SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/174 19. Wahlperiode 22.09.2017 Kleine Anfrage des Abgeordneten Thomas Rother (SPD) und Antwort der Landesregierung - Finanzministerium Sonderzahlungen für Beamtinnen und Beamte in Schleswig-Holstein Vorbemerkung des Fragestellers: Das Gesetz über die Gewährung jährlicher Sonderzahlungen wurde im Rahmen des Haushaltsstrukturgesetzes 2007 neu gefasst. Aktuell erhalten Beamte in den Besol- dungsgruppen A2 bis A10 mit den Dezemberbezügen einen Festbetrag in Höhe von 660 Euro, Beamte im Vorbereitungsdienst 330 Euro. Dazu wird ein Sonderbetrag für Kinder in Höhe von 400 Euro pro Kind, ebenfalls mit den Dezemberbezügen, ge- währt. Welche zusätzlichen Kosten sind zu erwarten, wenn das Gesetz über die Gewährung jährlicher Sonderzahlungen (SonderZahlG SH) entsprechend einer der folgenden drei Varianten geändert würde: Vorbemerkung der Landesregierung: Die erbetenen Zahlen können nur auf Basis vereinfachender Berechnungen und pauschalierender Annahmen ermittelt werden. So wird davon ausgegangen, dass auch die Versorgungsempfänger jeweils einbezogen werden. Die Ergebnisse bilden gleichwohl eine plausible Aussage über die Wirkungen. 1. Regelung wie vor der Neufassung im Jahr 2007: Sonderzahlung im Dezember: - 70% des Grundgehaltes für die Besoldungsgruppen A2 bis A6 - 67% des Grundgehaltes für die Besoldungsgruppen für A7 bis A9 - 64% des Grundgehaltes für die Besoldungsgruppen für A10 bis 13, C1, W1 - 60% des Grundgehaltes in den übrigen Besoldungsgruppen