SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/5431 18. Wahlperiode 2017-05-17 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Patrick Breyer (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung – Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Verklappung von Baggergut – Überschreitung von Richtwerten Veröffentlichte Analyseberichte des Hamburger Baggerguts zeigen, dass es für Ar- sen, Schwermetalle und diverse organische Schadstoffgruppen Überschreitungen 1 der unteren GÜBaK- Richtwerte gab . Vertritt das MELUR die Meinung, dass „strenge Umweltauflagen“ auch dann noch eingehalten werden, wenn bei Tonne E3 die oberen Richtwerte von Nährstoffen und organischen Schadstoffen dermaßen überschritten werden? Die Landesregierung legt für die Einbringungsfähigkeit des Baggerguts neben den einschlägigen wasser- und naturschutzrechtlichen Bestimmungen die Regelungen der „Gemeinsamen Übergangsbestimmungen des Bundes und der Küstenländer zum Umgang mit Baggergut in Küstengewässern (GÜBAK)“ vom 24.9.2009 zugrun- de, die zur Anwendung der Richtwerte folgende Festlegungen getroffen haben: „Im Gegensatz zu rechtsverbindlichen Grenzwerten sind die […] aufgeführten Werte als Richtwerte zu verstehen und in diesem Sinne anzuwenden. Eine Unterschreitung bedeutet damit nicht automatisch die Zulässigkeit einer Einbringung ebenso wie die Überschreitung kein grundsätzliches Verbot der Einbringung darstellt. Die Richtwerte 1 http://www.hamburg-port-authority.de/de/presse/studien-und-berichte/Seiten/default.aspx