Drucksache 18/3079 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Die endgültige Zuweisung für Bedarfsplanmaßnahmen an Bundesstraßen betrug nach länderübergreifendem Mittelausgleich 10,690 Mio. €. Die tatsächliche Investitionssumme für Bedarfsplanmaßnahmen an Bundesstraßen betrug in 2014 in Summe 9.756.207,76 €. Es wurden somit über die zunächst vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel hinausgehend 1,866 Mio. € für Bedarfsplanmaßnahmen an Bundesstraßen eingesetzt. Weitere Mittel aus dem länderübergreifendem Mittelausgleich wurden zur Finanzierung der laufenden Autobahnprojekte in Schleswig- Holstein eingesetzt. 3. Sofern nicht alle vom Bund bereitgestellten Mittel beim Verkehrsträger Straße abgerufen werden konnten: Aus welchen Gründen wurden Mittel nicht beim Bund abgerufen? – Wie kann sichergestellt werden, dass in den kommenden Jahren alle vom Bund bereitgestellten Mittel auch tatsächlich abgerufen werden können? Antwort: - entfällt - 4. Welche der beim Bund abgerufenen Mittel beim Verkehrsträger Straße sind für Kommunalprojekte verwendet worden bzw. wurden für Projekte im Umfeld von Kommunen (z.B. Ortsumfahrungen) zur Verfügung gestellt? Antwort: Nach den verfassungsrechtlichen Vorgaben liegt die Finanzierungsverantwortung von Kommunalprojekten bei der jeweiligen Kommune. Von den im Jahr 2014 vom Bund bereitgestellten Mittel für Bedarfsplanmaßnahmen an Bundesstraßen wurden rund 8,6 Mio. € für Ortsumgehungen eingesetzt. 2