Drucksache 18/489 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 3. Zu welchen Bewertungen kommen die Gutachter im Vergleich der beiden Schlosskapellen Schloss Gottorf und Schloss Sonderburg? Antwort: Ein Vergleich beider Schlosskapellen war nicht Inhalt des Gutachtens, siehe Antwort zu Frage 1. 4. Ist allein das Alter eines Baudenkmals im Vergleich zu ähnlichen Baudenkmalen entscheidend für eine Meldung zum UNESCO-Weltkulturerbe? Antwort: Es gibt keine von der UNESCO festgelegten Kriterien für den Vorschlag einer Stätte. Die Welterbekonvention regelt, welche Voraussetzungen Stätten erfüllen müssen, um auf der Liste des Welterbes eingetragen zu werden. Entscheidend ist hier der „außergewöhnliche universelle Wert“. Die Mitgliedsstaaten der Konvention entscheiden in eigener Zuständigkeit, welche ihrer Stätten sie auf die jeweilige Tentativliste nehmen. 5. Haben die Gutachter ein Alleinstellungsmerkmal von Schloss Gottorf im Vergleich zur Sonderburger Schlosskapelle abgelehnt? Wenn ja, mit welcher Begründung? Antwort: Gutachtenauftrag war nicht ein Vergleich von Schloss Gottorf mit Schloss Sonder- burg. Die Gutachter kamen übereinstimmend u.a. zu folgenden Bewertungen: „Die Gottorfer Schlosskapelle repräsentiert durch den besonderen Aufbau ih- res Innenraums sowohl die Werte des protestantisch-lutheranischen Glaubens als auch diejenigen des Frühabsolutismus. Sie kann jedoch nicht die Qualität des „outstanding universal value“ für sich beanspruchen, da die Kapelle auf Schloss Hartenfels in Torgau wesentlicher Taktgeber dieser Entwicklung war, was anschließend die Errichtung protestantischer Schlosskapellen an ver- schiedenen europäischen Orten − unter anderem auf Schloss Gottorf − beein- flusste. […]Die Gottorfer Schlosskapelle repräsentiert einen besonderen Ge- bäudetypus, der sich im Zuge der protestantisch-lutheranischen Glaubensre- formen entwickelte. Der Auftakt zur Entwicklung dieser Typologie wurde je- doch mit der Kapelle auf Schloss Hartenfels in Torgau gesetzt. Die Gottorfer Schlosskapelle kann deshalb in diesem Sinne nicht das Prädikat des „out- standing universal value“ für sich beanspruchen. […] Es erscheint derzeit noch nicht ausreichend geklärt, ob eine Benennung der Gottorfer Schlosskapelle unter Kriterium VI aufgrund ihrer Bedeutung für die Musikgeschichte gerecht- fertigt ist. Es bestehen derzeit noch Wissenslücken und weiterer Forschungs- bedarf, inwieweit von der Gottorfer Schlosskapelle und den hierfür komponier- ten Werken entscheidende Impulse für die Entstehung der „modernen“ Kanta- te ausgingen und ob deren Verbindungen zum Kontext geistlicher Opernlibretti einzigartig waren.“ 2