Drucksache 18/1720 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode ses Konzept stellt die Erinnerungsarbeit in den Mittelpunkt und soll im Som- mer 2014 als Entwurf im MJKE vorliegen. Es soll ergänzt werden durch den Aspekt des zeitgenössischen Erinnerns mit Hilfe von authentischen Lernorten wie der Neulandhalle. Diese politisch gewollten und sich ergänzenden Aspek- te spiegelten sich auch in den beiden schleswig-holsteinischen Anträgen an den Bund wider. 3. Welche Ablehnungsgründe wurden von Seiten der Kommission zum Förder- antrag der Landesregierung für das Projekt Neulandhalle angegeben? Antwort: In dem Schreiben aus dem BKM heißt es dazu: Die Sachverständigen be- mängelten beim Konzept die zu starke Überfremdung und die Reauratisierung bei zu geringer Originalsubstanz: „Der historische Ort werde durch Zuschrei- bung angereichert. Das in Anspruch genommene didaktische Alleinstellungs- merkmal für das Thema NS-Volksgemeinschaft und Lebensideologie sei nicht gegeben.“ Weiter heißt es in dem Schreiben: „Das Gremium hält eine Gedenkstätte und ein Museum an diesem Ort für nicht angemessen, vielmehr eigne sich die Neulandhalle als Bildungsstätte.“ 4. War der Aufbau eines „Gedenk- und Lernortes“ (Vgl. Drs. 18/1596) zur Förde- rung des Projektes Neulandhalle Gegenstand des Förderantrages? Antwort: Die Baumaßnahmen waren Gegenstand des Förderantrags. Der Ausbau der Neulandhalle zu einem vermittelnden Lernort war ein wichtiger Aspekt zu- nächst der von der Kirche beauftragten Machbarkeitsstudie und später in dem Bundesantrag. 5. Werden nach der Ablehnung des Förderantrages für das Projekt Neulandhalle Anpassungen im Gedenkstättenkonzept erfolgen? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? Antwort: Siehe Antwort auf Frage 2. Wie Ministerin Spoorendonk in der Landtagsdebat- te am 19.März sagte, ist für sie entscheidend, an der Idee eines Lernortes in der Neulandhalle festzuhalten und das Gedenkstättenkonzept in diesem Sinne fortzuschreiben. Das Projekt „Historischer Lernort Neulandhalle“ kann nicht in gleichem Um- fang umgesetzt werden wie geplant. Insofern wird es Anpassungen geben müssen. Im Grundsatz bleibt es das Ziel, eine moderne Erinnerungs- und vor allem Vermittlungsarbeit zu entwickeln. Das Konzept besteht entsprechend aus verschiedenen Bausteinen der Gedenkstätten-, Erinnerungs-, und Vermitt- lungsarbeit. 2