Hafen Friedrichskoog

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SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG                    Drucksache  18/3614 18. Wahlperiode                                                 2015-12-11 Kleine Anfrage des Abgeordneten Jens-Christian Magnussen (CDU) und Antwort der Landesregierung – Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Hafen Friedrichskoog Vorbemerkung: Die aktuellen Medienberichte weisen auf massive Probleme der Entwässerungssitua- tion des Hinterlandes hin. Vorbemerkung der Landesregierung: Nach der Entwidmung des Hafens Friedrichskoog und der Entscheidung der Ge- meinde Friedrichskoog, den Hafen nicht als kommunalen Hafen weiter zu betreiben, fällt als Landesaufgabe die Sicherung der Gemeinde vor Sturmfluten an. In diesem Zuge wird ein Schöpfwerk gebaut. Nachdem die Gemeinde Friedrichskoog erstin- stanzlich mit einem Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ge- scheitert war, wurde in der zweiten Instanz die Eilbedürftigkeit für den Umbau des Sperrwerks als nicht gegeben betrachtet. Ziel der Landesregierung war es, die Sturmflutsicherheit noch vor dem Winter herzustellen. Eine gerichtliche Sachent- scheidung steht aus. So lange kein Urteil gesprochen ist, bzw. die Klagen aufrecht- erhalten werden, fehlt dem Land die Rechtsgrundlage für Bautätigkeiten. Um die Sturmflutsicherheit während des Winterhalbjahres aufrecht erhalten zu können, setz- te das Land die Sieltore zum 01.10.2015 fest und mietete Pumpen aus den Nieder- landen an. Sie werden aus den Kommunalisierungsmitteln des Wirtschaftsministeri- ums bezahlt. Nach Mitteilung des Deutschen Wetterdienstes (DWD) war Schleswig-Holstein mit rund 280 Millimeter im November das niederschlagsreichste Bundesland. An den Niederschlagsstationen des DWD in Elpersbüttel wurde ein Wert von 253,8 Millime- ter und in Brunsbüttel ein Wert von 399,4 Millimeter aufgezeichnet. Die anhaltenden
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Drucksache 18/3614            Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode und ergiebigen Niederschläge führten nahezu landesweit zu einer angespannten Entwässerungssituation. Diese Niederschläge traten gemeinsam mit einer Reihe von durchziehenden Tiefdruckgebieten und stürmischen Westwindlagen auf, die zu einer deutlichen Erhöhung der Tideaußenwasserstände in der Nordsee und der Elbe führ- ten. Insbesondere die Entwässerung der Marschen und Niederungsgebiete über die Siele wurde hierdurch weiter eingeschränkt und die Entwässerungssituation generell weiter angespannt. Mit Inbetriebnahme der Notpumpen ab dem 26. September 2015 wurden die Was- serstände im Mündungsbereich des auf den ehemaligen Hafen entwässernden Ein- zugsgebietes um ungefähr 0,5 Meter abgesenkt. Vom 11. bis 15. November sowie am 18. und 20. November 2015 lagen die Tideniedrigwasserstände am Außenpegel des Sperrwerks Friedrichkoog über den Wasserständen im Hinterland. In diesem Zeitraum erfolgte die Entwässerung ausschließlich über die Notpumpen. Erst ab dem 23. November 2015 traten vorübergehend wieder annähernd normale Tideaußen- wasserstände ein. Die in Medienberichten dargestellte angespannte Entwässerungssituation hat seine Ursache in den außergewöhnlichen Witterungsbedingungen und ist nicht auf das Einzugsgebiet im Bereich des ehemaligen Hafens in Friedrichskoog beschränkt. Im Vergleich zu früheren Ereignissen mit Wasserständen von mehr als 6 Metern über Pegelnull ist festzustellen, dass vergleichbare Niederschlagsmengen wie im Novem- ber 2015 in der Vergangenheit zu höheren Wasserständen geführt haben bzw. ver- gleichbare Wasserstände wie im November 2015 bei geringeren Niederschlägen eingetreten sind. Die vom Land in Friedrichskoog vorgehaltenen Notpumpen haben insoweit zur Entschärfung der Entwässerungssituation beigetragen. 1. Wann wurden die mobilen Entwässerungspumpen aufgestellt und seit wann sind diese betriebsbereit? Am 26.09.2015 wurden zwei Mobilpumpen betriebsbereit aufgestellt. Am 20.11.2015 wurde eine dritte Mobilpumpe aufgestellt und in Betrieb genom- men. 2. Welche Anzahl an Pumpen sind vor Ort installiert und seit wann sind die Pumpen mit welchen Betriebszeiten in Betrieb? Derzeit sind drei Mobilpumpen installiert (siehe Frage 1). Bis Ende November 2015 sind folgende Betriebszeiten angefallen: Monat               Betriebsdauer Betriebsdauer Betriebsdauer Pumpe 1 [h]       Pumpe 2 [h]        Pumpe 3 [h] 9-2015                       40,55               1,98              0,00 10-2015                      77,58              58,00              0,00 11-2015                     400,21            359,65            102,53 Summe                       518,35            419,63            102,53 2
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3. Für welche Leistungen m³/h sind die Pumpen ausgelegt? 3 Die drei Pumpen haben jeweils eine Leistung von 1,8 m /s. Aufgrund von Hö- hen- und Reibungsverlusten ergibt sich eine effektive Förderleistung von je- 3                             3 weils rd. 1,5 m /s, entsprechend rd. 5.400 m /h je Pumpe. 3 Insgesamt steht damit eine Leistung von rd. 16.200 m /h zur Verfügung. 4. Wer hat die Pumpenleistung ausgelegt? Die Auslegung der Pumpenleistungen erfolgte durch den Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz in Abstimmung mit dem Deich- und Hauptsielverband Dithmarschen. 5. Wie hoch sind die Mietkosten pro Pumpe und welche Mietkosten sind bis dato angefallen? Die Mietkosten pro Pumpe und Woche belaufen sich auf 4.554,- € (netto). Die Mietkosten für die Pumpen beliefen sich bis Ende November 2015 auf 100.188,- € (netto) bzw. 119.223,72 € (incl. MwSt.). Zusätzlich sind für das Liefern, Aufstellen und die Inbetriebnahme der drei Pumpen einmalig insgesamt rd. 52.000,- € (netto) angefallen. 6. Welche Betriebskosten für elektrische Energie, Wartung und Unterhaltung – ggfs. weitere Kosten aufführen – sind bislang entstanden? Die Betriebskosten belaufen sich auf 165,60 € (netto) je Pumpe und Betriebs- stunde. Bis Ende November 2015 sind insgesamt 1040,51 Betriebsstunden (siehe Frage 2) angefallen. Es ergeben sich somit bisher Betriebskosten in Höhe von 172.308,- € (netto) bzw. 205.047,- € (incl. MwSt.). 7. Sind derartige Wassermassen mit den dadurch entstanden Wasserständen >6 Meter im Hafenbecken bereits in der Vergangenheit aufgetreten? Falls ja, wie wurde damit in der Vergangenheit umgegangen? In der Vergangenheit sind im Einzugsgebiet von Friedrichskoog bereits mehr- fach Binnenwasserstände am Pegel Rugenort von über 6 Meter über Pegel- null aufgetreten. Nach Kenntnis der Landesregierung wurden von den für die Entwässerung zuständigen Wasser- und Bodenverbänden beim Auftreten er- höhter Wasserstände keine weitergehenden Aktivitäten vorgenommen. Die höchsten Wasserstände wurden am 28.10.1998 mit 6,45 Meter über Pe- gelnull bei einem hydraulisch deutlich leistungsfähigeren Hafenpriel registriert. Der auslösende Niederschlag lag mit 189 Millimeter an der Station Brunsbüttel des DWD in der gleichen Größenordnung wie beim Niederschlagsereignis zwischen dem 11. und 26. November 2015. 3
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Drucksache 18/3614          Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Der zweithöchste Wasserstand trat am 21.12.2013 mit 6,2 Meter über Pegel- null und der dritthöchste mit 6,09 Meter über Pegelnull am 16.09.2011 ein. Wasserstände zwischen 6,05 Meter über Pegelnull und 6,08 Meter über Pe- gelnull wurden in den Jahren 1999, 2005, 2008, 2010, 2011, 2012 und am 23.12.2014 (6,08 Meter über Pegelnull) erreicht. Die auslösenden Nieder- schläge lagen an den Stationen Elpersbüttel und Brunsbüttel 30 Millimeter bis 40 Millimeter unter denen vom November 2015. 8. Sind Schäden durch „Überflutung“ von Feldern an Gütern, die sich noch auf Feldern befinden, entstanden? Falls ja, in welcher Höhe Falls nein, wird noch mit Meldung von Schäden gerechnet? Dazu liegen dem Land keine Erkenntnisse vor. 4
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