Veränderung der Rahmenbedingungen bei der weiteren Förderung von Frau & Beruf in den Jahren 2014 - 2020

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SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG                     Drucksache 18/1540 18. Wahlperiode                                                     14-02-18 Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Rathje-Hoffmann (CDU) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie Veränderung der Rahmenbedingungen bei der weiteren Förderung von Frau & Beruf in den Jahren 2014 - 2020 Vorbemerkung der Landesregierung: In diesem Jahr beginnt die neue Förderperiode des Europäischen Sozialfonds. Das Thema „Sicherung des künftigen Fachkräftebedarfs“ wird die Ausrichtung des neuen Arbeitsmarktprogramms der Landesregierung bestimmen. Gleichzeitig hat die Landesregierung bei der Aufstellung des neuen Arbeitsmarktprogramms die finan- ziellen Rahmenbedingungen zu berücksichtigen. Es werden künftig deutlich weniger ESF-Mittel zur Verfügung stehen, als in der Vergangenheit. Das größte Potenzial bei der Gewinnung von Fachkräften für unseren Standort liegt in der Verbesserung der Erwerbsbeteiligung von Frauen. Der Entwurf des neuen Arbeitsmarktprogramms legt hier einen Schwerpunkt und sieht für die Förderperiode von 2014 bis 2020 ein Budget von 8 Millionen Euro für die Beratungsstellen „Frau und Beruf“ vor, das zu 90 % aus Landes- und ESF-Mitteln finanziert wird. Aus der politischen Entscheidung, das Beratungsangebot „Frau und Beruf“ weiter zu fördern, leitet sich der Auftrag ab, Strukturen, Aufgabenstellung und -wahrnehmung sowie die Finanzierung zu überprüfen und an die aktuellen Rahmenbedingungen anzupassen. Auf der Grundlage einer Organisationsuntersuchung hat das Ministeri- um für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie (MWAVT) Eckpunkte für eine Neustrukturierung der Förderung entwickelt, die das Ziel verfolgen, die Beratung mit dem Ziel einer (Re-)Integration von Frauen in den Arbeitsmarkt in den Mittelpunkt der Arbeit der Beratungsstellen „Frau und Beruf“ zu stellen und das Angebot mit an- deren Angeboten des Arbeitsmarktprogramms wirkungsvoll zu verzahnen. Zu be-
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Drucksache 18/1540           Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode rücksichtigen ist dabei eine nachvollziehbare, an objektiven Kriterien orientierte Mit- telverteilung innerhalb leistungsstarker Strukturen. 1. Plant die Landesregierung Veränderungen in der Höhe der Förderung der örtli- chen Beratungsstellen von Frau & Beruf? Wenn ja, in welcher Höhe und in wel- chem Umfang sind die einzelnen Beratungsstellen davon betroffen? Bitte einzeln aufschlüsseln. Antwort: Die Förderung der Projektfinanzierung von „Frau und Beruf“ in der derzeitigen Förderperiode läuft nach Beendung der Übergangsfinanzierung zum 30. Juni 2014 aus. Die Landesregierung plant für die künftige Förderperiode ein Bera- tungsangebot „Frau und Beruf“ in Höhe von 8 Millionen Euro unverändert bereit zu stellen. Künftig soll es eine an nachvollziehbaren Kriterien orientierte und gerechte Auf- teilung nach einem einheitlichen Verteilungsschlüssel geben (50 % nach Ein- wohnerinnen im erwerbsfähigen Alter und 50 % nach Flächenanteil). Die Anwendung eines objektiven Verteilungsschlüssels stellt in ganz Schleswig- Holstein die gleichen Rahmenbedingungen für das Beratungsangebot sicher und beendet historisch gewachsene und sachlich nicht begründbare Unterschiede. Mit dieser Veränderung führt die Landesregierung eine größere Verteilungsge- rechtigkeit bei der Gewährung von Fördermitteln herbei. Eine weitere Veränderung der Finanzierung ergibt sich aus einem jährlich an- wachsenden Budget nach Abzinsung auf das erste Förderjahr. Das anwachsen- de Budget kann eine Steigerung von Personal- und Sachkosten bis zu 2,5 % p.a. über die gesamte Förderperiode abfangen. Die Träger der Beratungsstellen sollen sich künftig mit Eigenmitteln in Höhe von 10% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben an der Finanzierung des Ange- bots beteiligen. Auch Drittmittel können in die Finanzierung eingebracht werden. Ausgehend von einem Gesamtbudget von 8 Millionen Euro über die gesamte Förderperiode und die genannten Änderungen ergeben sich folgende Höchstbe- träge für die Zuwendung der einzelnen Beratungsregionen im ersten Förderjahr: 2
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Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode                            Drucksache 18/1540 Zahl der Ein-           Höchstbetrag                     Höchstbetrag Höchstbetrag wohnerinnen             Zuschuss            Fläche Zuschuss Zuschuss im erwerbsf.            nach Einw.          qkm          nach Fläche gesamt in € Alter                   in €                             in € 1. FL, SL 143.697               75.351         4.211              127.133              202.484 und NF 2. HEI und 83.468               43.768         2.484               74.994              118.762 IZ 3. RD und 109.669               57.507         2.258               68.171              125.678 NMS 4. KI und 124.659               65.368         1.202               36.289              101.657 PLÖ 5. PI                         97.749               51.256           664               20.047                71.303 6. SE                         84.784               44.458         1.344               40.576                85.034 7. OD                         73.695               38.644           766               23.126              61.770* 8. HL, OH, 191.911              100.632         2.870               86.648              187.280 RZ 909.632              476.984 15.799                     476.984              953.968 *Wird in Stormarn im ersten Förderjahr angehoben auf 62.332 €, um die finanzielle Mindestausstattung zu erreichen. 2. Plant die Landesregierung eine Veränderung der Anzahl der Beratungsstellen von Frau & Beruf im Land? Wenn ja, wie und aus welchen Gründen? Bitte auf- schlüsseln. Antwort: Es werden künftig acht leistungsstarke Beratungsregionen gebildet, die sich in ihrem regionalen Zuschnitt an der bisherigen räumlichen Struktur der Beratungs- stellen, den künftigen Planungsräumen der Landesplanung, den Zuständigkeits- gebieten der Arbeitsverwaltung und der Zahl der Einwohnerinnen im erwerbsfä- higen Alter orientieren. Die Zahl der Beratungsregionen ergibt sich aus der Defi- nition der Aufgaben und der hierfür erforderlichen finanziellen Mindestausstat- tung zur Deckung der Personal- und Sachkosten. In einer Beratungsregion kann es mehrere dauerhafte oder temporäre Beratungsanlaufstellen geben. Träger, die sich um eine Beratungsregion bewerben, werden aufgefordert hierzu einen konzeptionellen Vorschlag zu unterbreiten. 3. Plant die Landesregierung einen Neuzuschnitt der Beratungsräume? Wenn ja, warum und wie soll dieser Neuzuschnitt aussehen? 3
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Drucksache 18/1540          Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Antwort: Das Gebiet folgender Kreise und kreisfreier Städte bildet künftig jeweils eine Beratungsregion (siehe auch Antwort zu 2.):  Nordfriesland, Flensburg, Schleswig-Flensburg  Dithmarschen, Steinburg  Rendsburg-Eckernförde, Neumünster  Kiel, Plön  Pinneberg  Segeberg  Stormarn  Lübeck, Ostholstein, Herzogtum-Lauenburg 4. Ist geplant, dass die Beratungsstellen von Frau & Beruf künftig durch einen Eigenanteil an der Finanzierung des Beratungsangebotes beteiligt werden? Wenn ja, in welcher Höhe? Antwort: siehe Antwort zu Frage 1. 5. Falls ein Eigenanteil eingeplant ist, ist das Ministerium bereit, Vorschläge zur Finanzierung des Eigenanteils zu unterbreiten? Wenn ja, wie soll das geschehen und welche Möglichkeiten bieten sich laut Landesregierung für die Beratungsstel- len vor Ort? Antwort: Die zuwendungsfähigen Personal- und Sachkosten (auch Raumkosten) werden im Kostenplan in der erforderlichen Höhe voll zur Ermittlung der zuwendungsfä- higen Gesamtkosten anerkannt und im Finanzierungsplan durch Eigenmittel bzw. Förderung aus dem Arbeitsmarktprogramm finanziert. Die Europäische Kommis- sion räumt den Ländern in der neuen Förderperiode erweiterte Möglichkeiten zur Pauschalierung von Kostenpositionen ein. Das Land beabsichtigt zur Vereinfa- chung von Verwaltungs- und Abrechnungsverfahren hiervon durch die pauschale Finanzierung von indirekten Kosten und Sachkosten Gebrauch zu machen. 6. Plant die Landesregierung die Einrichtung einer zentralen Koordinierungsstelle für Frau & Beruf? Wenn ja, wo soll die Stelle angesiedelt werden und mit welchen Mitteln wird die- se Koordinierungsstelle finanziert? Welche Aufgaben wird diese Stelle überneh- men und ab wann wird sie ihre Arbeit aufnehmen? Antwort: 4
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Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode     Drucksache 18/1540 Die einzelnen Beratungsregionen sollen vor Ort von landesweit übergreifenden Aufgaben (Berichtswesen, Öffentlichkeitsarbeit, Koordinierung) durch eine zu- sätzlich einzurichtende Koordinierungsstelle entlastet werden. Über die organisa- torische Anbindung der Koordinierungsstelle wurde noch keine endgültige Ent- scheidung getroffen. Ziel ist eine Finanzierung außerhalb des Budgets von „Frau und Beruf“, um die Träger von den Kosten für die Wahrnehmung dieser Aufga- ben frei zu halten. Zur Finanzierung kommen insbesondere die Programmab- wicklungsmöglichkeiten der Technischen Hilfe im Rahmen des ESF in Betracht. Die Koordinierungsstelle kann ihre Arbeit aufnehmen, sobald die Europäische Kommission das Operationelle Programm der Landesregierung zum ESF ge- nehmigt hat und alle vertraglichen Vereinbarungen mit dem neuen Dienstleister getroffen sind. Angestrebt wird der 1. Juli 2014. 7. Plant die Landesregierung, das Projekt „Ausbildung in Teilzeit“ in den Aufgaben- bereich von Frau & Beruf zu verlagern? Wenn ja, wie soll Frau & Beruf diesen Bereich zukünftig umsetzen und werden dafür weitere finanzielle Mittel bereitge- stellt? Sollen alle Beratungsstellen daran beteiligt werden oder nur einige? Wenn nur einige, welche? Antwort: In der neuen ESF-Förderperiode soll der Aufgabenschwerpunkt der individuellen Beratung von Frauen weiter gestärkt werden. Der Anteil der Individualberatung wird künftig einen Umfang von 70 % der Aufgabenstellung einer Beratungsregion einnehmen und den Beratungsbedarf junger Frauen zur Teilzeitausbildung mit abdecken. Gleichzeitig werden die Beratungsregionen von landesweit übergrei- fenden Aufgaben (Berichtswesen, Öffentlichkeitsarbeit, Koordinierung) durch eine zusätzlich einzurichtende Koordinierungsstelle entlastet. „Frau und Be- ru“kann im Rahmen ihrer Beratungstätigkeit zum Abschluss oder zur Stabilisie- rung eines Teilzeitausbildungsverhältnisses gegenüber Ausbildungsbetrieben un- terstützend tätig werden. Diesen Tätigkeiten wurde ausweislich der Geschäftsbe- richte der Beratungsstellen auch bereits in der letzten Förderperiode nachgegan- gen. Diese Tätigkeit wird deshalb wieder in den Aufgabenkatalog aufgenommen. Einen Wissenstransfer unter den Beratungsstellen „Frau und Beruf“ stellt künftig die noch einzurichtende Koordinierungsstelle „Frau und Beruf“ sicher. 5
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