Drucksache 18/4508 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Wohnungen, die in diesem Zeitraum voraussichtlich abgerissen oder zusam- mengelegt werden. Darüber hinaus sollten im Kreis bis 2030 als Mobilitäts- oder Leerstandsreserve etwa 3.000 neue Wohnungen entstehen, damit die Wohnungsmärkte besser funktionieren können. Die Landesregierung geht da- her insgesamt davon aus, dass im Kreis Pinneberg im Zeitraum 2015 bis 2030 rund 19.200 neue Wohnungen gebraucht werden. Im Jahr 2015 wurden davon bereits rund 1.300 gebaut. Das Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten, Abteilung Zuwande- rung, Bauen und Wohnen lässt aufbauend auf den neuen Prognosezahlen für die Kreise und kreisfreien Städte die Wohnungsmarktprognose Schleswig- Holstein aktualisieren und fortschreiben. 2. Gibt es seitens der Landesregierung Bestrebungen, die Regelungen zu den Grenzen der wohnbaulichen Entwicklung der Gemeinden im Kreis Pinneberg aufgrund der Bevölkerungsentwicklung anzupassen und wenn ja, wie konkret, bzw. wenn nein, warum nicht? Die Landesregierung prüft zurzeit, ob Änderungen des sog. wohnbaulichen Entwicklungsrahmens (Ziffer 2.5.2 Absatz 4 Landesentwicklungsplan Schles- wig-Holstein 2010) erforderlich sind. Unabhängig vom Ergebnis dieser Prü- fung ist Folgendes festzustellen: Der Bedarf und die wohnbauliche Entwicklung im Kreis Pinneberg entfallen ganz überwiegend auf die Schwerpunkte der Siedlungsentwicklung, d.h. auf die Städte und Gemeinden, die entweder Zentrale Orte oder Stadtrandkerne sind, eine ergänzende überörtliche Versorgungsfunktion haben oder auf den Siedlungsachsen liegen. Im Zeitraum 2010 bis 2015 sind hier rund 90% aller neuen Wohnungen im Kreis Pinneberg entstanden. Für diese Kommunen gilt der wohnbauliche Entwicklungsrahmen nicht. Sie können und sollen sich ohne quantitative Begrenzungen weiter entwickeln. Von den Gemeinden im Kreis, die den wohnbaulichen Entwicklungsrahmen des Landesentwicklungsplans 2010 zu beachten haben, hat nach den aktu- ellsten Zahlen der Bautätigkeitsstatistik bislang keine Gemeinde ihren Rah- men von 10% bzw. 15% voll ausgeschöpft. Insofern können in den nächsten 2