Ausschöpfung des Vertretungsfonds
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/1158 18. Wahlperiode 2013-09-27 Kleine Anfrage der Abgeordneten Heike Franzen (CDU) und Antwort der Landesregierung - Ministerin für Bildung und Wissenschaft Ausschöpfung des Vertretungsfonds 1. In welcher Höhe war der Vertretungsfonds per Ende August 2013 ausge- schöpft? Antwort: Die Ausgaben für den Vertretungsfonds beliefen sich per Ende August 2013 auf ins- gesamt 6.344 T€. Darin enthalten sind auch Ausgaben im Januar für die Rückgabe der 4. und 5. Differenzierungsstunde an Gemeinschaftsschulen. Darüber hinaus wurden Aufstockungen bereits im Schuldienst befindlicher Lehrkräfte im Umfang von 1.195 T€ vorgenommen. 2. Wie weit wurde der Verfügungsrahmen der Schulämter per Ende August 2013 ausgeschöpft? Antwort: Die Angaben zur Ausschöpfung des Verfügungsrahmens mit Stand August 2013 lie- gen der Landesregierung im Sinne einer statistischen Erhebung derzeit noch nicht
Drucksache 18/1158 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode vor. Per Juli 2013 wurde der Verfügungsrahmen der Schulämter wie in der nachfol- genden Tabelle dargestellt ausgeschöpft. Dabei ist zu berücksichtigen, dass mit Vertretungskräften meist längerfristige Verträ- ge abgeschlossen werden. Die daraus über den Juli 2013 hinaus entstandenen Ver- pflichtungen des Landes sind in der dargestellten Mittelbindung bereits berücksich- tigt. Schulamt Ausschöpfung Verfügungs- rahmen in % Dithmarschen 41,25 Flensburg 75,51 Kiel 92,09 Lauenburg 86,77 Lübeck 64,55 Neumünster 58,58 Nordfriesland 65,36 Ostholstein 55,80 Pinneberg 75,22 Plön 82,08 Rendsburg-Eckernförde 87,93 Schleswig-Flensburg 85,05 Segeberg 80,73 Steinburg 78,19 Stormarn 65,07 3. Welche Maßnahmen müssen die Schulen in Eigenregie ergreifen, um Unter- richtsausfall zu vermeiden? Antwort: Jede Schule verfügt über ein eigenes Vertretungskonzept, in dem die innerschuli- schen Verfahrensabläufe bei Vertretungsbedarfen festgelegt sind. Über mögliche Maßnahmen, zu denen z.B. Vertretungsunterricht durch eine Lehrkraft, Klassenzu- 2
Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/1158 sammenlegung, Parallelbeaufsichtigung oder Arbeitsaufträge zu eigenständigem Lernen gehören können, wird jeweils im Einzelfall entschieden. 3