anlage) auf- geführt. 80. Welche Angebote der betrieblichen Gesundheitsförderung fördert die Lan- desregierung für die Landesbediensteten? Die Frage richtet sich an die „Landesregierung“. Die Zahlen in der nachfolgenden Übersicht beziehen sich auf die Rückmeldungen der acht Ressorts der Landesre- gierung und nicht auf die Anzahl der einzelnen Angebote. (Beispiel: Steht hinter
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Drucksache 19/1756                Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode der verhältnispräventiven Maßnahme „flexible Arbeitszeiten, mobiles Arbeiten“ die Zahl 8, dann bieten alle Ressorts dieses an). Verhältnisprävention                                Verhaltensprävention Gesunde Kantinenkost        35                 5    Ernährungskurse/ Ernährungsbe- 6 ratung Gesunde Arbeitsplatzgestaltung /               8    Rückenkurse / Bewegungsange-            8 Ergonomie                                           bote Gesundheitsgerechte Mitarbeiter-               8    Kurse zu Entspannung, Stressma- 8 führung                                             nagement, Weiterbildung (z.B. im Rahmen von Führungs- kräfte-Weiterbildungen, Workshops etc.) Verbesserung des Betriebsklimas                6 (z.B. Maßnahmen gegen Mobbing) Kurse zur Tabakentwöhnung,              7 Hilfs- und Beratungsangebote zum Thema Sucht Etablierung von Gesundheitszirkeln             5 Bauliche Maßnahmen zur Gesund-                 5 heitsförderung (z.B. zur Sicherheit oder zur Lärmreduzierung) flexible Arbeitszeiten, mobiles Arbei-         8 ten Leitbild, transparente Kommunika-              6    Massagen                                3 tion Gesundheitstage                         8 Betriebssportgruppen                    7 81. Welche Haushaltsmittel werden für die arbeitsmedizinische Betreuung der Beschäftigten in der Landesverwaltung und für die betriebliche Gesund- heitsförderung zur Verfügung gestellt? (Bitte Mittel auch pro Beschäftigte ausweisen.) Für die arbeitsmedizinische Betreuung der Beschäftigten in der Landesverwal- tung stehen insgesamt 1.518.874,50 Euro zur Verfügung, für die betriebliche Ge- sundheitsförderung insgesamt 3.079.780,90 Euro. Die arbeitsmedizinische Be- treuung der Beschäftigten ist gemäß Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vor- 35 Rückmeldungen der Ressorts (Ministerien und nachgeordnete Bereiche) sind zusammengefasst dargestellt; nicht jedes Ministerium und nicht jede nachgeordnete Behörde verfügt über eine Kantine bzw. fördert gesunde Kantinenkost.
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Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode     Drucksache 19/1756 sorge (ArbMedVV) vorgeschrieben. Im Anhang der ArbMedVV sind Vorsorgean- lässe abschließend geregelt. Die betriebliche Gesundheitsförderung ist eine frei- willige Leistung der Landesverwaltung. Insgesamt werden somit 4.598.655,40 Euro für die arbeitsmedizinische Betreu- ung und die betriebliche Gesundheitsförderung in der Landesverwaltung ausge- geben (104,21 Euro pro Beschäftigten). e) Betrieblicher Gesundheitsschutz in Schleswig-Holstein 82. Wie viele Beschäftigte werden aktuell von Arbeits- und Betriebsmedizine- rInnen betreut? Wie sind in der Regel die Zeitintervalle? (Bitte nach Bran- chen differenziert aufführen) Der Landesregierung liegen aus den nachfolgend dargestellten Gründen keine Kenntnisse über die Gesamtzahl der aktuell von Arbeits- und Betriebsmedizi- ner/innen betreuten Beschäftigten vor; auch nicht zu den Zeitintervallen: Jeder Arbeitgeber hat die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Be- schäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Gemäß Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) ist der Arbeitgeber verpflichtet, Betriebsärzte (§ 2 ASiG) und Fachkräfte für Ar- beitssicherheit (§ 5 ASiG) schriftlich zu bestellen. Eine diesbezügliche Meldung an die Arbeitsschutzbehörde hat nicht zu erfolgen. Die schriftliche Bestellung von Be- triebsärzten kann auch dadurch erfüllt werden, dass der Arbeitgeber einen über- betrieblichen Dienst (§ 19 ASiG) zur Wahrnehmung der betriebsärztlichen Aufga- ben nach § 3 ASiG verpflichtet oder der sicherheitstechnischen nach § 6 ASiG. Mit der DGUV Vorschrift 2 wurden den Unternehmen erweiterte Gestaltungsmög- lichkeiten u.a. bei der Aufteilung der Leistungen von Arbeits- und Betriebsmedizi- ner/innen und Fachkräften für Arbeitssicherheit eingeräumt. Bei der Aufteilung der Zeiten auf Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit ist ein Mindes- tanteil von 20 % der Grundbetreuung, jedoch nicht weniger als 0,2 Stunden pro Jahr und Beschäftigten, für jeden Leistungserbringer anzusetzen. Zudem sind verschiedene Betreuungsmodelle in Betrieben zulässig. Aus den §§ 2 und 5 ASiG lässt sich keine Forderung nach einem bestimmten Betreuungs- modell herleiten, so dass verschiedene innerbetriebliche und außerbetriebliche Modelle in der Praxis vorkommen. Der Umfang und damit auch das Zeitintervall der betriebsärztlichen Betreuung hängt von der Anzahl der Beschäftigten, der Zu- ordnung des jeweiligen Betriebes anhand des WZ-Schlüssels (Klassifikation der Wirtschaftszweige) in eine bestimmte Betreuungsgruppe, dem vorliegenden Be- treuungsmodell und der Gefährdungsbeurteilung ab.
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Drucksache 19/1756           Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Die Zeitintervalle zur Durchführung einer angemessenen arbeitsmedizinischen Vorsorge hängen nicht von der Branche, sondern von der Gefährdungsbeurtei- lung im einzelnen Betrieb ab und sind in der Arbeitsmedizinischen Regel (AMR) Nr. 2.1 „Fristen für die Veranlassung/das Angebot arbeitsmedizinischer Vor- sorge“ (siehe: https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische- Regeln/Regelwerk/AMR/AMR-2-1.html) festgelegt. Zugleich werden dort auch Hinweise gegeben, welche Kriterien ab- weichende Fristen für einen weiteren Vorsorgetermin begründen. 83. Welche Angebote der betrieblichen Gesundheitsförderung fördert die Lan- desregierung allgemein? Leistungen zur Gesundheitsförderung in den Betrieben zu erbringen oder zu überwachen, ist keine gesetzliche Aufgabe der Landesregierung. Gleichwohl för- dert die Landesregierung seit 2002 im Rahmen der GESA/GDA-Netzwerkarbeit den Aufbau von gesundheitsfördernden Strukturen am Arbeitsplatz in Schleswig- Holstein (siehe dazu Antwort auf Frage 24). 84. Welche finanziellen Mittel stellt das Land Schleswig-Holstein für den be- trieblichen Gesundheitsschutz zur Verfügung? (Bitte nach einzelnen Haus- haltstiteln aufschlüsseln) Für Gesundheitsschutz bei der Arbeit und für Arbeitssicherheit zu sorgen, sind nach dem Arbeitsschutzgesetz Pflichtaufgaben des Arbeitgebers. Es wird daher davon ausgegangen, dass die Frage darauf zielt, mit welchen Mitteln, das Land Schleswig-Holstein die Umsetzung dieser Aufgaben als freiwillige Leistung ggf. fördert. (Siehe dazu auch die Antworten auf die Fragen 24 und 25). HH Titel 1004.0054601: Gesundheitsziel „Förderung der betrieblichen Gesund- heitsvorsorge“/Initiative GESA („Gesundheit am Arbeitsplatz"): 10.000 Euro im Jahr 2019 HH Titel 1004.0053104: Jahresbericht der Arbeitsschutzbehörde sowie Beratung und Aufklärung im Arbeits- und Gesundheitsschutz 10.000 Euro im Jahr 2019
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Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode    Drucksache 19/1756 f) Qualifizierung im Bereich Arbeits- und Gesundheitsschutz in Schleswig- Holstein 85. Wie und wo wird der Bereich der Arbeits- und Betriebsmedizin in Schleswig- Holstein gelehrt und weitergebildet? Lehre und Forschung im Fach „Arbeitsmedizin“ fand in Schleswig-Holstein erst- malig 1992 statt. Damals wurde das Institut für Arbeitsmedizin an der Universität zu Lübeck eingerichtet. 2008 wurde dieses Institut jedoch, zugunsten der Grün- dung eines Zentrums für Bevölkerungsmedizin und Versorgungsforschung (ZBV), aufgegeben - unter der Federführung des Instituts für Sozialmedizin an der Uni- versität zu Lübeck. Die Lehre des Faches „Arbeitsmedizin“ im humanmedizinischen Studium wird seit- her in Lübeck über das Institut für Sozialmedizin und Epidemiologie am ZBV im Rahmen eines Blockpraktikums organisiert. Alle Studierenden durchlaufen im Rahmen dieses Blockpraktikums ein Seminar mit arbeitsmedizinischen Inhalten im 1,5 Stunden Format. Ein Teil der Studieren- den hat außerdem Gelegenheit, die Arbeit eines Betriebsarztes im Rahmen eines praktischen Teils des Blockpraktikums kennenzulernen, eine Dissertation zum Themenbereich anzufertigen oder weitere arbeitsmedizinische Fortbildungsveran- staltungen zu besuchen (siehe Antwort zu Frage 87). Die arbeitsmedizinischen Inhalte vermittelt eine Professorin am Institut für Arbeits- medizin, Prävention und betriebliches Gesundheitsmanagement an der Universität zu Lübeck. Dieses Institut wurde am 22.10.2014 im Rahmen einer Stiftungspro- fessur eingerichtet und die Professur im November 2016 übernommen. Die Stif- tungsprofessur wird durch die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW), die Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG), die Unfall- kasse Nord und die Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehr (BG Verkehr) finanziert. In Kiel wird die Lehre des Faches „Arbeitsmedizin“ an der medizinischen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel (CAU) im Rahmen einer Ringvorlesung organisiert. Die Koordination der Lehre wird von der Professorin des Instituts für Allgemeinmedizin an der CAU übernommen. Für die Arbeits- und Sozialmedizin werden 16 Vorlesungen im Semester angeboten. Die Studierenden absolvieren eine Pflichtexkursion. Die Lehrveranstaltungen schließen mit einer schriftlichen Prüfung ab (siehe Antwort zu Frage 87). Die Weiterbildung approbierter Ärztinnen und Ärzte für die Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“ oder für die Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“ erfolgt in Be- trieben vor Ort durch erfahrene Ärztinnen und Ärzte, denen von der Ärztekammer Schleswig-Holstein eine Weiterbildungsbefugnis erteilt wurde. Neu eingerichtet
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Drucksache 19/1756           Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode wurde im Februar 2018 der 360-stündige Weiterbildungskurs zur Facharztweiter- bildung „Arbeitsmedizin“ und Zusatz-Weiterbildung „Betriebsmedizin“ mit den Tei- len A bis C in Hamburg und Lübeck. Die Kurse in Lübeck (C1 und C2) leitet und organisiert die Professorin am Institut für Arbeitsmedizin, Prävention und betrieb- liches Gesundheitsmanagement an der Universität zu Lübeck. 86. Wie viele Arbeits- und BetriebsmedizinerInnen werden in Schleswig-Hol- stein pro Jahr ausgebildet? Ist diese Zahl ausreichend? Um die Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“ oder die Zusatzbezeichnung „Be- triebsmedizin“ zu erwerben, müssen approbierte Ärztinnen und Ärzte gemäß Weiterbildungsordnung (WBO) der Ärztekammer Schleswig-Holstein bestimmte Zeiten, Inhalte und Kurse absolvieren und am Ende der Weiterbildung eine Prü- fung ablegen. In der Weiterbildungszeit sind die sogenannten „Weiterbildungsas- sistent/innen“ im Fach „Arbeitsmedizin“ in einer von der Ärztekammer Schleswig- Holstein zugelassenen Weiterbildungsstätte bei hierfür befugten Ärztinnen und Ärzte tätig. Die Zahl der Weiterbildungsassistent/innen im Fach „Arbeitsmedizin“ in Schles- wig-Holstein wird nicht statistisch erfasst. Die zunehmende Knappheit an qualifizierten Arbeitskräften in Deutschland betrifft unter anderem verschiedene Fachbereiche der Medizin; dazu zählt auch die Ar- beitsmedizin. Aus Sicht der Landesregierung ist der arbeitsmedizinische Nach- wuchs weiter zu fördern (siehe Antwort zu Frage 87). 87. Gibt es Überlegungen, den Beruf der Arbeits- und BetriebsmedizinerIn be- reits im Rahmen des Medizinstudiums attraktiver zu gestalten, um beste- hende Engpässe zu überwinden? Wenn ja, welche? Es gibt nicht nur Überlegungen, sondern verschiedene Aktivitäten in Schleswig- Holstein, die das Ziel verfolgen, den Beruf der Arbeits- und Betriebsmediziner/in- nen bereits im Rahmen des Medizinstudiums attraktiver zu gestalten, um beste- hende Engpässe zu überwinden. Das Sozialministerium engagiert sich seit der Gründung im Jahr 2014 als orden- tliches Mitglied im „Aktionsbündnis zur Sicherung des arbeitsmedizinischen Nachwuchses e.V.“ (siehe https://www.aktionsbuendnis-arbeitsmedizin.de/). Hauptzweck des Vereins ist die Beschaffung und Vergabe von Mitteln zur Förde- rung des arbeitsmedizinischen Nachwuchses in Deutschland. Das Aktionsbünd- nis vergibt Promotionsstipendien, um Studierende für das Fachgebiet der Ar- beitsmedizin zu gewinnen.
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Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode       Drucksache 19/1756 Darüber hinaus kann eine vierwöchige Famulatur im Fachbereich Arbeitsmedizin oder ein Tertial im Praktischen Jahr während der Studiums in der Arbeitsmedizin gefördert werden. Auch ein Reisekostenzuschuss für die Teilnahme an zertifizier- ten arbeitsmedizinischen/betriebsärztlichen Kongressen oder Fortbildungsveran- staltungen kann für Studierende gewährt werden. Für das Fach Arbeitsmedizin/Sozialmedizin ist im klinischen Teil des Medizinstu- diums nach § 27 der Approbationsordnung für Ärzte ein Leistungsnachweis erfor- derlich. An der Universität zu Lübeck wird diese Thematik im vierten Studienjahr behandelt. Sie ist dadurch aufgewertet, dass sie im Pflichtcurriculum im Rahmen eines Blockpraktikums geschieht. Dies schließt eine arbeitsmedizinische Ex- kursion einer Studentengruppe mit Referat und ein Seminar durch die Professo- rin für Arbeitsmedizin ein. Im Vordergrund steht das Kennenlernen der Berufs- ausrichtung „Arbeitsmedizin“. Weitere Kontaktmöglichkeit zum Fach soll eine re- gelmäßige (interdisziplinäre) Wahlveranstaltung schaffen, die derzeit in Planung ist. Neben der reinen Lehrverpflichtung kann auch das Angebot von medizini- schen Dissertationen im Themenfeld Interesse am Fach und den Inhalten hervor- rufen. Seit Gründung des Lübecker Instituts für Arbeitsmedizin, Prävention und Betrieb- liches Gesundheitsmanagement in 2014 und Übernahme der Professur in 2016 wurden zahlreiche Anfragen zu Promotionen im Themenbereich von Medizinstu- dierenden und angehenden Ärzten gestellt. Es wurden bereits fünf Dissertations- themen vergeben, die derzeit auch in Kooperation mit Schleswig-Holsteiner Un- ternehmen und Institutionen (z.B. Polizei), angefertigt werden. Weiterhin werden am Institut derzeit eine Famulaturen-Börse für Arbeits- und Betriebsmedizin auf- gebaut und arbeitsmedizinische Fortbildungsveranstaltungen (mit-)geplant, die auch von Studierenden besucht werden können. An der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel finden die entsprechenden Lehr- veranstaltungen im dritten Studienjahr statt. Diese umfassen eine Vorlesungs- reihe und eine Pflichtexkursion und schließen mit einer schriftlichen Prüfung ab. In den Vorlesungen werden arbeits- und sozialmedizinische Grundlagen vermit- telt, deren Kenntnis für alle ärztlichen Tätigkeiten relevant sind (wie z.B. berufs- bedingte Atemwegserkrankungen, Medizin auf See, berufsbedingte Erkrankun- gen des Bewegungsapparates und Lärmschwerhörigkeit). Die arbeitsmedizinischen Exkursionen bieten einen praktischen Einblick in Be- triebe, ihre Gefährdungspotentiale für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Möglichkeiten der Prävention. Die eher sozialmedizinisch ausgerichteten Exkursi- onen geben praktische Einblicke in die Bedeutung der sozialen Aspekte ärztli- cher Tätigkeit. Die Studierenden müssen an mindestens einer Exkursion teilneh- men.
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Drucksache 19/1756          Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 88. Werden in Schleswig-Holstein Fachkräfte für Arbeitssicherheit ausgebil- det? Wenn ja, wo und in welchem Umfang? Fachkräfte für Arbeitssicherheit werden in Schleswig-Holstein an der Fachhoch- schule Lübeck, Fachbereich Angewandte Naturwissenschaften, Mönkhofer Weg 239, 23562 Lübeck und an der Technischen Akademie Nord e.V., Schleusen- straße 1, 24106 Kiel ausgebildet. Sowohl an den Lehrgängen der Fachhochschule Lübeck als auch an den Lehr- gängen der Technischen Akademie Nord e.V. in Kiel nehmen ca. 20 Personen pro Semester teil.
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