Einsatz von Überwachungssoftware

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SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG                   Drucksache   18/4836 18. Wahlperiode                                                  2016-11-15 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Patrick Breyer (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung - Minister für Inneres und Bundesangelegenheiten Einsatz von Überwachungssoftware 1. Inwiefern sind Landesbehörden in der Lage, Mikrofone von Mobiltelefonen aus der Ferne zu aktivieren um diese als Abhöreinrichtungen zu nutzen, in welchem Umfang wird dies bereits genutzt, und welche Soft- oder Hardware wird hierfür genutzt? Antwort: Die Landespolizei führt die angefragten Maßnahmen nicht durch und verfügt nicht über die dazu erforderliche Technik. Der schleswig-holsteinische Verfassungsschutz ist nicht berechtigt, derartige Aktionen durchzuführen. 2. Wie oft und wann haben welche Landesbehörden Trojaner-Programme bzw. ähnliche Überwachungssoftware eingesetzt oder einsetzen lassen, beispielsweise zur „Quellen-Telekommunikationsüberwachung“? Antwort: Seitens der Landespolizei gab es bislang keinen Einsatz einer Remote Forensik Software.
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Drucksache 18/4836        Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Der Einsatz von Trojaner-Programmen oder ähnlicher Software durch den Verfassungsschutz ist in Schleswig-Holstein rechtlich nicht zulässig. 3. Gibt es eine Zusammenarbeit mit dem Bundeskriminalamt im Bereich der Telekommunikationsüberwachung? Welche Leistungen konkret werden in Anspruch genommen? Antwort: Nein: 2
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