Anmeldungen an Grundschulen und weiterführenden Schulen zum Schuljahr 2019/20
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/1465 19. Wahlperiode 2019-05-23 Kleine Anfrage des Abgeordneten Martin Habersaat (SPD) und Antwort der Landesregierung - Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Anmeldungen an Grundschulen und weiterführenden Schulen zum Schuljahr 2019/20 Vorbemerkung der Landesregierung zu den Fragen 1) und 2): Gemäß § 24 Absatz 1 Schulgesetz (SchulG) wählen die Eltern im Rahmen der von der Schulaufsichtsbehörde nach Anhörung des Schulträgers festgesetzten Aufnah- memöglichkeiten aus dem vorhandenen Angebot an Schulen aus. Kann die ausge- wählte Schule wegen fehlender Aufnahmemöglichkeiten nicht besucht werden, sind die Schülerinnen und Schüler in die zuständige Schule aufzunehmen. Grundlage für die Beantwortung ist der mit Erlass des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur vom 24. Juli 2018 veröffentlichte Rückmeldebogen, anhand dessen die Schu- len die Anmeldezahlen der Schulaufsicht melden. 1. Wie ist die jeweilige Quote bei der Erfüllung von Erstwünschen und Zweitwün- schen in den einzelnen Kreisen und kreisfreien Städten (bitte getrennt nach Schularten angeben)? 1
Drucksache 19/1465 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 2. Wie viele erfüllte Erstwünsche und Zweitwünsche (bitte getrennt aufführen) gibt es, möglichst nach Kreisen und kreisfreien Städten getrennt, zum Schuljahr 2019/20 an a. Grundschulen b. Gemeinschaftsschulen mit Oberstufe c. Gemeinschaftsschulen ohne Oberstufe d. Gymnasien? Antwort zu Frage 1 und 2): Siehe Anlage 1 bis 4. Vorbemerkung der Landesregierung zu Frage 3): Die Schulen teilen anhand des mit Erlass des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur vom 24. Juli 2018 veröffentlichten Rückmeldebogens mit, wie viele Kinder mit dem Erst-, Zweit- und Drittwunsch aufgenommen wurden. Die Berücksichtigung des Zweit- oder Drittwunsches kann z.B. auch wegen eines Wohnortwechsel erfol- gen, oder weil der Erstwunsch aufgegeben wird. Für die Beantwortung der Frage 3) geht das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur davon aus, dass bei allen Anmeldungen auf Basis des Drittwunsches der Erst- oder der Zweitwunsch nicht er- füllt werden konnte. Das kann unterschiedliche Gründe haben wie z.B. beschränkte Kapazitäten an Schulen, einen Wohnortwechsel oder eine Änderung des Wunsches. 3. Bei wie vielen Kindern und Jugendlichen (bitte getrennt nach Schulart und Kreis) konnten weder Erst- noch Zweitwunsch erfüllt werden? Antwort: Siehe Anlage 1 bis 4. 4. Bei wie vielen Kindern und Jugendlichen (bitte getrennt nach Schulart und Kreis) kam § 24 (5) Schulgesetz zur Anwendung? Antwort: Siehe Anlage 1 bis 4. 2
Drucksache 19/1465 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Anlage 1 - Grundschulen Antwort zu Frage 1 zu Frage 2 zu Frage 1 zu Frage 2 zu Frage 3 zu Frage 4 Anwendung Quote der erfüllten Erfüllte Erstwünsche Quote der erfüllten Erfüllte Zweitwünsche Erfüllte Drittwünsche Kreis § 24 Abs. 5 SchulG Erstwünsche (absolut) Zweitwünsche (absolut) (absolut) mit Bescheid S-H gesamt 99,8% 21.506 100,0% 137 0 0 Flensburg 100,0% 617 0 0 0 Kiel 94,8% 1.803 100,0% 98 0 0 Neumünster 100,0% 619 0 0 0 Lübeck 99,9 1.718 100,0% 1 0 0 Dithmarschen 100,0% 588 0 0 0 Hzgt. Lauenburg 100,0% 1.733 0 0 0 Nordfriesland 99,6% 1.256 100,0% 5 0 0 Ostholstein 100,0% 1.496 0 0 0 Pinneberg 99,9% 2.766 100,0% 4 0 0 Plön 100,0% 1.108 0 0 0 Rendsburg- 99,2% 2.203 100,0% 18 0 0 Eckernförde Schleswig- 100,0% 1.438 100,0% 2 0 0 Flensburg Segeberg 99,4% 2.440 100,0% 3 0 0 Steinburg 99,2% 999 100,0% 14 0 0 Stormarn 100,0% 2.340 100,0% 6 0 0 Anmerkung: Ist die Anzahl der erfüllten Zweitwünsche null, ist keine Quote ermittelt worden. 3
Drucksache 19/1465 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Anlage 2 - Gemeinschaftsschulen ohne Oberstufe Antwort zu Frage 1 zu Frage 2 zu Frage 1 zu Frage 2 zu Frage 3 zu Frage 4 Anwendung Quote der erfüllten Erfüllte Erstwünsche Quote der erfüllten Erfüllte Zweitwünsche Erfüllte Drittwünsche Kreis § 24 Abs. 5 SchulG Erstwünsche (absolut) Zweitwünsche (absolut) (absolut) mit Bescheid S-H gesamt 97,4% 7.767 93,5% 672 284 25 Flensburg 86,4% 171 84,6% 11 17 2 Kiel 92,3% 549 100% 37 30 0 Neumünster 100,0% 185 92,1% 35 13 10 Lübeck 94,4% 487 67,2% 84 45 0 Dithmarschen 100,0% 553 100,0% 27 6 0 Hzgt. Lauenburg 100,0% 370 100,0% 46 9 0 Nordfriesland 100,0% 540 100,0% 14 10 0 Ostholstein 99,4% 699 90,5% 19 2 0 Pinneberg 99,6% 719 98,4% 135 31 0 Plön 100,0% 389 100,0% 27 7 0 Rendsburg- 99,7% 746 100,0% 74 32 0 Eckernförde Schleswig- 98,7% 866 100,0% 24 6 0 Flensburg Segeberg 92,4% 738 100,0% 58 55 13 Steinburg 98,7% 517 100,0% 10 4 0 Stormarn 100,0% 238 76,3% 71 17 0 4
Drucksache 19/1465 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Anlage 3 - Gemeinschaftsschulen mit Oberstufe (GemSmO) Antwort zu Frage 1 zu Frage 2 zu Frage 1 zu Frage 2 zu Frage 3 zu Frage 4 Anwendung Quote der erfüllten Erfüllte Erstwünsche Quote der erfüllten Erfüllte Zweitwünsche Erfüllte Drittwünsche Kreis § 24 Abs. 5 SchulG Erstwünsche (absolut) Zweitwünsche (absolut) (absolut) mit Bescheid S-H gesamt 89,1% 4.434 73,2% 137 856 0 Flensburg 94,0% 178 59,0% 13 23 0 Kiel 87,6% 297 0 59 0 Neumünster 80,7% 238 0 71 0 Lübeck 70,8% 304 0 127 0 Dithmarschen keine GemSmO in Dithmarschen Hzgt. Lauenburg 80,7% 452 100,0% 69 108 0 Nordfriesland 100,0% 99 0 0 0 Ostholstein 97,9% 322 0 7 0 Pinneberg 78,9% 580 100,0% 5 155 0 Plön 100,0% 135 0 0 0 Rendsburg- 82,2% 410 75,0% 3 90 0 Eckernförde Schleswig- 100,0% 81 0 0 0 Flensburg Segeberg 90,6% 412 7,1% 1 56 0 Steinburg 100,0% 89 0 0 0 Stormarn 84,0% 837 97,8% 46 160 0 Anmerkung: Ist die Anzahl der erfüllten Zweitwünsche null, ist keine Quote ermittelt worden. 5
Drucksache 19/1465 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Anlage 4 - Gymnasium Antwort zu Frage 1 zu Frage 2 zu Frage 1 zu Frage 2 zu Frage 3 zu Frage 4 Anwendung Quote der erfüllten Erfüllte Erstwünsche Quote der erfüllten Erfüllte Zweitwünsche Erfüllte Drittwünsche Kreis § 24 Abs. 5 SchulG Erstwünsche (absolut) Zweitwünsche (absolut) (absolut) mit Bescheid S-H gesamt 99,4% 10.109 96,8% 212 23 0 Flensburg 100,0% 475 100,0% 1 0 0 Kiel 100,0% 985 100,0% 3 0 0 Neumünster 100,0% 399 100,0% 9 1 0 Lübeck 91,2% 664 92,1% 82 10 0 Dithmarschen 100,0% 472 0 0 0 Hzgt. Lauenburg 100,0% 600 100,0% 14 0 0 Nordfriesland 100,0% 589 0 0 0 Ostholstein 100,0% 569 100,0% 2 0 0 Pinneberg 100,0% 1.325 100,0% 30 6 0 Plön 100,0% 332 100,0% 1 0 0 Rendsburg- 100,0% 842 100,0% 23 0 0 Eckernförde Schleswig- 100,0% 390 0 0 0 Flensburg Segeberg 100,0% 1.010 100,0% 13 6 0 Steinburg 100,0% 408 100,0% 2 0 0 Stormarn 100,0% 1.049 100,0% 32 0 0 Anmerkung: Ist die Anzahl der erfüllten Zweitwünsche null, ist keine Quote ermittelt worden. 6