Ausschöpfung des Vertretungsfonds

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SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG                  Drucksache  18/1158 18. Wahlperiode                                                2013-09-27 Kleine Anfrage der Abgeordneten Heike Franzen (CDU) und Antwort der Landesregierung - Ministerin für Bildung und Wissenschaft Ausschöpfung des Vertretungsfonds 1.   In welcher Höhe war der Vertretungsfonds per Ende August 2013 ausge- schöpft? Antwort: Die Ausgaben für den Vertretungsfonds beliefen sich per Ende August 2013 auf ins- gesamt 6.344 T€. Darin enthalten sind auch Ausgaben im Januar für die Rückgabe der 4. und 5. Differenzierungsstunde an Gemeinschaftsschulen. Darüber hinaus wurden Aufstockungen bereits im Schuldienst befindlicher Lehrkräfte im Umfang von 1.195 T€ vorgenommen. 2.   Wie weit wurde der Verfügungsrahmen der Schulämter per Ende August 2013 ausgeschöpft? Antwort: Die Angaben zur Ausschöpfung des Verfügungsrahmens mit Stand August 2013 lie- gen der Landesregierung im Sinne einer statistischen Erhebung derzeit noch nicht
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Drucksache 18/1158           Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode vor. Per Juli 2013 wurde der Verfügungsrahmen der Schulämter wie in der nachfol- genden Tabelle dargestellt ausgeschöpft. Dabei ist zu berücksichtigen, dass mit Vertretungskräften meist längerfristige Verträ- ge abgeschlossen werden. Die daraus über den Juli 2013 hinaus entstandenen Ver- pflichtungen des Landes sind in der dargestellten Mittelbindung bereits berücksich- tigt. Schulamt                    Ausschöpfung Verfügungs- rahmen in % Dithmarschen                            41,25 Flensburg                               75,51 Kiel                                    92,09 Lauenburg                               86,77 Lübeck                                  64,55 Neumünster                              58,58 Nordfriesland                           65,36 Ostholstein                             55,80 Pinneberg                               75,22 Plön                                    82,08 Rendsburg-Eckernförde                   87,93 Schleswig-Flensburg                     85,05 Segeberg                                80,73 Steinburg                               78,19 Stormarn                                65,07 3.    Welche Maßnahmen müssen die Schulen in Eigenregie ergreifen, um Unter- richtsausfall zu vermeiden? Antwort: Jede Schule verfügt über ein eigenes Vertretungskonzept, in dem die innerschuli- schen Verfahrensabläufe bei Vertretungsbedarfen festgelegt sind. Über mögliche Maßnahmen, zu denen z.B. Vertretungsunterricht durch eine Lehrkraft, Klassenzu- 2
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Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode   Drucksache 18/1158 sammenlegung, Parallelbeaufsichtigung oder Arbeitsaufträge zu eigenständigem Lernen gehören können, wird jeweils im Einzelfall entschieden. 3
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