Ausschöpfung des Vertretungsfonds

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SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG                   Drucksache  18/3663 18. Wahlperiode                                                 2015-12-17 Kleine Anfrage der Abgeordneten Heike Franzen (CDU) und Antwort der Landesregierung - Ministerin für Schule und Berufsbildung Ausschöpfung des Vertretungsfonds 1.   In welcher Höhe war der Vertretungsfonds per Ende November 2015 ausge- schöpft (bitte die Maßnahmen im Einzelnen aufschlüsseln sowie den jeweiligen Mittelfluss an Gymnasien, Gemeinschaftsschulen mit Oberstufe und berufliche Schulen angeben)? Antwort: Die Ausgaben für den Vertretungsfonds beliefen sich per Ende November 2015 auf insgesamt 11.883 T€. Von den Ausgaben entfallen 5.369 T€ auf die schulamtsge- bundenen Schulen, 3.072 T€ auf die Gymnasien, 1.559 T€ auf die Gemeinschafts- schulen mit Oberstufe und 1.883 T€ auf die beruflichen Schulen. Darüber hinaus wurden Aufstockungen bereits im Schuldienst befindlicher Lehrkräfte im Umfang von 1.542 T€ vorgenommen. 2.   Wie weit wurde der Verfügungsrahmen der Schulämter per Ende November 2015 ausgeschöpft (bitte jeweils die Mittelbindung sowie die Ausschöpfung des Verfügungsrahmens absolut und prozentual angeben)?
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Drucksache 18/3663          Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Antwort: Per November 2015 wurde der Verfügungsrahmen der Schulämter wie in der nach- folgenden Tabelle dargestellt ausgeschöpft. In den dabei genannten Zahlen sind Mit- telbindungen berücksichtigt, die bis zum Ende des Jahres 2015 reichen. Eine Diffe- renzierung des Mitteleinsatzes in Bindungen und Ausgaben erfolgt nicht. Mittelbindung bis Ende des Jahres in % des in € Verfügungsrahmens Dithmarschen                             212.407                           50 Herzogtum-Lauenburg                      340.185                         61,9 Nordfriesland                            367.037                         77,3 Ostholstein                              313.333                         55,7 Pinneberg                                560.185                         64,9 Plön                                     382.778                         99,4 Rendsburg-Eckernförde                    498.889                         66,5 Schleswig-Flensburg                      420.926                         73,2 Segeberg                                 780.370                         97,5 Steinburg                                314.259                         78,6 Stormarn                                 647.407                         98,1 Flensburg                                165.741                         82,9 Kiel                                     433.889                         75,5 Lübeck                                   446.111                         77,6 Neumünster                               226.296                         90,5 3. Gibt es Kreise, in denen die zugeteilten Mittel bereits ausgeschöpft sind (bitte je- weils den aktuellen Stand angeben)? Antwort: Siehe Antwort zu Frage 2. 4.    Was passiert mit den nicht abgerufenen Mitteln? 2
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Antwort: Innerhalb des Vertretungsfonds besteht Deckungsfähigkeit. Somit können bei Bedarf im Laufe des Haushaltsjahres Mittel sowohl zwischen Schularten als auch innerhalb der Schularten bzw. zwischen den Schulämtern umverteilt werden, um dem tatsäch- lich eintretenden Vertretungsbedarf in den jeweiligen Schularten gerecht zu werden. Darüber hinaus besteht eine Deckungsfähigkeit mit dem Lehrerpersonalbudget, von der in 2015 - wie in den vergangenen Jahren - jedoch kein Gebrauch gemacht wer- den muss. Am Ende des Haushaltsjahres nicht benötigte Mittel kommen dem Lan- deshaushalt zugute und tragen zu einer geringeren Schuldenaufnahme bei. 3
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