A7 App

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SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG                      Drucksache  18/2856 18. Wahlperiode                                                         15-04-13 Kleine Anfrage des Abgeordneten Christopher Vogt (FDP) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie A7 App 1. Wie hoch waren die Kosten, die im Zusammenhang mit der Einführung der A7-App entstanden sind? Welchen Anteil davon trägt das Land Schleswig- Holstein? Welchen Anteil davon trägt Hamburg? Antwort: Die Kosten für die Entwicklung der App A7-Nord belaufen sich für die Länder Hamburg und Schleswig-Holstein auf rd. 65.260,- EURO (brutto). Der von Schleswig-Holstein zu tragende Anteil beträgt rd. 5.260,- EURO (brut- to), während sich die Kosten für das in diesem Projekt federführende Land Hamburg, vorbehaltlich der Schlussrechnung, auf rd. 60.000,- EURO (brutto) belaufen. 2. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter waren bzw. sind von Seiten des Landes seit wann in das Projekt A7-App involviert? Antwort: Die App A7-Nord ist Teil des Verkehrsleit- und Informationskonzeptes, wel- ches die beiden Länder zusammen mit der DEGES im Hinblick auf den Aus- bau der A7 entwickelt haben. In der dazu seit Januar 2014 eingerichteten Ar- beitsgruppe ist ein Mitarbeiter des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie festes Mitglied.
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Drucksache 18/2856           Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 3. Warum endet das Kartenmaterial auf Höhe Rendsburg bzw. reicht südlich bis zum Dreieck Walsrode? Antwort: Das Hintergrundkartenmaterial wurde zwischenzeitlich bis zur Bundesgrenze zum Königreich Dänemark erweitert und wird inklusive der Anzeige der Echt- zeitverkehrslage dargestellt. Der aktuell hinterlegte Kartenausschnitt der A7 in der Ausdehnung von der dänisch/deutschen Grenze bis zum Dreieck Walsro- de in Niedersachsen wird nunmehr als ausreichend angesehen. 4. Gibt es Pläne, wonach es Nachbesserungen und Updates der A7-App geben soll? Wenn ja, welche und zu welchem Zeitpunkt? Antwort: Ja. Aktuell wird an einer möglichst zeitnahen Umsetzung folgender Inhalte bzw. Darstellungen in der App A7-Nord gearbeitet:  verbesserte Darstellung aller auf Hintergrundkarten basierten Inhalte (Ende April 2015),  optimierte Einbindung der Verkehrskameras-Livestreams und somit auch die Ansteuerung/Auswahl für die iOS-Version (Ende April 2015),  Integration dynamischer Wegweisungsanzeigen mit integrierter Stauinfor- mation (dWiStA) (Ende April 2015),  optimierte Einbindung und Darstellung der NDR-Verkehrsmeldungen (En- de April 2015),  Berechnung und Darstellung von Reisezeiten zusätzlicher Standorte sowie Ermittlung der Reisezeiten als aktuelle Verzögerungszeit pro Streckenab- schnitt und deren visuelle Darstellung (2. Quartal 2015),  Verkehrsmeldungen, Meldungen der Tunnelbetriebszentrale sowie Inhalte der dWiStA sollen über "Push Nachrichten" auf den mobilen Endgeräten individuell visualisiert werden (3. bis 4. Quartal 2015). 5. Werden für Schleswig-Holstein Folgekosten nach der Einführung der A7-App entstehen? Wenn ja, wofür und in welcher Höhe? Wenn nein, warum nicht? Antwort: Bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist entstehen Kosten nur bei einem sich ändernden Leistungsumfang. Über den Abschluss eines Wartungsvertrages für den Zeitraum nach der Gewährleistungsfrist wurde noch nicht entschieden. 2
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