Evaluation des Sanierungsstaus bei Sportstätten in den Kommunen
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/1951 18. Wahlperiode 2014-06-03 Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage der Fraktion der CDU Evaluation des Sanierungsstaus bei Sportstätten in den Kommunen Drucksache 18/ 1176 Federführend ist das Innenministerium
Drucksache 18/1951 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Vorbemerkung: Die Landesregierung hatte in ihrer Beantwortung zu der Kleinen Anfrage der CDU- Landtagsabgeordneten Petra Nicolaisen, MdL, vom 27. August 2013 (Drucksache 18/1098) zu 1c.) ausgeführt, dass dem Land keine aktuellen statistischen Daten zum Investitionsbedarf bei den kommunalen Sportanlagen und Bädern vorliegen würden. Zudem sei der zeitliche Rahmen, welcher für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stünde, nicht ausreichend. Da aber funktionale und auf die verschiedenen Sportarten adäquat ausgerichtete Sportstätten und Bäder existentiell für die Vereine, Fachverbände und auch für Frei- zeitsportler sind, bedarf es einer umfassenden Analyse des baulichen Zustandes al- ler kommunalen Sportanlagen im Land. Aus diesem Grunde möchten wir mit einer Großen Anfrage der Landesregierung auskömmlich Zeit geben, eine Abfrage bei den Kommunen zum baulichen Zustand und zum Investitionsbedarf bei Sportstätten und Bädern in die Wege zu leiten. Vorbemerkung der Landesregierung: Bau und Unterhaltung kommunaler Sportstätten liegen in der Zuständigkeit der kommunalen Selbstverwaltung. Ein eventueller Sanierungsbedarf ist daher bei den kommunalen Investitionsplanungen zu veranschlagen. Das Land unterstützt die Kommunen bei dieser Aufgabe mittelbar und unmittelbar, z.B. über die Städtebauför- derung. Bei der Bewertung des Investitionsbedarfes ist zwischen einem Instandsetzungsbe- darf (Bauunterhaltung) und weitergehenden Anpassungen und Umgestaltungen von Sportanlagen aufgrund geänderter Nutzungswünsche vor Ort zu unterscheiden. Die Landesregierung hat das Statistische Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein mit der Erhebung der Daten in allen Kommunen des Landes beauftragt. Mittels ein- zelner Erhebungsbögen für jede Sportstätte wurde der bauliche Zustand anhand von getätigten und geplanten Investitionen erfasst. Bei den Kommunen wurden die in den Haushaltsplanungen abgebildeten Investitionsplanungen abgefragt, um belastbare Zahlen zu erhalten und in der Zukunft einen Abgleich mit den Angaben der letzten 2
Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/1951 Sportstättenstatistik aus 2006 vornehmen zu können. Mit Stichtag 17.02.2014 wur- den alle Kommunen für eine freiwillige Beteiligung an der Erhebung angeschrieben. Der erfreulich hohe Rücklauf von knapp 83 Prozent innerhalb einer relativ kurzen Frist lässt auf ein hohes Interesse der Kommunen an den Daten und ein professio- nelles Management der Sportstätten in den Verwaltungen schließen. Die Ergebnisse der Erhebung dürfen damit als repräsentativ betrachtet werden. Die Landesregierung bedankt sich ausdrücklich bei den Verwaltungen der Kommunen für ihr Engagement. Die Ergebnisse liegen in Tabellensätzen vor. In der als Anlage 1 vorliegenden „Sportstättenerhebung in Schleswig-Holstein im Februar 2014“ des Statistischen Am- tes werden die Daten zusammengefasst und stellen die Daten für ganz Schleswig- Holstein dar. Zugleich werden damit die Fragen 1 und 1a beantwortet. Für die Erhe- bung der gewünschten konkreten Einzelmaßnahmen und einzelner Maßnahmenträ- ger von Sportstättensanierungen lt. Fragen 2 bis 3c wurden gesonderte Anlagen in Tabellenform erstellt, aufgeteilt nach der Fragestellung für die Einzelfragen 2 und 3 sowie 3a bis 3c. Erläuterungen zu Sportstättentypen werden auf Seite 5 der Anlage 1 gegeben. Erläuterungen zur Art und Weise der Erhebung ergeben sich aus dem Muster-Erhebungsbogen auf den letzten beiden Seiten der Anlage 1. 1. Wie viele kommunale Sportstätten und Bäder gibt es in Schleswig-Holstein und in welchen Kommunen liegen diese? Antwort: Zum Stichtag 17.02.2014 wurden von allen Gemeinden und kreisfreien Städten ins- gesamt 3.500 öffentliche bzw. nichtkommerzielle Sportstätten für Schleswig-Holstein gemeldet. Wie in Tabelle 1.1. der Anlage ersichtlich, handelt es sich dabei um 2.525 Anlagen mit kommunalem Betreiber, 855 Sportstätten haben Vereine, Verbände oder sonstige gemeinnützige Organisationen und in 120 Fällen eine sonstige öffentliche Hand als Betreiber (siehe die Tabelle 1.1. auf Seite 7 der Anlage 1). a. Welche Sportarten werden in diesen Sportstätten und Bädern ausge- übt? Antwort: Insgesamt wurden Angaben zu den 50 Sportarten (Fachverbände) der offiziellen Lis- te des Landessportverbandes abgefragt. Danach wird die Sportart Fußball mit 23 3
Drucksache 18/1951 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Prozent am häufigsten in den Sportstätten angeboten. Es folgen Turnen mit 10,5 Prozent und Leichtathletik mit 10,4 Prozent. Danach folgen am häufigsten die Sport- arten Handball (6,9 %), Volleyball (6,5 %), Basketball (5,3 %) und Tischtennis (5,0 %). Siehe Tabelle 1.2. auf Seiten 8 bis 14 der Anlage 1. b. Welche Nutzergruppen (Vereine, Fachverbände, Organisationen, Frei- zeitgruppen) nutzen diese und mit welcher Beteiligung? (Bitte die Nut- zerzahlen nur für den organisierten Bereich.) Antwort: Die stärkste Nutzergruppe sind die Vereine mit einem Anteil in Höhe von 58,6 Prozent, gefolgt von Schulen mit 25,9 Prozent, privaten Nutzergruppen mit 12,4 Prozent, sonstigen Nutzern mit 2,7 Prozent und Fachverbänden mit 0,4 Prozent. Bei der Betrachtung einzelner Sportstättentypen wird deutlich, dass zum Beispiel Ten- nisanlagen und –hallen (94 bzw. 96,5 Prozent) und Schießsportanlagen (98 Prozent) durch Vereine zu sehr hohen Anteilen genutzt werden. Frei- und Naturbäder hinge- gen (82,7 und 90,5 Prozent) werden ganz überwiegend von privaten Nutzern aufge- sucht. Siehe Tabelle 1.3. auf Seite 15 der Anlage 1. 2. Wie ist der bauliche Zustand der einzelnen Sportstätten und einzelnen Bäder und welchen konkreten baulichen Sanierungsbedarf gibt es und wie hoch wird der Investitionsbedarf monetär bewertet? Antwort: Bei der Abfrage nach dem baulichen Zustand der Sportstätten hat sich gezeigt, dass von den Kommunen in knapp einem Drittel (32,6 Prozent) aller Sportstätten Sanie- rungs- und Modernisierungsbedarf gesehen wird. Insbesondere Großsport-/ Mehr- zweckhallen weisen mit 47,8 Prozent einen überdurchschnittlich hohen Sanierungs- bedarf auf. Jedoch muss hierbei die Anzahl der Großsport-/Mehrzweckhallen von insgesamt 23 in Relation zu insgesamt 628 kleinen Spielfeldern unter 5000 qm ge- setzt werden. Siehe Tabelle 2.1. auf Seite 16 der Anlage 1. Der bauliche Zustand der Sportstätten ergibt sich aus dem Sanierungsbedarf in den kurz-, mittel-, und langfris- tigen Haushaltsplanungen der Kommunen. Er beläuft sich auf insgesamt 55.194.086 Euro. Addiert wurden dafür die Angaben der kurzfristigen Haushaltsplanung 2014, die mittelfristigen Finanzplanungen 2015 und 2016 sowie die langfristigen Finanzpla- nungen nach 2016. Einzeldaten siehe in der „Anlage zu Frage 2“ 4
Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/1951 3. Bei welchen Sportstätten und Bädern werden aktuell Sanierungen durchge- führt? (Bitte alle Maßnahmen der Jahre 2012 bis Mitte November 2013 auffüh- ren.) Antwort: Zwischen 2012 und November 2013 wurden insgesamt 189 Sanierungsmaßnah- men durchgeführt. Darunter nehmen Gebäudesanierungen mit 82 Maßnahmen den größten Anteil an. Es folgen Boden- und Spielfeldsanierungen mit 54 Maß- nahmen, Anlagensanierungen mit 39 und Schwimmbadsanierungen mit 14 Maß- nahmen. Siehe Tabelle 3.1. auf Seite 18 der Anlage 1. a. Um welche konkreten Maßnahmen handelt es sich? Antwort: Die konkreten Maßnahmen sind der „Anlage zu Frage 3a“ zu entnehmen. b. Welche Kosten wurden für die einzelnen Maßnahmen errechnet bzw. wurden bis dato in diesem Zeitraum abgerechnet? Antwort: Im Zeitraum 2012 bis Mitte November 2013 wurden von den Kommunen für aktuelle Sanierungen 79.007.712 Euro kalkuliert. Davon wurden bereits 61.886.510 Euro abgerechnet, entsprechend rund 79 Prozent. Den höchsten Sanierungsanteil stellen die durchschnittlich großen Sporthallen (Typ 5) mit 21.573.912 Euro dar, ge- folgt von den Großsport-/Mehrzweckhallen mit 21.350.000 Euro. Naturbäder und Tennisanlagen stellen dagegen den geringsten Sanierungsaufwand dar. Die Daten sind den Anlagen 1, Seite 19 und „Anlage zu Frage 3b“ zu entnehmen. c. Wer waren die Kostenträger und wie hoch war ihr Anteil an den einzel- nen Maßnahmen? (Kreis, Kommune(n), Vereine, Spender und Sponso- ren) Antwort: Von den rund 62 Mio. Euro bereits abgerechneter Kosten zwischen 2012 und Mitte November 2013 stellen die Kommunen mit 48.300.603 Euro (78 Prozent) den größ- ten Anteil der Kostenträger. Es folgen „Sonstige“ Geldgeber mit 10.060.000 Euro (16,3 Prozent). Das Land übernahm mit 2.074.897 Euro 3,4 Prozent der Kosten. Die Vereine hatten mit 801.799 Euro einen Anteil von 1,3 Prozent, die Kreise trugen mit 5
Drucksache 18/1951 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 327.370 Euro 0,5 Prozent der Kosten. Sponsoren mit 172.198 (0,3 Prozent) und Landessportverband mit 149.483 Euro (0,2 Prozent) teilten sich den übrigen Anteil. Siehe hierzu auch die Tabelle 3.3. (absolute Zahlen) und 3.4. (in Prozent) auf den Seiten 20 und 21 der Anlage 1 sowie der „Anlage zu Frage 3c“. 4. Wie bewertet der Landessportverband Schleswig-Holstein und wie bewerten die 15 Kreis- und Stadtsportverbände die bauliche Situation sowohl der ver- einseigenen als auch der öffentlichen Sportanlagen, Bäder und Lehr- schwimmbecken im Land Schleswig-Holstein? Antwort: Frage 4 wurde dem Landessportverband Schleswig-Holstein mit der Bitte um Beant- wortung übersandt. Er hat wie folgt geantwortet: „Zur baulichen Situation der Sportstätten in Schleswig-Holstein ist festzustellen, dass nach allen aktuell vorliegenden Untersuchungen bundes- sowie landesweit ein hoher Modernisierungs-, Sanierungs-, Investitions- und Innovationsbedarf besteht. Bun- desweit beziffert der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) den Sanierungsbedarf bei Sportstätten auf mindestens 42 Milliarden Euro. Das Deutsche Institut für Urbani- stik sieht für kommunale Sportstätten einen Bedarf von bundesweit 35 Milliarden Eu- ro. Für vereinseigene Sportstätten gibt es keine detaillierten Erhebungen. Dennoch dürf- te sich gegenüber den Sportstätten in kommunaler Trägerschaft für die vereinseige- nen Anlagen ein vergleichbarer Sanierungsbedarf ergeben. Hinsichtlich der gegebe- nen Finanzausstattung für Investitionen in Sportstätten ist festzustellen, dass der Landessportverband seitens des Landes die Verpflichtung hat, aus der Sportförde- rung jährlich mindestens 1,6 Millionen Euro für Investitionen der Vereine und Ver- bände (u.a. für Sanierungen und Neubaumaßnahmen) zuzuwenden. Dieser Anteil wurde 2013 vom LSV um 550.000 Euro aus Eigenmitteln erhöht. Von 2000 bis 2013 wurden vom LSV an die Vereine in den kreisfreien Städten 1.256.000 Euro für Neu- bauinvestitionen und 1.029.000 Euro für Sanierungsinvestitionen gezahlt. Die Verei- ne in den Kreisen haben in diesem Zeitraum 4.834.000 Euro für Neubauinvestitionen und 4.319.000 Euro für Sanierungsinvestitionen vom LSV erhalten. 6
Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/1951 Ausdrücklich weisen wir darauf hin, dass bei der Befassung mit dem Sanierungs-, Modernisierungs- und Investitionsbedarf die Betrachtung nicht bei der baulichen Si- tuation der Sportstätten enden darf. Vielmehr müssen die veränderten Anforderun- gen an funktionale Sportstätten berücksichtigt werden. Diese Anforderungen haben sich in den letzten Jahrzehnten in starkem Maße ausdifferenziert. Normierte Sportan- lagen (z.B. Großsporthallen, Laufbahnen, u.a.) bilden weiterhin die unverzichtbare Basis für den organisierten wettkampfgebundenen Vereinssport. Aufgrund des demographischen Wandels und veränderter Formen des Sporttreibens lässt sich neben diesen Sportanlagen allerdings nunmehr auch ein stark zunehmen- der Bedarf an multifunktionalen und kleinteiligen Hallen und Räumen für gesund- heits- und fitnessorientierten Sport feststellen. Es ist zu erwarten, dass sich das Sportstättenspektrum bedarfsgesteuert auch in den nächsten Jahren bzw. Jahrzehn- ten weiter erheblich ausdifferenzieren wird. Insofern sind auch Investitionsvorhaben in Neu- und Umbauten sinnvoll und erforderlich. Aus der Bewertung der baulichen Situation der Sportstätten durch die Kreissport- verbände Schleswig-Holsteins lassen sich Tendenzen entnehmen. Zu berücksichti- gen ist, dass im Zeitraum der Befragung für die Kreissportverbände entscheidende Verbandsaufgaben wie Jahresabschlussarbeiten, Haushaltsplanungen und Mitglie- derversammlungen lagen. Da die Mehrzahl der Kreissportverbände nur über eine sehr dünne Personaldecke, sowohl im Hinblick auf die Personenzahl als auch des Arbeitszeitvolumens verfügt, konnte die Rückmeldung seitens der Kreissportverbän- de zum Teil nur bedingt erfolgen. Gleichwohl liegen diverse Stellungnahmen der Kreissportverbände vor, die es erlauben, einzelne allgemeingültige Aussagen zu tref- fen: Alle Kreissportverbände unterstützen die dringende Notwendigkeit aktueller Er- hebungen zur Sportstättensituation, da diese nicht nur direkte Auswirkungen auf den aktuellen Sportbetrieb haben, sondern insbesondere auch die Zukunftsfähigkeit der Vereine existenziell berühren. Deutlich wird diese Abhängigkeit besonders dort, wo sich aus den Stellungnahmen der Kreissportverbände ein hoher Grad der Nutzung öffentlicher Sportanlagen abzeichnet, der gerade bei den Flächenkreisen in Einzelfäl- len mit 80 – 95 Prozent angenommen werden muss. Für diese öffentlichen Sportan- lagen, die für den Trainings- und Wettkampfbetrieb der normierten Sportarten weiter- hin von großer Bedeutung sind, wurde ein Sanierungsbedarf von über 65 Prozent 7
Drucksache 18/1951 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode (bis hin zu 90 Prozent) angegeben. Die Freianlagen wie z.B. Spielfelder, Rundlauf- bahnen und weitere leichtathletische Anlagen sind hierbei in höherem Maße betrof- fen als Hallen (unterschiedlicher Größen). Die Sanierungsbedürftigkeit wird dabei nicht nur für die Funktion der Sportstätten per se gesehen (Hallendächer, Böden, Sportgeräte, Drainagen), sondern oft auch für andere Teile des Baukörpers, wie die Umkleiden und sanitären Anlagen und auch die technischen Anlagen. Zwei Kreissportverbände bezogen ihre Aussagen auf eigene Umfragen bei ihren Vereinen aus den Jahren 2010 bzw. 2011. Bei einem Kreissportverband wurde dabei ein Sanierungsbedarf bei einem Drittel der öffentlichen und vereinseigenen Sportan- lagen festgestellt (76 Prozent Anlagen in öffentlicher/privater Trägerschaft, 24 Pro- zent vereinseigene Anlagen). Der zweite Kreissportverband ermittelte damals für die Sportanlagen-Sanierung kreisweit einen Bedarf von ca. 2,3 Millionen Euro und für den Sportstätten-Neubau kreisweit einen Bedarf von ca. 2,5 Millionen – 3,5 Millionen Euro. Dieser in zwei Kreisen mit konkreten Zahlen quantifizierbare Sanierungsbedarf wur- de im Grundsatz von anderen Kreissportverbänden bestätigt, die ihre Aussagen auf eigene frühere oder aktuelle Befragungen der Sportvereine stützten. Kreissportver- bände, die aus den aufgeführten Gründen keine Möglichkeit einer Beteiligung der Vereine hatten und ausschließlich eine eigene Bewertung vornahmen, bewerteten den Sanierungsbedarf der kommunalen bzw. vereinseigenen Sportanlagen zum Teil weniger ausgeprägt. Übersehen sollte man in diesem Zusammenhang nicht, dass der Zustand der Sport- anlagen nicht selten von der Einbindung der Anlagen in andere Funktionsbereiche (z.B. Schulen) oder Betreuungsmodelle abhängig ist. Anlagen, die sich am Rand von größeren Siedlungseinheiten befinden und dann noch weitestgehend sich selbst überlassen werden (kein Personal wie Platzwarte und Hausmeister für Pflege und Wartung) haben auffällig höheren Sanierungsbedarf als Anlagen auf dem Land, die über „Aufsichtspersonal“ verfügen und am besten in direkter Nachbarschaft zu Schu- len liegen (Betreuung durch den Schulhausmeister). Des Weiteren sind Sportanlagen 8
Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/1951 oft in einem besseren Zustand, wenn z.B. die Vereinsgeschäftsstelle innerhalb der Sportanlage untergebracht ist, und der „Vereinshauswart“ den Zustand der Anlage im Auge behält. Was den Sanierungsbedarf der überwiegend in öffentlicher Trägerschaft befindlichen Bäder (Hallen- u. Freibäder) angeht, wurden zurückhaltende Angaben gemacht. Dies dürfte auch damit zusammen hängen, dass für eine fundierte Bewertung des techni- schen Zustandes der in kommunaler Trägerschaft befindlichen Bäder die entspre- chenden Informationen fehlen. Oft wurde allerdings die geringe absolute Anzahl an Bädern bemängelt. Zudem wurde auch die weniger gute sportliche Nutzbarkeit ange- führt, zum einen hinsichtlich der zeitlichen Verfügbarkeit (hoher Druck durch viele Nutzergruppen, jahreszeitliche Einschränkungen) und zum anderen auch hinsichtlich der oft wenig trainings- und/oder wettkampftauglichen Ausstattung der Bäder. Zusammenfassung Zusammenfassend stellen wir fest, dass Sport ohne geeignete Sportstätten nicht denkbar ist. Dem sich ausdifferenzierenden Bedarf angemessene Sportstätten bilden damit eine der wichtigsten Ressourcen der Sportentwicklung in Schleswig-Holstein. Umgekehrt können Sportstätten auch Katalysatoren der Sportentwicklung sein. Der wettkampfgebundene Sport benötigt daher auf allen Ebenen weiterhin genormte Freiflächen, Sportanlagen und Hallen. Aufgrund des demographischen Wandels und sich verändernder Freizeitaktivitäten sind zudem vermehrt auch Sportstätten für den wettkampfungebundenen Sport gefragt. In der Folge sind zunehmend auch multi- funktionale Räume gefragt. Hinsichtlich des Zustandes der vorhandenen Sportstätten lässt sich für Schleswig- Holstein ein nicht unerheblicher Sanierungs- und Investitionsbedarf feststellen. Vor diesem Hintergrund sieht der Landessportverband sowohl einen dringenden aktuel- len Handlungsbedarf als auch das Erfordernis einer weitergehenden quantitativen und qualitativen Analyse der Sportstättensituation (Bestand, Sanierungserfordernis und Ausstattungsbedarf) als essentiellen Beitrag für die Sportentwicklung in Schles- wig-Holstein.“ 9
Drucksache 18/1951 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 5. Welche Maßnahmen wurden im Rahmen der Städtebauförderung in den Jah- ren 2010 bis heute gefördert, um die Sportstätteninfrastruktur sicher zu stellen respektive auszubauen? a. Wann und in welchen Kommunen? b. Für was und in welcher Investitionsmittelhöhe? Antwort zu Frage 5 a und b.: Aus dem von der Bundesregierung im Jahr 2009 beschlossenen Konjunkturpaket II wurden die in den folgenden Tabellen aufgeführten Sportstätten in Schleswig- Holstein gefördert. Förderungen außerhalb des Konjunkturprogramms II werden wei- ter unten aufgeführt: Förderbereich Städtebau: (ganz rechte Spalte: Landesanteil, 2. Spalte von rechts: Bundesanteil) 10