A7 App
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/2856 18. Wahlperiode 15-04-13 Kleine Anfrage des Abgeordneten Christopher Vogt (FDP) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie A7 App 1. Wie hoch waren die Kosten, die im Zusammenhang mit der Einführung der A7-App entstanden sind? Welchen Anteil davon trägt das Land Schleswig- Holstein? Welchen Anteil davon trägt Hamburg? Antwort: Die Kosten für die Entwicklung der App A7-Nord belaufen sich für die Länder Hamburg und Schleswig-Holstein auf rd. 65.260,- EURO (brutto). Der von Schleswig-Holstein zu tragende Anteil beträgt rd. 5.260,- EURO (brut- to), während sich die Kosten für das in diesem Projekt federführende Land Hamburg, vorbehaltlich der Schlussrechnung, auf rd. 60.000,- EURO (brutto) belaufen. 2. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter waren bzw. sind von Seiten des Landes seit wann in das Projekt A7-App involviert? Antwort: Die App A7-Nord ist Teil des Verkehrsleit- und Informationskonzeptes, wel- ches die beiden Länder zusammen mit der DEGES im Hinblick auf den Aus- bau der A7 entwickelt haben. In der dazu seit Januar 2014 eingerichteten Ar- beitsgruppe ist ein Mitarbeiter des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie festes Mitglied.
Drucksache 18/2856 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 3. Warum endet das Kartenmaterial auf Höhe Rendsburg bzw. reicht südlich bis zum Dreieck Walsrode? Antwort: Das Hintergrundkartenmaterial wurde zwischenzeitlich bis zur Bundesgrenze zum Königreich Dänemark erweitert und wird inklusive der Anzeige der Echt- zeitverkehrslage dargestellt. Der aktuell hinterlegte Kartenausschnitt der A7 in der Ausdehnung von der dänisch/deutschen Grenze bis zum Dreieck Walsro- de in Niedersachsen wird nunmehr als ausreichend angesehen. 4. Gibt es Pläne, wonach es Nachbesserungen und Updates der A7-App geben soll? Wenn ja, welche und zu welchem Zeitpunkt? Antwort: Ja. Aktuell wird an einer möglichst zeitnahen Umsetzung folgender Inhalte bzw. Darstellungen in der App A7-Nord gearbeitet: verbesserte Darstellung aller auf Hintergrundkarten basierten Inhalte (Ende April 2015), optimierte Einbindung der Verkehrskameras-Livestreams und somit auch die Ansteuerung/Auswahl für die iOS-Version (Ende April 2015), Integration dynamischer Wegweisungsanzeigen mit integrierter Stauinfor- mation (dWiStA) (Ende April 2015), optimierte Einbindung und Darstellung der NDR-Verkehrsmeldungen (En- de April 2015), Berechnung und Darstellung von Reisezeiten zusätzlicher Standorte sowie Ermittlung der Reisezeiten als aktuelle Verzögerungszeit pro Streckenab- schnitt und deren visuelle Darstellung (2. Quartal 2015), Verkehrsmeldungen, Meldungen der Tunnelbetriebszentrale sowie Inhalte der dWiStA sollen über "Push Nachrichten" auf den mobilen Endgeräten individuell visualisiert werden (3. bis 4. Quartal 2015). 5. Werden für Schleswig-Holstein Folgekosten nach der Einführung der A7-App entstehen? Wenn ja, wofür und in welcher Höhe? Wenn nein, warum nicht? Antwort: Bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist entstehen Kosten nur bei einem sich ändernden Leistungsumfang. Über den Abschluss eines Wartungsvertrages für den Zeitraum nach der Gewährleistungsfrist wurde noch nicht entschieden. 2