Cybercrime
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/4613 18. Wahlperiode 2016-09-22 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Ekkehard Klug (FDP) und Antwort der Landesregierung - Minister für Inneres und Bundesangelegenheiten Cybercrime 1. Wie haben sich Anzahl der Fälle und Aufklärungsquote der Delikte, die dem Begriff „Cybercrime“ im engeren und weiteren Sinne zuzuordnen sind, seit 2014 in Schleswig-Holstein entwickelt? Bitte nach Jahren und Delikten auf- schlüsseln. Antwort: "Cybercrime" umfasst gemäß der geltenden bundeseinheitlichen Definition die Straftaten, die sich gegen das Internet, Datennetze, informationstechnische Systeme oder deren Daten richten (Cybercrime im engeren Sinne) oder die mittels dieser Informationstechnik begangen werden. Für dieses Deliktsfeld erlauben die derzeitigen Erfassungsgrundsätze der PKS nur ein unvollständiges Bild der tatsächlichen Kriminalität. In ihr nicht enthal- ten sind insbesondere Straftaten, die aus dem Ausland heraus mittels Internet oder telefonisch begangen wurden, da als Tatort im Sinne der PKS grundsätz- lich der Ort der Tathandlung betrachtet wird und als Tatort nur eine politische Gemeinde in der Bundesrepublik Deutschland erfasst werden kann. Gleiches gilt, wenn keine überprüfbaren Anhaltspunkte für ein Täterhandeln in der Bundesrepublik ermittelt werden konnten. Dennoch beeinträchtigen diese zahlreich angezeigten Taten das Sicherheits- gefühl der Bevölkerung immens und verursachen einen enormen Ermittlungs- und Verwaltungsaufwand bei den Strafverfolgungsbehörden.
Drucksache 18/4613 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2014 2015 Cybercrime im engeren Sinne (Quelle: PKS SH) Fälle AQ Fälle AQ 517500 Computerbetrug 412 49,3% 417 49,6% Betrug mit Zugangsberechtigungen zu 517900 Kommunikationsdiensten 19 57,9% 27 37,0% Fälschung beweiserheblicher Daten, Täuschung 543000 im Rechtsverkehr bei Datenverarbeitung 157 67,5% 140 58,6% 543010 Fälschung beweiserheblicher Daten §269 StGB 148 67,6% 137 58,4% Täuschung im Rechtsverkehr bei 543020 Datenverarbeitung §270 StGB 9 66,7% 3 66,7% 674200 Datenveränderung/Computersabotage 38 73,7% 45 68,9% 674210 Datenveränderung 33 78,8% 40 70,0% 674220 Computersabotage 5 40,0% 5 60,0% Ausspähen, Abfangen von Daten einschl. 678000 Vorbereitungshandlungen 139 64,7% 65 56,9% 678010 Ausspähen von Daten gemäß §202a StGB 132 65,2% 56 57,1% 678020 Abfangen von Daten gemäß §202b StGB 2 100,0% 2 50,0% Vorbereiten des Ausspähens und Abfangens von 678030 Daten gemäß §202c StGB 5 40,0% 7 57,1% Cybercrime im engeren Sinne gesamt 765 694 2014 2015 Straftaten mit Tatmittel Internet (Quelle: PKS SH) Fälle AQ Fälle AQ Straftaten mit Tatmittel Internet gesamt 7.898 86,5% 8.383 79,90% 2. Wie viele Stellen stehen für die Bekämpfung von „Cybercrime“ derzeit zur Ver- fügung und wie hat sich die Stellen- und Personalsituation hier seit dem Jahr 2014 entwickelt? Bitte nach Jahren aufschlüsseln. Antwort: Die Planstellen (Beamtinnen und Beamte) und Stellen (Tarifbeschäftigte) ha- ben sich wie folgt entwickelt: 01.01.2014: 36 Planstellen und Stellen 01.01.2015: 52 Planstellen und Stellen 01.01.2016: 65 Planstellen und Stellen Aktuell: 75 Planstellen und Stellen 3. Sind derzeit Stellen unbesetzt? Wenn ja, welche Gründe gibt es hierfür? Antwort: Zurzeit sind 7 Arbeitsplätze nicht besetzt. Diese werden zum 01.10.2016 aus- geschrieben und nach den Stellenbesetzungsverfahren nachbesetzt. 4. Ist beabsichtigt, den Personalansatz zur Bekämpfung von „Cybercrime“ aufzu- stocken? Wenn ja, inwiefern und wann? Wenn nein, warum nicht? Die Landesregierung beobachtet die Entwicklungen im Bereich des Cybercri- me aufmerksam und hat aufgrund ihrer Feststellungen zu Beginn des letzten Jahres die in der Antwort auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Chris- topher Vogt (FDP) „Illegaler Handel im DarkNet“, Drucksache 18/4519, darge- 2
Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/4613 stellten organisatorischen Änderungen vorgenommen. Die Ermittlungskapazitäten im Bereich des Cybercrime werden auch zukünftig sich ändernden Gegebenheiten angepasst werden. 5. Wie hat sich die technische Ausstattung zur Bekämpfung von „Cybercrime“ seit dem Jahr 2014 entwickelt und wie bewertet die Landesregierung die tech- nische Ausstattung? Antwort: Die technische Ausstattung der Dienststellen der Landespolizei zur Bekämp- fung von "Cybercrime" ist derzeit angemessen. Im Haushaltsjahr 2014 waren insgesamt 377.600 € für die technische Ausstat- tung der Dienststellen der Landespolizei vorgesehen. Der Betrag hat sich im Haushaltsjahr 2016 auf 1.133.400 € erhöht. Ursächlich für diese starke Steige- rung war die Neuschaffung von Arbeitsplätzen im Bereich der forensischen Auswertung von Mobilfunkgeräten. Im Vergleich von 2014 zu 2016 hat sich die Anzahl von Internetrecherche- rechnern im Land um 25 Geräte auf 149 Geräte erhöht. Die Anzahl von Aus- werterechnern hat sich insgesamt um 113 Geräte auf 267 Geräte erhöht. Ergänzend wird auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Christopher Vogt (FDP) „Illegaler Handel im DarkNet“, Drucksache 18/4519, hingewiesen. 6. Ist beabsichtigt, die technische Ausstattung zur Bekämpfung von „Cybercrime“ zu verbessern? Wenn ja, inwiefern und wann? Wenn nein, warum nicht? Antwort: In regelmäßigen Abständen erfolgt im Rahmen der Reinvestition eine Erneue- rung der Hardware auf den aktuellen technischen Stand. Diese Reinvestitio- nen erfolgen in Abhängigkeit von der Art der Hardware alle 3 bis 5 Jahre nach Anschaffung der entsprechenden Hardware. Aufgrund der Schnelllebigkeit und der nicht vorhersehbaren Entwicklungen im Bereich der Informationstechnik kann die Art der zukünftigen Verbesserung der technischen Ausstattung nicht konkretisiert werden. Ergänzend wird auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Christopher Vogt (FDP) „Illegaler Handel im DarkNet“, Drucksache 18/4519, hingewiesen. 7. Liegen der Landesregierung Erkenntnisse vor, wie sich die Höhe des Scha- dens durch „Cybercrime“ in Schleswig-Holstein seit dem Jahr 2014 entwickelt hat? Wenn ja, welche? Antwort: Eine Schadenshöhe wird in der PKS nur bei Eigentums- und Vermögensdelik- ten erfasst. Hierbei gilt als Schadenhöhe der Wert des erlangten Gutes bzw. die Wertminderung des betroffenen Vermögens. 3
Drucksache 18/4613 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Schadenssummen (Quelle: PKS SH) 2014 2015 517500 Computerbetrug 376.454 € 807.399 € Betrug mit Zugangsberechtigungen zu 517900 Kommunikationsdiensten 16.877 € 64.830 € Schadenssumme gesamt 393.331 € 872.229 € 4