Sondervermögen Freilichtmuseum Molfsee

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18. Wahlperiode 01.10.2013

& SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/1171

Kleine Anfrage
des Abgeordneten Tobias Koch (CDU)

und
Antwort

der Landesregierung — Ministerin für Justiz, Kultur und Europa

Sondervermögen Freilichtmuseum Molfsee

Vorbemerkung:

Im Rahmen einer Veranstaltung in Schleswig am 12.09.2013 berichtete der Minister-
präsident, die Landesregierung plane die Einrichtung eines Sondervermögens für
den Bau einer neuen Ausstellungshalle im Freilichtmuseum Molfsee.

1. In welchem Jahr und aufgrund welcher gesetzlichen Grundlage soll das geplante
Sondervermögen eingerichtet werden?

Über die Errichtung eines Sondervermögens ‚Kulturvermögen‘, welches unter ande-
rem der Finanzierung eines Ausstellungshauses im Freilichtmuseum Molfsee dienen
könnte, ist von der Landesregierung bisher noch nicht abschließend entschieden
worden. Bei den Überlegungen zur Umsetzung des Neubaus eines Ausstellungshau-
ses ist die Einrichtung eines Sondervermögens eine Variante innerhalb der notwen-
digen Finanzplanung.

2. Wo und in welcher Höhe soll das geplante Sondervermögen veranschlagt wer-
den?
Vgl. Antwort auf Frage 1

3. Wie soll das geplante Sondervermögen gegenfinanziert werden?
Vgl. Antwort auf Frage 1
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Drucksache 18/1171 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode

4. Wie begründet die Landesregierung die Notwendigkeit und den Vorrang eines
solchen Sondervermögens gegenüber anderen Maßnahmen?
Vgl. Antwort auf Frage 1

5. Welchen Mehrwert erhofft sich die Landesregierung von der geplanten Maßnah-
me?
Vgl. Antwort auf Frage 1
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