Arbeitszeit bei der Landespolizei

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SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG                     Drucksache 18/4196 18. Wahlperiode                                                     2016-05- Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfgang Kubicki (FDP) und Antwort der Landesregierung – Minister für Inneres und Bundesangelegenheiten Arbeitszeit bei der Landespolizei 1. Wie viele Arbeitsstunden standen oder stehen der Landespolizei Schleswig-Holstein als regelmäßige Arbeitszeit in den Jahren 2015 und 2016 jeweils zur Verfügung? Bit- te getrennt nach Schutzpolizei, Kriminalpolizei, Wasserschutzpolizei und insgesamt angeben. Antwort: 2016 (bis 2015 30.04.2016) Kriminalpolizei            3.854.888,67 1.224.487,25 Schutzpolizei             11.810.123,93 3.818.873,37 Wasserschutz                  597.297,27      155.696,67 Summe                     16.262.309,87 5.199.057,29 Gesamt                    21.461.367,16 Eine verlässliche Hochrechnung der Gesamtarbeitszeit der Landespolizei für das Jahr 2016 ist nicht möglich. In der Zukunft liegende Einstellungen, Abgänge, Über- nahmen und sonstige nicht planbare Abgänge sind im Arbeitszeiterfassungssystem der Landespolizei nicht abbildbar und von daher auch nicht auswertbar.
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Drucksache 18/ 4196           Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2. Wie viele Überstunden und finanziell vergütbare Mehrarbeit sind in den genannten Jahren bei der Landespolizei hinzugekommen? Bitte getrennt nach Schutzpolizei, Kriminalpolizei, Wasserschutzpolizei und insgesamt angeben. Antwort: 2016 (bis 2015 30.04.2016) Kriminalpolizei                   -1.439,00        5.474,12 Schutzpolizei                    13.054,72        -1.263,88 Wasserschutz                       1.219,00         -962,68 Summe                            12.834,72         3.247,56 Gesamt                           16.082,28 3. Wie viele Stunden sind in den genannten Jahren durch Krankheit, Sonderurlaub, Mutterschutz, Elternzeit und sonstige Ausfälle ausgefallen? Antwort: Eine detaillierte Erfassung gemäß den gewünschten Kriterien erfolgt bei der Landes- polizei nicht. Lediglich die Ausfallzeiten durch Krankheit sind durch die Zeiterfassung verlässlich und im Sinne dieser Anfrage ausweis- und darstellbar. 2016 (bis 2015 30.04.2016) Summe                         1.229.147,40      457.017,98 2
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