Lage des Strafvollzugs in Schleswig-Holstein
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/4995 18. Wahlperiode 2010-01-10 Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfgang Dudda (Piratenfraktion) und Antwort der Landesregierung – Ministerin für Justiz, Kultur und Europa Lage des Strafvollzugs in Schleswig-Holstein Ich frage die Landesregierung: 1. An wie vielen Tagen seit 01.09.2016 hat in der Justizvollzugsanstalt Lübeck Aufschluss überhaupt stattgefunden und zu welchen Zeiten? Bitte die Auflis- tung nach Tagen und Häusern gegliedert auflisten. Antwort: Seit dem 01.09.2016 bestehen folgende Aufschlusszeiten in den Häusern: Für die Abteilungen G III/G IV und das E-Haus wurden folgende Zeiten von Montag bis Freitag festgelegt: Aufschluss von: 7.00 Uhr bis 8.00 Uhr 9.30 Uhr bis 11.00 Uhr 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr 17.30 Uhr bis 20.00 Uhr Auf den Stationen G I und G II erfolgt weiterhin wechselseitiger Aufschluss von Montag bis Freitag wie folgt: Aufschluss von: 10.00 Uhr bis 11.00 Uhr 14.30 Uhr bis 15.30 Uhr 17.30 Uhr bis 20.00 Uhr.
Drucksache 18/ 4995 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Diese Zeiten gelten, wenn die Dienstposten auf den Stationen entsprechend besetzt sind bzw. nicht die Gründe des § 13 Abs. 2 Nr. 3 LStVollzG SH vorlie- gen. Am Wochenende und an Feiertagen erfolgt der Aufschluss auf den Abteilun- gen G III/IV und im E-Haus außer während der Durchführung der Freistunden, der Besuchsabwicklung und der Früh- und Mittagskostausgaben bis 17 Uhr. Auf den Stationen G I/II gelten ebenfalls diese Zeiten mit der Einschränkung der Wechselseitigkeit. Die Abendkostausgabe erfolgt ab 17 Uhr, sofern diese nicht mit der Mittags- kost ausgegeben wird. Der bisherige Tagesablauf (Lebendkontrolle, Überprüfung der Vollzähligkeit, Ausrücken/Einrücken der Arbeitsbetriebe) findet nach Ende des Nachtdienstes – wie bisher – ab ca. 6.15 Uhr statt. Die Arbeitszeiten der Gefangenen sind unverändert. Im Frauenvollzug ist von montags bis freitags von 6.15 bis 8.00 Uhr, von 10.00 bis 12.30 Uhr und von 14.30 bis 20.00 Uhr Aufschluss, am Wochenen- de von 7.30 bis 19.00 Uhr. In der Sozialtherapie ist montags bis freitags von 6.15 bis 20.00 Uhr Auf- schluss, am Wochenende von 7.00 bis 19.00 Uhr. Die Tage, an denen der an sich vorgesehene Aufschluss nicht durchgeführt werden konnte, sind der beigefügten Anlage zu entnehmen. 2. An Tagen ohne oder mit nicht im gesetzlichen Umfang erfolgten Aufschluss: Woran lag das? Antwort: Das Landesstrafvollzugsgesetz gibt keinen Umfang für den Aufschluss vor. Von der regelhaften Gemeinschaftsunterbringung des § 12 LStVollzG SH kann aus den Gründen des § 13 Abs. 2 LStVollzG SH abgewichen werden. Insofern entsprechen Einschlusszeiten aufgrund dieser Möglichkeiten eben- falls dem gesetzlichen Umfang. Dies schließt den Einschluss zur Aufrechter- haltung der Ordnung (Organisationszeiten) gemäß § 13 Abs.2 Nr. 3 2. Alt. LStVollzG SH explizit ein. Die Einschlusszeiten samt Begründung während der o.g. Zeiten sind der als Anlage beigefügten Tabelle zu entnehmen. 2
Drucksache 18/ 4995 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 3. Welche organisatorischen Maßnahmen treffen die Justizvollzugsanstalten in Schleswig-Holstein, um die vollumfängliche Umsetzung der durch das neue Strafvollzugsgesetz neu eingeführten Vorschriften sicherzustellen? Bitte nach Justizvollzugsanstalten getrennt auflisten. Antwort: Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. Das LStVollzG SH lässt Ein- schränkungen im Aufschluss ausdrücklich zu. JVA Lübeck Unvorhergesehenen Personalengpässen durch Arbeitsunfähigkeiten, notwen- digen Arztvorführungen und Krankenhausbewachungen können kurzfristig nur durch Verschiebungen im Gesamtdienstplan begegnet werden. Der Dienst- plan ist zur Einhaltung der Arbeitszeitverordnung und Planbarkeit für die Be- diensteten für 3 Monate im Voraus verbindlich aufgestellt. Die planbaren Aus- und Vorführungen zu Gerichten etc. sind hierbei ebenso berücksichtigt wie die Abwicklung des Alltagsgeschäfts, zu dem auch die Sicherstellung des Auf- schlusses zählt. Eine planmäßige Einteilung der Bediensteten auf Vorrat ist nicht möglich. JVA Neumünster Die JVA Neumünster hat durch organisatorische Maßnahmen Personal in Be- reiche umgesetzt, in denen durch die neuen Vorschriften des LStVollzG SH ein personeller Mehraufwand zu erwarten war. Sofern es im Dienstbetrieb un- vorhergesehen zu Personalengpässen kommt, wird zunächst versucht, durch bereichsübergreifende Personalverschiebungen vorgesehene Maßnahmen zu ermöglichen. Sollte dennoch beispielsweise ein gemäß § 12 LStVollzG SH vorgesehener Freizeitaufschluss wegen zu geringer Personalpräsenz aus Gründen der Sicherheit nicht möglich sein, wird mit dem notwendige Ein- schluss der Gefangenen gemäß § 13 Abs. 2, Nr. 3 LStVollzG SH ebenfalls das Gesetz umgesetzt. JVA Kiel Im Rahmen der Umsetzung des Landesstrafvollzugsgesetzes sind zur Sicher- stellung der allgemeinen Aufschlusszeiten von 7:00 Uhr bis 20:00 Uhr Ände- rungen bei den Dienstzeiten und Dienstplanumstellungen erfolgt. Ferner sind organisatorische Neuregelungen zu den Freistunden getroffen worden, um hier mit einem geringeren Personalaufwand bei gleichzeitiger Sicherstellung der Sicherheitsbedürfnisse agieren zu können. 3
Drucksache 18/ 4995 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Nach den gemachten Erfahrungen ist zum 01.01.2017 eine Hausverfügung zu 30 minütigen Organisationseinschlusszeiten in Kraft gesetzt worden, um ei- nerseits eine ordnungsgemäße Reinigung der Abteilungen sicherzustellen und andererseits Gefahrenmomente (Rutschgefahr feuchter, frisch gewischter Fußböden z.B. bei Alarmfällen) auszuschließen. Die einzelnen Abteilungen erarbeiten Tagesstrukturen, um Kollisionen von Ab- teilungsabläufen( z.B. Telefonzeiten, Duschzeiten) mit Freizeitangeboten zu verhindern und für Vertretungsfälle erkennbare Regelungen vorzuhalten. Soweit die Belegungssituation es zulässt, werden unbelegte Hafträume als Freizeiträume auf den Abteilungen zur Verfügung gestellt. Durch Umstrukturierungen wurde insbesondere das Personal auf der Zu- gangsabteilung verstärkt, um den Zeitvorgaben des Gesetzes für die Erstel- lung von Vollzugsplänen zu genügen. JVA Itzehoe In der JVA Itzehoe waren Änderungen nicht erforderlich, da die Strafgefange- nen schon vor Inkrafttreten des neuen Strafvollzugsgesetzes Aufschluss bis 21.00 Uhr hatten. JVA Flensburg In der JVA Flensburg sind die Aufschlusszeiten mit Inkrafttreten des Strafvoll- zugsgesetzes auf 20 Uhr verlängert worden. Durch die verlängerten Auf- schlusszeiten wurden die Schichtdienstzeiten des Allgemeinen Vollzugsdiens- tes angepasst. Es werden vermehrt Freizeit-, Sport- und Bildungsmaßnahmen angeboten, die zum einen vom Allgemeinen Vollzugsdienst und zum anderen durch externe Kräfte angeboten werden. 4. Wie viele behindertengerechte Haftzellen gibt es in Schleswig-Holstein? Bitte nach Justizvollzugsanstalt getrennt auflisten. Antwort: JVA Kiel, JVA Itzehoe, JVA Flensburg In den Anstalten ist kein behindertengerechter Haftraum vorhanden. JVA Lübeck In der JVA Lübeck gibt es insgesamt 4 behindertengerechte Haftplätze. Davon ist jeweils ein Platz im geschlossenen Männervollzug sowie einer im geschlossenen Frauenvollzug. Diese beiden Haftplätze sind nur für behinderte 4
Drucksache 18/ 4995 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Gefangene bzw. für Gefangene mit körperlichen Einschränkungen geeignet, die sich selbst versorgen können und nicht pflegebedürftig sind. Weiterhin besitzt die JVA Lübeck 2 behindertengerechte Haftplätze in der Sa- nitätsabteilung. JVA Neumünster Die JVA Neumünster verfügt derzeit im Strafhaftbereich über einen behinder- tengerechten Haftraum, der sich für die Unterbringung von Gefangenen mit körperlichen Beeinträchtigungen eignet. 5. Sind der Landesregierung Fälle bekannt, in denen Anträge auf Reststrafent- lassungen nach § 57 StVollzG abgelehnt wurden mit der Begründung, dass in der Justizvollzugsanstalt die hierfür erforderlichen Vorbereitungen (Vollzugslo- ckerungen, Ausführungen, etc.) nicht geleistet werden konnten? Falls ja: Wie viele und aus welchen Gründen konnten die Vorbereitungen nicht geleistet werden? Bitte nach Justizvollzugsanstalten getrennt auflisten. Antwort: Für alle Anstalten gilt, dass die Gründe für eine erfolgte oder abgelehnte vor- zeitige Entlassung nach § 57 StGB nicht erfasst werden. Die Frage lässt sich daher in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht beantworten, da dazu sämtli- che Gefangenenpersonalakten der zurzeit in Haft befindlichen sowie der ehe- maligen Gefangenen durchgesehen und die Beschlüsse auf die Begründung der Entscheidung hin geprüft werden müssten. Es ist darauf hinzuweisen, dass eine Strafrestaussetzung auch ohne vorherige Lockerungsentscheidung möglich ist, da die Voraussetzungen für eine Locke- rung (vgl. § 55 Abs. 2 LStVollzG SH) und eine Strafrestaussetzung (§ 57 StGB) unterschiedlich sind. Es ist also möglich, dass ein Gefangener nicht lo- ckerungsgeeignet ist, dennoch aber eine Strafrestaussetzung erhält. 5
Nicht durchgeführte Aufschlusszeiten nach dem LStVollzG für Gefangene in dem Zeitraum vom 1.9.2016 bis 20.12.2016 geplanter tatsächlicher Tag Haus Abteilung Begründung Aufschluss Aufschluss 11.12 E-Haus gesamt 7.00-8.00; 9.30-11.00 nicht durchgeführt Personalmangel 04.12. G-Haus I / II 14.30-15.30; 17.30-20.00 nicht durchgeführt Personalmangel 04.12. G-Haus III / IV 13.30-15.30; 17.30-20.00 nicht durchgeführt Personalmangel 03.12. G-Haus I / II 14.30-15.30; 17.30-20.00 nicht durchgeführt Personalmangel 03.12. G-Haus III / IV 13.30-15.30; 17.30-20.00 nicht durchgeführt Personalmangel 27.11 G-Haus I / II 10.00 - 11.00 nicht durchgeführt Personalmangel 27.11 G-Haus III / IV 7.00 - 8.00; 9.30 - 11.00 nicht durchgeführt Personalmangel 27.11 E-Haus gesamt 13.30-15.30; 17.30-20.00 nicht durchgeführt Personalmangel 26.11. G-Haus I / II 10.00 - 11.00; 14.30-15.30; 17.30-20.00 nicht durchgeführt Personalmangel 26.11 G-Haus III / IV 7.00 - 8.00; 9.30 - 11.00; 13.30-15.30; 17.30-20.00 nicht durchgeführt Personalmangel 26.11 E-Haus gesamt 13.30-15.30; 17.30-20.00 nicht durchgeführt Personalmangel 18.11. G-Haus I / II 14.30-15.30; 17.30-20.00 nicht durchgeführt Personalmangel 18.11. G-Haus III / IV 13.30-15.30; 17.30-20.00 nicht durchgeführt Personalmangel
18.11. E-Haus gesamt 13.30-15.30; 17.30-20.00 nicht durchgeführt Personalmangel 18.11. H-Haus gesamt 16.30 -20.00 nicht durchgeführt Personalmangel 17.11. H-Haus gesamt 16.30 -20.00 nicht durchgeführt Personalmangel 13.11. G-Haus I / II 10.00-11.00 nicht durchgeführt Personalmangel 13.11. G-Haus III / IV 7.00-8.00; 9.30-11.00 nicht durchgeführt Personalmangel 13.11. E-Haus gesamt 13.30-15.30; 17.30-20.00 nicht durchgeführt Personalmangel 2 Krankenhausbewachungen 12.11. E-Haus gesamt kein Aufschluss am gesamten Tag nicht durchgeführt und 4 Krankmeldungen 2 Krankenhausbewachungen G-Haus gesamt kein Aufschluss am gesamten Tag nicht durchgeführt und 4 Krankmeldungen 11.11. E-Haus gesamt 13.30-15.30; 17.30-20.00 nicht durchgeführt Notfall / UKSH G-Haus I / II 14.30-15.30; 17.30-20.00 nicht durchgeführt Notfall / UKSH G-Gaus III / IV 13.30-15.30; 17.30-20.00 nicht durchgeführt Notfall / UKSH 05.11. E-Haus gesamt 15.00-17.00 nicht durchgeführt Personalmangel 04.11. E-Haus gesamt 13.30-15.30; 17.30-20.00 nicht durchgeführt Personalmangel G-Haus I / II 14.30-15.30; 17.30-20.00 nicht durchgeführt Personalmangel G-Haus III / IV 13.30-15.30; 17.30-20.00 nicht durchgeführt Personalmangel
11.10. G-Haus I / II 10.00-11.00 nicht durchgeführt Krankenhausbewachung III / IV 7.00-8.00; 9.30-11.00 nicht durchgeführt Krankenhausbewachung 09.10. G-Haus I / II 10.00-11.00 nicht durchgeführt Personalmangel III / IV 7.30-11.00 nicht durchgeführt Personalmangel 07.10. E-Haus gesamt 13.30-15.30; 17.30-20.00 nicht durchgeführt Personalmangel 02.10. E-Haus gesamt 12.30-17.00 nicht durchgeführt Personalmangel 01.10. E-Haus gesamt 12.30-17.00 nicht durchgeführt Personalmangel gesamte Anstalt; 30.09. 12.30 - 18.00 - nicht durchgeführt Angehörigentag 24.09. E-Haus gesamt 12.30-17.00 nicht durchgeführt Personalmangel gesamte Anstalt 23.09. im Spätdienst nicht durchgeführt Sommerfest für Gefangene 18.09. H-Haus gesamt 12.30-19.00 nicht durchgeführt Personalmangel
17.09. E-Haus gesamt 12.30-17.00 nicht durchgeführt Personalmangel G-Haus I /II 15.00-17.00 nicht durchgeführt Personalmangel G-Haus III / IV 15.00-17.00 nicht durchgeführt Personalmangel 16.09. G-Haus I / II 14.30-15.30; 17.30-20.00 nicht durchgeführt Personalmangel G-Haus III / IV 13.30-15.30; 17.30-20.00 nicht durchgeführt Personalmangel 14.09. G-Haus I / II 10.00-11.00; 14.30-15.30; 17.30-20.00 nicht durchgeführt Personalmangel G-Haus III / IV 7.00-8.00; 9.30-11.00; 13.30-15.30; 17.30-20.00 nicht durchgeführt Personalmangel E-Haus gesamt 13.30-15.30; 17.30-20.00 nicht durchgeführt Personalmangel 13.09. G-Haus I /II 14.30-15.30; 17.30-20.00 nicht durchgeführt Personalmangel G-Haus III / IV 13.30-15.30; 17.30-20.00 nicht durchgeführt Personalmangel 12.09. H-Haus 15.30-20.00 nicht durchgeführt Personalmangel 10.09. G-Haus I /II 14.30-15.30; 17.30-20.00 nicht durchgeführt Personalmangel G-Haus III / IV 13.30-15.30; 17.30-20.00 nicht durchgeführt Personalmangel H-Haus gesamt 12.30 - 19.00 nicht durchgeführt Personalmangel 09.09. E-Haus gesamt 13.30-15.30; 17.30-20.00 nicht durchgeführt Personalmangel
G-Haus I / II 14.30-15.30; 17.30-20.00 nicht durchgeführt Personalmangel G-Haus III / IV 13.30-15.30; 17.30-20.00 nicht durchgeführt Personalmangel 06.09. G-Haus I / II 14.30-15.30; 17.30-20.00 nicht durchgeführt Personalmangel G-Haus III / IV 13.30-15.30; 17.30-20.00 nicht durchgeführt Personalmangel