Geschwindigkeitsbeschränkungen zur Vermeidung von Kollisionen mit Individuen der vorkommenden Fledermauspopulationen in Schleswig-Holstein

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SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG                   Drucksache   18/2858 18. Wahlperiode                                                     15-04-02 Kleine Anfrage des Abgeordneten Christopher Vogt (FDP) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie Geschwindigkeitsbeschränkungen zur Vermeidung von Kollisionen mit Indivi- duen der vorkommenden Fledermauspopulationen in Schleswig-Holstein 1. Auf welchen Streckenabschnitten von Bundes-, Landes – und Kreisstraßen in Schleswig-Holstein liegen Geschwindigkeitsbeschränkungen zur Vermeidung von Kollisionen mit Individuen der regional vorkommenden Fledermauspopu- lationen vor? Vorbemerkung: Für die Anordnung von Geschwindigkeitsbeschränkungen sind grundsätzlich die Verkehrsbehörden der Kreise und die örtlichen Ver- kehrsbehörden zuständig. Eine umfassende Befragung aller Verkehrsbehör- den konnte im Rahmen der Beantwortungsfrist für kleine Anfragen nicht erfol- gen; die nachfolgenden Antworten basieren auf den eingegangenen Antwor- ten und Angaben des LBV.SH. Antwort: Im Bereich der B 207 Lübeck – Pogeez ist in Teilbereichen, die ein erhöhtes Kollisionsrisiko für die vorkommenden Fledermausarten aufweisen, die Ge- schwindigkeit beschränkt. Im Bereich von Mönchneversdorf (Gemeinde Schönwalde) wurde auf der L 216 wegen der intensiven Ein-und Ausflugzeiten von Fledermäusen eine tem- poräre Geschwindigkeitsreduzierung auf 50 km/h für die Zeit vom 1. März bis 10. April und 15. August bis 31. Dezember eines jeden Jahres angeordnet.
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Drucksache 18/2858         Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2. In welchen Fällen wurden diese Beschränkungen erst nachträglich angeord- net? Antwort: Die Beschränkungen sind grundsätzlich im Planfeststellungsbeschluss festge- legt. Im Bereich der L 216 datiert die erste Anordnung vom 27. Juni 1996. 3. Auf welchen Abschnitten sind solche Beschränkungen geplant bzw. im Zuge der Planung von Neubauten voraussichtlich notwendig? Antwort: Der Beschluss für den Neubau der A 20 zwischen Weede und Wittenborn sieht für den Bereich der dann zu verlegenden B 206 zwischen zwei Kreisver- kehrsplätzen eine Beschränkung der Geschwindigkeit vor. Als Teil der vom Bundesverwaltungsgericht aufgetragenen Verpflichtung erfolgen weitere Er- fassungen der Fledermausvorkommen. Daran schließt sich eine Überprüfung der in den Planunterlagen und im Beschluss vorgesehenen Maßnahmen an. Nach derzeitigem Kenntnisstand sind darüber hinaus keine weiteren Abschnit- te für derartige Beschränkungen vorgesehen. 2
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