Anonyme Bewerbungen
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/4945 18. Wahlperiode 14.12.2016 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Patrick Breyer (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung - Ministerpräsident Anonyme Bewerbungen 1. Werden in Schleswig-Holstein für den staatlichen Bereich in Bewerbungsver- fahren anonyme Bewerbungen (ohne Angabe von Namen, Alter, Geschlecht, Religion, Familienstand, Anschrift, Foto, Nationalität und Geburtsort) zugelas- sen oder im Bewerbungsverfahren angefordert? a) Falls ja: Welche Erfahrungen wurden mit anonymen Bewerbungen gemacht und von welchen Behörden wurden in wie vielen Fällen anonyme Bewerbun- gen zugelassen und im Bewerbungsverfahren berücksichtigt? Antwort zu Frage 1 und Frage 1a: Im Bereich der Landesverwaltung werden anonyme Bewerbungen im Sinne der Fragestellung bislang nicht angefordert. Es wird jedoch regelmäßig auf die Vor- lage von Fotos verzichtet. In Stellenausschreibungen heißt es dementsprechend: „Auf die Vorlage von Lichtbildern/Bewerbungsfotos verzichten wir ausdrücklich und bitten daher, hiervon abzusehen.“ Bislang sind noch keine gänzlich anonymen Bewerbungen im Sinne der Frage- stellung eingegangen.
Drucksache 18/4945 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode b) Falls nein: Wie steht die Landesregierung zu solchen anonymen Bewer- bungen und warum werden (bislang) keine solchen anonymen Bewerbungen zugelassen oder angefordert? Antwort: Anonymisierte Bewerbungsverfahren sollen Objektivität und Chancengleichheit im Auswahlverfahren gewährleisten. Sie können damit ein Beitrag zu einer dis- kriminierungsfreien und vielfältigen Arbeitswelt sein. Die Auswahl- und Einstellungsverfahren im öffentlichen Dienst richten sich nach dem Grundsatz der Bestenauslese und gesetzlichen Bestimmungen. Damit sind diskriminierungsfreie Personalentscheidungen gewährleistet. Mit den Stellenausschreibungen der Landesverwaltung wird die Chancengleich- heit von potenziellen Bewerber*innen sichergestellt. In der Personalreferenten- konferenz (PRK) vom 13.11.2013 wurde geregelt, dass auf die Vorlage von Lichtbildern/Bewerbungsfotos ausdrücklich verzichtet werden soll. Ebenso sind in den Stellenausschreibungen der Landesverwaltung grundsätzlich folgende Hin- weise enthalten: Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrationshinter- grund bei uns bewerben. Die Landesregierung ist bestrebt, ein Gleichgewicht zwischen weiblichen und männlichen Beschäftigten in der Landesverwaltung zu erreichen. Sie bittet deshalb geeignete Frauen sich zu bewerben und weist darauf hin, dass Frauen bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vor- rangig berücksichtigt werden. Die Landesregierung setzt sich für die Beschäftigung von Menschen mit Be- hinderungen ein. Schwerbehinderte und ihnen Gleichgestellte werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt. 2