Gefahren durch Munition in Nord- und Ostsee II

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SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG                       Drucksache   19/781 19. Wahlperiode                                                     2018-06-18 Kleine Anfrage der Abgeordneten Doris Fürstin v. Sayn-Wittgenstein, AfD und Antwort der Landesregierung – Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Na- tur und Digitalisierung Gefahren durch Munition in Nord- und Ostsee II Auf die Kleine Anfrage 19/546 zur „derzeitigen Gefahrenlage durch Kampfstoffe in Bezug auf Flora und Fauna in Nord- und Ostsee“ antwortet die Landesregierung: „Demnach ist derzeit nicht erkennbar, dass eine großräumige Gefährdung der mari- nen Umwelt über den lokalen Bereich der munitionsbelasteten Flächen hinaus vor- handen oder zukünftig zu erwarten ist.“ Dieses - nicht als solches deklarierte - Zitat entstammt einem Sachstandsbericht vom 5.12.2011 (s. https://www.schleswig- holstein.de/DE/UXO/Berichte/PDF/Berichte/aa_blmp_langbericht.html, S. 17). Vorbemerkung der Landesregierung: Die Antwort der Landesregierung auf Frage 1 der Drucksache 19/546 bezog sich ausschließlich auf die Belastung des Küstenmeeres mit chemischen Kampfstoffen, nicht auf konventionelle Munition. Chemische Kampfstoffe werden wie folgt definiert: „Als chemische Kampfstoffe werden nach militärischer Definition chemische Sub- stanzen bezeichnet, die in gasförmigem, flüssigem oder festem Zustand wegen ihrer toxischen Wirkung gegen Menschen, Tiere oder Pflanzen für Kriegszwecke oder mili- tärischen Einsatz verwendet werden können und die Kampfkraft des Gegners durch vorübergehende, dauerhaft wirkende oder tödliche Vergiftung schwächen sollen.“ (vgl. Sachstandsbericht Munitionsbelastung der deutschen Meeresgewässer - Be- standsaufnahme und Empfehlungen vom 5.12.2011, https://www.schleswig- holstein.de/DE/UXO/Berichte/PDF/Berichte/aa_blmp_langbericht.html, S. 151) Im Übrigen wird auf die Antwort der Landesregierung zu Frage 4 dieser Drucksache verwiesen.
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Drucksache 19/781           Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 1. Hatte die Landesregierung vor Mai 2018 Kenntnis über die inzwischen deutsch- landweit in den Medien thematisierten, auf eine Studie des Geomar-Helmholtz- Zentrums für Ozeanforschung Kiel und des schleswig-holsteinischen Umweltmi- nisteriums rekurrierenden Probleme der „fortschreitenden Durchrostung der Me- tallhülsen“ von Altmunition? Ja, die Bezugsstudie wurde im April 2018 veröffentlicht. Erstellt wurde sie im Rahmen des Verbundprojektes UDEMM (https://udemm.geomar.de ). Der Exper- tenkreis Munition im Meer des Bund/Länder-Ausschusses Nord- und Ostsee (BLANO) begleitet diese wissenschaftliche Arbeit. Die Studie befasst sich jedoch nicht mit Kampfstoffen, sondern mit sprengstoffty- pischen Verbindungen aus konventionellen Waffen. 2. Hält die Landesregierung es vor diesem Hintergrund für angemessen, die derzei- tige Gefahrenlage in Folge von Altmunition, d.h. das Problem der „fortschreiten- den Durchrostung der Metallhülsen“ sowie die Gefahr der TNT-Belastung von Miesmuscheln (http://www.ostsee-zeitung.de/Nachrichten/MV-aktuell/Forscher- finden-TNT-in-Ostsee-Muscheln, 08.05.2018) und anderen Meerestieren mit ei- ner Studie aus dem Jahr 2011 zu bewerten? Nein. Der Bezug zu chemischen Kampfstoffen wurde bereits erläutert. Im Übri- gen wird auf die Antwort der Landesregierung zu Frage 4 verwiesen. 3. Sind der Landesregierung die Aussagen des Umweltexperten Dr. Stefan Nehring (s. z.B. Stephan Nehring: Gefahr erkannt! – Gefahr gebannt?, in: Waterkant Nr. 4/2011, S. 23-25) bekannt, der auf die mangelhafte Erfassung von „munitionsver- seuchten Gebieten“, aber auch auf weitere Mängel in dem rezitierten Bericht „Munitionsbelastung der deutschen Meeresgewässer - Bestandsaufnahme und Empfehlungen“ hingewiesen hat? Ja. Falls ja: Welche Schlußfolgerungen hat sie daraus gezogen? Seit 2009 arbeitet die Landesregierung gemeinsam mit den anderen Küstenbun- desländern und dem Bund kontinuierlich an der Aufarbeitung des Lagebildes zur Belastung der Meere mit alter Munition. Es werden historische Unterlagen aus- gewertet und ein „Munitionskataster See“ aufgebaut. Seit 2013 werden alle be- kannten Informationen zu Ereignissen mit Fundmunition in und an deutschen Meeresgewässern durch eine Zentrale Meldestelle in Cuxhaven gesammelt und einheitlich durch das Unterwasserdatenzentrum der Deutschen Marine in einem geografischen Informationssystem gespeichert. Die für die Kampfmittelräumung zuständigen Stellen der Küstenbundesländer erhalten für ihre Arbeit von dort re- gelmäßig fortgeschriebene Daten. Der oben zitierte Bericht „Munitionsbelastung der deutschen Meeresgewässer – Bestandsaufnahme und Empfehlungen (Jahr 2011)“ wurde am 5. Dezember 2
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Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode     Drucksache 19/781 2011 unter www.munition-im-meer.de veröffentlicht. Er ist als „lebendes Doku- ment“ angelegt und wird seitdem jährlich fortgeschrieben. 4. Hält die Landesregierung ihre Einschätzung aufrecht, wonach es „derzeit nicht erkennbar ist, dass eine großräumige Gefährdung … der munitionsbelasteten Flächen hinaus vorhanden oder zukünftig zu erwarten ist“? In Bezug auf chemische Kampfstoffe: Ja. In Bezug auf Inhaltsstoffe konventioneller Waffen werden die Ergebnisse des Projektes UDEMM ausgewertet werden, auf die die genannte Studie zurückgeht. Moderne Methoden zur Bewertung werden derzeit im EU-Projekt DAIMON (http://www.daimonproject.com) entwickelt, das die Landesregierung ebenfalls begleitet. Der BLANO wird diese Informationen beraten und seine Bewertung ggf. anpas- sen. 3
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