Entwicklungen der Impfungen in Schleswig-Holstein
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/1380 19. Wahlperiode 08.04.2019 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennys Bornhöft (FDP) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren Entwicklungen der Impfungen in Schleswig-Holstein
Drucksache 19/1380 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Vorbemerkung des Fragestellers: Impfungen können Leben retten. Umso wichtiger ist, dass sich die Gesellschaft mit der Thematik auseinandersetzt. Die Ständige Impfkommission des Robert Koch-Insti- tut gibt hierzu regelmäßig eine aktualisierte Impfempfehlung heraus, die im Internet abgerufen werden kann. Ich frage daher die Landesregierung, wie die derzeitige Impfsituation in Schleswig- Holstein aussieht. Bei der Bewertung dieser Frage, bitte ich die Landesregierung auf folgende Punkte besonders einzugehen: 1. Wie haben sich die Krankheitsfälle, in Bezug auf die durch das Robert Koch- Institut herausgegebenen Impfempfehlungen in den letzten 10 Jahren entwi- ckelt? Antwort: Zu den Daten für die impfpräventablen meldepflichtigen Erkrankungen nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) siehe Anlage. 2. Wie haben sich die Masernerkrankungen und Masernbehandlungszahlen seit 2015 entwickelt? Antwort: Der Maßstab für das Ziel der Masern-Elimination ist die Inzidenz der Erkran- kung, d.h. die Erkrankungshäufigkeit gemessen an der Einwohnerzahl. Ziel ist es, gemäß WHO-Definition der Elimination, eine Inzidenz < 1 Fall je 1.000.000 Einwohner/innen zu erreichen. Eine Einflussgröße ist die Durchimpfungsrate der Bevölkerung. Für einen voll- ständigen Impfschutz ist eine zweimalige Impfung (MMR-Impfung) erforderlich. Die erste Impfung bei Kindern soll im Alter von 11-14 Monaten erfolgen. Ziel ist es, eine Impfquote von 95% bei Kindern im Alter von 15 Monaten für die 1. Impfdosis zu erreichen. Die zweite Impfung folgt im Alter von 15-23 Monaten. Ziel ist es, eine Impfquote von 95% bei Kindern im Einschulungsalter für die 2. Impfung zu erreichen und diese aufrechtzuerhalten. 2
Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Drucksache 19/1380 Maserninzidenz: Erkrankungen je 100.000 Einwohner/innen Die Maserninzidenz schwankte in den vergangenen 10 Jahren zwischen 0,14 und 1,45 Erkrankungen/ 100.000 Einwohner. Hinter diesen Schwankungen standen Masern-Zirkulationen bei Ausbruchsgeschehen mit bis zu 40 Beteilig- ten. Eine Unterbrechung der Masern-Zirkulation kann nur erreicht werden, wenn weniger als ein Fall von Masern/ 1.000.000 Einwohner auftritt. Für Schleswig-Holstein entspricht dies drei Masernerkrankungen pro Jahr. Dieses Ziel wurde in Schleswig-Holstein bisher – i.d.R. durch Weiterverbreitung impor- tierter Masernfälle – nicht erreicht. Im Rahmen der Ausbruchsgeschehen war eine besondere Betroffenheit der jungen Erwachsenen zu verzeichnen. In der Kindheit nicht-geimpfte junge Er- wachsene sind aufgrund der Impflücken infektionsgefährdet und werden selbst zu einer Infektionsquelle. Dies ist insbesondere für junge Säuglinge (< 12 Mo- naten) gefährlich, da diese einerseits noch nicht selbst geimpft werden können und andererseits ein höheres Risiko für schwere Erkrankungsverläufe und Fol- geschäden haben. Um die Zielgruppe der jungen Erwachsenen besser zu er- reichen, finden im Rahmen der Impfkampagne Schleswig-Holstein aufsu- chende Impfangebote des öffentlichen Gesundheitsdienstes in Bildungseinrich- tungen wie Hochschulen und berufsbildenden Schulen statt. Zudem wird das Ziel der Verbesserung des Impfschutzes von medizinischem Personal konse- quent verfolgt. 3. Welche Formen von Impfungen gibt es? Wir bitten die Landesregierung dazu- stellen, wie sich die Darreichungsformen in den letzten 10 Jahren verändert haben? Antwort: Impfungen werden überwiegend als i.m.(intramuskuläre)-Injektion verabreicht. Zu den Ausnahmen gehören 3
Drucksache 19/1380 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode - die Rotavirus-Impfung für Kinder, die als Schluckimpfung (Lebendimpfstoff) verabreicht wird. - ein Grippeimpfstoff für Kinder, der nasal (Lebendimpfstoff) verabreicht wird. Die Impfung gegen Rotaviren wurde 2013 eingeführt. Der nasale Grippeimpf- stoff ist seit 2014 verfügbar. Die Impfung gegen Poliomyelitis was bis 1998 eine Schluckimpfung (Leben- dimpfstoff). Sie erfolgt seit 20 Jahren mit einem inaktivierten Polioimpfstoff (i.m.-Injektion), bei dem kein Risiko einer vakzineassoziierten Poliomyelitis be- steht. Es gibt Totimpfstoffe und Lebendimpfstoffe: Totimpfstoffe sind inaktivierte Impfstoffe, die nur abgetötete Krankheitserreger oder Bestandteile von Erregern enthalten, die sich nicht mehr vermehren kön- nen. Diese werden vom Körper als fremd erkannt und regen das körpereigene Abwehrsystem zur Antikörperbildung an, ohne das die jeweilige Krankheit aus- bricht. Zu den Totimpfstoffen gehören z.B. Impfstoffe gegen Diphtherie, Hepatitis, Grippe, Haemophilus influenzae Typ B (Hib), Kinderlähmung, Keuchhusten und Tetanus. Lebendimpfstoffe enthalten geringe Mengen vermehrungsfähiger Krankheitser- reger, die so abgeschwächt wurden, dass sie die Erkrankung selbst nicht aus- lösen. Zu den Lebendimpfstoffen gehören z.B. Impfstoffe gegen Masern, Mumps, Röteln und Windpocken. Detaillierte Informationen zu zugelassenen Impfstoffen sind unter www.pei.de > Impfstoffe verfügbar. 4. Wie viele und welche Impfungen wurden ab 2015 in Schleswig-Holstein ver- impft? Lässt sich anhand der Daten der letzten 5 Jahre eine Altersstruktur ab- leiten? Wenn ja, wie sieht diese aus? Antwort: Impfquoten Impfquote: 1. Impfung, MMR-Impfung Schleswig-Holstein Kinder der Altersgruppe 15 Monate ermittelt auf der Basis von KV-Abrech- nungsziffern, veröffentlicht unter www.vacmap.de. Erfasst sind Impfungen bei niedergelassenen Ärzten zu Lasten der GKV aus folgenden Geburtsjahren 4
Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Drucksache 19/1380 Kontinuierlicher Anstieg der Impfquote im Alter von 15 Monaten. Andere Daten zur Impfquote in der Altersgruppe 15 Monate sind nicht verfüg- bar. Aktuellere Daten liegen noch nicht vor. Impfquote: 2. Impfung, MMR-Impfung Schleswig-Holstein Kinder bei Einschulung, veröffentlicht unter www.rki.de > Impfen > Impfquoten Daten aus Einschulungsuntersuchung der folgenden Jahre: Es erfolgte ein Anstieg der Impfquoten bei Einschulung, ab 2014 kommt es zur Stagnation auf hohem Niveau.Andere Daten zur Impfquote im Einschulungsal- ter sind nicht verfügbar. Aktuellere Daten liegen noch nicht vor. Die im Jahr 2004 eingerichtete KV-Impfsurveillance (KV – Kassenärztliche Ver- einigung) ist eine Säule des Impfquoten-Monitorings auf Bundesebene. Die KV-Impfsurveillance wird vom RKI koordiniert und liefert in Kooperation mit den 17 KVen Impfdaten zu Kindern ab dem Geburtsjahrgang 2004, Details finden sich unter www.vacmap.de. 5
Drucksache 19/1380 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Die Masern-Impfquoten bei Kindern im Alter von 15 Monaten sind kontinuier- lich angestiegen. Die Zielmarke von 95% für die 1. Impfung in dieser Alters- gruppe wurde jedoch noch nicht erreicht. Ein Grund hierfür ist, dass die Imp- fungen bei Kindern zum Teil nicht zu dem empfohlenen Zeitpunkt stattfinden, sondern später erfolgen. Gründe für das nicht-zeitgerechte Impfen in dieser Al- tersgruppe sind u.a. falsche Kontraindikationen bei banalen Infekten. Zu der Thematik der falschen Kontraindikationen gibt es eindeutige Aussagen der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim RKI, die von der Fachöffentlichkeit zu beachten sind. Die Datengrundlage (KV-Abrechnungsziffern niedergelassener Ärzte) beinhal- tet eine Limitation, da ausschließlich GKV-Daten genutzt werden, vergleich- bare Daten der PKV liegen nicht vor. Bis zur Einschulung erfolgt eine Vervoll- ständigung des Impfschutzes durch die 2. Impfung. In dieser Altersgruppe wird die Zielmarke von 95% Durchimpfungsrate noch knapp verfehlt. Seit dem Jahr 2001 werden auf der Basis des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) Daten zum Impfstatus der Bevölkerung in allen Bundesländern regelmäßig für die Schulanfänger erhoben und an das Robert Koch-Institut (RKI) übermittelt. Damit bilden die Schuleingangsuntersuchungen die einzige gesetzlich festge- legte systematische Quelle zur dauerhaften Erhebung bundesweiter Impfdaten. Die Datengrundlage (Impfpässe der einzuschulenden Kinder) beinhaltet auch hier eine Limitation, da ausschließlich vorgelegte Impfdokumente/ Impfpässe in die Auswertung einbezogen werden, nicht-vorgelegte Impfpässe werden nicht gewertet. Der anhand der Impfdokumente ermittelte Impfstatus bei Kindern zeigt über die letzten zehn Jahre einen deutlichen Anstieg bei der zweiten Masernimpfung. Dieser wurde u.a. erreicht durch eine höhere Verbindlichkeit bei den Kinder- Vorsorgeuntersuchungen. Die Durchimpfungsrate stagniert auf einem hohen Niveau. Das Erreichen der 95%-Zielmarke in dieser Altersgruppe steht kurz be- vor und ist bei Nutzung der Impfangebote der Kinder- und Jugendärzte mög- lich. Daten zu allen im Kindesalter empfohlenen Impfungen, die im Rahmen der Einschulungsuntersuchungen erhoben werden, sind öffentlich zugänglich unter www.rki.de > Impfen > Impfquoten. Daten zur Impfung bei anderen Altersgruppen liegen der Landesregierung nicht vor und müssten bei der GKV, PKV und KVSH erfragt werden. Dies kann aufgrund der zur Verfügung stehenden Zeit nicht im Rahmen der Beantwortung einer kleinen Anfrage erfolgen. 6
Impf-präventable, meldepflichtige Infektionskrankheiten in Schleswig-Holstein 2. April 2019 Prof. Dr. Helmut Fickenscher, Landesmeldestelle Schleswig-Holstein nach dem IfSG im Institut für Infektionsmedizin der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel und des Universitätsklinikums Schleswig- Holstein Quellen, u.a. - STIKO-Empfehlungen, Stand 2018 - IfSG-Meldedaten 2018 für Schleswig-Holstein und für Deutschland, Stand März 2019 - Impfquoten-Ergebnisse der Schuleingangsuntersuchungen aus dem Jahr 2016, Stand 2018 - RKI-Ratgeber für einzelne Infektionskrankheiten Kapitel 1. Cholera 2. Diphtherie 3. Frühsommer-Meningoenzephalitis 4. Gelbfieber 5. Grippe, Influenza 6. Haemophilus influenzae, invasive Erkrankungen 7. Hepatitis A 8. Hepatitis B 9. Hepatitis D 10. Keuchhusten, Pertussis 11. Masern 12. Meningokokken-Meningitis und -Sepsis 13. Mumps 14. Poliomyelitis 15. Röteln 16. Rotavirus-Enteritis 17. Tetanus 18. Tollwut, Rabies 19. Typhus abdominalis 20. Windpocken und Zoster
1. Cholera Krankheit schwere, lebensbedrohliche Durchfallerkrankung, besonders in tropischen, Ressourcen-schwachen Ländern und bei schlechter Trinkwasserqualität Erreger Vibrio cholerae O1, O139, Gram-negatives Bakterium, Salz-liebend/halophil, besonders im Brackwasser und in stark verunreinigtem Wasser, Durchfaller- krankung nur bei Bildung des Cholera-Toxins, hohe Infektionsdosis notwendig Inkubationszeit wenige h bis 5 d Diagnostik Kultur aus flüssigem Stuhl, TCBS-Agar Meldepflicht seit Einführung des IfSG (2001) namentliche, klinische und Labor-Meldepflicht Epidemiologie Deutschland 2001-2018 insgesamt 27 Meldungen, nicht in Schleswig-Holstein 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 SH 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 D 2 0 1 3 0 1 2 0 0 6 4 0 1 1 3 1 2 0 Therapie Flüssigkeits-Ersatz wesentlich; ggf. Therapie mit Ciprofloxacin, Cotrimoxazol, Doxycyclin, Azithromycin Prophylaxe Lebensmittel-, Trinkwasser- und Körperhygiene Impfstoff Schluckimpfstoff (Dukoral) mit abgetöteten Cholera-Vibrionen. Grundimmuni- sierung bei Erwachsenen und Kindern ab 6 Jahren mit 2 Impfstoffdosen im Abstand von 1 bis 6 Wochen Impfindikationen Reise-Indikation: nur bei Aufenthalten in Infektionsgebieten, unter mangelhaften Hygienebedingungen bei aktuellen Ausbrüchen, z.B. in Flüchtlingslagern oder bei Naturkatastrophen Impfquoten keine Erfassung, selten Bewertung Risiko sehr gering, während einer Reise an Cholera zu erkranken; keine Ge- fährdung in Schleswig-Holstein, Übertragung bei hohen Hygienestandards und optimaler Trinkwasserversorgung unwahrscheinlich; 2017/2018 schwere Epidemie im Jemen, März 2019 Ausbruch in Mozambique; Vibrio cholerae an der Ostseeküste v.a. im Brackwasser bei > 20°C z.B. in der Schlei gelegentlich nachweisbar, aber ohne Toxin-Bildung; dann ähnlich wie bei Vibrio vulnificus oder parahaemolyticus Wundinfektionen und Sepsis möglich nach Bad in der Ostsee mit offenen Wunden und bei Immunsuppression oder Diabetes. 1
2. Diphtherie Krankheit Tonsillen-/Rachen-Diphtherie, Krupp, Caesarenhals; Hautdiphtherie (v.a. C. ulcerans); Wunddiphtherie; Lähmungen, Atemlähmung, Herzrhythmus-Störun- gen; Letalität 5-10% Erreger Corynebacterium diphtheriae, Biotypen gravis, intermedius, mitis, belfanti, nur bei Menschen; ggf. auch C. ulcerans (verschiedene Tierspezies) oder C. pseu- dotuberculosis (Schafe, Ziegen: Lymphadenitis caseosa) fakultativ anaerobe, unbewegliche, keulenförmige, Gram-positive Stäbchen; Diphtherie-Toxin-produzierende (toxigene) Stämme, phagenkodiertes Toxin; Infektion erfolgt typischerweise in Endemie-Gebieten Inkubationszeit 2-5 d, bis zu 10 d Diagnostik Nachweis des Toxin-Gens durch PCR und des Toxins im Elek-Ouchterlony-Test Meldepflicht seit Einführung des IfSG (2001) namentliche, klinische und Labor-Meldepflicht Epidemiologie Deutschland 2001-2018 insgesamt 103 Meldungen, in SH 1 Fall 2018 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 SH 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 D 0 1 0 1 1 0 2 0 4 8 4 9 4 8 14 11 10 26 Therapie stationäre Therapie mit Antitoxin vom Pferd wesentlich, Antitoxin derzeit schwer erhältlich; Penicillin oder Erythromycin zur Erreger-Elimination über 14 d; nach 2-4 d Antibiotikatherapie nicht mehr infektiös Prophylaxe, PEP Postexpositionsprophylaxe: einmalige Dosis Benzyl-Penicillin i.m. oder Erythro- mycin oral über 7 d, oder auch Azithromycin oder Clarithromycin Impfstoffe Diphtherie-Toxoid Grundimmunisierung: 4 Dosen im Lebensmonat 2, 3, 4 und 11-14 meist zu- nächst als Sechsfach-Impfstoff (Diphtherie, Pertussis, Tetanus, Polio, Haemo- philus influenzae b, Hepatitis B). Auffrischimpfungen im Lebensjahr 5-6 und 9-16; Auffrischimpfung für Erwach- sene: einmalig als Tdap- oder ggf. als Tdap-IPV-Kombinationsimpfung, dann Td alle 10 Jahre Ungeimpfte oder bei fehlendem Impfnachweis: 2 Impfungen im Abstand von 4-8 Wochen und 3. Impfung nach 6-12 Monaten. Impfindikationen Standard- und Auffrischimpfung: bei fehlender oder unvollständiger Grund- immunisierung oder wenn letzte Impfung > 10 Jahre zurückliegt. Impfquoten D 94,5%, SH 93,8% (Schuleingangsuntersuchung 2016) Bewertung In den letzten Jahren Häufung von Meldungen in Deutschland besonders bei Obdachlosen. Wegen Mangels and Antitoxin ist die Antitoxin-Therapie häufig nicht möglich. Deutliches Risiko für nicht geimpfte Personen bei Kontakt mit Endemie-Gebiet. Hohe Impfquote weiterhin absolut notwendig, auch in Schles- wig-Holstein. 2
3. Frühsommer-Meningoenzephalitis Krankheit Frühsommer-Meningoenzephalitis, FSME; tick-borne encephalitis, TBE; Paresen, Enzephalitis, Meningitis, Radikulitis; Verlauf bei Kindern leichter als bei Erwachsenen (nur Meningitis, keine Enzephalitis); Saisonalität April bis November Erreger FSME-Virus, ein Flavivirus, übertragen durch Hausbock/Ixodes ricinus; Zoonose Inkubationszeit 7-14 d (bis 21 d), erste Krankheitsphase unspezifisch, zweite Phase mit spezi- fischen neurologischen Symptomen Diagnostik IgM-, IgG-Antikörper aus Serum; Untersuchung von Zecken i.d.R. sinnlos Meldepflicht seit Einführung des IfSG (2001) namentliche Labor-Meldepflicht Epidemiologie Deutschland 2001-2018 insgesamt 6.069, in SH insgesamt 15 Meldungen 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 SH 0 0 1 1 3 1 0 0 0 2 0 1 1 1 0 1 2 1 D 255 239 277 275 432 546 239 289 313 260 424 195 420 263 219 353 486 584 Therapie symptomatisch; Hyperimmunglobulin nicht mehr empfohlen Prophylaxe Expositionsprophylaxe: Repellentien, Kleidung, rasches Entfernen von Zecken Impfstoff inaktivierter Totimpfstoff, 3 Grund- und dann alle 3-5 Jahre Auffrisch-Impfungen; Impfung soll vor der Saison aufgebaut sein; Infektion kurz nach der Impfung kann schwer verlaufen; Impfung von Kindern < 3 Jahre vermeiden (häufig Fieber) Impfindikationen Indikations-Impfung für Personen, die in Risiko-Gebieten exponiert sind; Berufliche Indikation für Laborpersonal und Beschäftigte in Forst und Landwirt- schaft Reise-Indikation; Zecken-Exposition in FSME-Risikogebieten Impfquoten Bayern 33,9%, Baden-Württemberg 21,6%, aber nicht in Schleswig-Holstein (Schuleingangsuntersuchung 2016) Bewertung Infektionsgefährdung in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz, Thüringen, Sachsen, Niedersachsen (dort nur Landkreis Emsland); Tschechien, Österreich, Baltikum, Bornholm; aber nicht in Schleswig-Holstein 3