Schere zwischen Arm und Reich in Schleswig-Holstein

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SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG                                           Drucksache        18/4142 18. Wahlperiode                                                                             17. Mai 2016 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Patrick Breyer (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung - Finanzministerium Schere zwischen Arm und Reich in Schleswig-Holstein Vorbemerkung: Es wird gebeten, die Fragen anhand der vorhandenen Daten unge- achtet ihrer eingeschränkten Aussagekraft zu beantworten. Vorbemerkung der Landesregierung: Exakte Daten liegen der Landesregierung nicht vor. Die statistischen Berichte zur Einkommens- und Verbrauchsstichprobe in Schleswig- 1 Holstein (zuletzt für das Jahr 2013 vom 26. Januar 2015 ) sowie der vierte Armuts- 2 und Reichtumsbericht der Bundesregierung (Stand Mai 2013) lassen eine Beantwor- tung der Fragen in Bezug auf die Verhältnisse in Schleswig-Holstein nicht zu. Ein Armuts- und Reichtumsbericht ist von der Schleswig-Holsteinischen Landesregierung letztmalig am 20. September 2011 erstellt worden (LT-Drs. 17/1850). Die vorgenann- ten Berichte basieren u. a. auf im Rahmen der Einkommens- und Verbrauchsstich- probe stichprobenartig erhobenen Daten sowie z. T. geschätzten Werten. Die Beantwortung der Fragen erfolgt auf Basis der der Steuerverwaltung zur Verfü- gung stehenden Daten. 1. a) Wie groß sind die Vermögen der vermögendsten 10% der Schleswig- Holsteiner durchschnittlich? (Bitte arithmetisches Mittel und Median 1 http://www.statistik- nord.de/fileadmin/Dokumente/Statistische_Berichte/andere_statistiken/Wirtschaftsrechnungen_in_Schleswig- Holstein/O_IV_2_j13_SH.pdf 2 http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Publikationen-DinA4/a334-4-armuts-reichtumsbericht- 2013.pdf?__blob=publicationFile&v=2; der fünfte Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung ist für 2016 angekündigt
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Drucksache 18/4142                     Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode angeben.) Antwort: Angaben zur Höhe des Vermögens liegen seit Abschaffung der Vermögensteuer ab dem 01. Januar 1997 nicht mehr vor. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung verwiesen. b) Welchen Anteil am Gesamtvermögen haben die vermögendsten 10% der Schleswig-Holsteiner? Wie hat sich dieser Anteil in den letzten 10 Jahren entwickelt? Antwort: Auf die Antwort zu Frage 1 a) wird verwiesen. 2. a) Wie groß sind die Vermögen der am wenigsten vermögenden 10% der Schleswig-Holsteiner durchschnittlich? (Bitte arithmetisches Mittel und Median angeben.) Antwort: Auf die Antwort zu Frage 1 a) wird verwiesen. b) Welchen Anteil am Gesamtvermögen haben die am wenigsten vermögen- den 10% der Schleswig-Holsteiner? Wie hat sich dieser Anteil in den letzten 10 Jahren entwickelt? Antwort: Auf die Antwort zu Frage 1 a) wird verwiesen. Vorbemerkung der Landesregierung zu den Fragen 3 und 4: Bei der Beantwortung der Fragen 3 und 4 wurde als „Bruttoeinkommen“ das nach § 2 Abs. 5 des Einkommensteuergesetzes (EStG) zu ermittelnde zu versteuernde Ein- kommen (zvE) und als „Nettoeinkommen“ der nach Abzug der auf das zvE entfallen- 3 den Einkommensteuer verbleibende Betrag zugrunde gelegt . Berücksichtigt wurden nur die Personen, für die im Abfragezeitraum eine Einkommensteuerveranlagung durchgeführt wurde und deren zvE im jeweiligen Veranlagungszeitraum positiv war. Bei den Berechnungen wurde für jede Veranlagungsart (Zusammenveranlagung bei Ehegatten oder Lebenspartnern bzw. getrennte oder besondere Veranlagung/Einzel- veranlagung) eine eigene Gruppe gebildet. Der Abfragezeitraum ist auf die Veranlagungszeiträume 2007 bis 2014 begrenzt worden. Für die Veranlagungszeiträume 2005 und 2006 sind wegen der Umstellung auf das Automationsverfahren EOSS in der Finanzverwaltung im Jahr 2008 nur für die Fälle Festsetzungsdaten vorhanden, die nach dem Umstellungszeitpunkt gerech- net wurden. Aus diesem Grund ist für die Veranlagungszeiträume 2005 und 2006 keine vollständige Datenerhebung möglich. Veranlagungszeitraumübergreifende Vergleiche konnten deshalb nur für acht Veranlagungszeiträume vorgenommen wer- 3 Zur Berechnung vgl. R 2 der Einkommensteuer-Richtlinien; durch Einführung der sog. Abgeltungsteuer ist die auf bestimmte Kapitalerträge entfallende Einkommensteuer durch den vorgenommenen Steuerabzug nach § 43 Abs. 5 EStG abgegolten. Ab dem Veranlagungszeitraum 2009 sind daher nicht mehr sämtliche Kapitalerträge im Rahmen der Einkommensteuererklärung anzugeben und insoweit auch nicht mehr ermittelbar. 2
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den. Die Zahlen für den Veranlagungszeitraum 2014 haben nur eine begrenzte Aus- sagekraft, da die Veranlagungsarbeiten noch nicht vollständig abgeschlossen sind. 3
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Drucksache 18/4142                    Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 3. a) Wie hoch sind die Einkommen der am besten verdienenden 10% der Schleswig-Holsteiner durchschnittlich? (Bitte sowohl für das Brutto- als auch das Nettoeinkommen arithmetisches Mittel und Median angeben.) Antwort: Bei Zusammenveranlagung: „Bruttoeinkommen“ (i. S. d. § 2               „Nettoeinkommen“ (nach Abzug der 4 Abs. 5 EStG ermitteltes zvE) der am           auf das zvE entfallenden Einkom- 4 besten verdienenden 10 % der                  mensteuer verbleibender Betrag) der Schleswig-Holsteiner in €                     am besten verdienenden 10 % der Schleswig-Holsteiner in € Arithmetisches              Median            Arithmetisches         Median Mittel                                        Mittel 2014                  169.790               119.725               116.774             85.123 2013                  176.506               120.234               120.915             85.170 2012                  172.369               116.861               118.640             83.146 2011                  169.889               113.615               117.924             81.320 2010                  160.061               108.758               110.960             78.401 2009                  155.219               108.031               107.979             77.683 2008                  170.848               111.185               118.344             80.094 2007                  159.228               105.650               109.520             76.249 Bei getrennter oder besonderer Veranlagung/Einzelveranlagung: „Bruttoeinkommen“ (i. S. d. § 2               „Nettoeinkommen“ (nach Abzug der 4 Abs. 5 EStG ermitteltes zvE) der am           auf das zvE entfallenden Einkom- 4 besten verdienenden 10 % der                  mensteuer verbleibender Betrag) der Schleswig-Holsteiner in €                     am besten verdienenden 10 % der Schleswig-Holsteiner in € Arithmetisches              Median            Arithmetisches         Median Mittel                                        Mittel 2014                   84.559                 59.509                58.576            42.701 2013                   89.833                 58.974                61.873            42.422 2012                   85.017                 57.076                58.862            41.208 2011                   83.750                 55.700                58.298            40.496 2010                   80.642                 54.268                56.599            39.634 2009                   83.103                 55.099                57.913            39.947 2008                   86.509                 55.847                60.282            40.476 2007                   84.749                 54.093                58.401            39.202 4 vgl. Vorbemerkung der Landesregierung zu den Fragen 3 und 4 4
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b) Welchen Anteil am gesamten Brutto- bzw. Nettoeinkommen hat das Zehntel der Schleswig-Holsteiner mit den höchsten Einkommen (10. Dezil)? Wie hat sich dieser Anteil in den letzten 10 Jahren entwickelt? Antwort: Bei Zusammenveranlagung: Anteil am „Bruttoeinkom-            Anteil am „Nettoeinkom- men“ (i. S. d. § 2 Abs. 5           men“ (nach Abzug der auf 4 EStG ermitteltes zvE) des           das zvE entfallenden Ein- Zehntels der Schleswig-             kommensteuer verbleibender 4 Holsteiner mit den höchsten         Betrag) des Zehntels der 5 „Bruttoeinkommen“ in %              Schleswig-Holsteiner mit den höchsten „Nettoeinkom- men“ in % 2014                                   32,57                                    28,28 2013                                   33,89                                    29,40 2012                                   33,98                                    29,51 2011                                   34,32                                    29,90 2010                                   33,65                                    29,16 2009                                   32,71                                    28,40 2008                                   35,19                                    30,66 2007                                   34,25                                    29,57 Bei getrennter oder besonderer Veranlagung/Einzelveranlagung: Anteil am „Bruttoeinkom-            Anteil am „Nettoeinkom- men“ (i. S. d. § 2 Abs. 5           men“ (nach Abzug der auf 4 EStG ermitteltes zvE) des           das zvE entfallenden Ein- Zehntels der Schleswig-             kommensteuer verbleibender 4 Holsteiner mit den höchsten         Betrag) des Zehntels der „Bruttoeinkommen“ in %              Schleswig-Holsteiner mit den höchsten „Nettoeinkom- men“ in % 2014                                   32,43                                    28,30 2013                                   34,38                                    29,98 2012                                   33,78                                    29,54 2011                                   34,01                                    29,73 2010                                   33,67                                    29,54 2009                                   33,70                                    29,59 2008                                   34,84                                    30,63 2007                                   34,86                                    30,37 c) Welchen Anteil am gesamten bedarfsgewichteten Nettoeinkommen hat das Zehntel der Schleswig-Holsteiner mit den höchsten Einkommen (10. Dezil)? Wie hat sich dieser Anteil in den letzten 10 Jahren entwickelt? Antwort: Ausgangsgröße für das bedarfsgewichtete Nettoeinkommen (Äquivalenzeinkommen) ist das Haushaltsnettoeinkommen. Dieses ist aus den ausgewerteten Steuerdaten nicht zu ermitteln, weil nur in den Fällen der Zusammenveranlagung von Ehegatten und Lebenspartnern, nicht aber in anderen Fällen von Haushaltsgemeinschaften eine 5 Auf Bundesebene haben die oberen 10 % der Steuerpflichtigen (Stpfl.) einen kumulierten Anteil von 37,2 % am zu versteu- ernden Einkommen (zvE)(vgl. Datensammlung zur Steuerpolitik, Ausgabe 2015, Tz. 2.2) des BMF) 5
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Drucksache 18/4142             Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Zusammenrechnung der Einkommen erfolgt. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung verwiesen. 4. a) Wie hoch sind die Einkommen der am wenigsten verdienenden 10% der Schleswig-Holsteiner durchschnittlich? (Bitte sowohl für das Brutto- als auch das Nettoeinkommen arithmetisches Mittel und Median angeben.) Antwort: Bei Zusammenveranlagung: „Bruttoeinkommen“ (i. S. d. § 2       „Nettoeinkommen“ (nach Abzug der 4 Abs. 5 EStG ermitteltes zvE) der am   auf das zvE entfallenden Einkom- 4 wenigsten verdienenden 10 % der       mensteuer verbleibender Betrag) Schleswig-Holsteiner in €             der am wenigsten verdienenden 10 % der Schleswig-Holsteiner in € Arithmetisches          Median        Arithmetisches        Median Mittel                                Mittel 2014                  9.919            10.657               9.348           10.545 2013                  9.360            10.071               8.824            9.941 2012                  9.021             9.707               8.564            9.590 2011                  8.558             9.201               8.182            9.101 2010                  8.172             8.832               7.839            8.742 2009                  7.957             8.588               7.581            8.494 2008                  7.670             8.260               7.629            8.231 2007                  7.464             8.041               7.424            8.006 Bei getrennter oder besonderer Veranlagung/Einzelveranlagung: „Bruttoeinkommen“ (i. S. d. § 2       „Nettoeinkommen“ (nach Abzug der 4 Abs. 5 EStG ermitteltes zvE) der am   auf das zvE entfallenden Einkom- 4 wenigsten verdienenden 10 % der       mensteuer verbleibender Betrag) Schleswig-Holsteiner in €             der am wenigsten verdienenden 10 % der Schleswig-Holsteiner in € Arithmetisches          Median        Arithmetisches        Median Mittel                                Mittel 2014                  3.662             3.846               3.403            3.746 2013                  3.358             3.498               3.024            3.408 2012                  3.187             3.322               2.439            3.230 2011                  3.102             3.250               2.693            3.177 2010                  2.934             3.068               2.546            2.994 2009                  2.829             2.958               2.385            2.881 2008                  2.696             2.797               2.669            2.765 2007                  2.628             2.722               2.604            2.995 6
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b) Welchen Anteil am gesamten Brutto- bzw. Nettoeinkommen hat das Zehntel der Schleswig-Holsteiner mit den niedrigsten Einkommen (1. Dezil)? Wie hat sich dieser Anteil in den letzten 10 Jahren entwickelt? Antwort: Bei Zusammenveranlagung: Anteil am „Bruttoeinkom-       Anteil am „Nettoeinkom- men“ (i. S. d. § 2 Abs. 5      men“ (nach Abzug der auf 4 EStG ermitteltes zvE) des      das zvE entfallenden Ein- Zehntels der Schleswig-        kommensteuer verbleibender 4 Holsteiner mit den niedrigs-   Betrag) des Zehntels der ten „Bruttoeinkommen“ in %     Schleswig-Holsteiner mit den niedrigsten „Nettoeinkom- men“ in % 2014                               1,90                          2,26 2013                               1,80                          2,15 2012                               1,78                          2,13 2011                               1,73                          2,07 2010                               1,72                          2,06 2009                               1,68                          1,99 2008                               1,58                          1,98 2007                               1,61                          2,00 Bei getrennter oder besonderer Veranlagung/Einzelveranlagung: Anteil am „Bruttoeinkom-       Anteil am „Nettoeinkom- men“ (i. S. d. § 2 Abs. 5      men“ (nach Abzug der auf 4 EStG ermitteltes zvE) des      das zvE entfallenden Ein- Zehntels der Schleswig-        kommensteuer verbleibender 4 Holsteiner mit den niedrigs-   Betrag) des Zehntels der ten „Bruttoeinkommen“ in %     Schleswig-Holsteiner mit den niedrigsten „Nettoeinkom- men“ in % 2014                               1,40                          1,64 2013                               1,29                          1,47 2012                               1,27                          1,22 2011                               1,26                          1,37 2010                               1,22                          1,33 2009                               1,15                          1,22 2008                               1,09                          1,36 2007                               1,08                          1,35 7
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