SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/2858 18. Wahlperiode 15-04-02 Kleine Anfrage des Abgeordneten Christopher Vogt (FDP) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie Geschwindigkeitsbeschränkungen zur Vermeidung von Kollisionen mit Indivi- duen der vorkommenden Fledermauspopulationen in Schleswig-Holstein 1. Auf welchen Streckenabschnitten von Bundes-, Landes – und Kreisstraßen in Schleswig-Holstein liegen Geschwindigkeitsbeschränkungen zur Vermeidung von Kollisionen mit Individuen der regional vorkommenden Fledermauspopu- lationen vor? Vorbemerkung: Für die Anordnung von Geschwindigkeitsbeschränkungen sind grundsätzlich die Verkehrsbehörden der Kreise und die örtlichen Ver- kehrsbehörden zuständig. Eine umfassende Befragung aller Verkehrsbehör- den konnte im Rahmen der Beantwortungsfrist für kleine Anfragen nicht erfol- gen; die nachfolgenden Antworten basieren auf den eingegangenen Antwor- ten und Angaben des LBV.SH. Antwort: Im Bereich der B 207 Lübeck – Pogeez ist in Teilbereichen, die ein erhöhtes Kollisionsrisiko für die vorkommenden Fledermausarten aufweisen, die Ge- schwindigkeit beschränkt. Im Bereich von Mönchneversdorf (Gemeinde Schönwalde) wurde auf der L 216 wegen der intensiven Ein-und Ausflugzeiten von Fledermäusen eine tem- poräre Geschwindigkeitsreduzierung auf 50 km/h für die Zeit vom 1. März bis 10. April und 15. August bis 31. Dezember eines jeden Jahres angeordnet.